Kündigungsfrist bei Probezeit

Wenn ich das richtig lese, muss die Kündigung am 21.2. beim Arbeitgeber sein.
 
ok!


meint ihr, dass das alles so überhaupt in ordnung ist in meinem Arbeitsvertrag?

"§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.09.2009 und ist befristet bis 27.09.2010.

die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Der Vertrag verlängert scih, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit, von einer der beiden Seiten die Kündigung ausgesprochen wird.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.

§3 Arbeitszeit (super Punkt)!!
Regelmäßige Arbeitszeit 40 Std.

Beginn u. Ende der tägl. Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber aufgrund des betrieblichen Bedürfnisses innerhalb der gesetzlich zulässigen Schranken festgelegt (wie groß sind die eigentlich??)

Der AN ist verpflichtet, Über- u. Mehrarbeit im gesetzl. zul. Umfang zu leisten,...

§14 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende (AUCH FÜR PROBEZEIT??)

25 urlaubtage, überstunden sind mit dem gehalt abgegolten,... :(
 
"§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.09.2009 und ist befristet bis 27.09.2010.

die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Der Vertrag verlängert scih, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit, von einer der beiden Seiten die Kündigung ausgesprochen wird.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.

Beginn des Arbeitsverhältnisses: 28.09.2009

Ablauf der Probezheit (6 Monate) 27.03.2010

nach Satz 1 - Kündigung spät. 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit: 13.03.2010 (SA)
sollte dacher am 12.03.2010 gekündigt werden.

Der Satz 2 stellt in meinen Augen keine Frist (würde Satz 1 auch wiedersprechen) sondern
kann so verstanden werden das nicht zu jedem Wochentag, sondern immer zum Ende der Woche gekündigt werden kann.

Vor dem 27.03.2010 kannst du natürlcih auch mit 2 Wochen Frist kündigen, wenn du also zum 28.02.2010 kündigen möchtest musst die Kündigung am 12.02.2010 beim Arbeitgeber sein.

Die 14 Tage bis zum Studium (wg Krankenvers. usw.) könntest du evtl. Leistungen der ARGE beantragen. (kenn ja deine persl. Verhälnisse nicht weiter)

§3 Arbeitszeit (super Punkt)!!
Regelmäßige Arbeitszeit 40 Std.

Beginn u. Ende der tägl. Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber aufgrund des betrieblichen Bedürfnisses innerhalb der gesetzlich zulässigen Schranken festgelegt (wie groß sind die eigentlich??)

Der AN ist verpflichtet, Über- u. Mehrarbeit im gesetzl. zul. Umfang zu leisten,...

gesetzlich vorgegeben ist das je Werktag (Mo. - Sa) nicht mehr wie 8Std gearbeitet werden darf (in Ausnahmefällen, aber nicht regelmäßig 10 Std. am Tag) somit 6 * 8 Std. = 48 Std.


§14 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende (AUCH FÜR PROBEZEIT??)

noch so ein Standardsatz - gilt in deinem Fall nach der probezeit, da für die Probeziet ja § 1eine Ausnahem vereinbart wurde
 
das ist ja blöd, jetzt bin ich mir nicht (mehr) sicher, zum wievielten ich kündigen muss um zum 28.02. ein "freier mensch" zu sein ;)
ARGE bekomm ich nicht, war vorher schon student und hab dann nicht lange genug gearbeitet :(
wir arbeiten von montag bis freitag (mo-do 8,5 std + fr. 6 std), heißt das, dass ich täglich nicht länger als 10 std arbeiten muss/darf/kann?
DANKE
 
Zur Kündigung hab ich dir in meinen vorherigen Post geschrieben

Ende: 28.02.2010 - Kündigung am 12.02.2010

zur Arbeitszeit

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Mo - Do 8,5 Std + Fr. 6 Std. = 40 Std in der Woche / 5 Tage = 8 Std am Tag im Durchschnitt

damit ist die gesetzliche Vorgabe erfüllt.
 
bist du dir sicher, dass ich am 12.2. kündigen muss? dann ist das "wöchentlich" aber sehr missverständlich geschrieben!

ja schon, aber die arbeitszeiten haben ja wenig mit den überstunden zu tun...wie lange muss ich den länger bleiben? -gibt`s da ne festsetzung?
 
Es ist doch eigentlich egal ob Du nun bis zum 12 oder 19 oder 21 kündigst, was hast Du für ein Problem damit, kündige zum 12.ten und es ist gegessen? Wenn Du nach der Kündigung gemobbt wirst, gehst Du zum Arzt und lässt Dich für den Rest arbeitsunfähig schreiben, 4 Tage Urlaub stehen Dir ja auch noch zu. Auch wenn Du im letzten Jahr schon "zuviel" Urlaub bekommen hast, steht er Dir zu.

Das Längerbleiben ist so einen Sache, Du musst natürlich nicht jeden Tag 9 Stunden arbeiten, wenn Du eine 40 Stundenwoche hast, sollte das der Fall sein, solltest Du über ein höheres Gehalt verhandeln.
 
werkam schrieb:
Es ist doch eigentlich egal ob Du nun bis zum 12 oder 19 oder 21 kündigst, was hast Du für ein Problem damit, kündige zum 12.ten und es ist gegessen? Wenn Du nach der Kündigung gemobbt wirst, gehst Du zum Arzt und lässt Dich für den Rest arbeitsunfähig schreiben, 4 Tage Urlaub stehen Dir ja auch noch zu. Auch wenn Du im letzten Jahr schon "zuviel" Urlaub bekommen hast, steht er Dir zu.
hab ja keinen urlaub mehr (25 tage im Jahr = 2 tage/monate), hab ja bis einschließlich 10.1. urlaub gehabt...
Das Längerbleiben ist so einen Sache, Du musst natürlich nicht jeden Tag 9 Stunden arbeiten, wenn Du eine 40 Stundenwoche hast, sollte das der Fall sein, solltest Du über ein höheres Gehalt verhandeln.

ich sag mal im schnitt täglich ne halbe std. länger, aber komplett "zum wohle der firma" ist schon extrem dürftig - ansonsten wärs ja kein problem meinerseits (gewesen) ;)
 
Ich würde auf jedenfall am 12.02.2010 kündigen, da ich damit aufjedenfall
möglichem Ärger mit dem Chef aus dem Wege gehe.
Aber was will der auch groß gegen die Kündigung unternehmen?
dich am Arbeitsplatz festbinden geht ja schlecht und wenn du auf krank machst, schlecht arbeitest Kunden vergrault etc ist ihm auch nicht geholfen.

Überstunden

Für die mehrgeleisteten Stunden jetz im nachhinein einen Ausgleich zu fordern wird schwierig - da stellen sich mehrere Fragen
- Nachweis der Überstunden (Zeiterfassung vorhanden ?) wenn nein - sehr schwierig
- wurden die Überstunden angeordnet? schriftlich? von wem? wenn nein - sehr schwierig
- sind Überstd. imit dem Gehalt vergütet?

Wies gesagt das drüfte schwer werden da noch Geld für zu bekommen, und dürfte dir
mehr Ärger einbringen als die Kündigung selber. (wenns ums Geld geht sind die Chefs
noch empfindlicher als wenn se an die Arbeit denken einen neuen Mitarbeiter suchen zu müssen

Urlaub

25 Tg Jahresurlaub - wenn ende = 28.02.2009 = 1/2 Jahr = 12,5 Tage Urlaub

genommener Urlaub vom 22.12.2009 - 10.01.2010 = 12 Tage

(12 Tage wenn Heiligabend + Sylvester als voller Tag gezählt werden und der 06.01.2010
kein Feiertag bei euch im Bundesland ist)

demnach hättest du noch 1/2 Tag Urlaub
 
Ohadle schrieb:
Ich würde auf jedenfall am 12.02.2010 kündigen, da ich damit aufjedenfall
möglichem Ärger mit dem Chef aus dem Wege gehe.
Aber was will der auch groß gegen die Kündigung unternehmen?
dich am Arbeitsplatz festbinden geht ja schlecht und wenn du auf krank machst, schlecht arbeitest Kunden vergrault etc ist ihm auch nicht geholfen.
weiß nicht, indirektes mobbing...die cheffin ist ja jetzt schon nicht leicht zu ertragen :mad:
wird mir jedenfalls ganz schön sauer sein, v.a. weil es jetzt bald wieder richtig los geht mit der arbeit!
Überstunden

Für die mehrgeleisteten Stunden jetz im nachhinein einen Ausgleich zu fordern wird schwierig - da stellen sich mehrere Fragen
- Nachweis der Überstunden (Zeiterfassung vorhanden ?) wenn nein - sehr schwierig
- wurden die Überstunden angeordnet? schriftlich? von wem? wenn nein - sehr schwierig
- sind Überstd. imit dem Gehalt vergütet?
soo viele sinds auf das knappe halbe jahr dann doch nicht, als ob mich deswegen ärgern möchte ;)
Wies gesagt das drüfte schwer werden da noch Geld für zu bekommen, und dürfte dir
mehr Ärger einbringen als die Kündigung selber. (wenns ums Geld geht sind die Chefs
noch empfindlicher als wenn se an die Arbeit denken einen neuen Mitarbeiter suchen zu müssen

Urlaub

25 Tg Jahresurlaub - wenn ende = 28.02.2009 = 1/2 Jahr = 12,5 Tage Urlaub

genommener Urlaub vom 22.12.2009 - 10.01.2010 = 12 Tage

(12 Tage wenn Heiligabend + Sylvester als voller Tag gezählt werden und der 06.01.2010
kein Feiertag bei euch im Bundesland ist)

demnach hättest du noch 1/2 Tag Urlaub
ist nicht ganz ein halbes jahr :(
hab gerade den gehaltszettel angeschaut: resturlaub 21 tage und da pro monate 2 urlaubstage -> keiner mehr :freak:
 
wie viele überstunden darf man eigentlich leisten(täglich/überhaupt)? hab ne 40 std. woche (offiziell) und du überstunden werden nicht vergütet...
will einfach nicht immer bleiben müssen (auch wenn ich mal privat was vor hab) und würde gerne die rechtlichen grundlagen dazu kennen!
 
Theorie und Praxis

Es gilt das was im Arbeitsvertrag steht bzw. das was in z.B. Betriebsvereinbarungen oder die betriebliche Übung (sprich: wie normalerweise in der Vergangenheit) hergibt

Bei dir sind 40 Std. vereinbart - sogar die Aufteilung auf die Wochentage ist vereinbart.

Das ist daher deine zu erbringende Leistung - für die du dein Entgelt bekommst.

Theorie:

Wenn dein Chef jetz zu dir sagt - heute bleiben Sie länger - könntest du auf das was im Vertrag steht beharren. - Wie gut dein Verhältnis zum Chef anschließend ist kanns dir ja ausmalen.

Daher Praxis

Dein Chef ordnet Überstunden an und du bleibst - allerdings solltest du dann
wenn der Chef dir dafür keinen Ausgleich in Form von Freizeit gewährt einen Ausgleich in Gled bekommen
Schwierig ist hier immer der Nachweis - also möglichst schriftlich machen sprich zum Chef gehen und sagen: in der letzten Woche war ich 45 Std da - bitte hier auf diesem Zettel mal unterschreiben (wenn keine Zeiterfassung vorhanden)
sollte er sich dann weigern, weisst du ja schon wie die Überstunden gehandhabt werden und wirst beim nächsten mal viellleicht keine mehr machen.

REchtlich steht ja oben: täglich nicht mehr wie 10 Std wöchentlich nicht mehr wie 48.
 
In seinem Vertrag steht das die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, bleibt zu klären wieviele Stunden das sind und das muss man mit dem Chef abklären und selbst auch damit einverstanden sein. Bei mehr als 10% der Wochenarbeitszeit wird es recht viel, dann wären das schon 4 Stunden und Du hättest dann nicht mehr 40 sondern eine 44 Stundenwoche.
Lies selbst um Dir ein Bild zu machen:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html
 
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