Hitzeschaden? Weil WLP fehlte...

KnolleJupp schrieb:
Und das nächste mal einfach keine "B-Ware" kaufen... ;)

Bei anderen Anbietern habe ich mit Thinkpads gute Erfahrungen diesbezüglich gemacht, würde vielleicht den Anbieter in Zukunft meiden, nicht B-Ware an sich.
 
Ich habe jetzt mal die WLP drauf gemacht und welch Wunder ganz andere Idle-Temperaturen. Siehe Screenshots.
 

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Bei der Antwort, die du von dem Händler bekommen hast, würde ich dem jetzt, da das Gerät ja anstandslos zu funktionieren scheint, die Tatsachen auf den Tisch werfen. Und die Frage anhängen, inwiefern er bereit ist, da noch etwas finanzielles Entgegenkommen walten zu lassen.
 
La_Pantera77 schrieb:
Weil ich Angst habe das die daraufhin die Gewährleistung(12 Monate) bzw. den Rückversand im allgemeinen verweigern würden!
Darf er nicht.
Das öffnen des Gerätes schränkt die Gewährleistung nicht ein, da kein Zusammenhang zwischen potentiellen Schäden durch öffnen des Gerätes und dem vorhandenem Problem existiert.

onesworld schrieb:
Bei der Antwort, die du von dem Händler bekommen hast, würde ich dem jetzt, da das Gerät ja anstandslos zu funktionieren scheint, die Tatsachen auf den Tisch werfen. Und die Frage anhängen, inwiefern er bereit ist, da noch etwas finanzielles Entgegenkommen walten zu lassen.
Warum?
Der TE hat doch jetzt keine Klagegrundlage mehr.
Warum sollte man als Händler jetzt noch iwie Entgegenkommen?
 
Weil man bei ebay Bewertungen schreiben kann. Darum.
 
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Der Nachweis ist halt schwierig. Wie soll er beweisen das das Ding ohne WLP bei ihm ankam?
Er hätte sie ja auch selber entfernen können, um z.B. einen Grund für einen Preisnachlass zu provozieren.

PS: Das ist kein Vorwurf an den TE. Aber so würde ich als Händler argumentieren.
 
Bonanca schrieb:
Das öffnen des Gerätes schränkt die Gewährleistung nicht ein, da kein Zusammenhang zwischen potentiellen Schäden durch öffnen des Gerätes und dem vorhandenem Problem existiert

hast du das amtlich?

onesworld schrieb:
Weil man bei ebay Bewertungen schreiben kann. Darum.

geht leider nicht. Hatte einen Spaß Bieter - konnte ich nicht negativ bewerten....
 
DFFVB schrieb:
geht leider nicht. Hatte einen Spaß Bieter - konnte ich nicht negativ bewerten....
In dem Fall soll ja auch der TE als Käufer eine schreiben.
 
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KnolleJupp schrieb:
Der Nachweis ist halt schwierig. Wie soll er beweisen das das Ding ohne WLP bei ihm ankam?
Er hätte sie ja auch selber entfernen können, um z.B. einen Grund für einen Preisnachlass zu provozieren.
Laut dem Beitrag 12 von Tenobaal ist auf dem Foto kein Schatten vorhanden, den eine aufgetragene Wärmeleitpaste normalerweise hinterlassen hätte.
 
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@Bonanca Danke, aber da hast Du was falsch verstanden. Wenn Du öffnest kannst Du es ja beschädigt haben....
 
Beispiel:
Du kaufst dir einen neuen Fernseher. Der geht nicht an. Du schraubst ihn auf, fummelst mit einem Lötkolben darin herum und willst ihn danach reklamieren mit: "Geht nicht."
Was wird passieren? Genau, Beweislastumkehr bei Sachmängeln greift dann nicht mehr!

"Wer Sachmangelrechte geltend macht, obwohl er selbst die Ware beschädigt hat, muss mit einem Strafverfahren wegen Betrugs rechnen. Im Rechtsstreit um einen Sachmangel hat er alle Kosten zu tragen, wenn dem Verkäufer der Nachweis gelingt, dass die Ware doch erst nachträglich einen Mangel davon trug."

Wenn der TE den Laptop reklamiert mit der Fehlerbeschreibung: "Keine Wärmeleitpaste aufgetragen.", dann steht fest das er das Gerät geöffnet haben muss.
Man könnte dem TE nun unterstellen das er alle reklamierten Schäden/Mängel selber verursacht hat.

Wenn mir bei einem neuen Auto nach drei Monaten das Getriebe verreckt, ist der Händler dran. Ganz einfach. Weil der Mangel offensichtlich schon von Anfang an bestand.
 
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KnolleJupp schrieb:
Genau, Beweislastumkehr bei Sachmängeln greift dann nicht mehr!
Aha. Warum nicht?
KnolleJupp schrieb:
obwohl er selbst die Ware beschädigt hat
Hat der TE ja nicht.

KnolleJupp schrieb:
dann steht fest das er das Gerät geöffnet haben muss.
Und das hat mit dem Fehler genau was zu tun?

KnolleJupp schrieb:
Man könnte dem TE nun unterstellen das er alle reklamierten Schäden/Mängel selber verursacht hat
Verrate mir mal wie man mit dem bloßen öffnen des Gerätes die WLP verschwinden lässt.

KnolleJupp schrieb:
Weil der Mangel offensichtlich schon von Anfang an bestand.
Genauso wie die fehlende WLP.

DFFVB schrieb:
Danke, aber da hast Du was falsch verstanden. Wenn Du öffnest kannst Du es ja beschädigt haben....
Ich denke du verstehst nicht.

Dass was dadurch beschädigt worden sein könnte ändert nichts daran dass:
  1. Durch das Öffnen des Gerätes die WLP sich nicht einfach in Luft auflöst wenn das Gerät geöffnet werden muss und das damit komplett unabhängig voneinander betrachtet werden muss.
  2. Dass man etwas beschädigt haben könnte ist kein Beweis dafür, dass man es war. Der Händler hat also maximal ein Indiz dafür dass man es war, dadurch erlischt aber der Gewährleistungsanspruch nicht.
Warum wollen die Leute eigtl immer Quellen gepostet haben um sie dann offensichtlich zu ignorieren?
 
@Bonanca So einfach ist es leider nicht. Schau einfach in die Bedienungsanleitung: Da steht, darf nur durch Fachpersonal geöffnet werden. Gibt ja oft noch nen Kleber o.ä. der durch Öffnung zerstört wird,"void warranty". Dann musst Du nachweisen, dass Du Fachpersonal bist. Im kern hast du zwar recht, aber in der Praxis läuft es leider anders.
 
Sofern ich mich nicht täusche haben diese Aufkleber keine rechtliche Relevanz in Deutschland.
 
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DFFVB schrieb:
aber in der Praxis läuft es leider anders.
Diese schlechte presse und die Klagen könnte sich kein Händler leisten.

DFFVB schrieb:
Warranty = Garantie.
Garantie =/= Gewährleistung.

DFFVB schrieb:
So einfach ist es leider nicht. Schau einfach in die Bedienungsanleitung: Da steht, darf nur durch Fachpersonal geöffnet werden
Jaja und Microsofts EULA sind auch für manche auch Gesetz...
Mal abgesehen davon dass dir die Bedienungsanleitung vom Hersteller geliefert wird, du aber deine Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machst, können sich weder Hersteller noch Händler einfach über das Gesetz stellen.
 
Also,so wie ich das sehe,ist das was da passiert ist einfach folgendes.
Der Laptop ist B-Ware,das heißt er ist dann an irgendeinem zeitpunkt zurückgesendet worden,dann wurde er vom verkäufer,oder einem anderen zwischenhändler überholt/getestet und es wurde gereinigt und einfach vergessen neue Wärmeleitpaste aufzutragen.

Zu behaupten,es wäre noch nie Paste drauf gewesen oder der Rechner ist die Zeit davor dauerhaft ohne Paste gelaufen ist vollkommen unrealistisch und wäre sofort aufgefallen.

Wenn ich einen Rechner gebraucht/als B-Ware kaufe,ist das erste was ich selbst mache sowieso neue Paste aufzutragen,deswegen ist das alles doch in ordnung,behalte ihn einfach und sei glücklich das er super läuft.
Manche leute,tragen sogar bei neugeräten anderen Wärmeleitpaste auf um die Kühlleistung zu verbessern

Mfg
 
@Bonanca Sorry, aber das was Du schreibst ist grober Unfug. Ich habe Rechtshintergrund, kann die Situation also einschätzen. Welche Presse will über einen eBay Händler schreiben? Natürlich ist Garantie ungleich Gewährleistung, es unterstreicht aber, dass Du Ansrpüche verwirkst, wenn Du das Siegel kaputt machst. Und natürlich sind MS EULA in dem Moment bindend, es ist ein Vertrag ... aber gut, das führt zu nichts... Ich fragte ursprünglich, weil ich dachte Du hättest ggf ein Urteil o.ä. wo so etwas geklärt wäre.... Grundsätzlich hast Du erstmal schlechtere Karten, wenn Du öffnest...
 
DFFVB schrieb:
Ich habe Rechtshintergrund,
Ich hoffe dieser "Rechtshintergrund" ist weder anwaltliche Beratung zu genau dieser Frage noch ein Jura-Studium.
In beiden Fällen würde ich mein geld zurückverlangen.

Aber vermutlich ist es eh weder noch, denn sonst könntest du deine Aussagen auch mit ein paar Beispielen oder rechtlichen Grundlagen unterstützen.
Bisher ist nämlich alles was du schreibst nur deine persönliche Meinung wie du es siehst.


DFFVB schrieb:
Welche Presse will über einen eBay Händler schreiben?
Stimmt, denn nur bei eBay gibt es nur unbekannte Firmen für die sich keiner interessiert.
Und wenn Händler wie ReBuy o.Ä. komplett auf Kundenrechte scheißen wäre das auch komplett irrelevant.
Edith: nicht nur rebuy.
Jeden Händler mit Komplettsystemen (und eigtl auch selbstbau, siehe unten.), Also auch Größen wie Saturn und Mediamarkt.


DFFVB schrieb:
Natürlich ist Garantie ungleich Gewährleistung, es unterstreicht aber, dass Du Ansrpüche verwirkst, wenn Du das Siegel kaputt machst.
Ja, den Anspruch auf Garantie.
Das hat nichts, ich wiederhole nochmal deutlich: nichts mit Gewährleistung zu tun.
Das eine ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Zu den Konditionen des jeweiligen Anbieters.
Das andere ist ein Recht welches im Gesetz verankert ist.
Also musst du auch anhand von Gesetzen oder urteilen argumentieren und nicht anhand von Bauchgefühl.

Du bist doch sogar (mit deinem ganzen Rechtshintergrund, lol) noch nicht einmal auf die Beweislast eingegangen.


DFFVB schrieb:
. Und natürlich sind MS EULA in dem Moment bindend, es ist ein Vertrag
Ein Vertrag ist nicht rechtlich bindend wenn er gegen geltendes Recht verstößt (was im Härtefall durch ein Gericht entschieden wird.)


DFFVB schrieb:
Ich fragte ursprünglich, weil ich dachte Du hättest ggf ein Urteil o.ä.
Wo es denn dein Rechtstext oder Urteil das auch nur im Ansatz deine Meinung unterstützt?
Immer witzig wenn von der Gegenposition Sachen gefordert wird die selber noch nichtmal ansatzweise geliefert werden.


DFFVB schrieb:
Grundsätzlich hast Du erstmal schlechtere Karten, wenn Du öffnest..
Nö. Ist nicht so.
Aber verzichte mal ruhig weiter auf deine Verbraucherrechte.
Die Konzerne und Händler freut's.

Was machst du eigtl wenn ein Bauteil in einem (selbstgebauten) PC kaputt geht?
Kaufst du dann auch einfach ein neues? Immerhin musst du das Bauteil ja erstmal selber einbauen und dann wieder selber ausbauen um Gewährleistung geltend zu machen.
Nach deiner Argumentation wäre Gewährleistung in quasi keinem Selbstbau-Projekt möglich.
 
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