@ChatGehPeeTee
hier geht es aber nicht um dein Beispiel, sondern um das des TE!
Weiterhin kommt es auch auf die Beschreibung an. Ich sehe keinen Verstoß, wie die HDD beschrieben wurde. Wie deine Beschreibung war, kann ich nicht einschätzen, weil du diese ja nicht öffentlich gemacht hast. Du kannst ja vieles behaupten. Das hilft dem TE aber nicht bei seinem Thema weiter. Grundsätzlich kann man nicht immer alles einfach übernehmen. Manchmal kann es ein Wort sein, das ausschlaggebend ist! Irgendwelche Halbwahrheiten können u.U. die Sache noch verteuern, z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.
Ich würde das einfach als Lehrgeld ansehen. Warum schaut der TE sofort nach den SMART-Werten, fragt aber nicht nach diesem beim Kauf. Ich sehe das als bewusste Vorteilnahme, die allerdings nicht aufgegangen ist.
Helge01 schrieb:
Das ist irrelevant das sie einen versteckten Mangel hat, der zum Ausfall führen kann.
Sehe ich nicht so. Die SMART-Werte sind ja nichts für Laien und werden nicht offensichtlich für jeden Dau gekennzeichnet. Ich bin ja gespannt, wie du es beweisen willst, dass der Verkäufer davon wusste. Wenn dir die Konditionen zwecks Mangel, Gewährleistung und Garantie nicht gefallen, muss man solche Auktionen oder Verkäufe nicht machen. Das Gesetz regelt eindeutig, dass Privatpersonen die Sachmängelhaftung ausschließen können. Inwiefern ein Gerät schon einen „Vorschaden“ hat, der zu einem Ausfall führen kann, muss eine Privatperson auch nicht einschätzen können. Selbst bei Neuware gibt es teilweise beim Händler schon genügend Gründe, warum so ein Fall abgelehnt werden kann.
Was er muss oder nicht, hängt ja oft von der eigenen Einstellung ab. Ich finde die letzten Regierungen mehr als mangelhaft und müsste mein Geld wieder bekommen für die Untätigkeit und leeren Versprechungen. Und nun? Wie komme ich an mein Geld?