Hersteller- und Händlergarantie

Martinus33

Lt. Commander
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Hallo,
die Herstellergarantie beginnt mit dem Verkauf. Ein Rückläufer im Onlinehandel (Wideruf), der nicht schnell vergünstigt verkauft werden kann, verliert also zunehmend seine Herstellergarantie und wird dann noch schwerer zu verkaufen sein.

1. Nun gibt es aber auch Vorführ- und Leihgeräte ect., welche dementsprechend trotz der bereits erfolgten Nutzung noch keine bereits angelaufene Herstellergarantie haben, weil "nicht verkauft". Das macht zwar insofern Sinn, als man eine Garantie einer Person zuordnen können muss, was eben einen verbindlichen Kauf erfordert. Aber benutzt ist das Gerät dennoch und wer weiß wie lange. Ist das rechtlich wirklich o.k. so?

2. Ein schon mal verkaufter Rückläufer mit bereits angelaufener Garantie wird längere Zeit nicht verkauft. Die einjährige Herstellergarantie von HP ist fast abgelaufen und der Verkäufer gibt nun eine einjährige Händlergarantie als Ersatz, um das Gerät noch verkaufen zu können.

Ist das ein gleichwertiger Ersatz, würdet Ihr ein solchen Gerät ggf. kaufen? Ich frage mich z.B., wo und wie eine solche ersatzweise Händlergarantie beim Kauf verbindlich geregelt ist, ihr Umfang ect.
 
Garantien sind nie "allgemein verbindlich geregelt" und immer eine freiwillige Leistung. Da musst Du schon in die AGB / Garantiebestimmungen schauen, welche Regelung in dem Fall gilt. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Gewährleistung.
 
Nenne mal Beispiele?
Gerade was PC-Hardware angeht, läuft die Herstellergarantie nicht selten "ab Produktion". Ansonsten gilt das Rechnungsdatum - unabhängig davon, ob man einen Rückläufer bekommt oder nicht. Die Abwicklung geschieht innerhalb der ersten zwei Jahre ohnehin in der Regel über den Händler und nicht direkt beim Hersteller. Das heißt die klären das normal auch untereinander...

Ich habe meine 960 vor zwei Jahren auch als "Warehouse Deal" geholt, und habe volle Garantie seitens MSI und natürlich volle Gewährleistung seitens Amazon. Ich würde in solchen Fällen natürlich schauen, bei vertrauenswürdigen Händler zu kaufen und nicht bei jeden x-beliebigen.
 
1. Gewährleistung ja, Herstellergarantie nein

2. Herstellergarantie ist in vielen Fällen nicht übertragbar, soweit auch absolut legal weil eine freiwillige Leistung des Herstellers. Garantie die der Händler vergibt ist ebenfalls freiwillig und entbindet ihn nicht von der gesetzlichen Gewährleistung (da greift aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr)
 
@kachiri:
Es geht um ein Notebook von HP, die fast immer nur 1 Jahr Herstellergarantie haben. Ein Rückläufer, der seit 1 Jahr nicht verkauft wurde.
Der Händler hat seinen Sitz in D und scheint ein normaler, anständiger, seit längerem aktiver Händler zu sein.
Die Gewährleistung bleibt bestehen.

@Janz:
Der Händler überträgt die Herstellergarantie nicht, sondern gibt einfach seine eigene, weil er das Gerät genau geprüft hat, an die grundsätzliche Qualität von HP glaubt und natürlich weiß, dass das NB ganz ohne Garantie schwer verkauft werden kann.

@conglom-o:
Dann sollten die betreff. AGBs wohl besser irgendwie bei der Rechnung dabei sein... ich hätte es dann gern "schwarz auf weiß"
 
Als abstrakte Überlegung wertlos. Butter bei die Fische... Welches Gerät bei welchem Händler. Was die Garantie des konkreten Händlers umfasst... muss ja im Kleingedruckten irgendwo stehen - oder Händler fragen.
Am Ende ist es eh egal. Wenn du das Ding jetzt 1 Jahr alt ist, du es jetzt kaufst, und es innerhalb eines Jahres kaputt geht, schickst du es an den Händler zurück. Ob der das Händler"garantie" nennt, oder es die normale 2 Jahre Händlergewährleistung für Privatkunden ist, ist fast wurscht. Der schickt es auch nur an einen Reparaturdienst - Bertelsmann Arvato, z.B.. Entweder dichten die dir ein "Nutzer ist Schuld an" - dann ist es auch wurscht wie vorher die Garantie/Gewährleistung hieß und es wird nicht repariert. Oder es wird repariert und der Händler muss es bezahlen oder sich mit über die Bezahlung HP streiten.


ein Gerät mit 1 Jahr Garantie....
entweder ist es was aus der untersten Qualitätsschublade, dann würde ich es sowieso nicht kaufen.

Wenn es ein Businessgerät mit 1 Jahr Herstellergarantie ist, dann ist das a) so üblich, weil man bei Businessgeräten eben optional Service Optionen dazu bucht, oder eben nicht. Und b) dann hält das Gerät wahrscheinlich sowieso länger als die 1bzw.2 Jahre und du brauchst dir weniger Sorgen machen.

Wenn du z.b. aus beruflichen Gründen auf Ausfallsicherheit, bzw. reibungslose schnelle Reparatur angewiesen bist, dann ist sowieso das einzig ernsthaft taugliche Mittel ProSupport der Hersteller dazu zu buchen.

https://www.notebookcheck.com/Umfra...er-hat-das-beste-Laptop-Service.289392.0.html
 
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