Klassikfan
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DonMasterChief schrieb:Solange du auf 400€ Basis arbeitest und unter den rechtlichen Vorgaben (siehe Vorposter), sollten keine Abzüge vorgenommen werden.
Diese Aussage ist grundfalsch. Für HartzIV-Bezieher gelten Sonderregeln, die sie demütigen sollen. Das ist der Zweck von HartzIV.
400-Euro-Jobs sind steuerfrei. Aber mit HartzIV werden sie natürlich dennoch voll verrecnet - abzüglich der Werbungskosten udn 100 Euro/Monat Freibetrag (von dem allerdings zB. Wegekosten bezahlt werden müssen!!!!)
Wie Tranix zitiert hat, gibt es ERST SEIT DIESEM JAHR eine Ausnahmeregelung für Schüler und Lehrlinge, die aufgrund der Einkommenssituation ihrer Eltern Sozialgeld (HartzIV) beziehen, bzw. die mit Alg2-Beziehern (Eltern) in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben.
Man hat die 1200 Euro, die sich aus den 100 Euro pro Monat ergeben, nun aufs ganze Jahr gerechnet. Damit darf man nun endlich am Stück mehr als 100 Euro behalten, aber eben nicht mehr als 1200 im Jahr, während vorher Ferienjobs ab 100 Euro für den A**** waren. UND diese Regel bezieht sich auf reine Ferienjobs!! Außerhalb der Ferien und über 4 Wochen hinaus gelten die 100 Euro/Monat wieder.
HartzIV-Abhängige sollen vor allem eines lernen: Leistung LOHNT sich NICHT!
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