Frage zu GEZ - Muss ich zahlen?

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excalibur1976 schrieb:
Du weisst das dies kein Kavaliersdelikt ist? Du weisst auch das die GEZ zwar keine juristische Person ist, diese jedoch eine materielle Behörde ist?
Es würde bei Schwarz-Nutzung um eine Ordnungswidrigkeit gehen. Also exakt das, was im Gesetz als Kavaliersdelikt angesehen werden kann.
Und eine 'materielle Behörde' ist die GEZ auch nicht. Dieses 'im materiellen Sinn', was du vermutlich auf Wikipedia auf geschnappt hast, heißt eben, dass es keine Behörde ist. Denn sonst wäre es eine Behörde ohne in irgend welchem Sinn ;)


@BlueWolf
Die Polizei holen, wenn sie zu einem rein wollen? Nur blöd, dass die auch nicht zu einem rein darf, wenn du nicht gerade wen umbringst.
Aber auch der 'Tipp' mit dem DVD-Player und dem PC ist eher nachteilig und ggf ja auch gelogen. Das sind Tipps, die man nicht befolgen sollte.

Entweder man sagt gar nichts, weil man es einfach nicht muss und wünscht den Damen und Herren einen schönen Tag oder man antwortet auf die Fragen mit korrekten Angaben.
 
Sowie bei Blazin Ryder war es bei mir auch bisher immer.

Danke für die vielen Meinungen.
 
und wie läuft das ab wenn man in einem einfamilienhaus lebt, da muss nur 1 fernsehgerät angemeldet sein oder also eins im ganzen haus?
 
Das kommt darauf an. Wohnst du z.B. mit deinen Eltern dort und hast ein eigenes Einkommen, dann musst du deinen Fernseher anmelden.
 
ja^^ meine frage ist. wenn man hauseigentümer ist wieviele fernseher muss man anmelden?
 
Jeder ist für sich selbst verantwortlich bzw. gemeinsam für die Lebensgemeinschaft (das sind nur deine Eltern, du gehörst ggf. nicht mehr dazu). Es ist nicht die Sache des Hauseigentümers für die Bewohner des Hauses irgendwas anzumelden.
 
ja aber in einem einfamilienhaus muss man doch eh nur 1 fernseher anmelden der rest ist frei hab ich mal irgendwo gelesen irre ich mich?
 
AvenDexx schrieb:
@Linkser: Falsch! Er ist ganz offiziell und eindeutig in der Pflicht, korrekte Angaben zu machen. Und da er in der Pflicht ist, muss er prinzipiell auch antworten. Kommt er dem nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.
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wird sie aber nicht. genau so ist es in foren auch verboten juristische auskünfte zu geben, da du kein anwalt bist :D

ich wäre zb. von der gebühr befreit, habe aber bisher trotzdem alle briefe ignoriert. kamen so 3 oder 4, danach nie wieder was von der truppe gehört ;)
 
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, zur Miete, eigener Besitz oder die per Kredit finanzierte Wellblechhütte direkt am Acker - völlig egal.
 
ok...und was passiert eig mit leuten die ein haus haben und nicht zahlen aber jetz kommt es: von draussen sieht man die schüssel?
 
Willst du jetzt Tipps zu passenden Ausreden einholen? :D

Kann ich nicht sagen, die Schüssel könnte ja auch für etwas anderes da sein. Das da ein Sat Receiver dran hängt ist ja nicht gesagt.
 
nope wollte das nur so zur info wissen , wenn ich ne eigene wohnung haette würd ich auch niemals gez zahlen. ;D
 
ok...und was passiert eig mit leuten die ein haus haben und nicht zahlen aber jetz kommt es: von draussen sieht man die schüssel?
ein schüssel gilt soweit ich informiert bin genau wie eine antenne am auto als zeichen dafür, dass du empfangsgeräte hast. genauso wenn sie von außen bei dir reingucken und sehen, dass nen fernseher da steht. dann muss man wohl oder übel zahlen.

würde mich auch, wenn ich berechtigt wäre, nicht befreien lassen. weil dann nerven sie einen wieder, sobald der grund für die befreiung abläuft oder sie nicht sofort ne immatrikulationsbescheinigung fürs nächste semester bekommen etc.
 
FaK schrieb:
wird sie aber nicht.
Darum geht es ja erstmal auch gar nicht.

FaK schrieb:
genau so ist es in foren auch verboten juristische auskünfte zu geben, da du kein anwalt bist :D
Auch das ist so nicht richtig. Ich kann juristische Auskünfte geben, eben weil ich kein Anwalt bin. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Auskünfte ohne Gewähr sind. Sofern ich aber sachen weiß, kann ich sie mit Ruhe posten.

Wenn ich Anwalt wäre, dann wäre es mir verboten, eine juristische Beratung in Foren zu geben. Tipps und Hinweise dürfte ich als Anwalt aber dennoch posten. Eine verbindliche Beratung aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss dich korrigieren, Du darfst keine juristischen Auskünfte geben, weil dies per Gesetz nur einem begrenzten Personenkreis gestattet ist.
Was Du gibst, ist eine persönliche Meinung, aber keine "juristische Auskunft" (im rechtlichen Sinne).

Das ist zwar alles nur eine spitzfindige Wortglauberei, aber ich wollte es dennoch einmal kurz ansprechen.
Man kann das Dilemma umgehen, wenn man seine Äußerungen anders betitelt.
 
@ThomasK_7: Ja, da hast du natürlich recht. Habe ich vielleicht wirklich ein wenig unglücklich ausgedrückt.
 
Mal eine Frage noch....schafft es die GEZ eigentlich einen Gerichtsbeschluss zu bekommen?

Sicherlich nicht oder? Sie müssten ja Beweise haben oder sehe ich das falsch?
 
Für den Gerichtsbeschluss brauchst du mehr als 3€ GEZ-Gebühr die nicht gezahlt wurden.
Denn das macht ja Arbeit für eine Kleinigkeit. Außerdem müssen zwei Polisiten mit dem GEZ-Menschen mitgehen und alles überwachen.
Und ich sage das nicht, weil ich die für faul halte, sondern weil die Jungs wirklich besseres zu tun haben.

Ich würde aber generell keine Auskünfte geben.
Nur so kannst du verhindern, dass du evtl. durch weitere Ausreden oder Begründungen lügen musst.
Und falsche Angaben sind halt verboten.
Wer allerdings im Erdgeschoss Fernseher hat, die man von außen sehen kann oder eine SAT-Schüssel auf dem Dach, der sollte zahlen.
Denn dann muss nur jemand vorbeikommen und die Beobachtungen reichen aus um eine Zahlungsverpflichtung festzustellen.
Wenn man vorher nicht gelogen hat, dann muss man zwar keine Strafe zahlen, sondern nur nachzahlen, aber zahlen muss man so oder so...
Dann würde ich mal nachgucken ob es nicht eine Befreiung gibt...

Grüße vom:
Jokener
 
linkser schrieb:
ein schüssel gilt soweit ich informiert bin genau wie eine antenne am auto als zeichen dafür, dass du empfangsgeräte hast. genauso wenn sie von außen bei dir reingucken und sehen, dass nen fernseher da steht. dann muss man wohl oder übel zahlen.

Sorry, aber das ist völliger Blödsinn. Eine Schüssel ist kein anzumeldendes Gerät. Und auch KEIN Indikator dafür, dass man anzumeldende Geräte besitzt. Ich kann mir auch 10000 SAT-Schüsseln auf den Balkon stellen. Und auch wenn die in mein Fenster gucken und einen Fernseher sehen, können die NICHTS machen. Man kann äußerlich nämlich in keienr Weise erkennen ob dieses Gerät zum Empfang bereit ist!!!!!
 
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