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Andere/Übergreifend Internet vom Nachbarn

Lte/5g vorhanden? Wenn ja einfach machen lassen und bei bedarf einen Mobilfunkvertrag zur Überbrückung abschließen.

Möglichkeiten hat nur die Telekom/dein Rechtsschutz.
 
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Waru
Goldsmith schrieb:
Wenn der Nachbar den Rückbau erzwingt, weil die Telekom dort keine Rechte (mehr) hat, muss die Telekom die Kosten für die Umlegung oft selbst tragen, um Ihre vertragliche Versorgung aufrechtzuerhalten.
warum sollte die Telekom keine Rechte mehr haben? Ich gehe davon aus, dass mein Nachbar die 1000€ zahlen wird um eine eigene unterirdische leitung zu bekommen.

Ach so, der Nachbar links von ihm hängt auch an dieser Leitung. Verstehe nicht, warum die damals keine eigene Leitung genommen haben. Die hatten das Haus 1960 ungefähr bauen lassen.
 
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cyberpirate schrieb:
ist doch am Ende eh besser als da von irgendjemandes Gutdünken abhängig zu sein.
Ist er ja eigentlich nicht, weil an die Leitung darf der Nachbar halt nicht und die Telekom wird sehr wahrscheinlich auch nicht einfach die Leitung abklemmen. Aber wie bereits erwähnt, bringt es uns hier nichts zu mutmaßen. Ansprechpartner ist der Bauherren-Service der Telekom...
 
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Ich vermute mal, dass die Post/Telekom das ursprünglich ja auch nicht einfach so, sondern mit einem rechtlich abgesicherten Hintergrund gemacht hat.

Kennt ihr die Dachständer wo Stromleitungen von Haus zu Haus gehen?
Die kann ich als Hausbesitzer ja auch nicht einfach abklemmen.
 
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cyberpirate schrieb:
Ich glaube nicht das der Hausbesitzer gezwungen werden kann ein Kabel für ein anderes Haus bei sich montieren lassen zu müssen.
Aber sicher geht das. Kann zB entsprechend im Grundbuch eingetragen worden sein.
 
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Shareef schrieb:
Waru

warum sollte die Telekom keine Rechte mehr haben?
Da stochert man ja im dunkeln, es weiß ja keiner was der alte Hausbesitzer mit der Telekom vertraglich geregelt hat und ob dies, für den neuen Hausbesitzer überhaupt noch bindend ist.

Deshalb an die Telekom wenden.
 
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Der Nachbar kann dir egal sein; die Telekom stösst dem schon Bescheid!

Da besteht eine gerichtsfeste, rechtliche Vereinbarung bezüglich dieser Leitung, egal wie alt die ist.
Die Verpflichtung zur Duldung ist im Kaufvertrag des Hauses festgehalten - wie ein Wegerecht o. ä.!
Lass das Ganze durch die Telekom klären und regeln!

Versuche doch eine Kombination: "Sonderangebot" von der Telekom für EIG. Anschluss, wobei der
Nachbar die Kosten trägt (dir ersetzt), um von der Kabelanschlußpflicht frei zu werden!
Kostet ihn nur 1.000€ oder so ...: er kann sich "freikaufen".
Oder hol dir von ihm das Geld und steige auf LTE ... um - und irgendwann auf Glasfaser!

Keine Sorge: der Nachbar kann dich nicht rauskicken (rechtlich nicht möglich, käme ihn teuer zu stehen;
auch bei solchem Rechtsbruch wäre wieder die Telekom der juristische Gegner)

Das kannst du ganz entspannt angehen! Du bist unanfechtbar in der Position, derlei Forderung zu stellen!
 
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Shareef schrieb:
Vielleicht kennt sich hier ja jemand rechtlich aus…
Niemand kann, wird und darf dir hier eine Rechtsberatung geben können
 
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Shareef schrieb:
jemand rechtlich aus…
Wenn du die ursprünglich Verträge sowie Notariellen Vereinbarungen der Grundstücke lieferst kann man das bewerten. Ohne wird‘s schwer.

Grundsätzlich ist die Telekom als Betreiber für die Leitung verantwortlich bzw liegt in deren Hoheitsgebiet. Ein Recht auf einen konkreten Anschluss gibt es jedoch nicht, wäre ja Mobilfunk vorhanden.

Entweder hat man Glück und die Telekom stattet Kulanz oder man muss die verfügbaren Technologien nutzen.

Daneben ist eine Rechtsberatung eh verboten.
 
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xammu schrieb:
Es besteht kein Recht auf eine Telefonleitung.

https://netzpolitik.org/2022/recht-...t-grundsaetze-fuer-bezahlbares-internet-fest/

Zudem muss der Anschluss für Kund*innen laut Gesetz auch in diesen Fällen „erschwinglich“ sein. Was das genau heißt, hat die Bundesnetzagentur jetzt festgelegt.


Monatlich darf die Nutzung der Dienste demnach nicht mehr kosten, als der bundesweite Durchschnitt vergleichbarer Angebote. Wenn für den Betrieb zusätzliche Kosten entstehen, die „über das übliche Maß hinausgehen“, sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise den Stromverbrauch einer Satellitenschüssel. So sollen für die Endnutzer*innen keine finanziellen Nachteile entstehen, gleich welche Technologie sie verwenden.

Da kabelgebunden das von den Kosten her am günstigsten ist, besteht quasi das Anrecht.

Und abmontieren darf der Nachbar die Leitung auch nicht, da diese Eigentum des Netzbetreibers ist, ansonsten begeht er Sachbeschädigung und er ist haftbar.
Er kann aber die Telekom gerne informieren, die dann ggf die Leitung neu verlegt, wer dann die Kosten trägt, kann dem TE egal sein.
 
Die Telekom ist dein Ansprechpartner. Frag die Telekom wie sie sicherstellen wollen, dass du Telefon und Internet hast, wenn der Nachbar die Leitung unterbricht. Klar kann die Telekom sagen "der darf das nicht", aber die werden den Nachbarn kaum verklagen für zig tausend euro.

Die Telekom kann sich dann überlegen, wie sie dir Internet beschafft. Der Goldweg wäre natürlich, wenn die Leitung im Grundbuch stehen würde...
 
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Gibt es eine Nummer die ich direkt anrufen kann bei der Telekom? Oder per Mail?
 
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@Shareef Aus eigener Erfahrung: Gibt es leider nicht. Wir hatten hier mal einen offiziellen Support, der allerdings im letzten Jahr geschlossen wurde.
 
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Goldsmith schrieb:
und ob dies, für den neuen Hausbesitzer überhaupt noch bindend ist.
Sowas wird in der Regel im Grundbuch als Baulast eingetragen - die ist bindend. Auch für einen neuen Eigentümer.
Und ein einfaches "Löschen" der Last funktioniert halt nicht. Weil an der Baulast ein in der Regel öffentliches Interesse besteht. Hier ja mindestens mal der Anschluss eines Nachbarn (womöglich aber sogar weiterer Nachbarn).
Das heißt in der Regel ist das Verfahren so, dass der Eigentümer einen Löschantrag stellen kann. Der TE als "Nachbar" aber gefragt wird und wenn er sagt: Darüber läuft mein Internet, dann wird der Antrag i.d.R. schon abgelehnt.
 
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