Gerichtskosten errechnen

JavaFreak76

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Guten Tag,

mir steht eine Gerichtsverhandlung mit meinem Mieter bevor.
Habt ihr irgendeine Ahnung oder Idee wie ich die Kosten eines Prozesses kalkulieren kann?
Habe mal die Werte (Streitwert sind ca . 5000) in einen Rechner gehauen.
Link entfernt
Als Ergebnis kommen da Kosten i.H.v 2800€...ist das nicht bisschen viel für so einen geringen Streitwert?

Danke für eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wahrscheinlich schon.
Wollte nur mal den Betrag abschätzen vor dem nächsten Termin bei ihm.
Anwaltskosten muss ich nebenbei auch noch einrechnen.
 
JavaFreak76 schrieb:
Anwaltskosten muss ich nebenbei auch noch einrechnen.
Nein, die sind doch dort schon mit drin? ebenso die gegnerischen. Gehört ja beides zu den Prozesskosten, die du in deinem Link berechnet hast. Die reinen Gerichtsgebühren betragen bei Streitwert 5000€ (wenn 1. Instanz) 483€.

Steht aber auch in deinem Rechner oben exakt so dabei: Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren. Vll mal auch lesen was man da vor sich hat? Oo
 
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Erkekjetter schrieb:
Nein, die sind doch dort schon mit drin? ebenso die gegnerischen. Gehört ja beides zu den Prozesskosten, die du in deinem Link berechnet hast. Die reinen Gerichtsgebühren betragen bei Streitwert 5000€ (wenn 1. Instanz) 483€.

Steht aber auch in deinem Rechner oben exakt so dabei: Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren. Vll mal auch lesen was man da vor sich hat? Oo
Danke hab ich jetzt erst richtig gecheckt.
Hab nur die Werte eingetragen und war dann bisschen geschockt.
 
RVG Rechnur des Anwaltsvereins ist ganz gut. Gerichtsgebühr sinkt btw auf 1/3 bei einem Vergleich oder einer Klagerücknahme
 
JavaFreak76 schrieb:
Wollte nur mal den Betrag abschätzen vor dem nächsten Termin bei ihm.
Wenn Du schon außergerichtlich von i hm vertreten wurdest, dann werden die hierfür gezahlten Gebühren teilweise auf die durch den Prozess entstehenden Kosten angerechnet.
uincom schrieb:
RVG Rechnur des Anwaltsvereins ist ganz gut. Gerichtsgebühr sinkt btw auf 1/3 bei einem Vergleich oder einer Klagerücknahme
Dem ist noch hinzuzufügen, dass der Anwalt im Falle eines Vergleichs eine Einigungsgebühr abrechnet.

Am besten fragst du einfach vorher, bei deinem Anwalt, nach wie die Erfolgsaussichten sind und mit welcher Kostenlast du ungefähr zu rechnen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun das "Problem" ist halt bei geringen Streitwerten sind eben die "Basiskosten" überproportional vorhanden.

Ob man nun 1 Std über 50.000.000 oder 1 Std über 1 Cent verhandelt - gewisse Mindestkosten gibt es halt immer für die Stunde.
 
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