Garantieverlust wg. Einbau von SSD: Praxis und Nachweisbarkeit

loghorn

Ensign
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Hallo liebe Community!

Ich überlege derzeit einen Laptop zu kaufen und komme dabei immer wieder auf die Frage inwieweit es ohne Garantieverlust möglich ist, selbst nachzurüsten (SSD, HDD, RAM). Dell sowie Asus sagten mir per Live-Chat, jedwede Veränderung dieser Art führe zum Garantieverlust. Könnt ihr mir vielleicht mit Erfahrung und Einschätzungen helfen, inwieweit dies in der Praxis auch so hart gehandhabt wird bzw ob das überhaupt nachweisbar ist, wenn die Komponenten sich beim Einschicken nicht mehr im System befinden?

MfG, Bernd
 
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Blödsinn

Ich habe jede Menge Dell nachgerüstet, Asus ebenso.

Gab nie Garantieprobleme meines Wissens.
 
Dies ist bestimmt von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Bei manchen Modellen kann man z.B. nur einen Teil des Bodens aufmachen um RAM oder SSD/HDD zu wechseln. Sobald man die Kompllette unterseite aufmachen muss, muss man mit sicherheit eine "versiegelte" Schraube mit dem Aufdruck "Warranty Void if broken" entfernen und damit wäre der Salat gegessen
 
Wenn Wartungsklappen an dem Gerät vorhanden sind, dann kannst du natürlich die Komponenten wechseln o. erweitern. Ohne Verlust. Anders sieht es nun aus, wenn du das Gerät öffnen muss, um irgendwas zu wechseln.
 
Es hängt vom Laptop ab.
Sinnvolle Business Notebooks (Lenovo, HP, Dell usw) lassen alle ohne jeden Garantieverlust den Tausch diverser Teile zu (in der Regel Ram, Akku, HDD/SSD, Wlan, LTE).

Die Consumer Dinger sind oft kaum zu öffnen und die Hersteller sehen eine Reparatur ohnehin nicht wirklich vor. Schließlich werden die Teile gebaut um nach Ablauf der Garantie möglichst schnell unbrauchbar zu sein.
 
notebookcheck.net schrieb:
The Inspiron 17-5770 compensates for the lack of a maintenance hatch with a relatively easy to remove base plate, which can be carefully extracted with the right tool after taking out the optical drive and the numerous screws.

Das HP Probook hat z.B. eine Wartungsklappe, das Asus Vivobook und das Dell Inspiron 17 5000 nicht
 
yoshi0597 schrieb:
Sobald man die Kompllette unterseite aufmachen muss, muss man mit sicherheit eine "versiegelte" Schraube mit dem Aufdruck "Warranty Void if broken" entfernen und damit wäre der Salat gegessen
Gibt es bei den Vivos afaik nicht. Höchstens auf den Schrauben des CPU-Kühlers.

Hab selbst schon (allerdings als Händler) Vivobooks mit RAM- und SSD-Upgrade eingeschickt und keine Probleme gehabt. Wenn du was kaputt machst, ist das natürlich was anderes :D
 
Weil das ProBook ja auch ein Business Gerät ist und die beiden anderen nur Consumer.
 
Ich hatte auch mit Consumergeräten noch nie Probleme.

Weder bei Dell noch bei Asus.
 
yoshi0597 schrieb:
Sobald man die Kompllette unterseite aufmachen muss, muss man mit sicherheit eine "versiegelte" Schraube mit dem Aufdruck "Warranty Void if broken" entfernen und damit wäre der Salat gegessen

Zumindest in den USA hat die FTC kürzlich erklärt, dass diese Sticker nicht nur unwirksam, sondern sogar illegal seien.
https://www.engadget.com/2018/04/11/ftc-warranty-warning/?guccounter=1

Ich weiß nicht, wie sich das auf uns in Deutschland auswirkt, aber normalerweise haben wir in der EU ja eher noch besseren Verbraucherschutz, als in den USA. Ob so ein Sticker also unbedingt wirksam ist, halte ich für fraglich. Eine Festplatte ist schließlich ein Verschleißteil, das wäre ja ähnlich, als ob ein Autohersteller sagt, die Garantie sei komplett futsch, nur weil man die Bremsbeläge erneuert oder die Reifen getauscht hat.
 
Also rechtlich gesehen gehören Computer und Notebooks zu den Geräten mit austauschbaren Komponenten. Es gibt richterliche Urteile, welche besagen, dass Garantiesiegel an solchen Komponenten nichtig sind und somit kein Garantieverlust eintritt bei Siegelbruch. Inwiefern das aber auf solche flachen und nicht öffenbaren Notebooks zutrifft, weiß ich leider auch nicht.
 
Wartungsklappe -> kein Problem

Alles andere würde ich knicken. Nicht nur das ich nicht weiß, warum man überhaupt ein Gerät nehmen sollte, das es in der gewünschten Ausstattung nicht gibt UND das man erstmal völlig zerlegen muss um es anzupassen. Billige Consumer-Grütze kann sogar hart verklebt sein, was eine spurenfreie Demontage unmöglich macht.

So einen Schrott würde ich gar nicht kaufen wollen, wenn man sich vor dem Kauf schon Gedanken über Garantieverlust und Verbraucherschutz machen muss...
 
Teilweise werden Garantie oder Gewährleistungsansprüche abgeschmettert,
weil das Notebook während der ersten zwei Jahre nicht gewartet wurde.
Um den Filz rauszumachen und Wärmeleitpaste zuwechseln muss man zwangsläufig öffnen.
Ergo, öffnen und reinigen, sowie auch upgraden ist erlaubt. Sonst wären zusätzliche leere RAM-Steckplätze oder M.2 Slots oder freie miniPCI-Sockel eine sinnlose Angelegenheit.
In den Garantiebedingungen kann aber stehen, daß NUR ein fachkundig Dienstleister diese Aufgaben vornehmen darf. Die Quittung vom 'Fachpersonal' wird aber nur selten angefordert und nur wenn etwas offensichtlich beim Öffnen beschädigt wurde.
Also auch wenn es dann bei der freiwilligen GARANTIE Diskussionen geben könnte,
die GEWÄHRLEISTUNG ist davon in jeden Fall nicht betroffen.
 
Also zumindest bei HP ist es meines Wissens auch kein Problem wenn man die komplette Bodenabdeckung abschrauben muss um an Speicher und HDD/SSD zu kommen. Diese Info bekommt man auch in deren Supportforum. Hab bei meinem Elitebook 745 G3 auch erst mal Speicher erweitert und die SSD getauscht.
 
Und wieder einmal werden Garantie und Gewährleistung munter durcheinander geworfen. Zur Klarstellung: Garantie ist eine freiwillige Leistung, und die kann man an Bedingungen knüpfen (zum Beispiel Versand im Originalkarton oder keinerlei Umbauten), was bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht geht.
 
@yxcvb Naja, jein. Auch in deine Garantiebedingungen darfst du keine unerwarteten Klauseln reinpacken (Das Gerät darf nur von Meerjungfrauen bei Vollmond betrieben werden), noch darf der Kunde dadurch unverhältnismäßig benachteiligt werden (Garantie nach 200h Nutzung erloschen oder eben Aufrüstung nicht gestattet, wenn ordnungsgemäß durchgeführt).

@PixelMaler Hast du ein Bsp für das mit der Wartung? Fällt mir kein Hersteller ein, der das bei Grakas oder Notebooks gemacht hat. Und ich hatte einiges in der Hand von Apple bis Zotac^^
 
Ja, bzw. gehts wshl um solche Bestimmunge. "Gehen aus der Erklärung die garantierten Eigenschaften nicht hervor, so haftet der Garant dafür, dass die Sache die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat." Und das Öffnen einer Wartungsklappe gehört wohl zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Aber in der Realität ist die Praxis der Unternehmen wohl relevanter, hat da wer Erfahrung mit Garantie und SSD, RAM, ... Einbau?
 
Das hatte ich natürlich bereits und mich sehr über die rege Diskussion gefreut. Ich wollte auch eigentlich nur zum Thema der Praxis zurückführen, da die rechtliche Seite in der Realität leider oft irrelevant ist.
 
Nochmal in komprimierter Form:
Moselbär schrieb:
Ich habe jede Menge Dell nachgerüstet, Asus ebenso.
Gab nie Garantieprobleme meines Wissens.
Cardhu schrieb:
Hab selbst schon (allerdings als Händler) Vivobooks mit RAM- und SSD-Upgrade eingeschickt und keine Probleme gehabt.
Moselbär schrieb:
Ich hatte auch mit Consumergeräten noch nie Probleme.
Weder bei Dell noch bei Asus.
Bei diesen 3 Beiträgen kannst du auch erkennen, dass es sich nicht um 2-3 Fälle geht, sondern eher deutlich mehr. Das ist auch aussagekräftiger als, wenn dir 3 Leute das für je 1 Gerät sagen.
Bei mir wurde das teils über den Laden selbst eingeschickt als ursprünglicher Käufer, als auch im Namen des Kunden, quasi als Endkunde.


Cat Toaster schrieb:
Billige Consumer-Grütze kann sogar hart verklebt sein, was eine spurenfreie Demontage unmöglich macht.
Hast du da mal 2-3 Notebook-Beispiele, die (hart) verklebt sind, aber dennoch austauschbare Hardware haben?
 
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