cyberpirate
Fleet Admiral Pro
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Wenn es so ist dann wĂŒrde ich zum Anwalt gehen.knoxxi schrieb:Alternate hat das rechtliche Fass aufgemacht, ohne vorher zu versuchen eine Einigung zu erzielen. đ€·ââïž
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Wenn es so ist dann wĂŒrde ich zum Anwalt gehen.knoxxi schrieb:Alternate hat das rechtliche Fass aufgemacht, ohne vorher zu versuchen eine Einigung zu erzielen. đ€·ââïž
Eher nicht, weil dir kein groĂes Ungemach droht falls jemand doch dran kommen sollte.knoxxi schrieb:Reicht dafĂŒr meine SteuererklĂ€rung? đđ
der TE könnte die ja auch gar nicht erhalten haben, aus welchen GrĂŒnden auch immer, bedarf es da nicht einer postalischen Benachrichtigung?, könnte ja sogar ein perfieder Phisingversuch sein!
Und ja auch fĂŒr jeden KĂ€ufer nachprĂŒfbar, oder kann man das was da z.B. CrystalDisk anzeigt wieder auf Null setzten???brettler schrieb:auch wegen der Lebensdauer.
Ich meinte die E-Mail, nicht die SSDbrettler schrieb:SpÀt. wenn das DHL kommt oder nicht kommt oder dubios ist wird man es ja sehen.
Ich meinte die E-Mail, nicht die SSD
Ja, ist rechtlich sogar ausdrĂŒcklich erlaubt...weil schnellstmöglicher Weg.Noninterlaced schrieb:Ist das rechtlich ĂŒberhaupt haltbar sowas als E-Mail zu senden?
Es wird am Ende darauf hingewiesen, dass der RĂŒcksendeaufkleber mit seperater Mail kommt....brettler schrieb:Wo sollte da Pishing sein? Man soll sich nirgends einloggen und auf keine Links klicken.
Sehr geringe Wahrscheinlichkeit. Alternate wird sich das sehr genau ĂŒberlegen. Ihre Chancen im Falle eines Rechtsreits sehe ich deutlich unter 50%. Und Alternate mĂŒsste erstmal tĂ€tig werden, und hat auch noch die recht hohe Gefahr, dass sie die Prozesskosten zahlen dĂŒrfen. Also die werden nen teufel tun und da hinterher klagen.knoxxi schrieb:Dann lĂ€ufst du aber Gefahr noch ein paar Hundert Euro Anwaltskosten zu zahlen
Dem KĂ€ufer aber auch.Fuchiii schrieb:Bei einer 2TB SSD zum Preis einer 1TB ist das mMn nicht gegeben. Der Fehler hĂ€tte ihnen frĂŒher auffallen mĂŒssen!
Eine AnfechtungserklĂ€rung muss eindeutig erkennen lassen, dass das RechtsgeschĂ€ft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Werden parallel zur Mitteilung des Preisirrtums Nachverhandlungen ĂŒber den Preis begonnen, wird nicht hinreichend deutlich, dass eine gĂ€nzliche Lösung von dem RechtsgeschĂ€ft beabsichtigt ist, sodass keine AnfechtungserklĂ€rung vorliegt (so LG Berlin, Urteil v. 21.05.2012, 52 S 140/11).
Wenn ich das richtig sehe stand die fĂŒr 121⏠statt 199⏠drin im Angebot - das ist kein Preis der einem seltsam vorkommen muss.eYc schrieb:Dem KĂ€ufer aber auch.![]()