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Kündigung in der Probezeit
- Ersteller visioo
- Erstellt am
D
DunklerRabe
Gast
Wenn sie keinen Vertrag unterschrieben hat, dann gibt es auch kein Arbeitsverhältnis in dem Sinne. Ist halt maximal mündlich geschlossen, ist dann manchmal schwer sich darauf zu berufen 
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag während der Probezeit beidseitig fristlos gekündigt werden.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag während der Probezeit beidseitig fristlos gekündigt werden.
moquai
Banned
- Registriert
- Apr. 2004
- Beiträge
- 16.762
Hallo,
das kommt auf den Vertrag an. Wenn eine Probezeit befristet ist, dann endet sie automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kündigung.
Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag.
Durch einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag kann sie verlängert werden.
das kommt auf den Vertrag an. Wenn eine Probezeit befristet ist, dann endet sie automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kündigung.
Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag.
Durch einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag kann sie verlängert werden.
Dunkelschwinge
Admiral
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 9.116
naja... ohne Vertrag ist das immer schwierig. was macst du wenn sie einfach geht und der AG dann sagt: gut ich zahl nicht?
Ich würde das offen ansprechen und klären, dass führt zu den geringsten Komplikationen und ist auch dem jetztigen AG am fairsten gegenüber...
Ich würde das offen ansprechen und klären, dass führt zu den geringsten Komplikationen und ist auch dem jetztigen AG am fairsten gegenüber...
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.116
ich hab schon gegoogelt, aber jeder schreibt was anderes 
Danke für eure Antoworten, da sind wir erleichtert
@Nitewing: Des mit dem geld is net so schlimm da es eh nicht viel wäre und sie ja nur 1 Monat da gearbeitet hatte. Da is es mir lieber das sie einen richtigen job hat bei dem sie auch in Zukunft etwas mehr verdient. Wir werden diesen monat schon über die runden kommen ;-)
Jetz hat meine Frau noch ne Frage :
Hat die fristlose Kündigung irgendwelche Auswirkungen im künftigen Berufsleben?
Danke für eure Antoworten, da sind wir erleichtert
@Nitewing: Des mit dem geld is net so schlimm da es eh nicht viel wäre und sie ja nur 1 Monat da gearbeitet hatte. Da is es mir lieber das sie einen richtigen job hat bei dem sie auch in Zukunft etwas mehr verdient. Wir werden diesen monat schon über die runden kommen ;-)
Jetz hat meine Frau noch ne Frage :
Hat die fristlose Kündigung irgendwelche Auswirkungen im künftigen Berufsleben?
Zuletzt bearbeitet:
Flying Witch
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 628
"Fristlos" bedeutet ja eigentlich "auserordentliche Kündigung" - Die ja von BEIDEN Seiten ausgesprochen werden kann.
Da es der "mündliche Arbeitsvertrag" ja nicht zulässt, gewisse Kündigungsfristen zu überprüfen, gilt das normale Arbeitsrecht. Und da liegt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bei 2 Wochen!
Schau mal hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm
Zitat:
"Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt die Kündigungsfrist immer 4 Wochen
zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
(sofern nichts anderes vereinbart ist).
In der Probezeit gilt auch für den Arbeitnehmer die verkürzte Kündigungsfrist (2 Wochen)."
Und die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden!
Allerdings hat Deine Frau keinen schriftlichen Arbeitsvertrag - Und somit auch keinen rechtsverbindlichen Vertrag. Theoretisch kann sie gehen, wann sie will. Was soll der jetzige Arbeitgeber schon tun?
Da es der "mündliche Arbeitsvertrag" ja nicht zulässt, gewisse Kündigungsfristen zu überprüfen, gilt das normale Arbeitsrecht. Und da liegt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bei 2 Wochen!
Schau mal hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm
Zitat:
"Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt die Kündigungsfrist immer 4 Wochen
zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
(sofern nichts anderes vereinbart ist).
In der Probezeit gilt auch für den Arbeitnehmer die verkürzte Kündigungsfrist (2 Wochen)."
Und die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden!
Allerdings hat Deine Frau keinen schriftlichen Arbeitsvertrag - Und somit auch keinen rechtsverbindlichen Vertrag. Theoretisch kann sie gehen, wann sie will. Was soll der jetzige Arbeitgeber schon tun?
Zuletzt bearbeitet:
Fred_VIE
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2006
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- 1.380
Ist eine 6-monatige Probezeit bei euch gesetzmässig?sucksgsh schrieb:Hallo liebe Leute,Jetzt ist die frage ob sie in ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Sie hat keinen vertrag unterschrieben und laut der Buchhaltung hat sie 6 Monate Probezeit. Kann sie fristlos kündigen, oder ist dies nicht rechtens?
Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist die Probezeit je nach Branche auf maximal 4 Wochen eingeschränkt, was ich deshalb weiss, da mir ein Dienstvertrag mit einer 3-monatigen Probezeit vorgelegt wurde. Vor Arbeitsantritt war da natürlich keine Rede davon
sucksgsh schrieb:Das Problem ist, das sie dann nicht beim neuen Arbietgeber anfangen kann. Des is ja schlecht für ihre Zukunft.
Was kann passieren, wenn sie sich nicht an die Frist hält?
Bei uns gibts keine Fristen in der Probezeit.
Es gibt ja immer noch eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses
Wenn man dem Arbeitgeber sagt, dass einem der Job nicht gefällt, dann wird man wohl kaum aufgehalten die Firma zu verlassen.
Durch reden kommen die Menschen zusammen.
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Okt. 2007
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- 2.116
@satis
Sie war arbeitslos, wollte dies aber nicht mehr sein. Deswegen hat sie die Teilzeitstelle angenommen.
Nun hat sie ein Angebot für eine Vollzeitstelle in ihrem erlernten Beruf, die Sie am Dienstag antreten könnte.
Deswegen meine Frage wegen der Kündigung
Sie hat aber bei beiden Firmen noch nichts unterschreiben.
Das heißt Sie arbeitet zzt. ohne Arbietsvertrag.
Sie war arbeitslos, wollte dies aber nicht mehr sein. Deswegen hat sie die Teilzeitstelle angenommen.
Nun hat sie ein Angebot für eine Vollzeitstelle in ihrem erlernten Beruf, die Sie am Dienstag antreten könnte.
Deswegen meine Frage wegen der Kündigung
Sie hat aber bei beiden Firmen noch nichts unterschreiben.
Das heißt Sie arbeitet zzt. ohne Arbietsvertrag.
Fred_VIE
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 1.380
Bei einem Austritt würde sie Abfertigungsrechte bzw. ev. Urlaubs/Weihnachtsgeld verlieren. Also ich würd für einen Job der meiner Ausbildung entspricht darauf gern verzichten, gerade bei einem nur 4-wöchigen Arbeitsverhältnis.
Was spicht nochmal gegen eine einvernehmliche Lösung?
Was spicht nochmal gegen eine einvernehmliche Lösung?
Fred_VIE
Lt. Commander
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- Sep. 2006
- Beiträge
- 1.380
Also ich würd zur Arbeiterkammer gehn (oder was bei euch das entsprechende Amt ist) und mich beraten lassen. Auch über die ev. Nachteile eines unberechtigten Austritts. Amtsbesuche müssen vom Arbeitgeber ja genehmigt werden 
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ihr viel passieren kann, wenn sie dort einfach aufhört und bei der anderen Firma anfängt.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ihr viel passieren kann, wenn sie dort einfach aufhört und bei der anderen Firma anfängt.
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