Kündigung in der Probezeit

Wenn sie keinen Vertrag unterschrieben hat, dann gibt es auch kein Arbeitsverhältnis in dem Sinne. Ist halt maximal mündlich geschlossen, ist dann manchmal schwer sich darauf zu berufen ;)
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag während der Probezeit beidseitig fristlos gekündigt werden.
 
Deine Frau kann sofort kündigen und die neue Stelle antreten. In der Probezeit kann und darf von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen sofort gekündigt werden.
 
Sie kann fristlos kündigen,

theoretisch braucht sie das nichteinmal schrieftlich tun.

Such mal nach Kündigungsfrist in der Probezeit.
 
Hallo,

das kommt auf den Vertrag an. Wenn eine Probezeit befristet ist, dann endet sie automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kündigung.

Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag.
Durch einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag kann sie verlängert werden.
 
Während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen möglich.

Also die Antwort lautet: JA
 
naja... ohne Vertrag ist das immer schwierig. was macst du wenn sie einfach geht und der AG dann sagt: gut ich zahl nicht?

Ich würde das offen ansprechen und klären, dass führt zu den geringsten Komplikationen und ist auch dem jetztigen AG am fairsten gegenüber...
 
ich hab schon gegoogelt, aber jeder schreibt was anderes :)
Danke für eure Antoworten, da sind wir erleichtert :)

@Nitewing: Des mit dem geld is net so schlimm da es eh nicht viel wäre und sie ja nur 1 Monat da gearbeitet hatte. Da is es mir lieber das sie einen richtigen job hat bei dem sie auch in Zukunft etwas mehr verdient. Wir werden diesen monat schon über die runden kommen ;-)

Jetz hat meine Frau noch ne Frage :

Hat die fristlose Kündigung irgendwelche Auswirkungen im künftigen Berufsleben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

soweit ich weiß,kann im Zeitraum der Probezeit von beiden Seiten fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.Einfach mal googeln!!!!!!;)


Gruß Offy
 
Na klar, kann sie fristlos kündigen (In der Probezeit sofort, auch ohne Angabe von einem Grund) außer sie hat einen Vertrag in dem klar die Kündigungsfrist definiert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach so fristlos kündigen in der Probezeit ist Unsinn, es gibt auch dort Fristen, die allerdings verkürzt sind (meist 14 Tage zum Monatsende/-mitte).
 
"Fristlos" bedeutet ja eigentlich "auserordentliche Kündigung" - Die ja von BEIDEN Seiten ausgesprochen werden kann.
Da es der "mündliche Arbeitsvertrag" ja nicht zulässt, gewisse Kündigungsfristen zu überprüfen, gilt das normale Arbeitsrecht. Und da liegt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bei 2 Wochen!

Schau mal hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm

Zitat:

"Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt die Kündigungsfrist immer 4 Wochen
zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
(sofern nichts anderes vereinbart ist).

In der Probezeit gilt auch für den Arbeitnehmer die verkürzte Kündigungsfrist (2 Wochen)."

Und die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden!

Allerdings hat Deine Frau keinen schriftlichen Arbeitsvertrag - Und somit auch keinen rechtsverbindlichen Vertrag. Theoretisch kann sie gehen, wann sie will. Was soll der jetzige Arbeitgeber schon tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hör auf die Hexe. Ist vollkommen korrekt. Es gibt keine Formvorschrift für einen Arbeitsvertrag, sodass eine mündliche Vereinbarung genauso gültig ist, wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Die gesetzlichen Grundlagen findest du im BGB.
 
Das Problem ist, das sie dann nicht beim neuen Arbietgeber anfangen kann. Des is ja schlecht für ihre Zukunft.
 
sucksgsh schrieb:
Hallo liebe Leute,Jetzt ist die frage ob sie in ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Sie hat keinen vertrag unterschrieben und laut der Buchhaltung hat sie 6 Monate Probezeit. Kann sie fristlos kündigen, oder ist dies nicht rechtens?
Ist eine 6-monatige Probezeit bei euch gesetzmässig?

Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist die Probezeit je nach Branche auf maximal 4 Wochen eingeschränkt, was ich deshalb weiss, da mir ein Dienstvertrag mit einer 3-monatigen Probezeit vorgelegt wurde. Vor Arbeitsantritt war da natürlich keine Rede davon :p

sucksgsh schrieb:
Das Problem ist, das sie dann nicht beim neuen Arbietgeber anfangen kann. Des is ja schlecht für ihre Zukunft.

Was kann passieren, wenn sie sich nicht an die Frist hält?
Bei uns gibts keine Fristen in der Probezeit. :)

Es gibt ja immer noch eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses ;)
Wenn man dem Arbeitgeber sagt, dass einem der Job nicht gefällt, dann wird man wohl kaum aufgehalten die Firma zu verlassen.

Durch reden kommen die Menschen zusammen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, um das mal richtig zu verstehen. :freak:
Deine Frau war arbeitslos und hat ein Praktium angenommen.
In der Zeit hat sie einen Vertrag abgeschlossen, woanders zu arbeiten ?
Lieg ich da richtig ? Blick net gsnz durch LOL
 
@satis

Sie war arbeitslos, wollte dies aber nicht mehr sein. Deswegen hat sie die Teilzeitstelle angenommen.

Nun hat sie ein Angebot für eine Vollzeitstelle in ihrem erlernten Beruf, die Sie am Dienstag antreten könnte.

Deswegen meine Frage wegen der Kündigung :)

Sie hat aber bei beiden Firmen noch nichts unterschreiben.

Das heißt Sie arbeitet zzt. ohne Arbietsvertrag.
 
Bei einem Austritt würde sie Abfertigungsrechte bzw. ev. Urlaubs/Weihnachtsgeld verlieren. Also ich würd für einen Job der meiner Ausbildung entspricht darauf gern verzichten, gerade bei einem nur 4-wöchigen Arbeitsverhältnis.

Was spicht nochmal gegen eine einvernehmliche Lösung?
 
Das man mit dem Chef nicht reden kann, in der Firma geht eine nach der anderen. Dann kommen wieder leute, die gehen dann nach 2 Wochen wieder ^^
 
Also ich würd zur Arbeiterkammer gehn (oder was bei euch das entsprechende Amt ist) und mich beraten lassen. Auch über die ev. Nachteile eines unberechtigten Austritts. Amtsbesuche müssen vom Arbeitgeber ja genehmigt werden :p

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ihr viel passieren kann, wenn sie dort einfach aufhört und bei der anderen Firma anfängt.
 
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