Solange man nicht weiß, ob ein Recht für die Telekom besteht, kann man das nicht beantworten. Es müsste vertraglich vereinbart, im Grundbuch oder als Baulast eingetragen sein, dann besteht auch Wirkung gegenüber dem aktuellen Eigentümer, selbst wenn er nicht der ursprüngliche Eigentümer ist. Ich würde hier primär auf ein eingetragenes Leitungsrecht im Grundbuch tippen.
Demnach wäre der Nachbar also nicht frei in der Entscheidung, sondern es wäre Entscheidung der Telekom.
Demnach wäre der Nachbar also nicht frei in der Entscheidung, sondern es wäre Entscheidung der Telekom.