Hund aus der Nachbarschaft hat mich gebissen

Ich an deiner Stelle hätte beim Spaziergang immer ein Messer bei mir…gebranntes Kind und so. Und das sage ich selbst als Hundebesitzer.
 
DuckDuckStop schrieb:
Das ist ne ganz schlechte Idee weil du fremde Personen nicht so einfach ohne deren Zustimmung fotografieren respektive Filmen darfst.
Nötigenfalls eben nur den Hund (= Sache) ohne Leine oder ohne Maulkorb. Das sollte für Ordnungsamt reichen.
@knoxxi Pfefferspray fürs eigene Gewissen wäre legal.

Ich wüsste nicht (bzw lasse mich besser nicht dazu hinreissen) was passiert, wenn mein Junior so wie der Te oder schlimmer gebissen worden wäre.
 
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Ich wünsche auf jeden Fall weiterhin gute Besserung!

Ich wurde zwar noch nie von einem Hund gebissen aber wenn ich aus 100 Meter Entfernung sehe, wie ein riesen Hund auf mich zurennt, wird mir auch ein wenig anders. Ich bleibe dann einfach stehen und rege mich nicht und mecker die Halter an. Mehr kann ich nicht tun.

Ein Hund, von dem wir wissen, dass er schon einmal jemanden gebissen hat, rannte auf uns zu, da habe ich spontan schnell mein Fahrrad zwischen uns und dem Hund gestellt.

Vielleicht wäre es auch hilfreich diesen Fall bei Tierschutzorganisationen zu melden? Zumindest PETA kann richtig ekelig sein.

Nach den Informationen sollte der Hund nicht nur einen Maulkorb tragen, sondern ihr entzogen werden. Der Hund kann sich schlecht selbst den Maulkorb anziehen und die Dame hat schon mehrfach bewiesen, dass sie ihm den nicht anzieht, dann bringt auch irgendeine Pflicht nichts.
 
knoxxi schrieb:
Ich an deiner Stelle hätte beim Spaziergang immer ein Messer bei mir…gebranntes Kind und so. Und das sage ich selbst als Hundebesitzer.
Das halte ich für eine der schlechtesten Ideen überhaupt. Du verletzt den Hund mit einen Messer nur und stachelst ihn auch noch zusätzlich an. Danach bist du mehr Blutwurst als der Hund.

Ich mein, wie groß soll dein Messer sein damit du effektiv damit einen Rottweiler bekämpfen kannst? Müsste ja schon eher Rambo oder Crocodile Dundee Variante sein - und dann bitte auch instant kill.
 
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Skaiy schrieb:
Vielleicht wäre es auch hilfreich diesen Fall bei Tierschutzorganisationen zu melden? Zumindest PETA kann richtig ekelig sein.
Sinnfrei. Die sind für den Tierschutz da, nicht für den Menschenschutz.
 
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_killy_ schrieb:
Das halte ich für eine der schlechtesten Ideen überhaupt.
Da gebe ich dir durchaus recht, aber alleine die Drohung damit im Falle eines Verstoßes gegen den Leinenzwang kann Wunder wirken.
 
_killy_ schrieb:
Das halte ich für eine der schlechtesten Ideen überhaupt. Du verletzt den Hund mit einen Messer nur und stachelst ihn auch noch zusätzlich an. Danach bist du mehr Blutwurst als der Hund.
Zumal es genau dafür Pfefferspray aka Tierabwehrspray gibt.

knoxxi schrieb:
Da gebe ich dir durchaus recht, aber alleine die Drohung damit im Falle eines Verstoßes gegen den Leinenzwang kann Wunder wirken.
Du drohst damit, deren Hund abzuschlachten, oder wie soll man sich das vorstellen?
 
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z€r0 schrieb:
Sinnfrei. Die sind für den Tierschutz da, nicht für den Menschenschutz.
Selbst ein Listenhund kann bei entsprechender Erziehung und ausgeglichenheit harmlos sein. Hunde haben genauso Persönlichkeitseigenschaften wie Menschen. Ein Hund wird meistens nicht als Kampfmaschine geboren (auch wenn bei bei bestimmten Arten eine höhere Neigung zur aggressivität angezüchtet wurde). Ein Hund der Menschen angreift deutet also meistens auf eine falsche, nicht artgerechte Haltung durch verantwortungslose Halter hin. Insofern wären Vereine schon ein Ansprechpartner, da es direkt um Tierschutz geht. Die Frage ist eher ob die mehr erreichen können. Aufjedenfall werden sie das nötige Know How besitzen um bei der Dokumentation zu helfen.
 
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z€r0 schrieb:
Sinnfrei. Die sind für den Tierschutz da, nicht für den Menschenschutz.
Wenn das in Zukunft so weitergehen sollte, wird der Hund bald eingeschläfert.

Meiner Meinung nach geht es auch sehr wohl um den Tierschutz.

Frühzeitig das Tier wegnehmen und in gute Hände geben.

Der Hund kann nichts dafür.
 
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Missachtung bestehender Maulkorbpflicht -> Ordnungsamt bzw Polizei (akut)

Da die Dame offenbar überfordert ist und den Hund nicht erziehen/handhaben kann/will, wäre eine Meldung an das zuständige VETERINÄRAMT geboten.

Die kommen bei ihr vorbei und schauen sich an, wie der Hund gehalten wird, wie sie mit ihm umgeht, wie der Hund sich gibt usw.

Und die haben auch unmittelbare Befugnisse, die der Tierschutz nicht hat.

Zum Thema "Messer":
Nutzlos. Einen kleinen Hund (<40cm) trifft man nicht zuverlässig und größere Hunde lassen sich davon nicht beeindrucken. Und: Wenn man in Messerreichweite ist, ist man auch in Bissreichweite.

Zudem müsste das Messer eine entsprechend lange und stabile Klinge haben und man geübt sein in der Handhabung. Da kommt man dann schnell in den strafbaren Bereich.

Tierabwehrspray ist da wesentlich sinnvoller, wobei man damit auch üben sollte.
 
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DuckDuckStop schrieb:
fremde Personen nicht so einfach ohne deren Zustimmung fotografieren respektive Filmen darfst.
Das ist richtig, aber wie sieht es im Falle einer Straftat aus?

Das Foto stellt immerhin den Beweis der Straftat dar und wurde nur zu dem Zweck aufgenommen, ich bin kein Jurist, aber ich vermute das hier das Dokumentieren und Melden der Straftat das Recht am eigenen Bild überwiegt.

Dashcams wurden mittlerweile in Gerichtsurteilen als Beweismittel zugelassen und vom Prinzip her sehe ich da deutliche Parallelen zum Foto der Halterin und ihres Tieres ohne Maulkorb.
 
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Ja, zur Beweissicherung können die Persönlichkeitsrechte zurücktreten.

Ein Verstoß gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht ist aber keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn man Pech hat und die fotografierte klagt (ich würde es machen und sie wahrscheinlich auch sobald sie sich einmal beraten lässt) könnte ein Richter das auch als persönlichen Rachefeldzug Werten. Da hilft einem dann auch das Argument "Ja aber die andere hat...." nicht.

Ich würde es nicht riskieren.
 
Solange man das Foto nicht veröffentlicht sollte da keine relevante Strafe bei rum kommen.
Foto machen, anzeigen und schauen was passiert.
 
Hi,

zum Thema "Foto":
Ja, der Beamte vom Ordnungsamt sagte mir ebenfalls, dass ein Foto ok wäre.
Er selbst kann ja nur schlecht im Gebüsch hocken und drauf lauern, dass sie sich erwischen lässt.
Und ohne Beweisfoto wäre es Aussage gegen Aussage.
In dem aktuellen Fall war kein Foto notwendig, da er aufgrund des Hundebiss' ja wusste, dass sie dagegen verstoßen hatte.

P.S.
Notfalls könnte man die Hundeführerin auf dem Bild auch unkenntlich machen, da es ausreichend wäre, beide Hunde zu erkennen.
An die Maulkorbpflicht müsste sich ja jeder halten, der mit diesem Hund rausgeht. Denke ich zumindest.

Thema "Messer":
Auch hier wurde bereits viel geschrieben.
Ich gebe zu, dass ich ebenfalls auf diese Idee kam und ein Taschenmesser in der Hosentasche hatte, um mich zumindest etwas sicherer zu fühlen.
Ich konnte den Rottweiler ja damals mit wenigen Fausthieben vertreiben, und ein kraftvoller Stich in den Hals könnte es beenden.
Allerdings möchte ich nicht, dass es soweit kommt und sowas ist auch überhaupt nicht meine Art!
Und wie hier schon geschrieben wurde:
Messerreichweite = Bissreichweite
Bei sowas kann man eh nichts gewinnen, da jeder Biss 1 Biss zu viel ist.

Thema "Polizei":
1x würde ich noch das Ordnungsamt informieren, wenn sie sich nicht dran hält.
Wenn sie dann rund 1 Woche später (nach dem nächsten Schreiben) es immer noch ignoriert, dann bringt der finanzielle Druck ancheinend nichts, so dass die Polizei übernehmen muss.

Thema "Der Hund ist nicht Schuld":
Ja, diesen Satz kennt glaub ich jeder, aber um ehrlich zu sein bin ich da geteilter Meinung.
Zunächst einmal reden wir hier nicht von einem Welpen, der gerade das beißen gelernt hat, sondern von einem ausgewachsenen Rottweiler, der genau weiß, was er macht und dass er Menschen bewusst schädigt.

Die Hundebesitzerin ist in dem Sinne Schuld, dass sie es zuließ, dass er sich mir überhaupt erst nähen konnte.
Aber für den Angriff und Biss direkt kann sie doch nichts dafür.
Soll sie ihm jeden Morgen sagen, dass er bitte nicht grundlos Menschen angreifen und beißen soll?

Wenn ein 2 jähriges Kind mit Küchenmesser durch die Wohnung rennt und Leute verletzt, ist das Kind definitiv nicht Schuld.
Nimmt sich allerdings ein 8-Jähriger ein Messer um gezielt auf einen Mitschüler loszugehen, dann heißt das für mich, dass der 8-Jährige entweder psychisch krank oder von natur aus böswillig ist.

Warum soll sowas nicht auch auf Tiere zutreffen können?
Das hat auch nichts mit "zur kampfmaschine geboren" zu tun.

Thema "Sachverständiger/Hundepsychologe":
Anscheinend musste nach beiden Bissen (Herbst 2020 und Frühjahr 2021) ein solcher aufgesucht werden.

Nach dem 1. Biss hieß es, der Hund hätte die Führung übernommen und daher einer Wanderin im Vorbeigehen in den Arm gebissen.

Nach meinem Biss lag es (angeblich) daran, dass er den anderen Hund vor mir beschützen wollte.
(Zuerst lag es aber an der schwarzen Mütze, klar...)

Also ich will diesen Job (Hundepsychologe) nicht schlecht reden, aber in beiden Fällen war er nicht dabei und kann daher nur Mutmaßungen treffen.
Desweiteren wird man immer für alles eine Ausrede finden.

Ich weiß nicht, was damals bei dem ersten Hundebiss war, aber beim 2. (meinem) weiß ich, dass ich weder plötzlich ankam, noch laut geredet, zu nah dran oder sonst was Seltsames gemacht hab.

Der Hund hat wie gesagt 0 Anzeichen von Aggression, Schock oder sonst was gemacht.

Und schon wieder ein Roman :D

Grüße
 
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Haben selbst einen Junghund und sind in der Hundeschule und jeder Hund der eine Mischung aus Kampfhund ist muss hier in RLP in einem bestimmten Alter mit seinem Herrchen oder Frauchen eine Eignungsprüfung machen. Dort wird das komplette Verhalten analysiert, Mensch und Hund.

Der Frau gehören die Hunde weggenommen, sie hat keine Ahnung von Haltung und Erziehung von Hunden, gerade wenn sie gegen die Auflagen verstößt und Rottweiler ist nicht gleich Rottweiler, gibt auch sehr friedliche Artgenossen, ist alles eine Frage der Abstammung und Erziehung.
 
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Ich würde mich auf das Rungeschisse nicht einlassen.
Bring das bei der Polizei zur Anzeige mit Hinweis auf Maulkorb und gut ist.
Sicher dich und dein Umfeld und zeig das sofort beim Ordnungsamt an, wenn der Hund wieder so rumläuft und du das siehst. Es ist auch ein Stück Verantwortung gegenüber einem Kind, was vielleicht das nächste Mal dran ist.....
Wie gesagt, ich habe ein gewisses Verständnis für Leute die zwingend zu ihrem Schafrudel den passenden Hund in ihrer Stadtwohnung halten müssen oder mit Huskigespann zur Arbeit müssen, trotzdem erwarte ich eine Art Bringschuld den restlichen Mitbürgern gegenüber. Dazu gehört meine Erwartungshaltung nicht permanent das Gekläffe zu hören, nicht in Scheisse zu treten und ich möchte nicht angegriffen und gebissen werden, bzw permanent mir überlegen zu müssen, wie ich angreifenden Hunde mit Nachbarn niederstrecken muss.
Das wir da mal klar sehen: Ich hatte Jahrzehnte selber Hunde, wohne urban im Eigentum und halte mich für einen wahren Hundeliebhaber, weil ich keinen Hund mehr habe (weil ich nicht 20 von 24 Stunden mich darum kümmern kann)
 
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Nightmare85 schrieb:
Aber für den Angriff und Biss direkt kann sie doch nichts dafür.
Da bin ich ganz anderer Meinung. Wenn man ein Tier hält, dann ist man 100% dafür verantwortlich, dass dieses Tier keine Menschen verletzt. Sei es durch Erziehung, Umerziehung, durch kurze Leine/Maulkorb oderoder. Möglichkeiten gibt es genug.

Nightmare85 schrieb:
Wie gesagt, Pfefferspray.
 
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nik_ schrieb:
@Joker (AC)
Also Hundebellen ist abhängig von der Rasse und dem Charakter, das ist nicht nur reine Erziehungssache
Stimme ich vollumfänglich zu.
Der Hund als "Sache" darf eben nicht stundenlang im Garten allein rumbellen, darf ich mit Motorrad ja auch nicht, egal wie viel Hubraum und Zylinder.
 
BeBur schrieb:
Da bin ich ganz anderer Meinung. Wenn man ein Tier hält, dann ist man 100% dafür verantwortlich, dass dieses Tier keine Menschen verletzt. Sei es durch Erziehung, Umerziehung, durch kurze Leine/Maulkorb oder oder .........
Genau, hätte der Hund den Maulkorb dran gehabt hätte kein Biss stattfinden können. Die Hundebesitzerin nimmt in Kauf, dass andere Menschen geschädigt werden können und ist in vollem Umfang für die Körperverletzung verantwortlich. Sie ist charakterliche Unfähigkeit einen solchen Hund zu halten. Der Hund gehört ihr weggenommen, da er bei ihr eine schlummernde Gefahr für andere Personen darstellt . War ja anscheinend nicht das erste Mal. Also die Wegnahme müsste die Behörde durchdrücken können, wenn sie einen A..... in der Hose hat.
 
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