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dann würde ich sagen, Arbeitstage 
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Papa Baer schrieb:werktag: montag bis sonnabend
arbeitstage: montag bis freitag
Heretic Novalis schrieb:... vor monatsende schriftlich (mündlich reicht nicht... wer auch immer solchen müll verbreitet) zu kündigen.
Heiligabend und Silvester dürfen nur mit einen halben Tag Urlaub berechnet werden.
Touch-Knie schrieb:Eigentlich hast du doch kein Anspruch auf Urlaub,bzw. nur auf einen Teil davon.
(AUCH FÜR PROBEZEIT??)Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.
§14 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende
Dann gilt die wöchentliche noch bis zum 28.3. wenn ich richtig lese.die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.