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das anzuwendende insolvenzrecht richtet sich danach, wo das insolvenzverfahren eröffnet wird; letzteres ist insbesondere dann von bedeutung, wenn die gesellschaft mehrere tochtergesellschaften hat.
Quatsch, wenn es Tochtergesellschaften sind, dann können (aber müssen nicht) auch Insolvenz anmelden, kommt drauf, es sind halt selbständige Gesellschaften und dann gilt für jede Gesellschaft das Insolvenzrecht wo sie Ihren Sitz hat.. Was anderes sind Niederlassungen in anderen Ländern.