Frage zur Urlaubsregelung im AV

Streetsweeper66

Lt. Commander
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1.049
Hallo,

ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers.

Der konkrete Fall sieht folgendermaßen aus:

Im Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche zu.

Zusätzlich werden dem Arbeitnehmer 10 Tage Mehrurlaub gewährt, welcher von jeglichen tariflichen und gesetzlichen Regelungen unberührt ist. <--- Ist so eine Klausel zulässig / gültig?

Des Weiteren gilt für Ein- und Austrittsjahre, dass dem Arbeitnehmer ein Zwölftel des Jahresurlaubs je Monat zustehen, die das Arbeitsverhältnis besteht. Wurde die Probezeit erreicht, steht mindestens der gesamte gesetzliche Mindesturlaub zu bzw. mehr, falls die Anzahl Monate mal Jahresurlaubszwölftel mehr als 20 Tage beträgt.

Also kein Anspruch auf die vollen 10 Tage Mehrurlaub, ab Vollendung der Probezeit. --> ist das rechtens bzw. kann Mehrurlaub der dem Arbeitnehmer ja vertraglich gewährt wird, anders als der gesetzliche Mindesturlaub ohne die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes gehandhabt werden?

Kann da jemand, der in Sachen Arbeitsrecht fit ist, etwas dazu sagen?

Danke und Gruß
Streetsweeper66
 
Rechtsberatuuuuuuuuuuuuuuuuuuuung
 
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Also da man ja den Arbeitgeber nicht zwingend jährlich wechselt, würde ich definitiv das Gespräch mit einem Anwalt suchen. Es geht hier ja um den Job / Erholungsurlaub. M.E. ja schon ein wesentlicher Punkt vom Arbeitsvertrag, wo man ja nicht so leichtfertig alles unterschreiben sollte.
 
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Meinst nicht, dass es sinnvoller wäre die Frage einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu stellen?

Vor allem unter Berücksichtigung, dass hier keine rechtsberatung durchgeführt werden darf?
 
§3 BUrlG:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (bei 5 Tage Woche: 24/6x5 =20)
(2) Als Werktage gelten alle kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

§5 BUrlG:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeistverhältnisses hat der AN

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt.
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit aus der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem AV ausscheidet.
(Bruchteile über 0,5 Tage werden aufgerundet, bereits gezahltes Entgelt wären genommenem Urlaub kann nicht zurückgefordert werden).


Ergo kann der AG das so machen.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Meinst nicht, dass es sinnvoller wäre die Frage einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu stellen?

Vor allem unter Berücksichtigung, dass hier keine rechtsberatung durchgeführt werden darf?

Den Fall, den ich schildere, haben wohl schon einige Arbeitnehmer erlebt und vor den gleichen Fragen gestanden.
Vielleicht kann jemand mit Erfahrungen diesbezüglich etwas schreiben?
 
Gesetzlicher Urlaub ist streng geregelt. Bei zusätzlichem Urlaub kann man fast alles vereinbaren.
 
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Sieht so aus ja. Danke. Andere Quellen scheinen das zu bestätigen.
 
Streetsweeper66 schrieb:
Wurde die Probezeit erreicht, steht mindestens der gesamte gesetzliche Mindesturlaub zu bzw. mehr, falls die Anzahl Monate mal Jahresurlaubszwölftel mehr als 20 Tage beträgt.

Steht das exakt so drin?
Die Formulierung "Wurde die Probezeit erreicht" finde ich sehr seltsam.

Generell stellt dich der Vertrag im Austrittsjahr schlechter. Kündigst du z.B. zu Ende August, hast du Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub. Nicht nur auf 20/12*8 = 13,3 Tage sondern zumindest auf die vollen 20.
Die 10 kommen ja durch eine andere Regelung zustande.
 
h00bi schrieb:
Generell stellt dich der Vertrag im Austrittsjahr schlechter.
Falls es ein Urlaubgeld je Urlaubstag (und nicht pauschal) gibt, ist man auch dort benachteiligt. Für die 10 zusätzlichen Freistellungstage muss dann kein Urlaubsgeld gezahlt werden.
 
Wenn ich das richtig verstehe hätte ich auch gerne diese Regel.
1. 30 Tage Urlaub im Jahr
2. mindestens 20 Tage Urlaub im ersten Jahr, selbst wenn man noch kein volles Jahr gearbeitet hat.

Also was soll die Frage "darf der AG das?" lol?
Ergänzung ()

Achso falls du das noch nicht so kennst oder Berufsanfänger bist. Wenn du nur ein halbes Jahr arbeitest, bekommst du auch nur den halben Jahresurlaub, ich dachte sowas sollte schon jedem einleuchten.

Im Ausstiegsjahr ist es so, das man den vollen Jahresurlaub schon genommen haben könnte, und vor Vollendung des Jahres kündigt. Da kann der AG nix gegen machen. Der neue AG wird dir sogar noch anteilig neuen Urlaub geben. Andernfalls bei Austritt muss dir mindestens anteilig gewährt werden. Hier hat jemand geschrieben das das Austrittsjahr benachteiligt wird was absoluter Schwachsinn ist.
Ergänzung ()

Achso und nochwas. Die Formulierung im Vertrag 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub +10 Tage zusätzlich wird
1. Gewertet als wären es 30
2. falls der gesetzliche Mindesturlaub steigen sollte, bekommst du den nach dieser Formulierung (natürlich bestreitbar) auch.
3. Ist offenbar nur deshalb drin ,damit sich der AG als spendabel profiliert oder alles nur gaaaanz genau machen will.
In allen 3 Fällen sehe ich keinen Nachteil
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich so bestätigen. Ich habe letztes Jahr im April gewechselt und schon 50% meines Urlaubs genommen gehabt(aus familiären Gründen war das notwendig) und bei meinem neuen AG (selbe Branche, selber Tarifvertrag in dem der Urlaub geregelt ist) 3/4 meiner Urlaubstage laut Tarifvertrag erhalten. Insgesamt hatte ich letztes Jahr also mehr als meine eigentlichen 30 Tage Urlaub.
 
Ja, weil das niemand macht:

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
 
Interessant. Ich denke der relevantere Teil liegt hier, wo der neue AG dir keinen Urlaub geben muss:

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

Jedoch wird der Anspruch bei jedem Einstellungsgespräch recht deutlich erwähnt. Oder gibt es AG die den Nachweis verlangen bzw fragen wieviel Urlaub man schon hatte?
 
Generell will so gut wie kein Arbeitgeber eine Bescheinigung über den bereits gewährten Urlaub. Ich habe das bisher nur einmal mitbekommen, ich glaube beim TÜV Süd.
Es gängige Praxis bei Kündigung nach dem 01.07. den gesamten Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber abzurufen, da der neue Arbeitgeber höchstwahrscheinlich trotzdem anteilig Urlaub gewährt.
 
wie sieht das dann bei der Steuererklärung aus? Legt man sich nicht selber rein?
man muß ja die Tage angeben, die man im Jahr gearbeitet hat ( wird übrigens auch elektronisch ans Finanzamt übermittelt), wenn man jetzt mehr Urlaub im Jahr hatte, fällt die Steuerrückzahlung dann nicht eventuell niedriger aus bzw. wenn man Pech hat, muß nachgezahlt werden
 
SpookyFBI schrieb:
wie sieht das dann bei der Steuererklärung aus? Legt man sich nicht selber rein?
man muß ja die Tage angeben, die man im Jahr gearbeitet hat
Dann habe ich wohl seit über 20 Jahren falsche Steuererklärungen abgegeben. Ich habe noch nicht einmal eine (offizielle) Übersicht, wie viele Tage pro Jahr ich real gearbeitet habe.

Das mag aber auch daran liegen, dass ich immer so dämlich war zu nahe zum Arbeitgeber zu ziehen und damit niemals mit Kilometerpauschalen und sonstigen Ausgaben den Freibetrag für die Werbungskosten übersteigen kann.

Bei mehr Urlaubstagen hast Du schlicht weniger Fahrten zum Arbeitgeber, also auch weniger Ausgaben dafür und folglich auch weniger, was Du absetzen darfst oder kannst.

Und wenn man nicht jährlich seinen Arbeitgeber wechselt. würden mich hier eher die 400€/Jahr weniger an Urlaubsgeld stören wie ein paar Tage, die man durch diese eher ungewöhnliche Beschreibung der Urlaubstage im Einstellungsjahr gewinnt oder verliert.
 
gymfan schrieb:
Dann habe ich wohl seit über 20 Jahren falsche Steuererklärungen abgegeben. Ich habe noch nicht einmal eine (offizielle) Übersicht, wie viele Tage pro Jahr ich real gearbeitet habe.
Das muß dir aber der Arbeitgeber glaube ich mitteilen.. bei mir ist es auf der Januarrechnung ersichtlich.
 
Da gibts auch Rechner dazu. Zumindest mein Steuerprogramm rechnet die Arbeitstage selbst aus und berücksichtigt auch noch Feiertage, Urlaub und Krankheit.
 
Im Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche zu.

Das Thema ist ja gesetzlich geregelt.

Zusätzlich werden dem Arbeitnehmer 10 Tage Mehrurlaub gewährt, welcher von jeglichen tariflichen und gesetzlichen Regelungen unberührt ist. <--- Ist so eine Klausel zulässig / gültig?

Sicher ist eine solche Vereinbarung zulässig. Je nach Erfahrung oder Berufsjahren werden die Urlaubstage unterschiedlich festgelegt. Die Grundlage ist ja der gesetzliche Anspruch. Folglich ist so ein Zusatz oder wie Du es nennst, Klausel, zulässig.

Streetsweeper66 schrieb:
Also kein Anspruch auf die vollen 10 Tage Mehrurlaub, ab Vollendung der Probezeit.

Sicher hast Du den Anspruch auf die 10 Tage Mehrurlaub. Es handelt sich hierbei um keine Klausel, sondern um eine Erweiterung der gesetzlich Regelung. Die Vollendung der Probezeit hat damit nichts zu tun. Selbst innerhalb der Probezeit wird die Zwölftel-Regelung vorgenommen.
 
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