Insolvenzgeld

Zhalom

Lt. Commander
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Ich starte mal eine Thema. Insolvenzgeld und ein langes Verfahren.

Mal angenommen die Firma geht in Insolvenz, man stirbt. Und 20 Jahre später ist das Insolvenzverfahren beendet. Der Insolvenzverwalter zahlt nun Geld an einen Erben aus.

Wer bezahlt in diesem Fall die Einkommensteuer? Der Tote in seiner ehem. Lohnsteuerklasse1 , der Erbe der bereits arbeitet Lohnsteuerklasse 6, der andere Erbe der verheiratet ist Klasse 4? Und wer bezahlt dann noch Erbschaftssteuer?

Ich könnte von einem Fall ausgehen. Die Lohnsteuer muss der Tote nach seiner ehem. Lohnsteuerklasse bezahlen, was wenn er arbeitslos war und die Auszahlung unter 9000€ irgendwas liegt, 0€ entspricht. Die Erben, da leibliche Kinder, bezahlen keine Erbschaftsteuer, da unter Freibetrag. Sehr günstig.

Ein anderer Fall. Das Einkommen wird zu gleichen Teilen den Erben zugerechnet, die bezahlen dann entsprechend mehr Lohnsteuer in ihrer eigenen Steuerklasse 6/4 etc. Erbschaftssteuerpflicht besteht so gar keine.

Kann man eine Einkommensteuererklärung für einen 20Jahre toten überhaupt eingeben?

Was denkt ihr?
 
Ich kenne mich bei dem Thema nicht gut aus, kann dir aber dennoch mit 100%iger Sicherheit sagen, dass der Tote keine Lohnsteuer mehr zahlen wird.
 
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Cool danke, ich hatte nur zu viele Texte gefunden, in denen es um das letzte Jahr ging. Also dann die Erben für den gestorbenen eine Steuererklärung abgeben müssen.



Also müssen die Erben sich das Geld aufteilen und selbst jeweils als "eigenes" Einkommen versteuern so hab ich das verstanden.
Ergänzung ()

Lediglich ein Erbe hat das Geld empfangen. Die Lohnsteuererklärung die auch an das Finanzamt geht lautet auf dem Namen des Verstorbenen.

Beide Erben haben sich schon auseinandergesetzt in einem Notarverfahren. Von dem Insolvenzgeld wusste damals keiner. Also dürfte es tatsächlich so sein, das man das Einkommen aufteilt und sich das die Erben als Einkommen zuschreiben dürfen.
Ob jetzt der eine Erbe der das Geld empfangen hat sich das als negative Einkünfte einschreiben muss? Ich weiss nicht so recht.
Ergänzung ()

Ich denke der Steuerbeamte wird erkennen das der Empfänger der Erblasser war, einfach aus dem Grund weil er in der Lohnsteuererklärung benannt wird. Dürfte anders aussehen wenn ein Erbe der offiziell benannte Empfänger ist. Dann müsste ja dieser erklären, das er die Hälfte abgibt, also negatives Einkommen hat.
 
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