Kündigungsfrist bei Probezeit

wenn deine arbeit von montag bis freitag geht, dann musst du auch keinen urlaub für samstag nehmen, ist doch logisch.
 
Papa Baer schrieb:
werktag: montag bis sonnabend
arbeitstage: montag bis freitag


eben nicht !

Werktage sind immer Montag bis einschließlich Samstag ! Aber Arbeitstage hängt von der Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab ! Es kann jemand zum Beispiel Montag + Dienstag und Donnerstag bis Samstag als geregelte Arbeitstage haben, dann ist Mittwoch für ihn kein Arbeitstag und würde beim Urlaub auch nicht als Arbeitstag gezählt !
 
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Arg und jetzt nicht Falsch verstehen. Gibt es einen Tarifvertrag, sagen wir mal 2 Wochen, und wird dieser angewand haben sich beide dran zu halten. Wenn es eine Tarifvertrag gibt und die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag kürzer ausfällt ist das auch zulässig, weil es einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt. Gibt es eine Tarifvertrag und werden die Kündigungsfristen für beide Seiten kürzer im Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist dieser ungültig (es sei denn er enthält ein Salvatorische Klausel).
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Öhm, ich glaube das es bei der Regelung, ob Arbeitstage oder Werktage es nur darum geht, ob für eine Woche 5 (Arbeitstage) oder 6 (Werktage) Tage Urlaub angerechnet werden. Und da spielt es auch keine Rolle an welchen Tagen ich in der Woche tatsächlich gearbeitet habe. Denn, was ist mit Leute die auch Sonn- und Feiertags arbeiten müssen?
 
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Mal so als Tip, wer heutzutage nicht bereit ist, auch mal 5 oder 10Min länger zu machen ohne gleich Überstunden zu fordern, wird es in Zukunft sehr schwer haben gerade bei kleineren Firmen. Ich würde mir sehr gut überlegen deswegen eine evt sichere Stelle zu verlieren. Andere sind evt nicht so zimperlich, denk mal drüber nach.
 
Wenn Du sowieso ein Studium anfängst würde ich mir für die letzten Wochen einen gelben holen um mich fürs Studium auszuruhen und danach die Kündigung hinterher schicken :D
 
Man kann übrigens ein Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich auflösen, das macht im Arbeitszeugnis in der Regel das beste Bild, insbesondere, wenn man das Arbeitsverhältnis für ein Studium beenden will !
 
Heiligabend und Silvester dürfen nur mit einen halben Tag Urlaub berechnet werden.

Das Gesetz möchte ich gerne mal sehen, nicht den tariflichen Vertrag sondern das Gesetz, wenn keine Tarifbindung besteht, also die normale Urlaubsregelung des Gesetzgebers.
Für mich sind das reguläre Arbeitstage, Außnahmen sind geregelt im: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag, ansonsten ist 1 Tag Urlaub zu nehmen.
 
das mit dem halben tag (heiligabend u. silvester) war bei uns auch so ;)
Ergänzung ()

Touch-Knie schrieb:
Eigentlich hast du doch kein Anspruch auf Urlaub,bzw. nur auf einen Teil davon.

schon klar, will auch keinen urlaub mehr...kündige zum 28.2. und beginne ab dem 15.03. mit dem studium -> hab also 2 wochen frei :)
 
Dann fehlen Dir aber 2 Wochen "Krankenversicherung" und "Lohn", das könnte unter Umständen teuer werden.
Wenn für Heiligabend u. Silvester nur 1/2 Tag Urlaub abgezogen wird, ist das eine tarifliche Regelung, es ist ein ganz normaler Arbeitstag oder denkst Du wenn in einem Gewerbe an diesen Tagen ganz normal gearbeitet wird und der Arbeitnehmer Urlaub nimmt, wird ein halber Tag abgezogen? Beispiele gibt es ja wohl genug (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe, Pflegeberufe usw..), es gibt evtl auc noch interne Regelungen, das nicht an beiden Tagen gearbeitet wird sondern "entweder >> oder", dafür müssen dann aber meist ein paar Überstunden geopfert werden oder die Stunden vorgearbeitet werden. Es gibt ja auch keine Zulagen, wenn man arbeiten muss.
 
so hab jetzt mal den arbeitsvertrag rausgesucht - bräuchte bitte nochmals eure hilfe!


"§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.09.2009 und ist befristet bis 27.09.2010.

die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Der Vertrag verlängert scih, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit, von einer der beiden Seiten die Kündigung ausgesprochen wird.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.

§3 Arbeitszeit (super Punkt)!!
Regelmäßige Arbeitszeit 40 Std.

Beginn u. Ende der tägl. Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber aufgrund des betrieblichen Bedürfnisses innerhalb der gesetzlich zulässigen Schranken festgelegt (wie groß sind die eigentlich??)

Der AN ist verpflichtet, Über- u. Mehrarbeit im gesetzl. zul. Umfang zu leisten,...

§14 Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende (AUCH FÜR PROBEZEIT??)
 
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Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.
§14 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende
(AUCH FÜR PROBEZEIT??)
die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Dann gilt die wöchentliche noch bis zum 28.3. wenn ich richtig lese.
 
d.h. wenn ich zum 28.2. kündigen will, muss ich spätestens zum 21.2. schriftlich kündigen?!
danke!
eventuell schlag ich der firma am 21.2. auch einen aufhebungsvertrag (steht auch im Arbeitsvertrag) vor...ich will nicht mehr
hätt ich damals nur beim vorstellungsgespräch die ein oder andere frage mehr gestellt und auch den Vertrag damals genauer durchgelesen, mich macht das fertig! :(
 
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Kläre das mit der Pause aber mit der Krankenkasse ab, nicht das Du nachher auf die Nase fällst, weil sie noch Geld von Dir wollen.
 
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