Xyn schrieb:
Ribery88:
ist es nicht dass, was ich von Anfang an sage?!
Du bist dir aber treu geblieben, du hast mir erstmal widersprochen.
Findest du es nicht komisch das du erstmal mir Grundsätzlich widersprichst. Ich glaub wenn ich sagen würde Scheiße stinkt, würdest du das Gegenteil behaupten.
@XYN
Ich habe dir weder widersprochen noch zugestimmt, in meinem ersten Post, wie du siehst, wollte ich die Sachlage genauer wissen....warum du auf den Gedanken kommst, dass ich dir dabei widerspreche bleibt dein Geheimnis....ehrlich gesagt...habe ich auch keine Lust....mich jedesmal bei dir zu rechtfertigen, warum ich vom TE die Sachlage genauer wissen möchte....
Ein Anwalt will doch auch immer vorher die Sachlage wissen, warum wohl? Um sich ein Bild zu machen!!
Xyn schrieb:
Ihm wurde die Rücknahme des Geräts und die Wiedergabe des Geldes zugesagt. Damit war die Sachlage eindeutig. Was es daran zu zweifeln gibt ist wohl dann dein und Riberys Gehemeinis.
Das du und Ribery aber unbedingt auf der Gewährleistung rumreiten wolltet war eure Entscheidung, welche ich für unnötig hielt, da hier eine Einigung bereits erzielt worden war.
Hat der Dominion1 richtig gesagt, es geht um die Beweisbarkeit!
Dann wäre es hilfreicher, schon mal einen Überblick zu werfen, wie es rechtlich aussieht. Es ist auch ein Unterschied ob der Händler sagt...sie kriegen die Gutschrift oder wir versuchen eine Gutschrift zu beantragen....denn wenn die Gutschrift so klar ist/wäre hätte O2 auch direkt dem TE die GS aushändigen können!
Deswegen habe ich dem TE, wie du auch, den Rat gegeben, nochmal sich mit O2 in Verbindung zu setzen.
danfi88 schrieb:
Mir ist das schon häufiger hier im Forum aufgefallen, dass Leute meinen es muss der gleiche Mangel drei mal ausgebessert werden.. Ich weiß ja nicht wo das herkommt, aber es ist falsch. In der Regel, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung. Ob das Gerät repariert wird oder ein neues geliefert wird, wählt der Käufer! Nur unter bestimmten Umständen, die hier nicht gegeben wäre, dürfte der Verkäufer das verweigern. Da hier schon drei Versuche der Nachbesserung
Schön, dass das hier keine gesagt hat.....der Doc Foster hat ja geschrieben grundsätzliche reichen 2 Nachbesserungsversuche.
Ob es zweimal der gleiche Fehler/Mangel/Symptom sein muss, kann man nicht einfach verneinen oder bejahen.
Zum Thema Softwarefehler:
Wenn ein Softwareupdate zur Fehlerbehebung geholfen hat, dann zählt dies natürlich, als ein Nachbesserungsversuch ( Fehler: Gerät bootet nicht mehr. Reparaturbericht: Softwareupdate durchgeführt).
Wurde allerdings ein Softwareupdate einfach so aufgespielt, zählt dies nicht als ein Nachbesserung vom Händler.