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Gebrauchte HDD - schlecht verpackt und wiederzugewiesene Sektoren > 800
Nein. Es spielt keine Rolle ob kommerziell oder privat, Versand ist IMMER Risiko des Käufers. § 447 Abs.1 BGG
Du fällst hier mehrfach auf, daß Du Dich mit gängigem Recht nicht auskennst, daher lass doch bitte solche Statements!
So sehr ich auch sonst gegen seine rechtlichen Ansichten bin, im Handel zwischen Kaufmann und Privatperson gilt 475 Abs. 2 BGB, welcher den 447 Abs. 1 einschränkt. Wenn der Verkäufer das Versandunternehmen bestimmt, was im Onlinehandel ja üblich ist, bleibt das Risiko bei ihm und geht erst mit Zustellung auf den Käufer über.
Nicht umsonst soll man das Paket vor Annahme überprüfen und notfalls den Zusteller auf Beschädigungen etc. hinweisen, damit ein eventueller Transportschaden aufgenommen werden kann. Es gibt allerdings auch noch die Möglichkeit eines versteckten Transportschadens, welcher erst nach Öffnung sichtbar ist, auch dieser kann natürlich nachträglich eingereicht werden. Im Notfall das Paket direkt beim Boten öffnen. Dann muss der Bote notfalls warten, auch wenn es ärgerlich ist und diese immer unter Zeitdruck stehen. Mit Transportschäden habe ich so gut wie keine Berührungspunkte, die 1-2 Mal wurden anstandslos ausgetauscht. Ich finde da sind die Unternehmen schon entspannt, wenn man nicht ein dauernd etwas meldet oder etwas nicht benötigtes bestellt (was ja in Mode ist).
Ob Neuware oder Gebrauchtware, alles kann Mängel haben. Wenn dem nicht so wäre bräuchte man keine Gewährleistung. Garantie ist ein anderes Thema, da das eine freiwillige Leistung des Herstellers sind.
snoogans schrieb:
dass der Verschleiß der Sektoren dem alte entsprechend ist.
Nochmal, sollte sich herausstellen das der Mangel schon bei der Übergabe der Ware vorhanden war, interessiert das Alter überhaupt nicht. Entscheidend ist ob wiederzugewiesene Sektoren überhaupt ein Mangel ist.
snoogans schrieb:
Wenn du so sicher bist, warum übernimmst du nicht die Rechtskosten?
war die Aussage auf basiert auf deiner Frage, warum der Händler das nicht so macht. Die entsprechende Antwort habe ich dir gegeben.
Klar interessiert das Alter, wo die HDD gekauft wurde und was man erwarten darf.
Wenn du dir doch so sicher bist, warum nicht? Wer A sagt, muss auch manchmal B machen.
Du drehst und wendest dich und bringst schon die Fragen und Aussagen durcheinander. Meinst du, das wirkt vertrauenerweckend? Schnapp dir ein Telefon und nutze das „kostenlose“ Beratungsgespräch bei einem Anwalt, wie es hier vor ein paar Seiten angeraten wurde. Leider wirst du da nicht weiter kommen, weil du die ganzen Feinheiten nicht kennst. Den Beweis und die Aussagen kannst du gerne hier kundtun, dann sehen wir weiter. Das muss aber nachvollziehbar sein.
@snoogans Du hast wenig Wissen aber viel Meinung, bist aber auch noch sehr überzeugt von dir. Man kann mit dir nicht vernünftig Diskutieren deswegen kommst du jetzt auf die Ignorier-Liste.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Es haben viele ihre Meinung hier kund getan. Du hast aber ein Problem, andere ihre Meinung anzuerkennen. Was du machst, ist keine Diskussion, auch wenn du dir das einbildest. Du verdrehst alles und hoffst, dass es für dich irgendwie passt und deine Meinung unterstützt wird.
Trotzdem kann man ja einer anderen Meinung sein und Helge ist nicht unbedingt die Nummer 01, auf die es ankommt. Wir lassen dir ja auch deine Meinung, oder hat dir einer diese verboten oder Unterstellungen gemacht? Wenn du nicht mehr weiter weißt, wirst du also persönlich.
Bevor du über andere herziehst, fang erst einmal bei dir selbst an! Ich kann auch sagen, ich kenne wenige Helge, aber alle sind ein bisschen abgedreht, z. B. Helge Schneider, Helge Lindh und … (darf jeder selbst beantworten).
Das löst aber das Problem des TE nicht im Geringsten. Du weckst aber eindeutig falsche Erwartungen und ohne einen rechtlichen Hintergrund. Deine Aussagen und Beiträge lassen sich ja einfach hier verifizieren.
Der TE ist zum Teil auch selbst schuld da er vor dem Verkauf nicht nach den SMART-Werten gefragt hat.
Ich würde einfach mal den Verkäufer mit den Smart-Werten konfrontieren und freundlich nachfragen ob er sie wieder zurück nimmt da sie sehr viele Fehler hat. Oft erreicht man mit einem freundlichen Wort mehr als mit Drohgebärden.
Wie schon geschrieben die Platte könnte mit der gleichen Anzahl an wiederzugewiesenen Sektoren noch Jahre laufen. Sie könnte aber auch wie eine neue Platte jeder Zeit hops gehen.
So sehr ich auch sonst gegen seine rechtlichen Ansichten bin, im Handel zwischen Kaufmann und Privatperson gilt 475 Abs. 2 BGB, welcher den 447 Abs. 1 einschränkt. Wenn der Verkäufer das Versandunternehmen bestimmt, was im Onlinehandel ja üblich ist, bleibt das Risiko bei ihm und geht erst mit Zustellung auf den Käufer über.
das interpretiere ich ohne viel zu herumzubiegen als "fehlerfreie Funktion", die so nicht gegeben ist wenn Sektoren ersetzt werden müssen.
Der Verkäufer hat sich vom Zustand der Ware zu vergewissern und auch, dass diese seiner Beschreibung entspricht
Ein "ups, hab ich übersehen" oder "nicht danach geschaut" gilt da nicht
Ergänzung ()
wern001 schrieb:
Der TE ist zum Teil auch selbst schuld da er vor dem Verkauf nicht nach den SMART-Werten gefragt hat.
Ist er nicht. (unter anderem vorheriger Beitrag von mir).
Das wurde aus Kompetenzgründen zwar auf dem CB Marktplatz so gehandhabt aber der Verkäufer ist immer für die wahrheitsgetreue Beschreibung zuständig. Der Satz "funktioniert wunderbar" spricht dem entgegen.
Wenn ich ein Auto verkaufe und Mängel verschweige oder gar nicht danach suche ist das auch mein Problem. Im Zweifelsfall muss ich dann einen Gutachter/vorgezogene HU machen lassen falls ich das selbst nicht beurteilen kann.
Ansonsten hätte man hier stets eine umgekehrte Informationslast und müsste nach noch so jeglicher Kleinigkeit explizit fragen.
Ergänzung ()
nutrix schrieb:
Daraus geht jetzt aber nicht hervor, ob das gewerblich oder privat ist. Sprich, es gilt für beide?
Nein .
Für Privat geht das Versandrisiko auf den Käufer über ab dem Versand der Ware (sofern ordentlich verpackt wurde).
Beim Händler erst wenn die Ware nachweislich beim Käufer angekommen ist.
Soll heissen wenn das versicherte Paket von mir als Privatverkäufer verloren geht ist das erstmal nicht mein Problem. Blöderweise gilt aber auch, dass von Seiten der DHL nur der Auftraggeber, also ich, eine Sendungsverfolgung/Beschwerde einreichen kann.
Da es natürlich noch komplizierter geht kann beim Kauf über Paypal der Käufer per Käuferschutz das Geld von mir wieder zurückholen, obwohl das Risiko beim Käufer lag, einfach da beide der Paypal AGB zugestimmt haben. Der Verkäufer (ich) müsste sich dann das Geld von der DHL/Versandunternehmen oder dem Käufer zurückholen.
hab ich alles schon hinter mir Klingt nach Spaß oder? Natürlich gibt es Ausnahmen, zb. Paket wurde ordnungswidrig abgestellt dann kann auch der Käufer von der DHL Ersatz fordern (wie geschehen aber hier nicht relevant)
Damit es nicht zu so einem unnötigen herumgeeiere kommt, direkt Fakten schaffen und dem Verkäufer klarmachen worauf er sich einlässt wenn er sich stur stellt. Zum Glück bist du hier diesmal auf der Käuferseite.
-> d.h. nicht ordnungsgemäß verpackt, falsche Beschreibung, Der Ausschluss von Rücknahme greift hier nicht, mit dieser fehlerhaften Formulierung sowieso nicht.
darum: Anschreiben, darauf freundlich aufmerksam machen , (eventuell ein Laie) sonst Fall eröffnen (Ebay oder! ) Paypal , das wars auch schon. Ich finde den Fall nichtmal sonderlich problematisch, dafür hat der Verkäufer zuviele Fehler gemacht und Pflichten verletzt. Wer meint sich so wenig Mühe machen zu mussen darf selbst Lehrgeld zahlen, das ist dann auch moralisch gut begründet.
@CyrionX Ich bin ja auch so ein kleiner Korinthenkacker, daher mache ich jetzt auf folgendes aufmerksam: wenn ich es richtig verfolgt habe, war es 1. auf Kleinanzeigen und nicht auf ebay und 2. spricht er von einer wunderbaren Funktion, NICHT vom Zustand
Das sehe ich auch so, aus der Aussage „funktioniert wunderbar“ dürfte hier nichts herzuleiten sein. Diese Aussage ist eine Beschaffenheit, die der Artikel auch im ggw. Zustand erfüllt. Bei “neuwertig“ hingegen sähe die Sache anders aus (444 Abs. 2 BGB).
Das der Verkäufer einen Mangel gekannt hatte, wird auch unmöglich nachzuweisen sein.
Nichtsdestotrotz sehe ich hier einen Mangel. Der Hersteller würde eine Platte mit diesen Werten im Rahmen der Garantie (die hier ja nicht besteht) vermutlich austauschen. Das macht er ja auch nicht aus Spaß.
Preis der Platte ? Kostet bestimmt weniger als die 5 Seiten Diskussion hier ....
Ich würde den Verkäufer freundlich fragen ob er Überhaupt Smart Werte kennt und
wenn der TE will die Platte wieder zurück nimmt sonst abhaken und nutzen oder eben nicht...
Davon ist die Funktion doch nicht besonders eingeschränkt. Die HDD kann noch Jahre so weiter laufen oder auch nicht (wurde bereits mehrfach erwähnt). Ausschlaggebend ist hierbei der Prüfzeitraum und ob die HDD in Betrieb genommen werden kann. Auch wird das Speichervolumen durch diese paar Sektoren nicht westlich verringert.
CyrionX schrieb:
Der Verkäufer hat sich vom Zustand der Ware zu vergewissern und auch, dass diese seiner Beschreibung entspricht
Hat er doch und lief, läuft auch beim Verkäufer nur störten ihm die defekten Sektoren. Ändert aber nichts daran das sie läuft wie ein Laie es begründen kann.
CyrionX schrieb:
Wenn ich ein Auto verkaufe und Mängel verschweige oder gar nicht danach suche ist das auch mein Problem.
Es gibt dabei ein Unterschied, ob der Mangel (sofern es überhaupt einer ist) bekannt ist oder nicht. Dann wird noch unterschieden, ob der Mangel absichtlich verschwiegen wurde. Du kannst ja auch später nicht alles möglich reklamieren, um auf einen Austausch oder Reparatur zu hoffen. Dann gibt es auch noch die Zeiten wer für die Beweislast zuständig ist, diese ändert sich nach 6 Monaten.
CyrionX schrieb:
Im Zweifelsfall muss ich dann einen Gutachter/vorgezogene HU machen lassen falls ich das selbst nicht beurteilen kann.
Also meinst du, wenn der Käufer nichts fragt und ein altes Teil kauft, darf der Verkäufer nichts zu vergessen, sonst hast du grenzenlosen Gewährleistungsanspruch? Da wirst du aber enttäuscht sein, denn selbst der Preis ist bei einem Verfahren ausschlaggebend, wenn dieser z.B. niedriger angesetzt ist, kann man vom Käufer verlangen, den Preis zu hinterfragen oder das Objekt mit Mängeln in Verbindung zu setzen. Das ist natürlich auch für das Alter und den optischen Zustand. Bezogen auf dein Autobeispiel: Gummi auf den Pedalen, Lenkrad oder Schaltknauf. Es zwingt ja keinen, den Kauf abzuschließen.
CyrionX schrieb:
Ich finde den Fall nichtmal sonderlich problematisch, dafür hat der Verkäufer zuviele Fehler gemacht und Pflichten verletzt
Das wurde aus Kompetenzgründen zwar auf dem CB Marktplatz so gehandhabt aber der Verkäufer ist immer für die wahrheitsgetreue Beschreibung zuständig. Der Satz "funktioniert wunderbar" spricht dem entgegen.
Sie funktioniert auch mit wiederzugewiesenen Sektoren wunderbar vor allem da "ausstehende" und "nicht korrigierbare" Sektoren auf 0 steht. Die bisherigen wiederzugewiesenen Sektoren könnten schon seit Jahren so sein.
Dein KI-Zitat von google ist für die falsche Plattform!
Es ist Kleinanzeigen.de und nicht ebay. Kleinanzeigen hat sich schon länger von ebay losgesagt!
Richtig, es wird aber auch alles im Zusammenhang betrachtet. Dazu zählt aber auch der Sprachgebrauch als auch die technische Eignung des Verkäufers bzw. was er damit ausdrücken wollte.