News kino.to-Razzia: Konten und Autos beschlagnahmt

timo82 schrieb:
Ist versuchte Vergewaltigung dann straffrei, weil sie nicht "erfolgreich" war?
Sorry, dass ich sowas schreiben muss, aber das kanns nicht sein, was du da schreibst!

"Sorry, das ich sowas schreiben muss, aber das kanns nicht sein, was du da schreibst." Informiere dich doch bitte bevor du solchen dummen Vergleiche heranziehst, ja?:rolleyes:

Natürlich ist eine versuchte Vergewaltigung genauso strafbar wie eine vollzogene Vergewaltigung. Fällt unter StGB § 240 Absatz 4 -1 der Nötigung
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

und kann bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Genauso wird das Strafmaß festgelegt ob man nun 5 Menschen betrogen hat oder 1000. Auch wird das Strafmaß nach angerichteten Schaden bemessen. Das ist ein ganz normales Vorgehen und ist jeden Tag in Gerichten anzufinden.

Daher gibt es ja auch den Ermessensspielraum und die gesetzlich Regelung Straftat XY erhält Strafmaß mindestens X bis maximal Y.
 
@smokil (oder wie du noch gleich heißt... ^^)
danke für den tip, hab ich nie reingeschaut, mein kommentar ware aber auch nich bös gemeint dir gegenüber ;)


wann wirdn das ding hier endlich mal geschlossen????
hier dreht sich doch eh nur alles im teufelskreis!
die ganzen kino.to user hier verharmlosen das ganze und würden den typen am liebsten nen porsche schenken damit sie wieder zu aldi fahren können und dann noch diese ganzen dämlichen kinderschändervergleiche hier immer und immer wieder, boa eh, kommt ma wieder runter!
schlimmer als die Rechten hier das ganze!
klebt euchs doch auch gleich aufs auto:
Kinderschänder Todesstrafe, Illegale Filme immer her damit! o.0
mir tun echt diejenigen hier leid die immer und immer wieder versuchen gesunden menschenverstand zu verteilen ;)
 
@ PiPaPa:

Die versuchte Vergewaltigung fällt nicht unter § 240 IV Nr. 1 StGB.
§ 240 StGB regelt erstmal nur die vorsätzliche Tat, deswegen sind die relavanten § des Versuchs zu nennen und zwar weil es sich um ein Verbrechen handelt.
Würde es sich um ein Vergehen handeln, so müsste die Versuchsstrafbarkeit im entsprechenden § genannt werden (z.B. § 303 III StGB).
Relevant für die versuchte Vergewaltigung sind §§ 177 I - V, 22, 23 I StGB.
 
§240 Absatz 4

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,

Es gibt also auch Überschneidungen bei Gesetzen. Das der Tatbestand der Vergewaltigung unter § 177 fällt ist mir klar.
Dennoch sollte es nur veranschaulichen das es unterschiedliche Regelungen gibt bzgl des Strafmaßes.
 
calluna schrieb:
@MegaGigaTera

Das ist die Unterhaltungsindustrie, das ist nichts Lebensnotwendiges. Die können von mir aus so gierig sein wie sie wollen und selbst wenn 80 Euro für eine DVD verlangt werden, dann ist das deren Sache und in Ordnung, denn niemand ist auf Filme angewiesen.
Und genau so wenig Lebensnotwendig ist es dass man gierig nach mehr lechts und einfache Bürger wegen wirklich dümmlicher Gier in ihrer Existenz zu zerstören.
Beispiele bringe ich dir keine da diese tagtäglich passiert.

calluna schrieb:
Wenn jemand zu arm ist, um sich DVDs, Kino etc. zu leisten, dann hat er Pech gehabt... es kann sich auch jeder, wenn er will, irgendwelche anderen Beschäftigungen suchen und seine Freizeit ausfüllen... Wandern, gesellige Abende, Lesen, selbst etwas erschaffen und so weiter.
Ja pech für den Afrikaner der kein Wasser hat und somit verdursten muss, pech gehabt das er durch die westliche Welt (Dir und mir) ausgebeutet wird... PECH. ja ne is klar :rolleyes:

calluna schrieb:
Was ich ja witzig finde... ohne den Kapitalismus gäbe es keine teuren, aufwendigen Filmproduktionen! Deswegen machen deine Überlegungen auch wenig Sinn. Es würde jeder Anreiz fehlen, überhaupt Filme für eine möglichst große Zielgruppe bzw. international erfolgreiche Filme zu schaffen.
Sorry für den Ausdruck, aber dieses denken ist ja REINSTER BULLSHIT.
Aufwendige Filmproduktionen werden nur durch Kapitalismus möglich? Was eine gequirlter Kot.
Diese aufwendige Produktionen werden durch MENSCHEN und TECHNOLOGIE möglich und nicht durch den Kapitalismus.
Aber schön zu sehen dass die Gehirnwäschermaschine des Kapitalismus so prima läuft. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
MegaGigaTera schrieb:
Ja pech für den Afrikaner der kein Wasser hat und somit verdursten muss, pech gehabt das er durch die westliche Welt (Dir und mir) ausgebeutet wird... PECH. ja ne is klar :rolleyes:

Du vergleichst nicht wirklich gerade, einen möglichen Verzicht auf ein Luxusgut wie Kino mit der existentiellen Not an sauberem Wasser für viele Menschen in Afrika, oder?

Ist es schon so weit gekommen, dass man meint den Fall um Kino.to damit vergleichen zu können, so sieht sich die Streaming Gemeinschaft?
 
MegaGigaTera schrieb:
Und genau so wenig Lebensnotwendig ist es dass man gierig nach mehr lechts und einfache Bürger wegen wirklich dümmlicher Gier in ihrer Existenz zu zerstören.
Beispiele bringe ich dir keine da diese tagtäglich passiert.
Was bitte? Filme etc sind nichts weiter als ein Luxusgut. Und was heißt gierig nach mehr lechst? Jeder hat seinen freien Willen und kann konsumieren was er will. Ist ein Produkt ihm zu teuer wird es eben nicht gekauft. Fertig. Wer seine Produkte zu teuer anbietet würde vom Markt / Kunden so oder so gestraft werden.

Und ich wusste gar nicht das jemand mit krimineller Energie, mit Millionen auf dem Konto, Luxusautos etc dann ein "einfacher Bürger" ist. Was ist denn eigentlich mit der Existenz der einfachen Arbeitnehmer in der Unterhaltungsbranche?

Ja pech für den Afrikaner der kein Wasser hat und somit verdursten muss, pech gehabt das er durch die westliche Welt (Dir und mir) ausgebeutet wird... PECH. ja ne is klar :rolleyes:
Ähm ja, wo hat er das bitte geschrieben? Aber hauptsache mal komplett am Thema vorbei schreiben und irgendwas reinschmeißen was wirklich gar nichts hier mit zu tun hat.

Diese aufwendige Produktionen werden durch MENSCHEN und TECHNOLOGIE möglich und nicht durch den Kapitalismus
Achso und die Menschen arbeiten umsonst? Die Technologien und Maschinen werden auch umsonst entwickelt und hergestellt? Wussten wir ja noch gar nicht.
 
Noxiel schrieb:
Du vergleichst nicht wirklich gerade, einen möglichen Verzicht auf ein Luxusgut wie Kino mit der existentiellen Not an sauberem Wasser für viele Menschen in Afrika, oder?

Ist es schon so weit gekommen, dass man meint den Fall um Kino.to damit vergleichen zu können, so sieht sich die Streaming Gemeinschaft?

Ja genau reiss es einfach aus dem Kontext.
Die Rede war von Pech wie sie von meinem Zitierten Vorschreiber stammt.
Die Rede war von Pech dass einige etwas nicht haben und somit auch nicht haben dürften.
Was spielt es für eine Rolle ob Luxusgüter oder nebensnotwendigen Gütern?
Die Tatsache sieht in beiden Fällen gleich aus, es ist Pech.

Deiner Meinung nach muss ich also das eine Pech akzeptieren und dass andere Pech bemitleiden.

Egal ob einer nun weniger hat, egal von was es ist ja Pech also Pech gehabt.

Macht dein Einwand hier irgendwas besser? Oder verändert es die Situation von irgend einem Pechvogel? Egal ob er nun Pech hat und nie ins Kino kann aus welchen Gründen auch immer oder Pech hat und morgen verdurstet.

Naja vielleicht verstehst du nicht die grundlegende Information die ich Mitteilen wollte, ist mir jetzt auch egal. Ich bringe Impulse was ihr damit macht ist selbstverständlich euch überlassen. Pech für den hungrigen Hugo.
 
Hm, Das Geld kriegt der Staat, den Sachwert kriegt der Staat, die Produzenten kriegen ihr Recht, und der Täter kriegt bis zu 5 jahre laut werbung ^^.
Interessiert mich aufjedenfall ob man mit 2,5mio denn schon die 5 jahre erreicht :)

Ich sehe da aber einen Faktor, das die Meisten den Film nicht im Kino geguckt hätten wenn er dort nicht gewesen wär, also sehe ich die Straftat nur bedingt.
Ich wär für 500.000€ an Grundschulen Spenden und einmal Schimpfen mit stille Bank ....

Der Fehler lag darin den Server nicht auf Haiti oder so zu haben ...
 
Hallo,

wenn man sich als Nutzer mit ein paar Klicks strafbar macht, ist schon ein Witz. Genauso dieses dümmliche streamen ja kopieren mein, wenn ich was aus dem Netz ansehe kopiere ich auch (ev. auch mehrfach).

Der Nutzer kann auch nicht entscheiden was legal und was was anderes ist. MS und Intel haben auch Filme und Serien verlinkt ist das Legal, wahrscheinlich ja aber wirklich? Bei Youtube gibt es massenweise illegales und es wird ständig geklickt, oder ist es doch legal ist doch Youtube.

Google, Facebook kann auch jeder kostenlos nutze und das sind richtige Geldmaschinen (die Masse macht es), warum soll das mit Filmen nicht gehen, Werbung gab es genug auch von seriösen Firmen auf Kino.to. Die Firmen die Werbung auf geschaltet haben, haben ja eine kriminelle Vereinigung unterstützt, Zalando nicht das noch auf anderen Portalen. Warum wird nicht gegen Diese Ermittelt? sind das nicht deutsche Firmen.

Das eigentliche Problem ist doch, dem Nutzer wird eine leckerer Schinken hingehalten und was macht er, ganz natürliches er probiert. Die Anbieter sind das Problem und der Staat der so was zu lässt, die Server war doch alle hier in der EU. Wir sehen aber das der einzelne Staat hier nichts macht bzw machen kann.

Also gibt es zwei Möglichkeiten, das Internet als Nutzer stark einstellen und nur noch als Verkaufsplattform betrachten.
Die zweite Möglichkeiten, den Nutzer laden zulassen was er will und sein Rechner ist sein Königreich und nur wer was ins Netz stellt muss dafür auch die Rechte haben. (schweizer Modell, die verkaufen immer noch DVDs/BDs und CDs...)

Wer bei wikileaks reingeschaut hat und dann in die USA reist, passiert ja nichts, gut das die GVU da kein sagen hat.

Aber das Wichtige es gibt in der EU keine wirkliche Angebotsvielfalt was Serie/Filme im Netz betrifft. Maxdom ist von Angebot bei den Serien etwas beschränkt, und meine Videothek ist günstiger. Die Filmindustrie muss sich damit abfinden, das sie nicht alles bis zum letzten ausbeuten kann, denn in Wirklichkeit werden die ehrlichen Nutzer verärgert, bei einer BD wird für den Kopierschutz fast die Hälfte der Energie benötigt.

Nutzer die bei Kino.to geklickt haben kann ich verstehen, auch ist die Handlungsweise nicht rechtens wie vieles was im Internet passiert, wie auch die Beleidigungen die hier im Forum auch schon vorkommen. Man kann nicht alles richten. (soll sich das Finanzamt so verhalten wie die GVU, dann fängt das bippern wirklich an :-)))
was jetzt die UPloader betrifft wie die Betreiber und Handlanger (da sollte man genau schauen wer da noch die Hand aufgehalten hat) müssen sie sich verantworten und ihre Strafe bekommen.

Ich bin mir ganz sicher, jeder der im Internet unterwegs war, hat bestimmt bewusst bzw unbewusst eine unrechtmäßige Kopie auf seinen Rechner geladen! Wer hat die Münze die er gefunden hat beim Amt abgeben, wer fährt immer die korrekte Geschwindigkeit... das ist eben menschlich und keine würde deswegen klagen. OK bei zu schnellen fahren sind Menschenleben in Gefahr, aber es ist nur eine Ordnungswidrig.

Gruß
Michael

PS. was passiert wenn sich jemand in eine Kino schleicht und erwischt wird. Oder was ist mit den Filmen die in Schulen gezeigt werden, oder gar in Unterricht ein Youtube Clip der auf einen USB Stick vom Lehrer gespeichert war oder gar noch ist. Oder die Kopie eines Schulbuch alles illegal. Was ist mit Kopien aus der ZDF Mediathek die dann bei Youtube erscheinen und ich sie von dort kopiere das ist illegal, gut das ich es von TV aufgenommen habe, aber auch das wird bald illegal sein. Sobald der Nutzer ein Bäuerchen macht kassiert die GVU und der Nutzer ist vorbestraft, das kann es doch nicht sein und ist auch nicht so
 
MegaGigaTera schrieb:
Ja genau reiss es einfach aus dem Kontext.
Die Rede war von Pech wie sie von meinem Zitierten Vorschreiber stammt.
Die Rede war von Pech dass einige etwas nicht haben und somit auch nicht haben dürften.
Was spielt es für eine Rolle ob Luxusgüter oder nebensnotwendigen Gütern?
Die Tatsache sieht in beiden Fällen gleich aus, es ist Pech.

Ein Kleinkind fällt vom Fahrrad und schlägt sich das Knie auf - ergo Pech
Ein Kleinkind wird vom Vater vergewaltigt und der Mutter geschlagen - ergo Pech?

Wie gesagt, ich kann fast nicht glauben, was ich da lese. Pech im verwendeten Zusammenhang bezieht sich doch eindeutig auf den Verzicht eines Luxusgutes, wenn die finanzielle Situation den Kauf einer DVD oder den Besuch eines Kinos nicht zulässt. Und ja, hier kann man von Pech sprechen.

Dein Afrika-Wasser Vergleich schießt dabei aber um Kilometer am Thema vorbei, und das wirklich schlimme ist nicht einmal das du ihn gemacht hast, sondern das du wirklich davon überzeugt bist, das der Vergleich passt.

MegaGigaTera schrieb:
Deiner Meinung nach muss ich also das eine Pech akzeptieren und dass andere Pech bemitleiden.
Natürlich ist Pech subjektiv und wird individuell wahrgenommen. Wenn dem Milliardär durch einen Aktienzock 100.000 Euro durch die Lappen gehen ist das für ihn wohl Pech, verliert ein Bezieher von Hartz 4 den selben Betrag ist das vermutlich eine unfassbare Tragödie für diesen Menschen.
Keine Frage, Pech ist ganz stark vom individuellen Standpunkt abhängig. Aber wir unterhalten uns hier in etwa auf einem moralischen Level, so nahm ich zumindest an. Und daher ist es für mich so schockierend, dass jemand davon überzeugt ist, dass das Nicht-Kaufen einer DVD mit dem Wassermangel in Afrika vergleichbar ist.


MegaGigaTera schrieb:
Naja vielleicht verstehst du nicht die grundlegende Information die ich Mitteilen wollte, ist mir jetzt auch egal. Ich bringe Impulse was ihr damit macht ist selbstverständlich euch überlassen. Pech für den hungrigen Hugo.
Die grundlegende Information hat sich mir wirklich noch nicht erschlossen, aber ist Impulse bringen seit neuestem ein Synonym für BS? Denn ich denke, ich bin nicht der einzige, der deine Kausalkette in diesem Fall für hirnrissig hält.
 
@MegaGigaTera
"aus dem Kontext reißen" :freak: und das von dir. Jedem mit gesunden Textverständnis sollte wohl klar sein was calluna gesagt hat, ausdrücken wollte.

@ExcaliburCasi
Die Server standen in Russland. Nützt nur nichts wenn man in Deutschland lebt und hier dadurch in Greifnähe der deutschen Justiz ist.
 
@PiPaPa:

Ich weiß, was im Gesetz steht. Schließlich studiere ich Jura.
Allerdings überschneiden sich § 177 und § 240 StGB nicht.
Unterscheidungskriterium ist, dass das Tatbestandsmerkmal des § 177 StGB die Außerehelichkeit ist und das des § 240 StGB die Ehegatten- Notzucht ist.
Wenn du willst, kannst du das entsprechenden Urteilen entnehmen.
 
PiPaPa schrieb:
Achso und die Menschen arbeiten umsonst? Die Technologien und Maschinen werden auch umsonst entwickelt und hergestellt? Wussten wir ja noch gar nicht.
Du willst auf Geld hinaus, aber Geld gibt es doch nicht nur im Kapitalismus !?


PiPaPa schrieb:
...
Die Server standen in Russland
ok, aber der haken ist doch, das die deutsche Justiz an Daten des Betreibers kommt obwohl der Server in XY steht, was ja eigentlich dadurch verhindert werden soll das er in XY steht.
 
Nützt nur nichts wenn man in Deutschland lebt und hier dadurch in Greifnähe der deutschen Justiz ist.

Die Aussage ist so nicht ganz korrekt. Es geht hierbei um das Territorialprinzip, wofür die §§ 3 - 9 StGB von Bedeutung sind.
 
McBash schrieb:
@kenneth,


was du schreibst ist einfach falsch. Ich für meinen Teil, habe mir vor 2 Wochen einen Maxdome Account geholt (Testmonat).

Das Ende vom Lied war, dass ich es nach 2h wieder gekündigt habe. Im Abbo sind nur 90% Schrottfilme. Alle höherwertigeren Filme kosten zusätzlich. Dann gibt es wieder von zig Serien nur vereinzelt Staffeln ect...

Und wieso soll ich hier pro Film bis 5,99€ bezahlen, wenn ich es in der Videothek um die Ecke für 1,60 pro Werktag bekomme (BluRay). Hier stimmt doch was nicht.

Frag dich doch mal wieso so viele Leute Kino.to genutzt haben. Weil es dort einfach alles gibt. Vom alten Schinken über sämtliche Serien ect...


Es fehlt einfach ein legales Onlineportal wo es sogut wie jeden Film, Serie ect... gibt.
.
Wie ich geschrieben habe. Es gibt vor und Nachteile. Maxdome ist online und sofort, zu recht teuren Preisen. Aber es ist möglich online Filme zu schauen. LoveFilm ist sehr günstig und bietet echte BluRay's.

McBash schrieb:
Ich für meinen Teil würde gerne für Kino.to 40€ im Monat Zahlen, wenn es dann auch offiziell Legal wäre und ich sehen könnte was immer ich will.
Lovefilm 17.99Eur Unbegrenzt Filme Ausleihen ohne Limit und ohne Zusatzkosten egal ob BluRay, Online oder Beides. (Natürlich keine Kinofilme) Riesen Auswahl an Filme, Serien & Dokus. Selbst Seltene Serien (Braking Bad, Chuck) und alle 3D BluRay's die es auch im Laden gibt. Nix mit Restpostenfilme von 1998.

McBash schrieb:
Ein Bauarbeiter hat bestimmt eine 10x härtere Arbeit und verdient im Monat seine 900-2000€ wo ist hier das Verhältnis?

Mich kotzt diese scheinheilige gierige Welt einfach nur noch an.
Ist traurig. Geb Ich Dir Recht. Aber Jeder hat das Recht Schauspieler, Filmproduzent oder Mafia Boss zu werden.
doom666 schrieb:
Mich wundert es nicht das is Deutschland immernoch soviel geladen wird und illegal gestreamt wird... Wenn man sich in anderen EU-Ländern z.B. Grossbritannien mal die Film und Musikpreise ansieht bekommt man Tränen in die Augen vor Glück... Man zahlt hierzulande 15-20 euro für ne neue Musik-CD... in GB sinds vllt grademal umgerechnet 10 euro... irgendwas stimmt daran net... das Problem ist das es sich erst als Sammelbestellung lohnt... gut das ich immer genug Leute zusammentrommeln kann dafür...
Und die Engländer Jamern das Alkohol und Zigaretten (Ebenso Luxusgüter) so teuer sind und in Deutschland alles Besser ist.
Man kann nicht alles haben. Gibt immer ein Land wo XY besser ist als im eigenen Land. Und Ich sage mal (Als Nichtraucher der an Zigaretten keine Kosten hat und überschaubar Alkohol trinkt, das es in DIESEM Vergeich trotzdem in Deutschland besser ist)

dlx123 schrieb:
ach wie bin ich froh, ist der download von sämtlichen medien in der schweiz legal! :-))
Wenn Steinigen legal wäre würdest Du es dann auch machen?

Ich bin froh das es Regisseure gibt die Millionen investieren (ohne zu diesem Zeitpunkt zu wissen ob sich das rentiert) um gute Filme zu machen. Hin und wieder ist auch mist dabei aber die Kosten sind ja trotzdem da. Und das Risiko. Klar wollen Filmfirmen Geld machen. Sie tragen aber auch ein hohes Kostenrisiko. Wir sehen nur die Blockbuster aller Titanic, Avatar und co... Das sie aber auch Filme in den Sand setzen bekommen wir gar nicht mit da sie keiner schaut. Aber sie haben die Kosten nicht gescheut und wollen sie doch gerne mit anderen Filmen gedeckt haben.

Ich geb zu das eine Kinokarte mit 10-12Eur einfach zu teuer ist. Es lässt sich bestimmt auch billger machen. Aber deswegen ist es nicht im sinne der Regisseurs die Filme umsonst online zu gucken. Es bleit Luxus Kinofilme zu gucken. Und (obligatorische) 4 Monate nach Kinostart zu warten um sie dann für 2.50 auf BD/DVD zu Leihen finde ich jetzt nicht unfair von den Filmstudios. Zumal man sich diese 2.50 Leihkosten durch alle mitgucker teilen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn ich das vorgehen der betreffenden Personen und Raupkopieren im Allgemeinen nicht gutheisse, finde ich es schon etwas albern wie sich hier einige über Leute aufregen die sich auf solchen Seiten Serien usw. ansehen bzw sich über Raupkopieren echauffieren.

Gerade die älteren sollten mal an ihre C64,Amiga Zeit denken, kannte damals niemanden der nicht mindestens eine Raubkopie hatte. Oder wer hat sich nicht schon mal einen interessanten Artikel aus einer Zeitschrift fotokopiert (Urheberrechtsverletzung!!).

Natürlich ist es nicht ok auf die Weise Geld zu verdienen, aber mal ganz ehrlich, solche
Seiten hätten gar nicht so einen hohen Zulauf,wenn unsere Medienanstalten endlich mal ein vernünftiges Programm liefern würden. Warum z.B. hinken amerikanische Serien im deutschen Fernseh, teilweise 2 oder 3 Staffeln zurück? Warum werden recht aktuelle Filme alle paar Minuten durch nervige Werbung unterbrochen. Warum ist unser PAy TV so grotten schlecht und überteuert?

Legale Alternativen sind eher schlecht als recht siehe Maxdome z.B., viel zu wenig Auswahl. Ich wäre z.B. durchaus bereit für eine aktuelle Folge einer Serie 3-4€ pro Woche auszugeben, aber nicht für 1-2 Jahre alten mist, kann meinetwegen auch im original Ton sein.
 
t-kay187 schrieb:
Unterscheidungskriterium ist, dass das Tatbestandsmerkmal des § 177 StGB die Außerehelichkeit ist und das des § 240 StGB die Ehegatten- Notzucht ist.
Und woher willst du jetzt wissen in welcher Situation das Vergewaltigungsbeispiel steht, ob außerehelich oder "Ehegatten-Notzucht". ;) Scheint wohl doch nicht so ganz klar zu sein, welcher Paragraph in dem Beispiel zur Anwendung kommen sollte. ;)
Nichtsdestrotrotz gehts hier um Urheberrecht und nicht um Vergewaltigungen, Kinderschänder etc.

@ExcaliburCasi
Ich will nicht unbedingt aufs Geld aus, sondern lediglich sagen das kein Mensch bisher umsonst gearbeitet hat, außer er ist ein Sklave. Auch nicht im Kommunismus. Und daher sind solche Ansagen totaler blödsinn wie sie von MegaGigaTera getätigt wurden. Er stellt es nämlich dar als ob die Filmindustrie, egal in welchem Land, nur von der Liebe und der Luft leben würden.

Bzgl der Server in Russland war nicht der Standort dieser das Probem, sondern das jemand aus dem kino.to Team offenbar mit seiner "Bezahlung" unzufrieden war und hat den ganzen Verein auffliegen lassen.
Solche Serverstandorte sind einfach nur gewählt, weil in solchen Ländern die Strafverfolgung diesbezüglich nicht ganz so einfach ist als würden die Geräte hier in Deutschland stehen.
Dennoch haben die Betreiber der Plattform ihre Straftaten in Deutschland begangen.
 
Ob 40.000 oder 4.000.000 Nutzer - die Tat blieb die selbe. Kann man jemand mehr bestrafen weil eine geringe Straftat erfolgreich ist?

PiPaPa schrieb:
Natürlich, wonach sonst wird das Strafmaß festgelegt?:rolleyes:

Timo82 schrieb:
Ist versuchte Vergewaltigung dann straffrei, weil sie nicht "erfolgreich" war?
Sorry, dass ich sowas schreiben muss, aber das kanns nicht sein, was du da schreibst!

Informiere dich doch bitte bevor du solchen dummen Vergleiche heranziehst, ja?:rolleyes:

Natürlich ist eine versuchte Vergewaltigung genauso strafbar wie eine vollzogene Vergewaltigung. Fällt unter StGB § 240 Absatz 4 -1 der Nötigung
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Was meinst du jetzt? Ist es vom Erfolg abhängig oder nicht?
 
Im Falle einer Vergewaltigung ist der Versuch strafbar gem. §§ 177 / 240, 22, 23 I StGB.
Der ausgebliebene Erfolg sorgt nicht dafür, dass der Täter nicht bestraft wird.
Ihm KANN auch genau das gleiche Strafmaß wie bei einem vollendeten Delikt verhängt werden.
Der Rücktritt bei einem Versuch sollte jetzt außer Betracht bleiben.
 
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