Martinus33
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 1.709
Hallo,
die Herstellergarantie beginnt mit dem Verkauf. Ein Rückläufer im Onlinehandel (Wideruf), der nicht schnell vergünstigt verkauft werden kann, verliert also zunehmend seine Herstellergarantie und wird dann noch schwerer zu verkaufen sein.
1. Nun gibt es aber auch Vorführ- und Leihgeräte ect., welche dementsprechend trotz der bereits erfolgten Nutzung noch keine bereits angelaufene Herstellergarantie haben, weil "nicht verkauft". Das macht zwar insofern Sinn, als man eine Garantie einer Person zuordnen können muss, was eben einen verbindlichen Kauf erfordert. Aber benutzt ist das Gerät dennoch und wer weiß wie lange. Ist das rechtlich wirklich o.k. so?
2. Ein schon mal verkaufter Rückläufer mit bereits angelaufener Garantie wird längere Zeit nicht verkauft. Die einjährige Herstellergarantie von HP ist fast abgelaufen und der Verkäufer gibt nun eine einjährige Händlergarantie als Ersatz, um das Gerät noch verkaufen zu können.
Ist das ein gleichwertiger Ersatz, würdet Ihr ein solchen Gerät ggf. kaufen? Ich frage mich z.B., wo und wie eine solche ersatzweise Händlergarantie beim Kauf verbindlich geregelt ist, ihr Umfang ect.
die Herstellergarantie beginnt mit dem Verkauf. Ein Rückläufer im Onlinehandel (Wideruf), der nicht schnell vergünstigt verkauft werden kann, verliert also zunehmend seine Herstellergarantie und wird dann noch schwerer zu verkaufen sein.
1. Nun gibt es aber auch Vorführ- und Leihgeräte ect., welche dementsprechend trotz der bereits erfolgten Nutzung noch keine bereits angelaufene Herstellergarantie haben, weil "nicht verkauft". Das macht zwar insofern Sinn, als man eine Garantie einer Person zuordnen können muss, was eben einen verbindlichen Kauf erfordert. Aber benutzt ist das Gerät dennoch und wer weiß wie lange. Ist das rechtlich wirklich o.k. so?
2. Ein schon mal verkaufter Rückläufer mit bereits angelaufener Garantie wird längere Zeit nicht verkauft. Die einjährige Herstellergarantie von HP ist fast abgelaufen und der Verkäufer gibt nun eine einjährige Händlergarantie als Ersatz, um das Gerät noch verkaufen zu können.
Ist das ein gleichwertiger Ersatz, würdet Ihr ein solchen Gerät ggf. kaufen? Ich frage mich z.B., wo und wie eine solche ersatzweise Händlergarantie beim Kauf verbindlich geregelt ist, ihr Umfang ect.