Kein Handy, kein Geld. Entschädigung?

Hustengutzel

Ensign
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Hallo zusammen


Ich habe Ende Dezember mein HTC Desire zum 4 mal(Ständig defekt etc, wurde 3mal repariert) im O2 Shop abgegeben, und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten. Beleg habe ich bekommen dass ich das Handy abegeben habe und mir wurde zugesichert innerhalb von 6-8Wochen das Geld(410€) auf meinem Konto zu haben. Bisher ist nichts passiert. Also bin ich heute zum O2 Shop gegangen, die wiederrum haben mich an die Servicezentrale verwiesen. Gutgläubig wie ich bin habe ich dort angerufen, die haben (nach 5min) mir zugesichert dass bei ihnen das Handy nie angekommen ist. Morgen werde ich nochmals in den O2 Shop gehen und denen :stock: versohlen :D .. ne Spaß aber was würdet ihr machen? Würdet ihr eine Entschädigung fordern oder gar Verzinsung des Geldes? Wie ist hier das Rechtlich geregelt?

Danke schon einmal im vor raus...
 
Frage ist natürlich ob du beweisen kannst das bei der Abgabe im Shop auch vereibart wurde das du das Geld wiederkriegst? Oder hat man das evtl. wieder eingeschickt zur Reparatur?

War es immer der selbe Fehler? Wie alt ist das Gerät?
 
Gerät ist aktuell weniger als 1jahr alt. es wurde mir zugesichert dass ich das Geld bekommen würde. schriftlich habe ich da leider nichts bekommen,nur dass ich das Handy abgegeben haben.
 
Mach mal bitte eine Zeitspanne.....sprich wann war der erste Defekt?. Was war alles Defekt?. Wann wurde das Handy gekauft? Was sagen die Reparaturberichte?...

Was meint O2 mit der Servicezentrale?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Handelte es sich immer um ein und denselben Fehler?

Welche Zeitabstände lagen zwischen den Reparaturversuchen?

Welche Art Fehler lag vor?

MfG,
Dominion.
 
Sorry Jungs, aber diese Gedanken sind zuviel. Ihm wurde zugesagt das er sein Geld wiederbekommt. Wichtig ist nur das er das Nachweisen kann. Was nun genau war ist dann erst dann interessant wenn O2 die Rücknahme verweigert.

Ich schlage vor du machst nochmal im Shop auf dich Aufmerksam und bittest die Person vor Ort bei O2 in der Zentrale nochmal anzurufen.
 
matias schrieb:
Gerät ist aktuell weniger als 1jahr alt. es wurde mir zugesichert dass ich das Geld bekommen würde. schriftlich habe ich da leider nichts bekommen,nur dass ich das Handy abgegeben haben.

@XYN
Somit wird das nachweisen schwierig...ohne etwas schriftlich zu haben....deswegen nochmal wenn du Hilfe von mir haben willst....möchte ich nicht ins Blaue posten, sondern einen gewissen Hintergrund zu deinen Fall haben.....
 
du kannst natürlich das Geld zurückkriegen aber ich habe mal eine andere frage:

welches htc desire kostet denn bitte schön 410€ o.O
 
@Ribery88
Gekauft habe ich das Handy im O2 shop Anfang April letzten Jahres.

August 1Fall:
Monitor wurde schwarz, Handy reagierte nicht mehr, nur wenn der Akku raus genommen und wieder eingesteckt wurde hat das Handy funktioniert.
Zu O2 Shop Reparatur nach 2 Wochen hat ich es wieder repariert. (man bekommt ja von O2 eine SMS Benachrichtigung wie weit der Stand ist etc)

Oktober 2Fall
Plötzliche Telefonat-Abbrüche, kein Netzt etc.
Also wieder O2 Shop wieder 2 Wochen(Auch per SMS wieder benachrichtigt) gewartet repariert zurückbekommen.

Dezember 3Fall:
Telefon reagiert nicht, Tastatur ohne Funktion wieder Probleme. Das dritte mal hin, wieder 2 Wochen gewartet(mit SMS benachrichtigt das fertig) abgeholt und nach 2Wochen ging wieder nichts. Also O2 Shop gegangen gesagt ich trete zurück will das Geld haben. Handy abgegeben(dafür auch Bestätigung bekommen das es abgegeben wurde).

Mitte Januar :
Da noch immer kein Geld angekommen ist, mir zwischenzeitlich ein Galaxy S2 geholt(übrigens bisher einwandfrei!!!! :) ) , mich direkt im O2 Shop erkundigt wo das Geld bleibt. Mir wurde daraufhin gesagt, dass ich bitte noch 6-8Wochen warten solle.

Heute bin ich hin, und sie sagten sie können mir nicht weiterhelfen. Also o2 direkt angerufen, die sagten mir dass sie bisher KEIN Handy bekommen hätten.

Leider hatte der O2 Shop schon zu, sonst wäre ich nochmals runtergefahren und meine Laune ist nicht gerade die beste :D

@RedSnow
Tja O2 Preise halt... :( Nie mehr kaufe ich bei denen Handy's. Zu teuer und wie man sieht unzuverlässig !
 
Ich würde dir von der Paragraphen Seite erstmal abwarten. Fahr morgen hin und versuch das persönlich zu klären. Ribery88 Antworten in allen Ehren meist kommen diese aber wie von einem Verkäufer. Sollte es nicht klappen kannst du immer noch nach Alternativen schauen.

@XYN
Somit wird das nachweisen schwierig...ohne etwas schriftlich zu haben....deswegen nochmal wenn du Hilfe von mir haben willst....möchte ich nicht ins Blaue posten, sondern einen gewissen Hintergrund zu deinen Fall haben.....

Ah und ohne sprechen wird es noch schwieriger. Vielleicht ist irgendwo bei O2 nur ein Kommunikationsproblem. Außerdem wie soll sich der Service vom stationären Händlern zeigen (von dem du so schwärmst), wenn man diesen keine Gelegenheit gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, da es sich nicht um ein und denselben Mangel handelte.

Es sind daher weitere Reparaturversuche zu dulden.

Übrigens kann solch ein Gerät durchaus einmal abstürzen. Darin besteht noch kein Mangel.

MfG,
Dominion.
 
Ich werde morgen einmal hingehen und werde mich dann hier nochmals melden.
@dominion1
das ein gerät abstürzt ist durchaus normal,aber nicht 10mal am tag:-)
zudem wurde es jedes mal als Softwarefehler behandelt,es wurde bei allen 3malen die software neu aufgespielt(hab ich noch vergessen zu erwähnen,sorry)
 
Dann hast du sogar rechtlich gute Karten. Allerdings bleib erstmal bei dem Gespräch und nicht "ich habe Rechte und los her damit". Meist ist der gute Ton der besser/einfacher zum Ziel führt.
 
Bei 10 Mal am Tag liegt definitiv ein Sachmangel vor.

Nichtsdestotrotz ändert die Einstufung als Softwarefehler nicht daran, dass es sich um exakt denselben Mangel handeln muss.

Ein Rücktrittsrecht besteht mithin nicht.

Aber eine Fristsetzung zur Erledigung (in Deinem Falle zur Auszahlung, da diese Dir zugesichert wurde -> gibt es dafür Zeugen?) könnte jetzt hilfreich sein. Setze 14 Tage ab Zugang Deines Schreibens.

MfG,
Dominion.
 
Ich würde sagen, dass die Chancen durchaus gut sind, nachdem du uns, dass schön aufgezählt....:-)

Klar hat Dominion1 Recht, dass es sich immer um denselben Mangel handeln muss, aber da O2 dir die Gutschrift versichert hat, sollte es eine Möglichkeit geben, die Gutschrift auch zu erhalten ( Sonst würde kein Händler dies dem Kunden vorher sagen ;-) )

@matias

Im Zuge der Reparaturen wurden, da auch Bauteile getauscht? z.B. Gerät auf Fehlerangabe überprüft: Mechanische und elektrische Bauteile getauscht

@XYN
Bevor du in meiner Richtung postest, solltest du vorher abwarten, worauf ich hinaus, will......
So wie Dominion1 wollte ich vorher die Sachlage vom TE geschildert bekommen, um mir dann ein Urteil erlauben zu können und nicht wie die meisten CB User einfach mal ins Leere zu posten mit: Ja du hast ein Recht auf Gutschrift oder gar wie von dir gemutmaßt, dass ich mit Paragraphen kommen werde...was ich gar nicht vor habe/hatte.....

Sprich mit O2 nochmal und verdeutliche denen, dass doch die Geduld langsam am Ende ist.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88:

@XYN
Bevor du in meiner Richtung postest, solltest du vorher abwarten, worauf ich hinaus, will......

der war gut.

So wie Dominion1 wollte ich vorher die Sachlage vom TE geschildert bekommen, um mir dann ein Urteil erlauben zu können und nicht wie die meisten CB User einfach mal ins Leere zu posten mit:

Die Sachlage war von Anfang an klar. Die Beweislage nicht.

Ja du hast ein Recht auf Gutschrift oder gar wie von dir gemutmaßt, dass ich mit Paragraphen kommen werde...was ich gar nicht vor habe/hatte.....

ich kenne deine anderen Beiträge. War naheliegend und ich wurde bestätigt.

Sprich mit O2 nochmal und verdeutliche denen, dass doch die Geduld langsam am Ende ist.....

ist es nicht dass, was ich von Anfang an sage?!

Du bist dir aber treu geblieben, du hast mir erstmal widersprochen.

Findest du es nicht komisch das du erstmal mir Grundsätzlich widersprichst. Ich glaub wenn ich sagen würde Scheiße stinkt, würdest du das Gegenteil behaupten.

@ dominion1:

Nichtsdestotrotz ändert die Einstufung als Softwarefehler nicht daran, dass es sich um exakt denselben Mangel handeln muss.

Wieso sollte der Softwarefehler nicht als der selbe Fehler gelten? Ich behaupte nicht das Gegenteil, frage aber nach weil ich es nicht weiß. Und bis jetzt anderer Meinung bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Falle der Nachbesserung berechtigt grds. erst das erfolglose 2. Nachbessern desselben Mangelsysmptoms zum Rücktritt.

Was letztlich Ursache des Mangels ist, muss den Käufer gerade bei technisch komplexen Geräten nicht interessieren.
 
@ Doc Foster

das würde bedeuten die Softwarefehler wären alle als das selbe Problem anzusehen? Zumindest kenne ich das auch so.
 
Xyn schrieb:
Die Sachlage war von Anfang an klar.

Wie bitte? Ich lese wohl nicht richtig.
Die Sachlage war von Anfang an völlig unklar. Siehe meine Fragen in Post # 5.
Ohne diese Punkte zu erörtern ist es nicht möglich, eine fundierte Einschätzung abzugeben.

Xyn: schrieb:
@ dominion1:
Wieso sollte der Softwarefehler nicht als der selbe Fehler gelten? Ich behaupte nicht das Gegenteil, frage aber nach weil ich es nicht weiß. Und bis jetzt anderer Meinung bin.

Die Einstufung eines Fehlers unter die Hauptkategorie "Softwarefehler" rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass es sich um ein und denselben Fehler handelt.
Der TO hatte geschrieben (und als Argument nutzen wollen), dass bei den Reparaturaufträgen zweimal "Softwarefehler" angegeben waren. Dies allein rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass es sich um ein und denselben Fehler handelt. Insbesondere deshalb nicht, weil die Beschreibung des TO bezüglich der Vorfälle recht unterschiedlich ausfällt.

MfG,
Dominion.
 
Wie bitte? Ich lese wohl nicht richtig.
Die Sachlage war von Anfang an völlig unklar. Siehe meine Fragen in Post # 5.
Ohne diese Punkte zu erörtern ist es nicht möglich, eine fundierte Einschätzung abzugeben.

Ihm wurde die Rücknahme des Geräts und die Wiedergabe des Geldes zugesagt. Damit war die Sachlage eindeutig. Was es daran zu zweifeln gibt ist wohl dann dein und Riberys Gehemeinis.

Das du und Ribery aber unbedingt auf der Gewährleistung rumreiten wolltet war eure Entscheidung, welche ich für unnötig hielt, da hier eine Einigung bereits erzielt worden war.

Meine Frage hast du mir aus Post #16 nicht beantwortet. Wenn ich es richtig verstanden habe (wovon ich mal ausgehe), sagt auch Doc Foster das es nicht direkt um den Mangel gehen muss sondern um das Symptom, welches dann wiederrum das selbe wäre.
 
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