Wo habe ich denn irgendwas mit 700 MBit/s zitiert? Ich habe mich eigentlich immer nur auf die Aussagen vom TE bezogen und in seinem Fall geht es um eine Gigabit-Tarif (1000 Mbit/s), bei dem "nur" 930 MBit/s ankommen, womit der ISP völlig im gesetzlich erlaubten Rahmen liegt.
Auch schreibt das Gesetz gar nicht vor, dass garantiert immer 90% der Maximalbandbreite anliegen müssen. Es müssen nur an 2 von 3 Messtagen bei jeweils einer Messung mind. 90% sein, für die restlichen Messung reicht der Wert für "normalerweise", welcher wieder bei 90% der Messung gegeben sein muss.
Daher ist es auch durchaus möglich, bei einen Gigabit-Tarif für "normalerweise" nur 700 Mbit/s anzugeben, wenn der Wert die meiste Zeit erreicht wird und oft genug auch 900+ Mbit/s (90% der Maximalgeschwindigkeit).
Auch schreibt das Gesetz gar nicht vor, dass garantiert immer 90% der Maximalbandbreite anliegen müssen. Es müssen nur an 2 von 3 Messtagen bei jeweils einer Messung mind. 90% sein, für die restlichen Messung reicht der Wert für "normalerweise", welcher wieder bei 90% der Messung gegeben sein muss.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.htmlEine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:
- Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
Daher ist es auch durchaus möglich, bei einen Gigabit-Tarif für "normalerweise" nur 700 Mbit/s anzugeben, wenn der Wert die meiste Zeit erreicht wird und oft genug auch 900+ Mbit/s (90% der Maximalgeschwindigkeit).