Kein Handy, kein Geld. Entschädigung?

@te
das servicecenter sagt, es habe kein handy bekommen.

da du das handy nicht selbst zum servicecenter geschickt sondern im shop abgegeben und darüber eine quittung bekommen hast, hast du deine pflicht getan und kannst dies auch nachweisen. dass das handy nicht beim sericecenter angekommen ist, ist also sache des shops.

schick dem servicecenter die quittung vom shop und setze eine frist für die zugesagte gutschrift. mehr kannst 8und musst) du nicht tun.
 
Xyn schrieb:
Was es daran zu zweifeln gibt ist wohl dann dein und Riberys Gehemeinis.

Du hast das Geheimins doch bereits selbst gelüftet: Die Beweisbarkeit. Ohne Beweis ist dieses Argument nutzlos. Deshalb fragte ich den TO bereits weiter oben nach möglichen Zeugen. Mir scheint es jedoch so, als ob es diese nicht gäbe (sonst wären sie schon längst erwähnt worden).

Und desweiteren scheinen die Symptome unterschiedlich zu sein, siehe Post # 9.

MfG,
Dominion.
 
Mir ist das schon häufiger hier im Forum aufgefallen, dass Leute meinen es muss der gleiche Mangel drei mal ausgebessert werden.. Ich weiß ja nicht wo das herkommt, aber es ist falsch. In der Regel, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung. Ob das Gerät repariert wird oder ein neues geliefert wird, wählt der Käufer! Nur unter bestimmten Umständen, die hier nicht gegeben wäre, dürfte der Verkäufer das verweigern. Da hier schon drei Versuche der Nachbesserung (egal ob der gleiche oder ein anderer Fehler) misslungen sind und der Fehler erheblich ist, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt. Allerdings solltest du dir im klaren sein, dass der Verkäufer dir nicht den vollen Kaufpreis erstatten muss, sondern für die gezogene Nutzung Geld einbehalten kann.
 
Xyn schrieb:
Ribery88:

ist es nicht dass, was ich von Anfang an sage?!

Du bist dir aber treu geblieben, du hast mir erstmal widersprochen.

Findest du es nicht komisch das du erstmal mir Grundsätzlich widersprichst. Ich glaub wenn ich sagen würde Scheiße stinkt, würdest du das Gegenteil behaupten.


@XYN
Ich habe dir weder widersprochen noch zugestimmt, in meinem ersten Post, wie du siehst, wollte ich die Sachlage genauer wissen....warum du auf den Gedanken kommst, dass ich dir dabei widerspreche bleibt dein Geheimnis....ehrlich gesagt...habe ich auch keine Lust....mich jedesmal bei dir zu rechtfertigen, warum ich vom TE die Sachlage genauer wissen möchte....
Ein Anwalt will doch auch immer vorher die Sachlage wissen, warum wohl? Um sich ein Bild zu machen!!

Xyn schrieb:
Ihm wurde die Rücknahme des Geräts und die Wiedergabe des Geldes zugesagt. Damit war die Sachlage eindeutig. Was es daran zu zweifeln gibt ist wohl dann dein und Riberys Gehemeinis.

Das du und Ribery aber unbedingt auf der Gewährleistung rumreiten wolltet war eure Entscheidung, welche ich für unnötig hielt, da hier eine Einigung bereits erzielt worden war.

Hat der Dominion1 richtig gesagt, es geht um die Beweisbarkeit!
Dann wäre es hilfreicher, schon mal einen Überblick zu werfen, wie es rechtlich aussieht. Es ist auch ein Unterschied ob der Händler sagt...sie kriegen die Gutschrift oder wir versuchen eine Gutschrift zu beantragen....denn wenn die Gutschrift so klar ist/wäre hätte O2 auch direkt dem TE die GS aushändigen können!
Deswegen habe ich dem TE, wie du auch, den Rat gegeben, nochmal sich mit O2 in Verbindung zu setzen.

danfi88 schrieb:
Mir ist das schon häufiger hier im Forum aufgefallen, dass Leute meinen es muss der gleiche Mangel drei mal ausgebessert werden.. Ich weiß ja nicht wo das herkommt, aber es ist falsch. In der Regel, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung. Ob das Gerät repariert wird oder ein neues geliefert wird, wählt der Käufer! Nur unter bestimmten Umständen, die hier nicht gegeben wäre, dürfte der Verkäufer das verweigern. Da hier schon drei Versuche der Nachbesserung

Schön, dass das hier keine gesagt hat.....der Doc Foster hat ja geschrieben grundsätzliche reichen 2 Nachbesserungsversuche.
Ob es zweimal der gleiche Fehler/Mangel/Symptom sein muss, kann man nicht einfach verneinen oder bejahen.

Zum Thema Softwarefehler:
Wenn ein Softwareupdate zur Fehlerbehebung geholfen hat, dann zählt dies natürlich, als ein Nachbesserungsversuch ( Fehler: Gerät bootet nicht mehr. Reparaturbericht: Softwareupdate durchgeführt).
Wurde allerdings ein Softwareupdate einfach so aufgespielt, zählt dies nicht als ein Nachbesserung vom Händler.
 
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danfi88 schrieb:
Mir ist das schon häufiger hier im Forum aufgefallen, dass Leute meinen es muss der gleiche Mangel drei mal ausgebessert werden.. Ich weiß ja nicht wo das herkommt, aber es ist falsch. In der Regel, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung. Ob das Gerät repariert wird oder ein neues geliefert wird, wählt der Käufer! Nur unter bestimmten Umständen, die hier nicht gegeben wäre, dürfte der Verkäufer das verweigern. Da hier schon drei Versuche der Nachbesserung (egal ob der gleiche oder ein anderer Fehler) misslungen sind und der Fehler erheblich ist, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt. Allerdings solltest du dir im klaren sein, dass der Verkäufer dir nicht den vollen Kaufpreis erstatten muss, sondern für die gezogene Nutzung Geld einbehalten kann.

Literatur und Rechtsprechung sind der Meinung, dass sich die 2 Nachbesserungsversuche aus 440 BGB wenigstens auf dasselbe Mangelsymptom beziehen müssen.
 
@Ribery88: Schau dir Post #14 und #15 an. Du hast dem sogar noch zustimmt, dass es ein und der selber Mangel sein muss.

@Doc: Zwei Nachbesserungen sind klar, aber welchen Abschnitt in §440 besagt, dass es die gleichen Symptome sein müssen? Ich habe den § immer in Zusammenhang mit §434 betrachtet und demnach wäre es egal, was hier für ein Mangel vorliegt.
 
Ja, trotz alledem ist es schwierig eine 100% Aussage zu treffen bzgl. zweimal den selben Mangel und danach kann man vom Kaufvertrag zurücktreten....

Denn ich habe auch Geräte retouniert, die nicht zweimal den gleichen Mangel aufgewiesen haben, jedoch habe ich auch Ablehnungen bekommen, die sich berufen, dass der gleiche Mangel zweimal nachgebssert werden muss...also du siehst es ist schwierig....
 
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@Doc: Zwei Nachbesserungen sind klar, aber welchen Abschnitt in §440 besagt, dass es die gleichen Symptome sein müssen? Ich habe den § immer in Zusammenhang mit §434 betrachtet und demnach wäre es egal, was hier für ein Mangel vorliegt.

Hast du meinen Beitrag überhaupt richtig gelesen?
 
Achso, du meinst Urteile, die es zu solchen Fällen gegeben hat. Ich dachte du beziehst dich auf den Paragraphen.

Edit: Also was Urteile und Literatur dazu schreiben weiß ich nicht. Ich kann mich nur auf den Gesetzestext beziehen.
 
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@ dominion1 und Ribery88:

Die Beweisbarkeit. Ohne Beweis ist dieses Argument nutzlos.

wieso ist die Aussage nutzlos? Weißt du mehr als ich? Ich habe nirgends gelesen das der Mitarbeiter behauptet er hätte das nie gesagt.

Ihr unterstell die ganze Zeit das es so wäre und deswegen geht ihr einen Schritt weiter, einen unnötigen Schritt (nach aktuellen Stand).

Der Fall ist eindeutig, schließlich gelten auch mündliche Vereinbarungen. Es hapert nur an der Kommunikation.

Aber hey schließlich könnte auch der Shop die Gewährleistung verwehren, wieso geht ihr hier nicht noch ein Schritt weiter und empfiehlt dem TE gleich vor Gericht zu ziehen? Ihr beide seid einfach übers Ziel geschossen.

Denn ich habe auch Geräte retouniert, die nicht zweimal den gleichen Mangel aufgewiesen haben, jedoch habe ich auch Ablehnungen bekommen, die sich berufen, dass der gleiche Mangel zweimal nachgebssert werden muss...also du siehst es ist schwierig....

von wem hast du die Ablehnung bekommen? Vom Hersteller? Was hat der Hersteller mit der Gewährleistung zu tun? Ach ich vergesse deine Praxis übernehmen die deutschen Gerichte. Also ist das richtig was du da behauptest :rolleyes:.
 
@Xyn, dass hier alle einen Schritt weiter denken liegt wahrscheinlich daran, dass Jeder Jedem Böses unterstellt und die Aussage "so wurde das nie zugesagt" vom Verkäufer für viele vorprogrammiert scheint.

Ich bin ebenso der Meinung einfach nochmal hin zu gehen, nett und höflich nachzufragen, wie man die Kuh denn jetzt vom Eis kriegen kann, wenn sich der Verkäufer dann rar machen möchte, weiss der TE ja woran er ist. Dann kann immer noch Schritt 2 geplant werden, der wurde hier ja auch schon erörtert =)

Gruß Killa
 
Hallo :)
Wie gestern schon angekündigt war ich heute im o2 Shop und habe sie mit der Sache konfrontiert.
Zuerst hat die gute Dame in ihrem Ordner nachgeschaut -> Kein Treffer. Einen anderen Ordner hergeholt -> kein Treffer. Langsam fing ich mich an zu amüsieren.
Nach geschlagenen 10 Minuten hat sie endlich(!!!) in ihren Rechner geschaut und tatsächlich da hat sie gleich was gefunden. Daraufhin rief sie bei O2 direkt an(15min Warteschleife etliche Weiterverbindungen etc) und hat nun einen kompetenten Berater am Telefon gehabt.

Nun kam das Problem, warum ich noch immer nicht mein Geld hatte:
Das Handy wurde Ordnungsgemäß im Shop bearbeitet Gutschrift etc wurde auch beantragt, und es wurde auch weggeschickt, doch nicht etwa an O2 sondern an O2 Vertragspartner für defekte Handys.
Und dort hatte man es verschlampt O2 das OK für meine Gutschrift zu geben.

das Ende vom Lied(nach 30min) war dass ich das Geld innerhalb von einer Woche auf mein Konto gut geschrieben bekomme(da bin ich mal gespannt :D )
 
tschuldigung für die Frage =D ->Aber hast du das jetzt schriftlich?^^ Wenn ja, dann is alles in Butter ->wenn nein nehme ich Wetten an ob du nächste Woche wieder im O2 Shop bist =D
 
Killa du bist raus.

@Xyn, dass hier alle einen Schritt weiter denken liegt wahrscheinlich daran, dass Jeder Jedem Böses unterstellt und die Aussage "so wurde das nie zugesagt" vom Verkäufer für viele vorprogrammiert scheint.

und dann das

tschuldigung für die Frage =D ->Aber hast du das jetzt schriftlich?^^ Wenn ja, dann is alles in Butter ->wenn nein nehme ich Wetten an ob du nächste Woche wieder im O2 Shop bist =D

:evillol:

@ Dominion1 und Ribery88 -> :king:
 
erzähl du mir nicht was ich bin =P

->das allerdings nur im Zusammenhang auf die Anspielung dass er eventuell durch rein mündliches Versprechen nächste Woche wieder dort stehen kann und nett nachfragen muss ;)

Irgendwann hät ich beim "mich zu tode nachfragen" dann auch mal die Nase voll *haha*

Wenn ers denn schriftl schon bekommen hätte, was ja durchaus irgendwo plausibel klingt wenn schon die Aussage "in einer Woche" getätigt wird, würde das dem Ganzen mehr Glaubwürdigkeit und Sicherheit verleihen.


Gruß Killa
 
Zuletzt bearbeitet:
Xyn schrieb:
@ dominion1 und Ribery88:

Wieso ist die Aussage nutzlos? Weißt du mehr als ich? Ich habe nirgends gelesen das der Mitarbeiter behauptet er hätte das nie gesagt.

Ihr unterstell die ganze Zeit das es so wäre und deswegen geht ihr einen Schritt weiter, einen unnötigen Schritt (nach aktuellen Stand).Aber hey schließlich könnte auch der Shop die Gewährleistung verwehren, wieso geht ihr hier nicht noch ein Schritt weiter und empfiehlt dem TE gleich vor Gericht zu ziehen? Ihr beide seid einfach übers Ziel geschossen.

Nein wir wollten erst eine fundierte Meinung sagen, wenn der TE uns die Sachlage genauer erklärt, keiner von uns hat gesagt, dass mündliche Absprachen nicht gelten, lediglich die Beweisbarkeit wurde in Frage gestellt!!!!!!!!!!

ps. Sagt einer der letztes Mal gleich einen TE strafrechtlich und zivilrechtlich Vorgehen, als Tipp gegeben hat....

Xyn schrieb:
@

von wem hast du die Ablehnung bekommen? Vom Hersteller? Was hat der Hersteller mit der Gewährleistung zu tun? Ach ich vergesse deine Praxis übernehmen die deutschen Gerichte. Also ist das richtig was du da behauptest :rolleyes:.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes: Mehr kann ich nicht zu dir sagen.....schon mal davon gehört, dass man als Händler gegenüber den Lieferanten auch Gewährleistung Ansprüche hat!!!!!
 
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Nein wir wollten erst eine fundierte Meinung sagen...

Klar wollt ihr eine fundierte Meinung sagen. Irgendwie muss man sich rausreden.

Mehr kann ich nicht zu dir sagen.....schon mal davon gehört, dass man als Händler gegenüber den Lieferanten auch Gewährleistung Ansprüche hat!!!!!

Meinst du die Gewährleistung bei der keine Beweislastumkehr gilt zu gunsten des Käufers? Falls ja, was hat das mit deinen Kunden zu tun? Ach lass es, ist mir echt egal. Damit meine ich nicht die Antwort sondern deine Grundsätzliche Meinung/Haltung, das ganze halt.
 
Xyn schrieb:
@ Dominion1 und Ribery88 -> :king:

Xyn schrieb:
Klar wollt ihr eine fundierte Meinung sagen. Irgendwie muss man sich rausreden.

:D

Du bist echt zu lustig!

Du verteidigst hier vehement die These, dass Du eine fundierte Einschätzung abgeben kannst, obwohl Du nur Bruchstücke des Sachverhalts kennst.

Und das auch noch mit voller Inbrunst... . :D

Das ist zu genial, danke für den Brüller am Abend.


Aber jetzt mal ernsthaft, wir müssen Dir doch wohl nicht allen Ernstes noch erklären, dass zur Beurteilung eines Sachverhaltes die Kenntnis aller Umstände zwingend erforderlich ist, oder? Ich hoffe, das dürfte auch Dir einleuchten.

MfG,
Dominion.
 
Du bist echt zu lustig!

ja ich bin lustig weil du und Ribery88 einen einfachen Fall übertrieben haben ohne an die einfachsten Schritte zu denken, hat man einen auf Anwalt getan. Als dann die einfachsten Dinge die Lösung wurden, tat man so das man doch recht hatte, weil es hätte sein können. Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden.

Das nächste mal wenn mich einer nach dem Weg fragt, werde ich ihm fragen wieso und was er dort will, schließlich muss ich doch erstmal alle Fakten kennen um ihm eine Antwort zu geben.
 
Xyn schrieb:
Meinst du die Gewährleistung bei der keine Beweislastumkehr gilt zu gunsten des Käufers? Falls ja, was hat das mit deinen Kunden zu tun? Ach lass es, ist mir echt egal. Damit meine ich nicht die Antwort sondern deine Grundsätzliche Meinung/Haltung, das ganze halt.

Genau, lass die Aufgaben den Großen Jungs. In Zukunft würde ich es auch begrüßen, dass du keine meiner Posts kommentierst. Danke.

Xyn schrieb:
ja ich bin lustig weil du und Ribery88 einen einfachen Fall übertrieben haben ohne an die einfachsten Schritte zu denken, hat man einen auf Anwalt getan. Als dann die einfachsten Dinge die Lösung wurden, tat man so das man doch recht hatte, weil es hätte sein können. Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden.
Das nächste mal wenn mich einer nach dem Weg fragt, werde ich ihm fragen wieso und was er dort will, schließlich muss ich doch erstmal alle Fakten kennen um ihm eine Antwort zu geben.

Mal schauen ob das Geld in einer Woche überwiesen ist.....der TE kann uns ja dies berichten, aber hey jetzt hat dein Leben wieder einen Sinn...freuen wir uns alle für XYN....

Dein Beispiel ist der Brüller...: Was machst du denn, wenn er den schnelleren Weg nehmen möchte, allerdings entlang der Hauptstrasse....aber du hast nur schnell gehört und schickst ihn durch einen Wald...weil du EINFACH gedacht hast, ohne die SACHLAGE....bist der Held.....:rolleyes:
 
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