Streetsweeper66
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 1.049
Hallo,
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers.
Der konkrete Fall sieht folgendermaßen aus:
Im Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche zu.
Zusätzlich werden dem Arbeitnehmer 10 Tage Mehrurlaub gewährt, welcher von jeglichen tariflichen und gesetzlichen Regelungen unberührt ist. <--- Ist so eine Klausel zulässig / gültig?
Des Weiteren gilt für Ein- und Austrittsjahre, dass dem Arbeitnehmer ein Zwölftel des Jahresurlaubs je Monat zustehen, die das Arbeitsverhältnis besteht. Wurde die Probezeit erreicht, steht mindestens der gesamte gesetzliche Mindesturlaub zu bzw. mehr, falls die Anzahl Monate mal Jahresurlaubszwölftel mehr als 20 Tage beträgt.
Also kein Anspruch auf die vollen 10 Tage Mehrurlaub, ab Vollendung der Probezeit. --> ist das rechtens bzw. kann Mehrurlaub der dem Arbeitnehmer ja vertraglich gewährt wird, anders als der gesetzliche Mindesturlaub ohne die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes gehandhabt werden?
Kann da jemand, der in Sachen Arbeitsrecht fit ist, etwas dazu sagen?
Danke und Gruß
Streetsweeper66
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers.
Der konkrete Fall sieht folgendermaßen aus:
Im Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche zu.
Zusätzlich werden dem Arbeitnehmer 10 Tage Mehrurlaub gewährt, welcher von jeglichen tariflichen und gesetzlichen Regelungen unberührt ist. <--- Ist so eine Klausel zulässig / gültig?
Des Weiteren gilt für Ein- und Austrittsjahre, dass dem Arbeitnehmer ein Zwölftel des Jahresurlaubs je Monat zustehen, die das Arbeitsverhältnis besteht. Wurde die Probezeit erreicht, steht mindestens der gesamte gesetzliche Mindesturlaub zu bzw. mehr, falls die Anzahl Monate mal Jahresurlaubszwölftel mehr als 20 Tage beträgt.
Also kein Anspruch auf die vollen 10 Tage Mehrurlaub, ab Vollendung der Probezeit. --> ist das rechtens bzw. kann Mehrurlaub der dem Arbeitnehmer ja vertraglich gewährt wird, anders als der gesetzliche Mindesturlaub ohne die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes gehandhabt werden?
Kann da jemand, der in Sachen Arbeitsrecht fit ist, etwas dazu sagen?
Danke und Gruß
Streetsweeper66