Garantiefall bei verkauften Atikel?

Gummybär

Lieutenant
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Okt. 2010
Beiträge
597
Hey,

ich habe mal eine frage zu einem Problem, welches auf mich heute zugekommen ist.

Also ich habe im Letzten Jahr 8.1.2010 ein handy beim Amazon Marktplace gekauft. Dieses habe ich dann im selbem Jahr noch wieder verkauft mit Restgarantie über dem Amazon Marktplace. Jetzt hatt sich der Käufer gemeldet, dass es ein Problem mit dem Handy gibt welches ein garantie fall wäre. Er weiß nicht ob er den verkäufer anschreiben soll von dem Ich das Handy damals gekauft habe, da ja mein Name plus Adresse auf der Rechnung steht. Jetzt fragt er mich wie er denn vorgehen solle oder ob ich das einschicken muss an meinen Verkäufer.

In wie weit muss ich da mithelfen und wie kann ich da am besten helfen.

Ich bin da sehr überfordert im Moment, könnte es sogar auch soweit kommen das ich das geld zurück schicken muss??:freak:

Bitte um Antworten und Hilfe.

Mfg.
 
Wenn es innerhalb der Garantiezeit ist, muss er sich an den Hersteller btw. Verkaufsladen des Geräts wenden.
Du hast ein funktionierendes Gerät bekommen und auch ein funktionierendes Gerät verkauft.
Insofern kann er von Dir und dem Vorbesitzer garnichts verlangen.
 
Bei einem Privatverkauf, muss man glaube ich explizit angeben, dass man selbst keine Gewährleistung o.Ä. für das Gerät übernimmt.
Da das Handy aber noch Garantie hat, soll er sich einfach an den Händler wenden, das dürfte kein Problem sein(es sei denn es ist aus einer Vertragsverlängerung, da gibts manchmal Probleme)
 
Hättest beim Verkauf, bzw. kannst ja jetzt noch machen, eine Abtrittserklärung beilegen müssen.
 
Das Handy hat noch Garantie also muss es zum Händler der es verkauft hat oder direkt zum Hersteller.
Ob dein Name auf der Rechnung steht ist eigentlich vollkommen egal, die Garantie bezieht sich ja auf das Gerät, nicht auf deinen Namen.

Ich hab letztes Jahr bei Fujitsu im Support gearbeitet, wenn jemand ein defektes Gerät gemeldet hat das er von irgendwem gekauft hatte war das egal solange er einen Kaufbeleg vorweisen kann lt. dem das Gerät noch innerhalb der Garantie ist.
Das wird denk ich mal bei fast allen Herstellern/Shops so laufen.

Wenn er damit nicht durchkommt kann er das Teil immernoch auf seine Kosten an dich schicken und Du schickst es ein, ansonsten Pech für ihn.
 
und jeden tag aufs neue:

garantie = (freiwillige) leistung des herstellers
gewährleistung = gesetzlich geregelte pflicht des verkäufers

bei einem garantiefall gibts keine "abtretungserklärung" oder ähnliche wundermittelchen. die genauen bedingungen erfährt man im dem produkt beiliegenden garantiebedigungen oder direkt beim hersteller.##gibt aber auch 12 zillionen threads zu dem thema inkl. etlicher erläuterungen warum hier so ziemlich alle antworten für die tonne sind.
 
Das stimmt so leider nicht ganz Jethro, gerade im Fall der Garantie bezieht sich diese nicht immer auf das Gerät sondern kann durchaus auch an den Kunden gebunden sein, das regeln allein die Garantiebedingungen. Garantie ist nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers. Bei der Händlergewährleistung sieht das allerdings etwas anders aus.

Gerade bei Handys bietet sich oft aber der authorisierte Reparaturshop vor Ort an dem regelmässig eine Rechnung genügt, egal wer da drauf steht. Die regeln das oft direkt mit dem Hersteller und das ist meist problemlos.

Als Unterstützung kann man im Endeffekt nur den Tipp geben sich an Händler und Hersteller zu wenden. Wenn man richtig gut sein will, kannst du noch eine Abtretungserklärung bzgl. der Garantieansprüche aufsetzen und ihm schicken. Dann kann er auch versuchen an deiner statt Garantieansprüche geltend zu machen wenn sich jemand dort sehr zickig anstellt, hilft teilweise auch.
 
moin gummybär!

du hast damit nix mehr am hut, kannst ihn gleich zum händler weiterschicken.

wenn du nett sein möchtest kannst du vorher dich beim hersteller kundig machen ob es eine direktabwicklung bei rma-fällen gibt. bei unserem gerät von philips war das, die haben einen klasse kundenservice.

viel glück!
 
Reden wir hier eigentlich von Gewährleistung (Verkäufer) oder Garantie (Hersteller)?
 
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