lazy74 schrieb:
Wenn die Dir den Zeitwert ersetzt haben, dann gehört es nun der Versicherung.
Das ist FALSCH !!!
Der Rechner ist Eigentum des Geschädigten ! In Höhe des Schadens hat dieser Anspruch auf Schadenersatz ! Die Zahlung des Schadenersatzes bewirkt in keiner Weise etwas an den Eigentumsverhältnissen am Rechner, sondern ersetzt nur den eingetretenen Schaden !
Im übrigen besteht zwischen der Versicherung und dem Geschädigten nicht einmal ein Rechtsverhältnis; die Versicherung leistet an den Geschädigten Namens und im Auftrag und an Stelle des Schädigers ! Selbst wenn es so wäre, dass sich das Eigentum am Rechner änderte, dann könnte dieses zunächst nur auf den Schädiger übergehen, nicht auf die Versicherung, und alles weitere hinge dann von den Vereinbarungen zwischen dem Schädiger und seiner Versicherung ab ! Zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten kann es aber mangels bestehender vorausgegangener Vereinbarungen keinen Eigentumsübergang nur deshalb geben, weil jener Schädiger den Rechner dieses Geschädigten demoliert hat !
Du kannst also Deinen Schrott-Rechner von der Versicherung zurückverlangen ! Notfalls drohst Du denen mit weiteren erheblichen Schadenersatzforderungen wegen des Verlustes der auf Deiner Platte gespeicherten Daten und dem Zeitaufwand, diese wieder herzustellen !
Allerdings: Wenn die Versicherung den vollen Zeitwert des Rechners und nicht nur den Reparaturwert ersetzt hat, wenn darüberhinaus Dir Deine Daten nicht verloren gegangen sind und wenn die Versicherung den Rechner inzwischen vernichtet hat, dann ist dieses Rechtsgut "Rechner" untergegangen und dir stünde gegen die Versicherung wiederum nur noch eine Schadenersatzforderung zu, weil die Herausgabe nicht mehr existierender Sachen wegen objektiver Unmöglichkeit nicht einklagbar ist; da Dir vorliegend aber der volle Zeitwert offensichtlich bereits ersetzt wurde, würde diese Schadenersatzforderung NULL betragen und Du könntest diese also auch nicht einklagen !
Ein Fehler war es wohl, den Rechner überhaupt aus der Hand und der Versicherung in die Hand gegeben zu haben; ein Glück für Dich, dass diese den Schaden anerkannt hat ! Besser wäre es gewesen, den Rechner einem vereidigten neutralen Gutachter zu übergeben; die Rechnung des Gutachters hätte im Berechtigungsfalle auch die Versicherung zu zahlen gehabt ! Der Gutachter wiederum hätte den Rechner nach Begutachtung wieder an Dich herausgeben müssen und wohl auch problemlos herausgegeben !
Durch die Herausgabe an die Versicherung hättest Du im schlimmsten Falle auch kein Beweisstück mehr in Händen gehabt, wenn die Versicherung sich stur gestellt und eventuell nicht vollständig geleistet hätte.