Internet Anschluss mit gegenüberliegendem Appartement teilen

Chrissy01

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Aug. 2025
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Hallo liebe Runde,

ich möchte mit einem Nachbarn den Internetanschluß teilen. Der Anschlussinhaber soll ich sein. Ich möchte mich absichern, dass ich nicht für ungesetzlichen Handlungen in die Haftung genommen werden kann bzw. ich mich entlasten kann. Gibt es da eine technische Möglichkeit über Fritzbox oder Smartbox, dass man die Aktivitäten des Nachbarn separat registriert, damit ich im Falle einer Haftung auf der sicheren Seite bin. Vielen herzlichen Dank für Euer Statement.
 
So oder so bist du immer mit dem A in der Haftung.
Kannst nur versuchen dich abzusichern, indem ihr das schriftlich regelt und du als AS Inhaber den Nutzer informierst was er tun und zu lassen hat.

ABER du solltest auch mal in deinen Vertrag schauen.
IdR. erlaubt kein Anbieter das du die Leistungen dauerhaft Vertragsdritten überlässt.
 
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Hi,

Von der technischen Seite her kann ich nichts beisteuern. Aber du wirst auf jeden Fall eine Vorschaltseite machen müssen über die er seinen Zugang dann nimmt alleine schon um darauf hinzuweisen, dass du alles loggst.
 
Nein, gibt es meines Wissens nach nicht. Es wird immer der zur Verantwortung gezogen, der der Inhaber des Routers und bzw. angemeldet ist. Für Einzelverträge zumindest. Wenn Sie mit ihrem Nachbarn einen Firmenanschluss mit mehreren Personen abschließen, sieht das schon wieder anders aus. Warum diese Frage überhaupt gestellt wird, ist ja schon fast lächerlich. Bei den heutigen Internet-Anbietern kann man günstige Tarife vereinbaren und muss sich nicht einer solchen Gefahr aussetzten. Also echt. Geiz ist geil! Dann aber bitte auch die Konsequenzen dafür tragen!
 
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Sehe ich auch so, dass man praktisch nur geschützt ist, wenn man seine eigene Leitung hat.

Man könnte sich vermutlich durch Protokollierung (was die Fritzbox meiner Meinung nach nicht kann) der Internetaktivität des Nachbarn schützen. Hotels haben spezielle WLAN-Systeme, die Protokollierung betreiben. Aber damit eckt man auch schnell an Datenschutzgesetze an, sodass der Nutzer dem zustimmen muss.
 
Würde ich auf keine Fall machen, egal wie gut man sich versteht. Ein DSL Anschluss ist nicht teuer.
 
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Chrissy01 schrieb:
Gibt es da eine technische Möglichkeit über Fritzbox oder Smartbox, dass man die Aktivitäten des Nachbarn separat registrier

Datenschutzrechtlich wird das nicht zulässig sein. Vorallem wenn der Nachbar verschlüsselte Verbindungen nutzt hast du eh gelitten.

Chrissy01 schrieb:
damit ich im Falle einer Haftung auf der sicheren Seite bin.

Du bist als Anschlussinhaber haftbar.

Auch wenn du das z.B. als Freifunker betreibst und die schreiben:

https://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches#St.C3.B6rerhaftung_und_Verantwortlichkeit

Sollte es zu Anfragen von Behörden kommen oder bei “Gefahr im Verzug” gar um die Frage gehen, Geräte zu beschlagnahmen, ist es sehr wichtig zu erklären, dass Daten von Nutzern weder erhoben noch gespeichert werden und es sich um ein Mesh-Netzwerk handelt, wo viele Nutzer*innen hinter einer IP-Adresse stecken. Aus Erfahrung genügt diese Auskunft und die Behörden verzichten auf Maßnahmen gegenüber den Freifunker*innen.

Kann ich dir versichern, das du dennoch ersteinmal deine HW los sein wirst, damit diese untersucht wird auf Spuren, was Monate dauern kann.
 
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Meist ist sowas auch vom Provider in den AGBs untersagt. Klar, die wollen nicht, dass du 1000er Glasfaser mit 10 Leuten teilst und die nur 1/10 Geld bekommen.

Und zu deiner Absicherung ... vergiss es. Vertraglich bist du der Inhaber, trotz VPN oder VLAN. Wenn du schon Zweifel hast, dann teilst du deine Leitung einfach nicht.
 
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Hi...

Chrissy01 schrieb:
[...] den Internetanschluß teilen. Der Anschlussinhaber soll ich sein.
Ist/Soll das ein Privatanschluß (sein)?
Dabei bitte bedenken, dass ein bspw. für eine vermietete Ferienwohnung zur Verfügung gestellter Internetzugang bereits als gewerblich gilt.​

Chrissy01 schrieb:
Ich möchte mich absichern, dass ich nicht für ungesetzlichen Handlungen in die Haftung genommen werden kann [...]
Nicht möglich - der Anschlußinhaber haftet immer!
Chrissy01 schrieb:
[...] ich mich entlasten kann.
Leider wird das oft mit der sog. "Störermithaftung" verwechselt, die allerdings grundsätzlich keinesfalls von der Haftung für ungesetzliche Handlungen befreit. Bspw. kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung von einem Rechteinhaber trotzdem immer legal gegenüber dem Anschlußinhaber gefordert werden.​
Chrissy01 schrieb:
Gibt es da eine technische Möglichkeit über Fritzbox
Dafür gibt's den sog. "Gastzugang", insbes. bei FBen kann auch eine "Vorschaltseite" (bspw. mit Nutzungsbedingungen) eingerichtet werden, deren Kenntnisnahme eine tlw. Abwälzung von Haftungsansprüchen, wie sie bspw. gern mit Abmahnschreiben beizutreiben versucht werden, ermöglicht.
Völlig "befreiend" wirkt das dennoch nicht.​
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo korrigiert & Formatierung ergänzt)
oppps schrieb:
Warum diese Frage überhaupt gestellt wird, ist ja schon fast lächerlich. Bei den heutigen Internet-Anbietern kann man günstige Tarife vereinbaren und muss sich nicht einer solchen Gefahr aussetzten. Also echt. Geiz ist geil! Dann aber bitte auch die Konsequenzen dafür tragen!
Ich sehe das zwiegespalten. Klar jeder könnte einen kleinen Vertrag mit "schwachen" Konditionen machen. Allerdings sieht dies bei mehreren großen 1000 MBit vertrag schon anders aus.
Immerhin wird so ein Anschluss immer nur extrem kurzfristig gefordert. Den könnte man locker mit 5 Haushalten teilen und keiner würde etwas merken.
 
Ich glaube Haften muss man nicht, wenn man nachweisen kann, dass ein anderer das "unerlaubte" über den Anschluss gemacht hatte.

Aber zuerst landen die freundlichen Abmahnschreiben halt bei Dir als Anschlussinhaber oder die Uniformierten klingeln bei Dir an der Tür und nehmen ggf. deinen PC mit usw.

ggf. müsste man halt einen Router einsetzen, der alles mitloggen kann, was über den Anschluss läuft, damit man überhaupt einen Nachweis hat. Da das aber manipuliert werden kann, wird man sich, je nachdem worum es ging, eventuell trotzdem deinen PC genauer ansehen.

Eine recht sichere Variante gegen die Störerhaftung ist es wohl alles über ein VPN im nichteuropäischen Ausland laufen zu lassen. Oder man macht bei Freifunk mit, denn dort gibt es wohl auch die Möglichkeit den Datenverkehr über ein VPN laufen zu lassen.

Aber nicht mecken, wenn dadurch der Ping hoch geht und der Datendurchsatz nicht optimal ist, denn das bringt so ein VPN als "Umgehungsstraße" halt mit sich.

Und das alles, um ein paar Euro zu sparen?
Ich persönlich würde das nur im engen Verwandtenkreis oder allerbesten Freundeskreis machen und selbst da nur im Ausnahmefall (zB Internet für Oma).
 
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Teilst Du auch Dein Bankkonto? Genauso ist es vergleichbar. Internet immer nur pro Haushalt und Familie, nicht für Fremde.

Du könntest natürlich alles mitloggen, was der Nachbar so treibt, aber das würde ihm bestimmt nicht passen.
An sich ist es doch heute kein Problem mehr, per 5G und entsprechendem Smartphone per Hotspot selbst Internet zu bekommen, auch wenn man kein DSL, Kabel oder Glasfaser hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Chrissy01 schrieb:
ich möchte mit einem Nachbarn den Internetanschluß teilen. Der Anschlussinhaber soll ich sein.
Nö.
Lass ihn das mit dem Anschlussinhaber machen.
Wenn er da kein Bock dauf hat, dann hast du eben auch kein Bock drauf.

Falls du es trotz aller Warnungen machen willst:
Eine sinnvolle Lösung wäre an deinem Internetanschluss einen Freifunk Router zu betreiben und der Nachbar bekommt dann natürlich auch nur Zugang zum Freifunk WLAN.
Das wird direkt zu Freifunk getunnelt und fällt am Ende nicht auf dich zurück.
 
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Wie wird das ganze in Studentenwohnungen gemacht die vermietet werden.
Da wird auch oft der eigene Internetanschluss mit den Studenten Mietern geteilt.
 
@Roesi:
Das ist aber kein Privatanschluß und basiert schon eher mal nicht auf so einer Konsumerstruktur.
 
h00bi schrieb:
Das wird direkt zu Freifunk getunnelt und fällt am Ende nicht auf dich zurück.

dann könnte ja jeder kommen sich sowas einrichten und per Freifunk illegale sachen machen
ne ne - die Freifunk Server werden schon mitloggen, von welchen Anschluss was kam, ansonsten wären die Exit Node Betreiber selbst dann.

Die werden denen den Standort und die IP des Routers mitteilen, ggf die entsprechenden Gerätedaten, die dort angemeldet waren per Fernwartung.
Dann bekommst du besuch und es wird geprüft, ob eines deiner Geräte dazu passt bzw werden die forensich untersucht, weil da die Schutzmechanisen in modernen OS Systemen die MAC randomisieren. Und das kann seeeehr lange dauern je nach Arbeitseifer der zuständigen BKA Beamten.

Roesi schrieb:
Wie wird das ganze in Studentenwohnungen gemacht die vermietet werden.


Nutzungsvereinbarungen in denen entsprechende Hinweise stehen und Datenschutzvereinbarungen, mit denen ein mitloggen der Verbindungen rechtlich abgesichert wird.
Firewall mit Port- und Protokollbeschränkungen und ggf. Zwangsproxy mit Blacklist.
Das ganze ist jedenfalles eine Menge Aufwand, was du als Privatperson nicht selbst schultern kannst.

Und viele Unis sagen auch ausdrücklich, das die Internetverbindung in Studentenwohnungen ausschließlich für Bildungszwecke genutzt werden darf, nicht für private Angelegenheiten.
Daher ist ein mitlogen rechtlich wesentlich einfacher zu realisieren, da nur der private Bereich besonders schützenswert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sebbi schrieb:
dann könnte ja jeder kommen sich sowas einrichten und per Freifunk illegale sachen machen
ne ne - die Freifunk Server werden schon mitloggen, von welchen Anschluss was kam, ansonsten wären die Exit Node Betreiber selbst dann.
Freifunk kann sich da wie jedes Gastgewerbe rausreden mit "wir bieten einen öffentlichen Zugang an".
 
@h00bi

das mal für sowas wie Urheberrechtsverletzung aka Abmahnungen etc möglich sein, wenn ein Unternehmen usw. klagt.
Wenn aber eine Straftat begangen wird und die Staatsanwaltschaft aktiv wird, wird das ganze anders aussehen.

Steht auch in dem verlinkten Artikel:

Handelt es sich um die Frage, ob eine Straftat über seinen Anschluss begangen wurde und eine Anfrage der Staatsanwaltschaft eingeht, so macht es Sinn, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten und Informationen über die Funktion des Freifunknetzwerks mitzuteilen. Da es hier um die Aufklärung von Straftaten geht, ist es angemessen, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten. Niemand hat ein Interesse daran, dass über den zur Verfügung gestellten Netzzugang eine Straftat begangen wird.

und auf den letzten Abschnitt, den ich schon zitiert hatte,

Sollte es zu Anfragen von Behörden kommen oder bei “Gefahr im Verzug” gar um die Frage gehen, Geräte zu beschlagnahmen, ist es sehr wichtig zu erklären, dass Daten von Nutzern weder erhoben noch gespeichert werden und es sich um ein Mesh-Netzwerk handelt, wo viele Nutzer*innen hinter einer IP-Adresse stecken. Aus Erfahrung genügt diese Auskunft und die Behörden verzichten auf Maßnahmen gegenüber den Freifunker*innen.

darauf können sich nur die Betreiber der Router erstinstanzlich berufen. Die Exit Node Betreiber hingegen hätten ein Problem, wenn die wirklich nichts speichern würden und damit keine Auskunft geben können. Dann würde die sich mindestens der Beihilfe strafbar machen.

Der Satz "bei “Gefahr im Verzug” gar um die Frage gehen, Geräte zu beschlagnahmen" ist in dem Zusammenhang übrigens sehr blendend, denn für Geräte zu beschlagnahmen reicht schon der Hinweis auf einen Beschluss "zur Beweissicherung". Bei Gefahr in Verzug wird gar nicht erst angefragt, sondern die Bude auf halb acht gedreht.



Das gleiche gilt auch für das TOR Netzwerk und den Entry sowie Exit Nodes. Das die Betreiber aber dort nicht hops genommen werden liegt einzig an den komplexen verschachtelten Verbindungsverhalten, so das die gar nicht wissen KÖNNEN, wer wie was wo macht und damit auch niemals Auskunft geben können, selbst wenn die mitloggen würden.
 
@h00bi:
h00bi schrieb:
[...] jedes Gastgewerbe rausreden [...]
Na ja, das geht auch nur bedingt seit dem eben jene "Störermithaftung" umdefiniert wurde und dennoch das Recht auf Abhilfeunterlassung unberührt bleibt - einfach nur pauschal funktioniert das eben in der Lebensrealität nicht. Selbst bei einem ehem. Hotelier (mit)erlebt!
Aber so'n Anbieter, wie Freifunk, nutzt sicherlich eben auch andere professionell-technische Möglichkeiten, um da Risiken präventiv zu minimieren.
Und sicherlich dürfte auch allgemein 'ne Urheberrechtsverletzung nochmal anders behandelt werden, als ein Straftabestand.​
 
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