News kino.to-Razzia: Konten und Autos beschlagnahmt

"je erfolgreicher die Straftat, desto härter die Bestrafung" ist ne grobe Formel, reicht das?
Natürlich muss man das ganze in dem jeweiligen Fall sehen und nicht Urheberverstöße mit Vergewaltigungen aufrechnen, vergleichen o.ä.. Dazu kommen noch Faktoren wie Reue, Unzurechnungsfähigkeit usw. und auch wie Staatsanwaltschaft und Richter gestimmt sind.

Es macht eben einen Unterschied ob man einen Monat ein solches Geschäftsmodell betrieben hat und (ausgedachte Summe) 5.000€ macht oder 5 Jahre lang und min. 2,5 Millionen € damit verdient.

@t-kay187
Hab auch nie gegenteiliges behauptet das jemand bei dem Versuch ungeschoren davon kommt.Und jetzt Schluss mit dem Vergewaltigungs Offtopic.
 
@MegaGigaTera

MegaGigaTera schrieb:
Calluna schrieb:
Wenn jemand zu arm ist, um sich DVDs, Kino etc. zu leisten, dann hat er Pech gehabt... es kann sich auch jeder, wenn er will, irgendwelche anderen Beschäftigungen suchen und seine Freizeit ausfüllen... Wandern, gesellige Abende, Lesen, selbst etwas erschaffen und so weiter.

Ja pech für den Afrikaner der kein Wasser hat und somit verdursten muss, pech gehabt das er durch die westliche Welt (Dir und mir) ausgebeutet wird... PECH. ja ne is klar

Wie schon einige angemerkt haben, man kann nicht ernsthaft Luxusgüter mit lebensnotwendigen Gütern vergleichen. Und gerade meine Aufzählung von alternativen (gemeinschaftlichen) Freizeitaktivitäten sollte deutlich machen, dass ich es nicht als schlimm empfinde, wenn Menschen kein Geld für DVDs haben.
Nur deswegen verwende ich in so einem Zusammenhang auch eine Formulierung wie "Pech gehabt", die ich im Fall von Menschen, die ums Überleben kämpfen, als zynisch empfinden würde - vor allem da ich einen stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe.

Du hast einige nette Ideen gehabt, wie man das mit der Unterhaltungsindustrie regeln könnte, so dass wir kostengünstiger an Filme (unsere Unterhaltung) kommen. Wie viele Ideen hast Du, um leidenden Afrikanern zu helfen?

Wie wäre es damit: für jeden Film, den sich jemand unrechtmäßig ansieht, spendet er, na sagen wir, 10 cent? Das wäre dann zwar im Sinne des Rechts noch immer Unrecht, aber es würde der allgemeinen Gerechtigkeit ein klein wenig dienen...

Sorry für den Ausdruck, aber dieses denken ist ja REINSTER BULLSHIT.
Aufwendige Filmproduktionen werden nur durch Kapitalismus möglich? Was eine gequirlter Kot.
Diese aufwendige Produktionen werden durch MENSCHEN und TECHNOLOGIE möglich und nicht durch den Kapitalismus.
Aber schön zu sehen dass die Gehirnwäschermaschine des Kapitalismus so prima läuft.

Ich betrachte es nüchtern, mehr nicht. Für die Technologie, die du meinst, gilt das gleiche. Und da kannst du noch so oft "REINSTER BULLSHIT" zu sagen... diese Urteil fällst du nur aus dem Bauch heraus, eine sachliche Analyse steht wohl kaum hinter diesem Urteil. Es darf so nicht sein, weil es nicht so sein soll.
Sonst müsstest du ja einsehen, dass du die Früchte des Kapitalismus, den du verdammst, konsumierst und auf die du sicher auch nicht verzichten willst... ein eigenes Auto, einen prall gefüllten Supermarkt, viele verschiedene Waren, ein reichliches Unterhaltungsangebot, ein eigener Computer, Computerspiele... und du sprichst davon, andere (die gierigen Kapitalisten der Unterhaltungsindustrie) sollen sich mäßigen?

Fang bei dir selber an!
 
Zuletzt bearbeitet:
Fühlen sich doch alle nur ans Bein gepinkelt, dass man schnell so viel Geld verdienen konnte und dabei nicht mal Menschen verletzt hat. Keine Drogen, kein Verschleppen. Nur Diebstahl geistigen Eigentums und deren Verbreitung. So viel Geld konnte auch nur in die Kasse kommen, weil so viele Menschen Gefallen daran gefunden haben.

Sicherlich wird das ein schlechtes Ende für die Verantwortlichen nehmen, aber war es nun so grausam für die Menschheit? Hat das jemanden verletzt?
Und trotzdem werden die Strafen wieder ins übertriebene aus gehangen, bzw. gefordert.
 
Nudelsuppe schrieb:
Sicherlich wird das ein schlechtes Ende für die Verantwortlichen nehmen, aber war es nun so grausam für die Menschheit? Hat das jemanden verletzt?
Und trotzdem werden die Strafen wieder ins übertriebene aus gehangen, bzw. gefordert.

Was ist mit den Leuten die, tschuldigung, so doof waren und in Abofallen getappt sind auf der Seite? Und warum muss man jemanden körperlich verletzten das es eine hohe Strafe zur Folge haben soll.
Mehr als 5 Jahre sind sowieso bei gewerblichen Urheberrechtsverstößen nicht drin. Es könnten aber genauso gut weniger werden.
Die Strafen sind eben so, damit sie abschreckend sind. Aber würden die Strafen geringer ausfallen dann würde vermutlich geschimpft werden das jeder Handtaschendieb / Kaufhausdiebstahl härter bestraft wird. :rolleyes:
 
ob das alles auch UseNeXT und RapidShare passiert :confused_alt:
 
Die Sache mit der Vergewaltigung war ein ganz blödes Beispiel. Sorry nochmal dafür.

Ich denke aber nicht, dass sich die Strafe nach "Erfolg" deer Tat richtet, weil:

wenn man schon vor Gericht ist, dann hatte man keinen Erfolg.
Wenn man nicht erwischt wird hatte man Erfolg...

Bei nem Banküberfall, bei dem man 1 Mio ohne Gewalt erbeutet bekommt man bestimmt eine geringere Strafe, als bei einem, bei dem man Menschen mit Waffen bedroht und "nur" 750.000 erbeutet.

Manche Straftaten (Nötigen auf der Autobahn) haben ja gar keinen Erfolg.

"Schwere der tat" fände ich angemessener.
 
@ Timo
Ob man bei einer Tat erwischt wird oder nicht hat bei der juristischen Bewertung einer Tat erst keine Relevanz bzw. misst man daran nicht den "Erfolg" eines Vergehens.

Aber letztendlich dreht sich die Diskussion wie bei jedem Thread zu dieser Thematik im Kreis. Eigentlich wollte ich mich erst daran beteiligen, aber irgendwie bin ich es auch Leid. Daher bewundere ich PiPaPa für seine / ihre Ausdauer.

Ich fand es nur zum Teil sehr erschreckend, dass man z.B. lebensnotwendige Güter wie Wasser Argument für die Rechtfertigung von solchen Portalen heranzieht. Das zeigt mir zunehmend mehr, zu welcher Dekadenz diese Konsumhaltung geführt hat.
 
Ich finde, dass man sowas nicht rechtfertigen kann. Es war verboten, es ist verboten und es bleibt verboten.

Die angeblichen Schänden finde ich lächerlich, aber dadurch wird es auch nicht legaler.

Das mit dem Erfolg habe ich hier aufgefriffen.
Bei Verbrechen von "Erfolg" zu sprechen finde ich schon pervers.
 
PiPaPa schrieb:
Es wird doch niemand gezwungen Maxdome zu nutzen und / oder deren Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.


Was soll daran bitte krank sein? Jemand bietet eine Dienstleistung an, legal, und wenn dir das P/L Verhältnis nicht zusagt, dann nutze es eben nicht. Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert.

ja dann nutze halt dieses Angebot und meide Maxdome, ganz simpel.

Hallo,

deine Antworten sind doch sehr zynisch. Es geht doch um die Alternativen zu einer nicht ganz rechtmäßigen Handlung von Nutzer, bis hin das sich das Geschäft für echte Gesetzesbrecher nicht mehr lohnt.

wenn man sich überlegt das eine Staffel ca 22 Folgen hat und eine Folge kostet nur zum anschauen 2,48, dann kostet die Staffel über 50,- die als DVD vielleicht 20 bis 30,- kostet und das in einer besseren Qualität. Von Prinzip kommt die Folge dann später oder wird schon fast Zeitgleich im privaten TV ausgestrahlt, wenn das geschehen ist, kann man sie für nochmal 2,48 mit DRM bestückt speichern. Selbst jede Videothek ist deutlich günstiger

das Problem ist in meinen Augen das die Filmindustrie schlimmer ist wie die Benzin/ÖL/Strom Kartelle.

Ein kleines Beispiel: Die Serie Stargate wurde erst in D verkauft wenn sie bei einen privaten Werbesender ausgestrahlt war, und der hat das schön gestreckt. Man ist ja neugierig, also will man es wissen und sieh da man konnte die deutlich günstiger und sehr vorzeitig in B oder NL kaufen mit deutscher Spur, dann irgendwann gab es die dort nicht mehr mit deutscher Spur. Ja die Filmindustrie hat die Welt in Zone verteilt. Mir wollte damals auch jemand erzählen das man die DVD nicht rechtmäßig in D abspielen darf.

Ich kann nur sagen der rechtmäßige Nutzer der Geld ausgibt ist der vereimerte. Wenn ich eine BD mit Kopierschutz abspiele arbeitet meine CPU ca. 30% mehr und das ist meine Energie die dort verschwendet wird.

Man muss das langsam mal politisch sehen und die Gesetzte ändern, für mehr Freizügigkeit für den Nutzer und seinem eigenen Rechner. Denn vom Prinzip verstößt jeder Nutzer mal vielleicht auch ständig gegen die Gesetze, somit sind sie nicht anwendbar in der Form wie die GVU das haben will.
Hätte man das als Ordnungswidrigkeiten ausgelegt ok, aber das wollte die Lobbyisten nicht, es ging ihnen von Anfang an um die Drohkulisse, das sie die Abmahnungen erfolgreich durchsetzen konnten.

Die Lösung ist mehr Angebote und realistische Preise und gebt dem Nutzer seinen eigenen Rechner und Freiraum wieder, das zahlt sich wirklich aus, sie werden mehr verdienen und mehr Filme und Serien produzieren.

Gruß
Michael
 
Du wirfst mir ernsthaft Zynismus vor? Die Bedeutung dieses Wortes ist dir aber bekannt? Ich habe lediglich sachlich und emotionslos argumentiert. Nicht mal ein Hauch Sarkasmus wirst du in dem zitierten Beitrag von mir finden.

Jeder hat einen freien Willen- nicht nur den freien Willen des Konsums von solchen (Luxus-) Artikeln, sondern auch den freien Willen sich über Angebote zu informieren - und dazu gibt es genug Möglichkeiten.
Es gibt wohl kaum einen Menschen in Deutschland der vor Werbung "geschützt" ist (allein gefühlte 2Kg Werbung jeden Tag im Briefkasten und der Tageszeitung).

Wer sich bei Maxdome anmeldet und 2,48€ pro Folge ausgibt nimmt entweder dies billigend in Kauf zuviel zu bezahlen, hat sich nicht informiert und ist dann selber Schuld oder ist zu "bequem" um loszufahren und es sich auf DVD zu holen. Auch der Weg in eine Videothek kann mit weiteren Kosten verbunden sein, Benzin, öffentliche Verkehrsmittel etc.

Selbst wenn Maxdome 80€ pro Folge verlangen würde - ich sehe darin nichts verwerfliches. Jeder kann nach seinem Ermessen handeln (wir gehen hier natürlich von voll geschäftsfähigen Menschen aus).
Nimmt derjenige das Angebot an dann ist er bereit diese Summe eben zu bezahlen - warum auch immer. Ich sehe auch auf Maxdome keinerlei versteckten Kosten o.ä.
Wird das Angebot nicht angenommen dann ist es auch gut. Irgendwann werden die Preise fallen bzw das Geschäftsmodell nicht funktionieren und das System angepasst oder Maxdome fährt in die Pleite.

Maxdome ist eben eine Onlinevideothek. Sie verleihen Videomaterial für 24-48h für Preis X. Dafür spart der Kunde den Weg in die Videothek und kann gleich loslegen, der Film ist auch immer vorrätig und nie vergriffen.
Es wird eben niemand gezwungen das Geschäftsmodell und die Geschäftsbedingungen von Maxdome zu nutzen.

Ich könnte mich auch darüber aufregen das in der Videothek Essen und Trinken das 3-4 fache dessen kosten was es im Supermarkt kostet. Aber ich mache es nicht, ich gehe dann eben nicht in der Videothek die Chips kaufen, sondern zum Supermarkt. Ich habe ja den freien Willen.

Ebenso hat der Urheber, die Contentindustrie, eben das volle Recht über sein Eigentum und kann damit machen was sie wollen, wann, wie und ob sie es auf den Markt bringen, in welcher Form usw.
Und wieso sollten Fernsehsender noch Serien einkaufen wenn es sie vorher schon auf DVD / Blu Ray gibt, werbefrei, und sie dann im Fernsehen keiner mehr guckt, oder höchstens die ersten Folgen und dann die Konsumenten die DVD kaufen?

Ebenso wirst du nicht gezwungen ein Medium mit Kopierschutz zu kaufen, welches dann einen höheren Energieverbrauch verursacht. Dann kauf dir die Sachen nicht wenn du damit nicht einverstanden bist.
Wenn dir der Stromverbrauch so enorm wichtig ist das du ihn sogar als Argument aufführst, würde ich vermutlich an deiner Stelle ganz woanders ansetzen, wie div. Standby Geräten usw.
 
Das ist und bleibt ein Katz und Maus spiel, es wird immer solche seiten geben,den irgendwelche hintertüren usw. finden sie immer.
 
Dank der Akteneinsicht wissen die Betreiber jetzt was sie falsch gemacht haben, die Ermittlungsbehörden sind blamiert.
Die jetzigen Hintermänner zu fassen wird sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Hier hat man eine Riesen Chance verpasst in dem man zu früh zugeschlagen hat.
Und dank Bild wird sich die neue Site auch ordentlich verbreiten, hier wird sich die GVU mächtig ärgern.
 
finde lustig dass einer auf der ersten seite meint 12 Monate auf Bewährung und 5000 € strafen reichen :freak:

wenn das so wäre warum sollte man dann noch normal arbeiten gehen? lieber mach ich doch dann sowas illegales verdien in 2 jahren 2,5 mil. stell mich dann zahl 5000 € und bin auf Bewährung drausen und kann glücklich mit meinem Geld sein :freak:

Wenn jemand etwas Verbotenes tut und damit auch noch Verdammt viel Gewinn macht dann muss das auch dementsprechend bestraft werden, ich würde 1 bis 2 jahre haft + Geld weg als gerecht empfinden.
 
@general-of-omega
Ich glaube kaum, dass die ihr illegal erwirtschaftetes Geld behalten dürfen. Mit Sicherheit nicht! ;)

Egal welchen Gewinn du erzielst und was dich für eine Strafe erwartet, der nachvollziehbare Gewinn wird beschlagnahmt. Aber freilich, über zich Kontenecken werden irgendwo versteckte Euronen schlummern...
 
Ich finde auch, dass man sie verfolgen muss. Sie sind kriminell...aber moment eigentlcih auch nicht, da sie in einer rechtlichen Grauzone gearbeitet haben. Ergo ist es sehr strittig, ob man so hart mit ihnen ins Gericht gehen muss. Und außerdem gibt es Menschen, die vermissen kino.to!! :D
 
Exklusiv: Brisante Details zu Kino.to

Uns liegen Informationen vor, die ausführlich darlegen, wie das Streamingportal Kino.to im Detail aufgebaut war. Schnell wird klar, welch eng vernetztes personelles und technisches System sich hinter zahlreichen Seiten, Filehostern, Freischaltern und Uploadern verbarg. Kino.to war letztlich das Ergebnis jahrelanger Vorbereitungen und zahlreicher Kooperationen. Video2k.tv funktioniert ganz genauso.

Wir werden im Verlauf dieses Artikels genauestens beschreiben, wie die komplette Organisation rund um Kino.to beschaffen war. Angefangen mit der Domain. Sie wurde vom verhafteten Leipziger Angeklagten auf Tonga registriert, dessen Ehefrau ebenfalls in die Geschäfte involviert war. Die Server von Kino.to hingegen befinden sich in Russland. Die Verwaltung und Geschäftsleitung des Portals befanden sich aber ausschließlich in Deutschland. Den Beklagten wird unter anderem der Betrieb der Webseite Moviestream.to vorgeworfen, die sich primär an österreichische Nutzer wendet.

Der Leipziger Hauptbeschuldigte soll als tatsächlicher Gründer und Chef von Kino.to agiert haben. Er habe das technische Konzept aufgrund seiner Erfahrungen seiner früheren Internetseite Saugstube entwickelt, die Kinofilme zum Download angeboten hat. Seit etwa 2006 entwickelte sich Kino.to zur Nachfolgeseite des vorherigen Angebots. Schon seit März 2008 sind die Links zu urheberrechtlich geschützten Werken zum kostenlosen Streaming freigeschaltet. Als Administrator verfügte er über alle Zugriffsrechte des eigens dafür erstellten Zugangskontrollprogramms ACP und führte seine Mitarbeiter beim Betrieb des Portals an. Ihm wird aber auch vorgeworfen, Inhaber des Filehosters archiv.to zu sein.

Der namentlich nicht näher bezeichnete Stellvertreter des Unternehmens war bereits bei der Webseite Saugstube involviert. Er fungierte seit 2010 als Betriebsleiter von Kino.to und hatte ebenfalls volle Zugriffsrechte auf das firmeneigene Zugangskontrollprogramm ACP. Im Kinobereich soll er für die indirekte Bereitstellung der Filmmitschnitte gesorgt haben. Nach eingehender Prüfung neuer Werke aus der Release-Szene soll er für die Speicherung auf einem der Filehoster und die Freischaltung auf dem Streaming-Portal gesorgt haben. Dabei soll der firmeneigene Filehoster archiv.to stets bevorzugt behandelt worden sein. Dort erschienen die Filme etwa 12 Stunden vor allen anderen Filehostern um dem Anbieter einen Vorteil zu verschaffen. Er soll dabei via Skype die Kommunikation zu allen anderen Mitarbeitern der Webseite aufrecht erhalten haben. Er war auch für die Zusammenarbeit mit fremden Filehostern zuständig. Neue Anbieter mussten zunächst ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Dazu zählt auch, dass deren Uploader die neuesten Filme möglichst zeitnah zur Verfügung stellen konnten. Damit sollte gewährleistet werden, dass stets bei Kino.to die aktuellsten Werke für alle Besucher verfügbar waren. Der Stellvertreter soll darüber hinaus mit Einwilligung des Leipziger Eigentümers den eigenen Filehoster Quickload.to betrieben haben. Der auf Tonga registrierte Hoster verfügte über Server in Deutschland und wurde auch hierzulande betrieben und verwaltet. Auch Quickload.to wurde zu einem der Datenlieferanten für das gebustete Streamingportal. Der Stellvertreter soll auch der Verantwortliche für die Streaming-Webseite Neu.to sein. Mit Zustimmung des Leipzigers sollte sich Neu.to vor allem an das internationale Publikum richten. Die Seite ist noch immer online und stellt ihr Angebot derzeit in deutscher Sprache zur Verfügung. Auch hier wurde die Domain in Tonga registriert, Sitz und Server befinden sich aber wie gewohnt in Deutschland. Neu.to soll mit einem großen Angebot an englischsprachigen Filmen zusätzliche Besuchergruppen aus anderen Ländern anlocken, die mit dem ausschließlich deutschen Angebot der Schwesterseiten nichts anfangen können.

Der Programmierer von ACP ist auch der Autor aller mit Kino.to im Zusammenhang stehenden Programmcodes. Als technischer Admin war er für die Betreuung der Seite verantwortlich. Bei Änderungswünschen entwickelt er die hauseigene Software ACP ständig weiter. Ziel einer vierten Version von ACP war es, externe Filehoster stärker einzubinden, um eine weitere Verlagerung der Werbeeinnahmen von diesen auf Kino.to zu erreichen. Seine Firma wickelte die Bezahlung der externen Mitarbeiter ab. Als Rechnungsgrundlage dienten unter anderem Webdienstleistungen einer legalen Webseite. Dort wurde eine Fülle von Informationen rund um populäre Fernsehserien bereitgestellt.

Ein anderer Beschuldigter fungierte als weiterer Programmierer des illegalen Netzwerkes. Seine Aufgabe war es, die Portale vor Hackerangriffen zu schützen und Schwachstellen oder Sicherheitslücken in der eigenen Programmierung zu entdecken und zu beseitigen. Auch war es seine Aufgabe, die Seiten Dritter zu hacken, um diese lahmzulegen und möglichst viele interne Informationen ausfindig zu machen. Er wurde als freier Mitarbeiter in bislang unbekannter Höhe für seine Tätigkeit entlohnt.

Weiterhin tritt der Grafiker der Seite in Erscheinung. Er war für das äußere Erscheinungsbild von Kino.to verantwortlich. Er soll zudem den Filehoster Speedload.to betrieben haben. Auch dort wurden diverse Werke hochgeladen, um sie bei Kino.to anzubieten. Der Technik-Experte des Teams war unter Anwendung seines IT-Unternehmens für die Beschaffung der Serverkapazitäten zuständig. Er soll zudem das ACP im Ausland betrieben haben und wurde aufgrund seiner guten Sprachkenntnisse für den Kontakt mit ausländischen Partnern ausgewählt. Er hatte anfangs Server in Holland angemietet, die man aufgrund der Recherchen der GVU wieder aufgeben musste. Er war auch für die Verlagerung der Server nach Russland verantwortlich. In den Niederlanden hätte man sich nicht dauerhaft vor einer Aufdeckung der Identität der Betreiber schützen können. Auch der Techniker im Team besass einen eigenen Filehoster. Freeload.to war ebenfalls fest ins Hosternetzwerk von Kino.to involviert. Zudem wurde von ihm die vermeintliche Konkurrenzseite streamline.to ins Leben gerufen.

Gefahndet wird auch nach den sogenannten Freischaltern, die den immensen Anfall von mehreren tausend neu angebotenen Links zu Filmwerken aus Kino und Fernsehprogramm bewältigen. Die Freischalter prüfen alle Links daraufhin, ob darüber streamfähige Filme angeboten werden können. Sie müssen dafür die Mitschnitte in Bezug auf Optik und Akustik untersuchen. Bei ausreichender Qualität wurden die Links dann zeitnah für Kino.to oder eine der Partnerseiten zur Nutzung freigegeben. Auch dafür kam die hauseigene Software ACP zur Anwendung. Bei technischen oder organisatorischen Problemen stehen die Freischalter mit den Uploadern im direkten Kontakt. Wer diesen Bereich übernahm, musste für die Bezahlung ein selbstständiges Gewerbe anmelden. Für ihre Aufgaben erhielten sie je nach Arbeitsmenge ein Entgelt, was sie monatlich der spanischen Firma des Leipziger Hauptbeschuldigten in Rechnung stellten. Später erfolgten die Rechnungen an ein anderes Unternehmen. Die Beschuldigten Karin und Bernd N. waren seit Anfang an als Freischalter aktiv. Karin P. soll monatlich 2.500 Euro dafür erhalten haben. Ihr Mann konnte nach Aufgabe seiner eigentlichen Berufstätigkeit über ein Einkommen von 5.000 Euro verfügen. Dafür wurden von ihm zuletzt täglich im Durchschnitt über 1.000 Links freigeschaltet. Im Herbst 2010 soll es aber zu internen Streitigkeiten gekommen sein, die dazu führten, dass sie sich teilweise aus diesem Geschäft zurückgezogen haben. Dafür bildeten sie einen Nachfolger aus, der dort zuvor als Uploader fungiert hatte. Er wurde mittlerweile auch zu einem der Hauptansprechpartner für alle weiteren Uploader. Daneben soll er zudem als Filmbeschaffer für den Filehoster Freeload.to und das Portal streamline.to tätig gewesen sein.

Das Ehepaar Bernd und Karin N. war es auch, das sich nach den internen Streitigkeiten an die Ermittler wendeten und die sich deshalb bis heute nicht in Untersuchungshaft befinden. Sie sind nach jahrelanger erfolgloser Ermittlungsarbeit auch als die Hauptverantwortlichen des Busts anzusehen. Über ihre Motive die früheren Arbeitgeber zu verraten kann derzeit nur spekuliert werden. Zumindest hat dies zur Folge, dass sie zivil- wie strafrechtlich weitaus weniger harte Konsequenzen erwarten dürfen.

In der Hierarchie des Netzwerkes gab es unterhalb der Freischalter die Uploader. Sie waren zumeist als Freischaffende tätig. Die meisten von ihnen waren nicht direkt in die Organisation der Webseiten eingebunden und verfolgten ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Ihre Aufgabe bestand darin, die Filme so schnell wie möglich den FTP-Servern der Releaser-Szene zu entnehmen, um diese auf den Filehostern des Netzwerkes zur Verfügung zu stellen. Manche Hacker sollen zudem bei fremden Filehostern nach Schwachstellen gesucht haben, um an die Filme ohne jede Bezahlung zu gelangen. Es gab sowohl organisatorisch integrierte Haupt-Uploader als auch die freien Mitarbeiter. Alle in diesem Bereich tätigen Personen haben im Vorfeld ausgemacht, wie viel sie mindestens monatlich hochladen und welches Entgelt ihnen dafür ausgezahlt wird. Christian K. wird beispielsweise als einer der Haupt-Uploader genannt. Täglich soll er ungefähr 1.000 Filme zur Verfügung gestellt und an dessen Verwertung mitverdient haben. Wichtig war den Machern, dass die Filme von externen Hostern aufgrund von wirtschaftlichen Interessen, so schnell wie möglich auf den eigenen Servern gespeichert wurden.

Die Ermittlungen wurden offenbar gemeinsam durchgeführt von der Steuerfahndung Leipzig, dem Landeskriminalamts Sachsens und dem Bundeskriminalamt. Dazu kommen diverse Geständnisse von Beteiligten und die Feststellungen eines externen IT-Sachverständigen. Aufgrund der Fluchtgefahr der Beteiligten wurde jeweils die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten sehen sich Vorwürfen ausgesetzt, die aufgrund ihrer Schwere nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Allen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass sie sich trotz erheblicher Bemühungen seitens der Ermittler nicht vom Betrieb des Portals haben abbringen lassen. Dies dürfte sich vor Gericht negativ auf das Strafmass auswirken.

Sonderlich viel hat der Bust letztlich nicht bewirken können. Schon wenige Tage nach dem Takedown war mit Video2k.tv ein offizieller Nachfolger am Netz. Die Betreiber der neuen Seite kündigten an, dauerhaft auf jegliche Werbung verzichten zu wollen.

Quelle: http://www.gulli.com/news/exklusiv-brisante-details-zu-kino-to-2011-06-22
 
Das Ehepaar Bernd und Karin N. war es auch, das sich nach den internen Streitigkeiten an die Ermittler wendeten und die sich deshalb bis heute nicht in Untersuchungshaft befinden. Sie sind nach jahrelanger erfolgloser Ermittlungsarbeit auch als die Hauptverantwortlichen des Busts anzusehen. Über ihre Motive die früheren Arbeitgeber zu verraten kann derzeit nur spekuliert werden. Zumindest hat dies zur Folge, dass sie zivil- wie strafrechtlich weitaus weniger harte Konsequenzen erwarten dürfen.
Das nennt sich Raffgier - und garantiert keine plötzliche Läuterung zum "Gutmenschen" :freak:
Nettes Gehalt für so eine "simple" Arbeit. Scheint zwar eher Fließbandarbeit gewesen zu sein, aber nungut.
 
Zurück
Oben