Hallo allerseits.
Wenn man ernsthaft vorhat eine GBR zu gründen, so sind folgende Dinge zu berücksichtigen, wenn man Ärger, Haftungsfragen und Streitigkeiten aus dem Weg gehen will:
-Bei Ausstellung des Gewerbescheins ist darauf zu achten, dass beide Gesellschafter namentlich hinterlegt sind. So lässt Du Deinen Gewerbeschein einfach auf Müller+Wurzelsepp GBR ausstellen.
-Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auf der Geschäftsausstattung der voll qualifizierte Name also z.B.
Super Immobilien Müller+Wurzelsepp GBR
stehen muss. Für Eure GBR müsst Ihr nämlich auch eine Umsatzsteuer ID beantragen, die eben nicht auf jeden einzelnen von Euch, sondern auf die Unternehmung deutet.
-Die Bemessung des Gehalts bzw. die Gewinnverteilung geschieht meist aufgrund Eurer Gesellschafteranteile. Ihr versteuert auch nicht einzeln, sondern Ihr zahlt Steuern auf den Gewinn der GbR und Eurem prozentualen Besitzanteilen daran. Ausser Ihr regelt das schriftlich anders, was wiederum dem Finanzamt mitzuteilen ist.
-Es MUSS ein Gesellschaftervertrag her, der die Befugnisse, Anteilsverhältnisse etc. regelt.
Dieser wird erstens bei der Abgabe der Steuererklärung für die GBR im Erstjahr eingefordert. Zweitens sichert Ihr Euch untereinander ab, damit es, wenn es später mal zu Ärger oder zur Auflösung der gesellschaft kommen sollte, oder zu strittigen Entscheidungen, keinen Rosenkrieg geben kann, der letztendlich oftmals beiden Seiten den Kopf kostet.
Dabei sollte man dringendst darauf achten, dass bei Geldgeschäften ab einer gewissen Höhe die Unterschrift BEIDER Gesellschafter nötig ist.
Man sieht also sehr schnell- um sauber als GBR aufzutreten reicht es keineswegs, einen "lockeren" Verbund aus Selbständigen nach Außenhin zu präsentieren, da dies bei steuerlichem Ärger, Kompetenzproblemen Haftungsfragen, Garantieabwicklung zu Ärger und Durcheinander kommen MUSS!
Der GmbH Vorteil bezüglich der Haftung ist inzwischen kaum mehr wirklich relevant, da man seinen Haftungsschutz im Innenverhältnis z.B. zu Bank, den Lieferanten immer aufgeben muss, um überhaupt bedient zu werden.
Selbst vom Außenverhältnis her, wird immer öfter durch den Mantel der GmbH erfolgreich durchgeklagt.
Mein EINDRINGLICHER Appell:
Setzt Euch beide mit einem Berater der IHK zusammen und lasst Euch alles erkären. Ein Gesellschaftervertrag ist ein MUSS.
Macht Euch von Anfang an Gedanken, wie das mit Finanzen, Kontozugriffsrechten, Buchhaltung etc. laufen wird.
Bestimmt Zuständigkeiten und Verantwortungsgebiete. Wenn jeder alles macht, wird Euer Vorhaben womöglich scheitern.
Bei einer Zusammenarbeit in Form einer GbR bindet man sich meist intensiver aneinander als in einer Ehe! Vergesst das niemals!
Gruß
Zero