"Garantierückgabe" ?

Strik3er

Lt. Commander
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Wiederrufsrecht?

Hallo CB,

habe eine kleine Frage, wusste nicht so recht wo ich sie reinposten sollte bzw. es nennen sollte. Da ich nicht 100% mit meiner jetzigen Maus klar komme, hatte ich mir vor eine neue zu zulegen. Habe mir unzählige Testberichte, Vergleiche etc. durchgelesen & hätte da jetzt auch schon meine favorisierten Modelle. Das wären insgesamt 3 Stück. Schlussendlich kommt es ja auf die From an & wie man damit klar kommt, wobei ja spezifische Faktoren wie Handgröße etc. eine Rolle spielen. Die habe ich bereits im MM ein wenig getestet, würde sie aber gerne ein paar min Zu Hause am PC testen wollen.

Jetzt meine eig. Frage, wenn ich mir die 3 Mäuse jetzt kaufe bzw bestelle und dann max 10-20min teste und dann wieder verpacke, könnte ich sie dann wieder zurückgeben bzw. einsenden? Und würde dann beim Bestellen ggf. nur die Versandkosten bezahlen und den Rest zurückerstattet bekommen?

Oder werden die dann die Mäuse nicht mehr annehmen & ich müsste sie behalten?

Bzw. habt ihr schonmal damit Erfahrungen gemacht, wie tollerant da MM und co ist?

Danke schonmal ;d
 
Zuletzt bearbeitet:
Kauf doch einfach Online, Pack die Mäuse sorgfälltig aus und dann solltest du wiederrufsrecht sei dank keine Probleme kriegen.
 
Ahh. Wiederrufsrecht genau das meine ich doch.. Okey mal schauen, nicht dass es auffällt wenn ich 3 Mäuse kaufe und dann nach ner Woche 2 wieder zurücksende.
 
Ob es auffällt oder nicht, es ist dein Recht ;)

Habs schon öffters gemacht und nie Probleme gehabt...
 
Aber es wäre eig. nicht mein Recht die zu benutzen und sie dann wieder einzuschicken oder? Nur halt solange es keiner mitbekommt..
 
Doch, beim Versandhandel 14 Tage lang, als "Ausgleich" dafür, dass du es im Laden nicht testen konntest - es lebe das Fernsabsatzgesetz :D
 
Genau das ist dein Recht und der Sinn des Fernabsatzgesetzes. Ein Benutzung im Rahmen eines Tests ist genau das was dort vorgesehen ist.
Damit du das nicht ewig treibst ist eine Frist von 14 Tagen vorgesehen, in der du das Produkt testen kannst.
 
@Zomi: Haha :D

Okey, dann werde ich das mal machen denke ich, vielen Dank.
 
Das geht mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften sogar soweit, dass du ein Wasserbett testen dürftest. Sei mit den Mäusen und der Verpackung einfach sehr vorsichtig, klebe z.Bsp. die Gleitflächen ab und kaufe bei nem großen Händler (die zicken nicht herum) und dann passts. Du darfst die Ware so prüfen bzw musst sie so prüfen dürfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Wenn du auch noch den Händler weise wählst, hast du keine Portokosten für den Weg zu dir und wenn die zwei zurückgesandten Mäuse mehr als 40€ wert sind, muss der Händler auch den Rücktransport zahlen.
 
Soweit ich weis ist genau dafür das Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht da. Man hat nicht die Möglichkeit das Produkt wie im Laden zu betrachten/testen. Wenn es nach dem Auspacken und ersten Test nicht taugt, dann zurück damit ))

edit: viel zu langsam :(

Musst halt drauf achten das du es auf nem sauberen Mauspad benutzt, wenn die Maus leichte gebrauchsspuren aufweist darf der Händler ein paar % vom Kaufpreis abziehen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal unabhängig vom Threadersteller aber welchen Laden kennt ihr, wo ich eine Maus kaufen kann, sie mit nach Hause nehmen kann zum selber ausgibig testen (14Tage) und dann wieder ins Regal legen als Neuware?


Ich finde das Fernabsatzgesetz viel zu weit ausgelegt....


In einem normalen Laden darf ich die Maus meistens nichtmal aus der Verpackung nehmen, geschweigen an einen Rechner anklemmen.....


Bitte einfach im Hinterkopf haben und mit diesem Recht vorsichtig umgehen :)
 
Ich glaube das Recht ist wie oben beschrieben nur auf das Internet bezogen, also wenn man bestellt, da man ja keine Möglichkeiten hat es vorher zu testen. Nicht wie bei MM wo 100 Mäuse aufm Tisch liegen. ;)
 
Also ich kenne ne Menge deutsche Läden die Ware zurücknehmen und wie neu ins Regal legen...

Mag ja keinem ans Bein pissen, nur mal so...die Nr 1 beim Preis erwähnt, die gehen sogar soweit wenn du ihnen Gebrauchtware anhand eines bereits eingestellten Datums beweist (Digitalkamera) weiter zu behaupten es war Neuware die bei Inbetriebnahme immer ein Datum anzeigt, nur blöd wenns eben nicht der 1.1. war sondern der 17.5. eines jahres, kann natürlich auch sein dass Kodak neuerdings zur Belustigung des Kunden die Firmware so programmiert ;-)

Also man kann sehr schnell gebrauchte Neuware bei der Nummer 1 erwischen :evillol:
 
och K&M macht das auch sehr gern , zurueck genommene ware die man im Laden zurueck nimmt wieder als Neuware verkaufen . Da faellt mir das beste beispiel ein bei einer CPU : AMD Athlon X2 240 ;) kamm wieder bekamm 15% weniger geld , und konnte sich dann was neues kaufen , ich sollte dazu erwähnen das die CPU ein gesetzt und benutzt wurde .


MFG
Thanathos
 
Kann gut sein, dass die Kamera nicht auf dem 1.1, sondern dem Datum des Anlaufens der Produktion liegt oder irgendeinem anderen Datum. Wenns nicht das korrekte Datum war bzw. nicht ganz so lang zurück lag, dann würde ich das nicht mit Leib und Seele unterschreiben...
 
na der filialleiter hats auch nicht mit leib und seele unterschrieben nachdems mir in der abteilung zu blöd war, den 30 euro einkausfgutschein hab ich net bekommen weil ich neuware zurückgebracht hab...
 
DonGeilo33 schrieb:
Ich finde das Fernabsatzgesetz viel zu weit ausgelegt....


In einem normalen Laden darf ich die Maus meistens nichtmal aus der Verpackung nehmen, geschweigen an einen Rechner anklemmen.....

Dafür haben zb MM & Co meistens ausgestellte Mustermäuse bzw Geräte :)
 
Nicht jeder Laden nimmt Ware zurück nach einem Gebrauch, die wollen dann meist Ersatzware geben während der Garantie. Das habe ich schon oft so erlebt. Es gibt auch viele Läden die sagen wir nehmen es zurück, die aber das Geld nicht mehr auszahlen sondern nur Gutscheine geben.
 
@Kitty:

Nur beim Fernabsatz gilt dieses 1-2 wöchige (je nach land) Wiederrufsrecht. In einem "Laden" in dem du zb "vor ort"hingehst und eine zb "maus" kaufst, gilt dieses Recht nicht. Der Laden muss dir gar nix aus, -umtauschen, zurücknehmen etc. Nur im Falle eines Mangels (Gewährleistung) oder bei Garantiebedingungen zu denen er sich verpflichtet hat, gibt es Preisminderung, Ersatz, Reparatur & Wandlung.

Das mit Rücknahme und Gutscheine ausgeben würde ich immer ablehnen und auf Geld bestehen. Da in diesem Fall ja der Vertrag gewandelt (siehe Wandlung) wird, stehen jedem Vertragspartner auch die Leistungen zu er dafür getätigt hat => in diesem Fall dein vorher vorhandenes "reales" geld :)
 
Gut stimmt, bei Onlineeinkäufen ist Umtauschrecht bzw. Rückgabe. Ich würde auch Gutscheine ablehnen. Meine nur das es viele Firmen so versuchen.
 
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