Gebrauchte HDD - schlecht verpackt und wiederzugewiesene Sektoren > 800

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
snoogans schrieb:
Nach deiner Logik dürft man ja nie wieder etwas verkaufen, weil immer ein Schaden eintreten könnte oder schon vorhanden sind (nicht offensichtlich).
Das kann passieren und da hat man dann als Käufer von gebrauchter Ware Pech (dafür ist sie ja auch meist günstiger). Wenn der Mangel aber wie hier schon bei Übergabe der Ware vorhanden ist (unabhängig ob der Verkäufer selbst davon wusste, oder ob es ein versteckter Mangel ist) muss der Verkäufer diese wieder zurücknehmen. Denkbar wäre auch ein Preisnachlass, damit muss aber auch der Käufer einverstanden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: nutrix
snoogans schrieb:
Ich denke, er meint das bei Seagate die Daten nicht als Rohwerte angezeigt werden können. Dafür war teilweise das Seagate-Tool (SeaTolls) notwendig, um an die "richtigen" Werte zu kommen.
Um den Zustand der Platte zu interpretieren, reichen im Prinzip die aktuellen und die Grenzwerte schon aus wenn man von 100 als Basis ausgeht. Die Rohwerte sind nur noch das i-Tüpfelchen wenn man die haben möchte. @smuper
 
mchawk777 schrieb:
Naja - nicht ganz: Bei Privatverkäufen haftet der Käufer für den Transport.
Nein. Es spielt keine Rolle ob kommerziell oder privat, Versand ist IMMER Risiko des Käufers.
§ 447 Abs.1 BGG
Du fällst hier mehrfach auf, daß Du Dich mit gängigem Recht nicht auskennst, daher lass doch bitte solche Statements!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat69
MORPEUS schrieb:
Ob wissentlich oder unwissentlich, es liegt ein Mangel vor, der nicht beschrieben war.
Und ob dieser bereits vorher bestand oder erst durch eine unsachgemäße Verpackung entstanden ist, ist unerheblich. Aber ein weiterer Rückgabegrund, da dadurch weitere aktuell noch versteckte Mängel anzunehmen sind.

Ich würde den Verkäufer freundlich auf die beiden Punkte hinweisen und um Rückabwicklung bitten.

Sollte man zu keiner Einigung kommen, eröffne einen PayPal-Käuferschutzfall.

Edit:
Aber ein was musst Du mir erklären.
Direkt nach dem Kauf liest Du die SMART-Werte aus.
VOR dem Kauf fragst Du aber nach keinem Screenshot.
Warum???
Das sind mir die liebsten Käufer. Erst auf einen schnapper spekulieren und anschließend mit Unterstellungen arbeiten um vom Kauf zurücktreten!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: und tschüss und redjack1000
Helge01 schrieb:
Wenn der Mangel aber wie hier schon bei Übergabe der Ware vorhanden ist (unabhängig ob der Verkäufer selbst davon wusste, oder ob es ein versteckter Mangel ist) muss der Verkäufer diese wieder zurücknehmen.
Am Ende wird das ein Gericht beurteilen müssen, wenn man das darauf anlegt. Für Viele mag das ein Mangel sein, für andere ein normaler Verschleiß.
 
@Helge01

Warum hat der TE nicht vor dem Kauf nach einem Screenshot gefragt, um das Problem frühzeitig zu vermeiden, wenn er von den SMART-Werten wusste? Du kannst ja nicht unterstellen, dass der Verkäufer auch das gleiche technische Grundwissen hat und die Werte interpretieren kann.

Das Thema kann ja nur rechtlich entschieden werden. Ich würde diesen Weg aber nicht eingehen, weil die Kosten um ein Vielfaches höher ausfallen können. Dann ist auch die Beschreibung sowie Bilder (Seriennummer) interessant, denn auch der Käufer könnte ja einem Verkäufer eine andere HDD unterschieben, mit besagten defekten Sektoren. Fragen über Fragen. Bis jetzt ist alles nur Hörensagen auf guten Glauben. Die Meinungen sind hier ja auch nicht von Juristen. Als TE würde ich abwiegen und nicht nur meine eigene Meinung bestätigen wollen. Ich wäre vorsichtig, bevor es viel teurer wird. Auch der Rechtsweg wird teilweise über mehrere Jahre andauern. Aus diesem Grund habe ich bereits geschrieben, zu versuchen, Daten wiederherzustellen und den Druck auf den Verkäufer zu erhöhen. Wenn das aber nicht seine HDD war, z. B. aus einem PC am Straßenrand, wird man wohl nichts damit erreichen. Man muss auch wissen, wann man den Kürzeren gezogen hat! Schadensminderung ist das Stichwort, der Rest ist Lehrgeld.
 
derMutant schrieb:
Das sind mir die liebsten Käufer. Erst auf einen schnapper spekulieren und anschließend mit Unterstellungen arbeiten um vom Kauf zurücktreten
Warum unterstellst dem Käufer "auf einen schnapper spekulieren"? Und kennst Du den Kaufpreis?
Mit welchen "Unterstellungen" arbeitet der Käufer? SMART-Werte sind Fakten.
Insgesamt klingt Dein geschriebenes so, als wenn es von Anfang an die Absicht des Käufers gewesen wäre Ärger zu machen. - Das sind mir die liebsten Kommentare.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: derMutant
snoogans schrieb:
Warum hat der TE nicht vor dem Kauf nach einem Screenshot gefragt
Hätte er machen können, er ist aber dazu nicht verpflichtet. Nicht der Käufer muss alle Mängel die eventuell vorkommen können beim Verkäufer abfragen. Er erwartet nur bei Übergabe der Ware ein mangelfreies Produkt (wenn vom Verkäufer nicht anders angegeben).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MORPEUS
Definiere "Mangelfrei". Es gibt hier leider einen Spielraum, und faktisch funktioniert die Festplatte ja. Es ist nun mal so, daß man bei Gebrauchtware keine Neuware erwarten kann und auch nicht verlangen kann, daß es keine Gebrauchtspuren gibt. Dafür ist die Ware eben "gebraucht".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: und tschüss
Das stimmt und das müsste dann ein Gericht entscheiden. In diesem Fall wäre ich aber zuversichtlich.
 
Helge01 schrieb:
Er erwartet nur bei Übergabe der Ware ein mangelfreies Produkt (wenn vom Verkäufer nicht anders angegeben).

Was dann am Ende eben eine rechtliche Auslegung ist (auch, was der Verkäufer hätte wissen können). Am Ende wird das Ganze hier eh auf Kulanz (seitens des Verkäufers oder PayPal) laufen, oder eben nicht. Wer will denn ernsthaft wegen sowas nen Rechtsstreit beginnen?

Ganz allgemein ist es einfach ne schlechte Idee, sich gebrauchte Festplatten über Kleinanzeigen zu kaufen und dann nicht mal nach den Smartwerten zu fragen. Wie der Fall hier ausgehen wird, kann man von außen nicht beurteilen.


Helge01 schrieb:
Das stimmt und das müsste dann ein Gericht entscheiden. In diesem Fall wäre ich aber zuversichtlich.

Ich wiederum gar nicht:

  • Von wiederzugewiesenen Sektoren merkt man im Betrieb nichts (außer die kamen alleine nacheinander und es gab nen starken Geschwindigkeitseinbruch)
  • Man braucht ein Spezialprogramm, um die SMART-Werte auszulesen (ist ja nicht so, als würde Windows das in gewissem Intervall automatisch machen und einen dann ggf. warnen).

Beides zwei Punkte, die m.E. ganz stark dafür sprechen, dass man einen Rechtsstreit verlieren würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Helge01 schrieb:
Hätte er machen können, er ist aber dazu nicht verpflichtet. Nicht der Käufer muss alle Mängel die eventuell vorkommen können beim Verkäufer abfragen. Er erwartet nur bei Übergabe der Ware ein mangelfreies Produkt (wenn vom Verkäufer nicht anders angegeben).
Und ob ein Mangel überhaupt vorliegt, da gehen die Meinungen ja schon auseinander.
Die Platte kann theoretisch noch über Jahre ihren Dienst verrichten oder in den nächsten Minuten Hops gehen. Das kann dir aber auch bei einer neuen Platte passieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fritte76, und tschüss und nutrix
MORPEUS schrieb:
Warum unterstellst dem Käufer "auf einen schnapper spekulieren"?
Dann wird man wohl kaum eine gebrauchte HDD kaufen. Wenn es günstiger, mit Garantie und Gewährleistung sein soll, bieten viele Shop refurbished HDDs an.

MORPEUS schrieb:
Und kennst Du den Kaufpreis?
Habe ich schon gefragt in #40. Würde mich einmal interessieren, ich denke das es aber kein hoher Betrag war.

MORPEUS schrieb:
SMART-Werte sind Fakten.
Das mag zwar stimmen, ist man, als Privatperson verpflichtet diese zu kennen und einzuschätzen?

MORPEUS schrieb:
Dein geschriebenes so, als wenn es von Anfang an die Absicht des Käufers gewesen wäre Ärger zu machen.
Dein Kommentar klingt ja so, als ob es die Absicht des Verkäufers war, bewusst zu täuschen. Wie kommst du auf? Du weißt doch gar nicht, wie und wo die HDD eingesetzt war. Eventuell aus einer TV-Setupbox oder ähnliches. Wäre mir neu, dass es dort eine SMART-Einschätzung gibt. Sogar Synology hat vor einiger Zeit die SMART-Werte aus DSM entfernt. Jetzt wird nur noch Gut oder schlecht angezeigt, wobei die Schwelle aber nicht nachvollziehbar ist.

Helge01 schrieb:
Hätte er machen können, er ist aber dazu nicht verpflichtet.
Dann zeig mir mal wo das steht, dass der Verkäufer das machen muss.

Helge01 schrieb:
In dem Fall wäre ich aber zuversichtlich.
Ich nicht. Das Gericht wird auch das Alter als auch die Einsatzdauer berücksichtigen und damit verbundenen Sektorenausfällen. Wenn dann noch ein allgemein geltendes Gutachten erstellt werden würde, mit ungewissem Ausgang, wäre mir das Thema viel zu heiß. Einzig eine Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten einigermaßen abfedern.

Ich persönlich glaube nicht an den positiven Ausgang aufgrund der Datenlage und der hier veröffentlichten Beschreibung. Ich bin kein Jurist und auch kein Spezialist, genauso wenig wie die anderen User hier (auch wenn einige hier so tun). Man könnte aber denken, dass wir im Juraforum unterwegs sind.

Ich bin mal gespannt, ob der TE das Thema auch auflösen wird. Irgendwie glaube ich nicht daran und dieser Thread wird in der Versenkung verschwinden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: derMutant und nutrix
snoogans schrieb:
Einzig eine Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten einigermaßen abfedern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die die Kosten deckeln, denn auch dort wird erst eine Prognose erstellt. Und bei der sehe ich hier, wie du, schwarz.
 
derMutant schrieb:
Das kann dir aber auch bei einer neuen Platte passieren.
Genau deswegen gibt es ja die Gewährleistung, wenn die Ware von einem Händler kommt.
Man will den Käufer vor verstecken Mängel schützen die erst später zu einem Ausfall führen.

snoogans schrieb:
Dann zeig mir mal wo das steht, dass der Verkäufer das machen muss.
Warum sollte er das? Selbst Händler prüfen nicht ihre Ware bevor sie das Lager verlassen. Sie müssen aber die Ware wieder zurücknehmen wenn sie mangelhaft ist.

snoogans schrieb:
Das Gericht wird auch das Alter als auch die Einsatzdauer berücksichtigen und damit verbundenen Sektorenausfällen.
Das Gericht bestellt einen Gutachter. Dieser wird einen Durchschnittswert für die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausfalls aufgrund der wiederzugewiesenen Sektoren ermitteln. Je nach dem was dabei rauskommt und ob das in dem Fall überhaupt ein Mangel ist, wird dann entschieden. Sollte es ein Mangel sein dann spielt das Alter oder die Einsatzdauer keine Rolle.

Ist aber alles Hypothetisch den dazu wird es gar nicht kommen, weil man in dem Fall eine viel einfachere Lösung findet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde einfach mal mit dem Verkäufer quatschen.
Es ist gut möglich, dass er den Text bezüglich der Mängelhaftung nur allgemein drin stehen hat und bei Problemen ja eventuell sehr hilfsbereit bzw kulant ist.
Auch schon ganz oft erlebt und wirkte auch glaubwürdig.

Ansonsten eben abhaken und draus lernen.
Vor Gericht bzw. Anwalt könnte man dafür sicherlich aber das steht sicherlich in keinerlei Verhältnis.
Wenn der Dude da ein ITler ist, dann wird man da sicherlich was drehen können aber so ein 08/15 dude der zumindest weis wie man Platten ausbaut….
 
Banned schrieb:
Was dann am Ende eben eine rechtliche Auslegung ist (auch, was der Verkäufer hätte wissen können).

Da gehst Du schon fehl, „hätte wissen können“ reicht nicht, s. 442 BGB.

Banned schrieb:
Am Ende wird das Ganze hier eh auf Kulanz (seitens des Verkäufers oder PayPal) laufen, oder eben nicht. Wer will denn ernsthaft wegen sowas nen Rechtsstreit beginnen?

Sehe ich auch so, wäre mir den Streß und zeitlichen Aufwand nicht wert.

Banned schrieb:
Ganz allgemein ist es einfach ne schlechte Idee, sich gebrauchte Festplatten über Kleinanzeigen zu kaufen und dann nicht mal nach den Smartwerten zu fragen. Wie der Fall hier ausgehen wird, kann man von außen nicht beurteilen.

Bei der schlechten Idee gehe ich absolut mit. Bei dem Fall bin ich mir sicher, zum Thema Sachmängelhaftung und wie die korrekte Formulierung lauten muss um diese auszuschließen gibt es ja genug Urteile. Und hier ist das Wort vom Verkäufer nicht mal erwähnt…

Banned schrieb:
Beides zwei Punkte, die m.E. ganz stark dafür sprechen, dass man einen Rechtsstreit verlieren würde.

Die Platte ist mangelhaft, die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen, Beweislastumkehr noch zu Lasten des Verkäufers. Ich finde das eindeutig.
 
@Madcat69

Nochmal: Es wäre zu klären ob die Platte mangelhaft ist.

Hier gehen die Meinungen ja bereits weit auseinander :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: derMutant und und tschüss
Genau deswegen gibt es ja die Gewährleistung
Nicht nur Gewährleistung, sondern auch Garantie. Gerade bei Serverplatten z. B. Exos MG oder Ultrastar gibt es 5 Jahre Garantie, die gesetzliche Gewährleistung ist nur auf 2 Jahre beschränkt.

Trotzdem muss der Mangel bei der Herstellung vorhanden gewesen sein. Schäden durch den unsachgemäßen Umgang durch den Enduser sind nicht abgedeckt. Auch das kann so oder so ausgelegt werden. Deiner Meinung nach ist jeder Defekt vom Hersteller auszutauschen. Der Hersteller hat auch das Recht, auf die Nachbesserung und den Fehler genau zu analysieren.

Selbst Händler prüfen nicht ihre Ware bevor sie das Lager verlassen.
Da geht man aber von Neuware aus, die original verpackt und versiegelt ist. Die wieder aufgearbeiteten Platten von Seagate werden extra vom Hersteller gekennzeichnet und mit Siegeln versehen.

Dieser wird einen Durchschnittswert für die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausfalls aufgrund der wiederzugewiesenen Sektoren ermitteln.
Nope, der Gutachter wird auch verstellen, dass der Verschleiß der Sektoren dem alte entsprechend ist. Immerhin willst du ja wegen einer Täuschung durch den Verkäufer den Kauf rückgängig machen. Auch die abgelaufene Gewährleistung/Garantie wird einen Einfluss auf die „übliche“ Lebensdauer dieser HDD nehmen. Wenn ein Hersteller dafür nicht mehr aufkommen muss, warum sollte das ein privater Wiederverkäufer viele Jahre nach Ablauf der gesetzlichen und freiwilligen Frist?

Wenn du so sicher bist, warum übernimmst du nicht die Rechtskosten? Ich finde es nicht ehrlich, andere zu etwas anzustiften, wodurch höhere Kosten drohen und selbst bei einem 50/50-Urteil oder noch schlimmerem Vergleich kein befriedigendes Ergebnis zu erwarten ist. Dazu kommt auch noch, dass wir hier nur die eine Seite kennen. Eventuell gibt es ja noch Kleinigkeiten, die aktuell nicht bekannt sind.

Ich sehe da keinen positiven Ausgang für den TE.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben