Haftpflichtschaden Notebook

motzi81

Cadet 3rd Year
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Jan. 2008
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Hallo,
vor einiger Zeit hat jemand mein Notebook beschädigt. daraufhin haben wir das über seine Haftpflicht geklärt. Nachdem ich das Notebook zur Schadensabteilung geschickt habe, ist nun auch der Schaden abgerechnet. Nun meine Frage: muss die Versicherung mir das Notebook zurückschicken oder darf sie das behalten. Telefonisch wurde mir gesagt das die es vernichten. Damit bin ich eigentlich nicht ganz einverstanden, da das Teil ja nicht komplett Schrott ist und ich auch nicht den neu Preis bekommen habe.

MFG
 
Wenn die Dir den Zeitwert ersetzt haben, dann gehört es nun der Versicherung.
 
Ja, ist die Frage ob dur nur Reparaturkosten ersetzt bekommen hast, oder eben den Zeitwert.
Ich hätte nur den Einwand, was mit den Daten passiert die da evtl noch drauf sind. Evtl. brauchst du die ja noch, bzw. hättest die gerne Garantiert vollständig vernichtet...
 
und bei der versicherung verhökert es ein "treuer mitarbeiter" heute abend bei ebay :D
um welche summe geht es denn hierbei?
 
so ist es, das NB gehört ab Überweisung des zu regulierenden Schadens der Versicherung. Aber du kannst mal freundlich anfragen, ob du die Platte wieder zurück bekommst, da hier ja persönliche Daten von dir drauf sind. Weil wer weiß was die damit veranstalten.
 
das war ein Macbook, hab im Dezember 2008 1149€ dafür bezahlt und nun 920€ dafür bekommen. das sind 229€ Verlust über fünf Monate, das Teil war ja noch fast neuwertig. Ist da nicht ein wenig viel abgezogen?
 
2 Optionen gibts dabei:

Reparatur -> Altgerät an Anspruchsteller + Kosten für Rep und Versandt werden übernommen
Zeitwert -> Vernichtung + Zahlung des Zeitwertes an Anspruchsteller

Den vollen Betrag gibt es bei nem Haftpflichtschaden nicht, da die Nutzung und das Alter abgezogen werden -> Zeitwert.

Bei PHV Schäden unter "Freunden" kannste eh froh sein , dass sie regulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
lazy74 schrieb:
Wenn die Dir den Zeitwert ersetzt haben, dann gehört es nun der Versicherung.


Das ist FALSCH !!!

Der Rechner ist Eigentum des Geschädigten ! In Höhe des Schadens hat dieser Anspruch auf Schadenersatz ! Die Zahlung des Schadenersatzes bewirkt in keiner Weise etwas an den Eigentumsverhältnissen am Rechner, sondern ersetzt nur den eingetretenen Schaden !

Im übrigen besteht zwischen der Versicherung und dem Geschädigten nicht einmal ein Rechtsverhältnis; die Versicherung leistet an den Geschädigten Namens und im Auftrag und an Stelle des Schädigers ! Selbst wenn es so wäre, dass sich das Eigentum am Rechner änderte, dann könnte dieses zunächst nur auf den Schädiger übergehen, nicht auf die Versicherung, und alles weitere hinge dann von den Vereinbarungen zwischen dem Schädiger und seiner Versicherung ab ! Zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten kann es aber mangels bestehender vorausgegangener Vereinbarungen keinen Eigentumsübergang nur deshalb geben, weil jener Schädiger den Rechner dieses Geschädigten demoliert hat !

Du kannst also Deinen Schrott-Rechner von der Versicherung zurückverlangen ! Notfalls drohst Du denen mit weiteren erheblichen Schadenersatzforderungen wegen des Verlustes der auf Deiner Platte gespeicherten Daten und dem Zeitaufwand, diese wieder herzustellen !

Allerdings: Wenn die Versicherung den vollen Zeitwert des Rechners und nicht nur den Reparaturwert ersetzt hat, wenn darüberhinaus Dir Deine Daten nicht verloren gegangen sind und wenn die Versicherung den Rechner inzwischen vernichtet hat, dann ist dieses Rechtsgut "Rechner" untergegangen und dir stünde gegen die Versicherung wiederum nur noch eine Schadenersatzforderung zu, weil die Herausgabe nicht mehr existierender Sachen wegen objektiver Unmöglichkeit nicht einklagbar ist; da Dir vorliegend aber der volle Zeitwert offensichtlich bereits ersetzt wurde, würde diese Schadenersatzforderung NULL betragen und Du könntest diese also auch nicht einklagen !

Ein Fehler war es wohl, den Rechner überhaupt aus der Hand und der Versicherung in die Hand gegeben zu haben; ein Glück für Dich, dass diese den Schaden anerkannt hat ! Besser wäre es gewesen, den Rechner einem vereidigten neutralen Gutachter zu übergeben; die Rechnung des Gutachters hätte im Berechtigungsfalle auch die Versicherung zu zahlen gehabt ! Der Gutachter wiederum hätte den Rechner nach Begutachtung wieder an Dich herausgeben müssen und wohl auch problemlos herausgegeben !

Durch die Herausgabe an die Versicherung hättest Du im schlimmsten Falle auch kein Beweisstück mehr in Händen gehabt, wenn die Versicherung sich stur gestellt und eventuell nicht vollständig geleistet hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte sowas auch vor kurzem und habe das Gerät wieder bekommen.

Hatte es auch zu einer Firma geschickt die es geprüft hat und ich habe es dann von denen auch wieder bekommen.
 
@eulekerwe

Die Idee mit dem Gutachter hatte ich auch schon, bis der Brief von der Versicherung kamm und die das Notebook haben wollten. Also Notebook hin und nach etwa 1 1/2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto. Das hat Reibungslos geklappt. Nur mit dem Verbleib des Notebooks bin ich nicht ganz zufrieden. Allerdings stand in dem Brief auch etwas von ...blabla ...vernichtet blabla...
Somit kann ich das Notebook wohl abschreiben....
 
Aber einen Versuch ist´s wert - zumindest würde ich versuchen, die Festplatte zu bekommen. Du kannst ja damit argumentieren, dass noch pers. Daten darauf gespeichert sind/ wären.
 
Nochmal:

Wenn Du Deine Daten tatsächlich verloren hast, wäre die Versicherung verpflichtet, Dir den weiteren Schaden auch noch zu bezahlen ! Ob Du Deine Forderung aber letztlich beweisen und damit vor Gericht durchsetzen könntest, ist eine andere Frage und offensichtlich den zu betreibenden Aufwand nicht wert.

Allerdings, anfragen nach der Rückgabe der Platte und anklingen lassen, dass Du weitere Schadenersatzforderungen hättest, falls die Dir die Daten (und die Reste des Rechners) nicht zurückgeben, kannst Du ja mal, das kostet nicht viel !

Und merke für die Zukunft: im Schadensfalle niemals die Beweisstücke aus der Hand geben, schon gar nicht in die Hände dessen, der für den Schaden geradestehen muß.


Von der Datensache und der Rückgabe des Rechners eimal abgesehen, glaube ich aber in Deinem Falle hat sich die Versicherung schon zielmlich korrekt und unkompliziert verhalten und ohne größere Schikanen den Zeitwert ersetzt.

Das ist in solchen Fällen nicht immer so, denn leider werden mit solchen Schadensfällen auch vielfach betrügerische Versicherungsfälle vorgetäuscht, und da wäre es nicht vewunderlich, wenn die Versicherungen vorsichtig und zurückhaltend reagierten !
 
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nach der Festplatte werde ich nachfragen, ich hatte zwar alle ordner gelöscht aber eine widerherstellung ist ja auch nicht sonderlich schwer. ansonsten hatte ich nix persönliches drauf, nur ebooks und arbeitsdokumente und dazugehörige bilder und das übliche musik und filme.
 
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