Ist das die Lösung des computerbase.de-Moderationsteams?

DayMoe schrieb:
In der computerbase.de Community bewegen sich nicht nur 40 jährige sondern, wie im Fall meines Neffen, auch Minderjährige die evtl. leichter beeinflussbar sind.

Das wäre ja dann die Aufgabe der Eltern deines Neffen dies bzgl. Sorge zu tragen meinst du nicht?
Man kann doch nicht immer die Eigenverantwortung auf Andere abladen. Das Internet ist groß und auch wenn so mancher Politiker gerne verkündet das Internet sei kein "rechtsfreier Raum" so ist es das doch ein Stück weit.
Für deinen Neffen lauern ganz andere Gefahren im Internet. Gewaltpornos, Gore, Imageboards usw. usf. auch Plattformen wie TikTok sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Was ich damit sagen will ist: Ohne gutes Briefing der Eltern geht es einfach nicht. Irgendein verschachtelter Foreneintrag von irgendeinem User der dazu aufruft doch einfach illegal zu saugen und der im Gesprächsverlauf dafür auch kritisiert wird ist doch keine wirkliche Gefahr.
Jetzt mal ganz ehrlich: Meinst du nicht, dass auf dem Schulhof auch darüber geredet wird wie man Dinge "kostenlos" aus dem Netz beziehen kann?
Soll jetzt nicht pampig sein aber das ist doch ein bisschen übereifrig. Davon abgesehen ist "Ausblenden" doch nie eine gute Strategie. Nicht immer gibt es Leute die einen vor einem selbst beschützen.
Es kommt doch gerade darauf an, dass das eigene Kind dann das Richtige tut, wenn eben gerade niemand da ist der "nein" sagt.
 
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was urheberrecht betrifft, gibt es keine illegalen downloads. nur illegale uploads.
und hier anspielungen als aufforderung zu straftaten darzustellen ist perfide.
 
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DayMoe schrieb:
Ich habe alle Beiträge der drei User die mir aufgefallen sind gemeldet, aber diese Beiträge sind weiterhin lesbar und die User posten auch weiterhin fleissig.
Oh nein, die Moderation sieht da nicht den Bedarf so zu handeln wie du das möchtest? Deshalb den Thread und das Fass hier aufmachen?

DayMoe schrieb:
Habe ich oben kur angerissen, "Temporärer Foren-Mute" / "Foren-Ban" / "Abhmahnung" sind da meiner Meinugn nach adequate Mittel
Gut, dass du nichts zu melden hast.

Unglaublich.
 
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Redundanz schrieb:
was urheberrecht betrifft, gibt es keine illegalen downloads. nur illegale uploads.
Das ist falsch, auch der download von urheberrechtlich geschützten Programmen ist defacto verboten - Wird aber nicht verfolgt.
Ebenso wie der Besitz von Raubkopien im grunde Strafbar wäre, allerdings handelt es sich um ein Antragsdelikt.
 
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BFF schrieb:
Unabhängig von dem was in den Thread getippt ist.
Hab ich nicht umsonst getippt. 🤷‍♂️
DayMoe schrieb:
Um ehrlich zu sein, habe ich dafür nicht genug Einblick, aber macht es das richtig was in diesem Post gepostet wurde?
Kein Einblick?
Warum führst Du dann den 13 Jährigen so vor? 😉
 
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Marmormacker schrieb:
Es kommt doch gerade darauf an, dass das eigene Kind dann das Richtige tut, wenn eben gerade niemand da ist der "nein" sagt.

Vollkommen richtig und auch sonst gebe ich deiner Aussage im großen und ganze Recht, wo ich gerne widersprechen würde ist nunmal das hier Niemand Verantwortung hat. Beim erziehen von Kindern ist die Hauptverantwortung bei den Eltern dann eiun weiterer großer Teil bei zum Beispiel Lehrern aber das heisst nicht das ich zusehen kann wie 3 13-jährige nen 10-jährigen verprügeln...
Und um den Kreis zu schließen liegt es nicht nur im Interesse der Gesellschaft solche "Aufforderungen" und "Glorifizierungen" zumindest mal in Frage zu stellen und wie in einem anderen Post hier schon festgehalten liegt es nunmal doch in der Verantwortung des Forenbetreibers was im Forum gepostet wird.
 
Die Moderatoren haben auch so genug zu tun. Und was hinter den Kulissen läuft kannst du weder sehen noch einschätzen. Aber die beanstandeten Posts sind meiner Meinung nach durchaus in Ordnung und können so stehen bleiben.
 
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DayMoe schrieb:
Ich habe alle Beiträge der drei User die mir aufgefallen sind gemeldet, aber diese Beiträge sind weiterhin lesbar und die User posten auch weiterhin fleissig.

Wie schon in ein paar Kommentaren geschrieben wurde, haben diese Nutzer nicht gegen die CB-Nutzungsbedingungen verstoßen, indem sie lediglich schrieben, daß sie Amazons Maßnahmen durch Piraterie begegnen. Aufruf und Anleitung sind ein anderes Paar Schuhe als bloße Nennung.
 
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Tr8or schrieb:
Das ist falsch, auch der download von urheberrechtlich geschützten Programmen ist defacto verboten - Wird aber nicht verfolgt.
Ebenso wie der Besitz von Raubkopien im grunde Strafbar wäre, allerdings handelt es sich um ein Antragsdelikt.

mich interessiert da jetzt ganz ernsthaft die rechtsgrundlage. weil dann würde man sich ja ständig strafbar machen, wenn man irgendwelche photos von twitter oder google images runterläd, die mit einem ©
versehen sind. und wie soll das überhaupt getrennt werden, wenn mein browser urheberrechtlich geschütztes material von webseiten, ob nun code oder andere daten, automatisch, also ohne mein zutun, im cache (auf non-volatilem festplattenspeicher) vorhält?
wäre dankbar für einen link mit aktueller info dazu!
 
DayMoe schrieb:
Und um den Kreis zu schließen liegt es nicht nur im Interesse der Gesellschaft solche "Aufforderungen" und "Glorifizierungen" zumindest mal in Frage zu stellen...

Den Nachweis der Aufforderung bleibst du indes weiterhin schuldig.

Und die Tatsache, daß du bei der Nennung eines persönlichen Verhaltens gleich nach der Sperr- und Bannkeule schreist (so viel zum Thema 'zumindest mal in Frage stellen'), sorgt dafür, daß ich heilfroh bin, daß du hier im Forum nichts zu entscheiden hast.
 
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Wenn ich kommuniziere dass ich kein Geld habe und mir deswegen ein Auto klaue, stifte ich dann andere zum Diebstahl an ? Wohl eher kaum.
 
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Ich habe den Thread nicht komplett gelesen, aber eine Aufforderung zu illegalen Handlungen habe ich keine gefunden, ganz im Gegenteil:
Und nochmal: Tut nichts illegales, die möglichen Folgen sind es nicht wert. Muss man ja offenbar extra erwähnen, da bei vielen der Tellerrand bei der Deutschen Grenze aufhört.
Zitat aus besagtem Thread. Zumal ein großer Teil der Beiträge ja auch fundiert gegen die Nutzung von Warez argumentiert. Das Aufzeigen von Pro und Contra hat für mich hinsichtlich einer moralischen Schulung von Jugendlichen einen höheren Wert als eine schnöde Vogel-Strauß-Taktik, will sagen: Die Diskussion - in welcher Form auch immer - zu unterbinden halte ich für falsch.

Kurzer Edit @Marmormacker da ich zur betroffenen Berufsgruppe gehöre: §2 des Schulgesetzes NRW sagt eindeutig:
Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung.
Und weiter:
Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen [...] in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln

Das Klassenzimmer ist, wie jede Gruppierung von Menschen, ein Sammelsurium von Wertvorstellungen. Erfahrungsgemäß ist es aber zielführender (insbesondere moralisch) strittige Aussagen zu diskutieren anstatt einfach abzuwürgen.
 
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DayMoe schrieb:
Beim erziehen von Kindern ist die Hauptverantwortung bei den Eltern dann eiun weiterer großer Teil bei zum Beispiel Lehrern aber das heisst nicht das ich zusehen kann wie 3 13-jährige nen 10-jährigen verprügeln...
Schon bei den Lehrern würde ich dir nicht zustimmen. Die sind dafür da, deinen Kindern den Lehrstoff näher zu bringen. Die Erziehung ist Elternsache. Es ist doch viel mehr ein Armutszeugnis, dass Eltern heute meinen die Erziehung (wenn auch nur Teile davon) ihrer Kinder einfach den Lehrern zu überlassen. Und jeder der in der Schule war, weiß spätestens im Erwachsenenalter, dass so mancher Lehrer dafür auch gar nicht geeignet gewesen wäre..

Den Schutz den du hier forderst ist doch nur eine Illusion. Der wird keinen einzigen Jugendlichen davon abhalten irgendwas aus dem Internet zu laden. Einfach weil der Einfluss dieses Forums dies bzgl. viel zu gering ist. Eine Sperrung oder eine Löschung würde einfach nur dein Gewissen beruhigen - aber kein Kind davon abhalten etwas "Dummes" zu tun.
Versetz dich doch mal in dich selbst zurück, als du so 13-14 warst. Glaubst du, das hätte irgendwas verhindert? Ich kann da ja nur für mich sprechen: Nein. Ganz und gar nicht.
 
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Marmormacker schrieb:
Schon bei den Lehrern würde ich dir nicht zustimmen. Die sind dafür da, deinen Kindern den Lehrstoff näher zu bringen. Die Erziehung ist Elternsache. Es ist doch viel mehr ein Armutszeugnis, dass Eltern heute meinen die Erziehung (wenn auch nur Teile davon) ihrer Kinder einfach den Lehrern zu überlassen. Und jeder der in der Schule war, weiß spätestens im Erwachsenenalter, dass so mancher Lehrer dafür auch gar nicht geeignet gewesen wäre..

Erzieher bzw. Pädagogen werden umgangssprachlich gerne Lehrer genannt, aber nicht umsonst heissen sie Erzieher.
 
Du siehst die Schließung des Themas. Und daraus folgerst du, das nichts hinter den Kulissen passiert? In die Bereiche hast du doch gar keinen Einblick, und ich werde hier auch absolut nichts dazu schreiben!
Was hast du erwartet?
  • Eine öffentliche Verwarnung?
  • Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei als Feedback?
  • Sofort bannen, wobei das auch nicht sofort ins Auge springt
  • Alles sofort löschen?

Und
Leute unter 16 sind hier eh "illegal" bei uns.
Was nicht gegen ein Gesetz oder gegen die Regeln verstößt, bleibt nunmal öffentlich, auch wenn es im Aquarium ist, auch da kann man es aber sehen, und das ist Absicht.
Und was darüber hinaus im Hintergrund passiert, bleibt intern und geht niemanden etwas an.

Und ansonsten schließe ich mich den Vorredner (auch den nicht-Mods natürlich) an.
 
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DeusoftheWired schrieb:
Hmmmmm, jetzt wo ich das nochmal genau lese, kommt mir folgende Argumentationskette in den Sinn:

Nach Punkt 1 sind rechtswidrige Inhalte verboten. Das Billigen von Straftaten ist selbst auch eine Straftat. Ich denke, dass die Aussagen im Ursprungsthread durchaus ein Billigen von Raubkopien darstellen und somit wäre der Straftatsbestand erfüllt und es wäre nach Punkt 1 der Forenregeln nicht zulässig. 🤔🧐
 
Redundanz schrieb:
mich interessiert da jetzt ganz ernsthaft die rechtsgrundlage.
wäre dankbar für einen link mit aktueller info dazu!
 
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Um die Sache mit dem Billigen von Straftaten mal einzuordnen:
Der StGB §140 "Billigung von Straftaten" deckt nicht pauschal alle anderen Straftaten oder Rechtsverstöße ab, sondern lediglich eine Handvoll anderer schwerer Straftaten, hauptsächlich schwere Gewalttaten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html
Und dazu zählt der ganze Rechtsbereich rund um Urheberrecht einfach nicht dazu.
Insofern sind Aussagen, dass jemand Urheberrechtsverstöße billigt, selbst keine Straftat. Unabhänig einer moralischen Betrachtung. Insofern ergibt sich für uns daraus nicht unbedingt ein rechtlicher Zwang sowas zu anden.

Die vorläufige Schließung des Threats ist dabei erstmal ein großer Pause Button und wir werden das gewissenhaft diskutieren.
 
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Billigung einer Stratat lt §140 StGB:

"Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
  1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden sind, oder
  2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

"In einer Weise, die geneigt ist, den öffentlichen Frieden zu stören" - sehe ich als nicht gegeben an.

Des Weiteren meint zumindest Wikipedia:

"Die Norm verweist auf bestimmte Abschnitte vom § 138 und § 126 StGB (Nichtanzeige bzw. Androhung von Straftaten), die ihrerseits auf eine Vielzahl an Verbrechen verweisen. Die von der Norm betroffenen Straftaten umfassen die Bereiche Hoch- und Landesverrat, schwerer Landfriedensbruch, Mord und Totschlag, Verbrechen der Aggression,[5] Kriegsverbrechen und Völkermord gemäß Völkerstrafgesetzbuch, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Straftaten gegen die persönliche Freiheit, schwere sexuelle Übergriffe (wie Vergewaltigung), Brandstiftung und andere gemeingefährliche Straftaten, Geldfälschung, Wertpapier- und Zahlungskartenfälschung. Zusätzlich ist in § 140 StGB explizit der sexuelle Missbrauch von Kindern aufgeführt."

Urheberrechtsverletzung war nicht unter den referenzierten Straftaten - insofern sehe ich keine Anwendbarkeit des Paragraphen...

(Da war ich ein wenig zu langsam; naja, sei's drum.)
 
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