Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Andere/Übergreifend Internet vom Nachbarn
- Ersteller Shareef
- Erstellt am
cyberpirate
Fleet Admiral
- Registriert
- Jan. 2007
- Beiträge
- 26.474
HisN schrieb:Brück halt mit 5G oder Starlink.
Würde ich auch so machen. Unabhängig ist doch am Ende eh besser als da von irgendjemandes Gutdünken abhängig zu sein.
Waru
Ach so, der Nachbar links von ihm hängt auch an dieser Leitung. Verstehe nicht, warum die damals keine eigene Leitung genommen haben. Die hatten das Haus 1960 ungefähr bauen lassen.
warum sollte die Telekom keine Rechte mehr haben? Ich gehe davon aus, dass mein Nachbar die 1000€ zahlen wird um eine eigene unterirdische leitung zu bekommen.Goldsmith schrieb:Wenn der Nachbar den Rückbau erzwingt, weil die Telekom dort keine Rechte (mehr) hat, muss die Telekom die Kosten für die Umlegung oft selbst tragen, um Ihre vertragliche Versorgung aufrechtzuerhalten.
Ach so, der Nachbar links von ihm hängt auch an dieser Leitung. Verstehe nicht, warum die damals keine eigene Leitung genommen haben. Die hatten das Haus 1960 ungefähr bauen lassen.
kachiri
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 24.670
Ist er ja eigentlich nicht, weil an die Leitung darf der Nachbar halt nicht und die Telekom wird sehr wahrscheinlich auch nicht einfach die Leitung abklemmen. Aber wie bereits erwähnt, bringt es uns hier nichts zu mutmaßen. Ansprechpartner ist der Bauherren-Service der Telekom...cyberpirate schrieb:ist doch am Ende eh besser als da von irgendjemandes Gutdünken abhängig zu sein.
Ich vermute mal, dass die Post/Telekom das ursprünglich ja auch nicht einfach so, sondern mit einem rechtlich abgesicherten Hintergrund gemacht hat.
Kennt ihr die Dachständer wo Stromleitungen von Haus zu Haus gehen?
Die kann ich als Hausbesitzer ja auch nicht einfach abklemmen.
Kennt ihr die Dachständer wo Stromleitungen von Haus zu Haus gehen?
Die kann ich als Hausbesitzer ja auch nicht einfach abklemmen.
herrhannes
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.032
Aber sicher geht das. Kann zB entsprechend im Grundbuch eingetragen worden sein.cyberpirate schrieb:Ich glaube nicht das der Hausbesitzer gezwungen werden kann ein Kabel für ein anderes Haus bei sich montieren lassen zu müssen.
Goldsmith
Rear Admiral
- Registriert
- Dez. 2021
- Beiträge
- 5.877
Da stochert man ja im dunkeln, es weiß ja keiner was der alte Hausbesitzer mit der Telekom vertraglich geregelt hat und ob dies, für den neuen Hausbesitzer überhaupt noch bindend ist.Shareef schrieb:Waru
warum sollte die Telekom keine Rechte mehr haben?
Deshalb an die Telekom wenden.
Der Nachbar kann dir egal sein; die Telekom stösst dem schon Bescheid!
Da besteht eine gerichtsfeste, rechtliche Vereinbarung bezüglich dieser Leitung, egal wie alt die ist.
Die Verpflichtung zur Duldung ist im Kaufvertrag des Hauses festgehalten - wie ein Wegerecht o. ä.!
Lass das Ganze durch die Telekom klären und regeln!
Versuche doch eine Kombination: "Sonderangebot" von der Telekom für EIG. Anschluss, wobei der
Nachbar die Kosten trägt (dir ersetzt), um von der Kabelanschlußpflicht frei zu werden!
Kostet ihn nur 1.000€ oder so ...: er kann sich "freikaufen".
Oder hol dir von ihm das Geld und steige auf LTE ... um - und irgendwann auf Glasfaser!
Keine Sorge: der Nachbar kann dich nicht rauskicken (rechtlich nicht möglich, käme ihn teuer zu stehen;
auch bei solchem Rechtsbruch wäre wieder die Telekom der juristische Gegner)
Das kannst du ganz entspannt angehen! Du bist unanfechtbar in der Position, derlei Forderung zu stellen!
Da besteht eine gerichtsfeste, rechtliche Vereinbarung bezüglich dieser Leitung, egal wie alt die ist.
Die Verpflichtung zur Duldung ist im Kaufvertrag des Hauses festgehalten - wie ein Wegerecht o. ä.!
Lass das Ganze durch die Telekom klären und regeln!
Versuche doch eine Kombination: "Sonderangebot" von der Telekom für EIG. Anschluss, wobei der
Nachbar die Kosten trägt (dir ersetzt), um von der Kabelanschlußpflicht frei zu werden!
Kostet ihn nur 1.000€ oder so ...: er kann sich "freikaufen".
Oder hol dir von ihm das Geld und steige auf LTE ... um - und irgendwann auf Glasfaser!
Keine Sorge: der Nachbar kann dich nicht rauskicken (rechtlich nicht möglich, käme ihn teuer zu stehen;
auch bei solchem Rechtsbruch wäre wieder die Telekom der juristische Gegner)
Das kannst du ganz entspannt angehen! Du bist unanfechtbar in der Position, derlei Forderung zu stellen!
Eletron
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 1.311
Niemand kann, wird und darf dir hier eine Rechtsberatung geben könnenShareef schrieb:Vielleicht kennt sich hier ja jemand rechtlich aus…
Wenn man danach sucht, findet man auch einiges.
https://www.google.de/search?q=Telekom telefonleitung vom nachbarn&sei=nqOdaoXhI8bGi-gP5721mQs
https://www.google.de/search?q=Telekom telefonleitung vom nachbarn&sei=nqOdaoXhI8bGi-gP5721mQs
Wenn du die ursprünglich Verträge sowie Notariellen Vereinbarungen der Grundstücke lieferst kann man das bewerten. Ohne wird‘s schwer.Shareef schrieb:jemand rechtlich aus…
Grundsätzlich ist die Telekom als Betreiber für die Leitung verantwortlich bzw liegt in deren Hoheitsgebiet. Ein Recht auf einen konkreten Anschluss gibt es jedoch nicht, wäre ja Mobilfunk vorhanden.
Entweder hat man Glück und die Telekom stattet Kulanz oder man muss die verfügbaren Technologien nutzen.
Daneben ist eine Rechtsberatung eh verboten.
xammu schrieb:Es besteht kein Recht auf eine Telefonleitung.
https://netzpolitik.org/2022/recht-...t-grundsaetze-fuer-bezahlbares-internet-fest/
Zudem muss der Anschluss für Kund*innen laut Gesetz auch in diesen Fällen „erschwinglich“ sein. Was das genau heißt, hat die Bundesnetzagentur jetzt festgelegt.
Monatlich darf die Nutzung der Dienste demnach nicht mehr kosten, als der bundesweite Durchschnitt vergleichbarer Angebote. Wenn für den Betrieb zusätzliche Kosten entstehen, die „über das übliche Maß hinausgehen“, sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise den Stromverbrauch einer Satellitenschüssel. So sollen für die Endnutzer*innen keine finanziellen Nachteile entstehen, gleich welche Technologie sie verwenden.
Da kabelgebunden das von den Kosten her am günstigsten ist, besteht quasi das Anrecht.
Und abmontieren darf der Nachbar die Leitung auch nicht, da diese Eigentum des Netzbetreibers ist, ansonsten begeht er Sachbeschädigung und er ist haftbar.
Er kann aber die Telekom gerne informieren, die dann ggf die Leitung neu verlegt, wer dann die Kosten trägt, kann dem TE egal sein.
Die Telekom ist dein Ansprechpartner. Frag die Telekom wie sie sicherstellen wollen, dass du Telefon und Internet hast, wenn der Nachbar die Leitung unterbricht. Klar kann die Telekom sagen "der darf das nicht", aber die werden den Nachbarn kaum verklagen für zig tausend euro.
Die Telekom kann sich dann überlegen, wie sie dir Internet beschafft. Der Goldweg wäre natürlich, wenn die Leitung im Grundbuch stehen würde...
Die Telekom kann sich dann überlegen, wie sie dir Internet beschafft. Der Goldweg wäre natürlich, wenn die Leitung im Grundbuch stehen würde...
@Shareef
Dir ist Google aber schon ein Begriff?
2 Sekunden: https://www.telekom.de/hilfe/bauherren?samChecked=true
Da ist auch eine Rufnummer angegeben (nicht die 01000).
Dir ist Google aber schon ein Begriff?
2 Sekunden: https://www.telekom.de/hilfe/bauherren?samChecked=true
Da ist auch eine Rufnummer angegeben (nicht die 01000).
Das ist immer eine Qual. Eine direkte Durchwahl oder besser direkt per Mail?Arboster schrieb:Kundenservice Festnetz, Internet & TV: 0800 33 01000
kachiri
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 24.670
Sowas wird in der Regel im Grundbuch als Baulast eingetragen - die ist bindend. Auch für einen neuen Eigentümer.Goldsmith schrieb:und ob dies, für den neuen Hausbesitzer überhaupt noch bindend ist.
Und ein einfaches "Löschen" der Last funktioniert halt nicht. Weil an der Baulast ein in der Regel öffentliches Interesse besteht. Hier ja mindestens mal der Anschluss eines Nachbarn (womöglich aber sogar weiterer Nachbarn).
Das heißt in der Regel ist das Verfahren so, dass der Eigentümer einen Löschantrag stellen kann. Der TE als "Nachbar" aber gefragt wird und wenn er sagt: Darüber läuft mein Internet, dann wird der Antrag i.d.R. schon abgelehnt.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 6
- Aufrufe
- 4.487
- Antworten
- 13
- Aufrufe
- 2.103
- Antworten
- 24
- Aufrufe
- 5.208
- Antworten
- 22
- Aufrufe
- 2.411
- Antworten
- 67
- Aufrufe
- 3.945