Kündigungsfrist bei Umzug!

Riddimno1

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Moing,

bei uns ist es im Juni soweit. Wir ziehen von unserer Wohnung in unser neues EFH. Momentan habe ich einen Kabelanschluss von Vodafone. Kabel ist an meiner neuen Adresse nicht verfügbar, weshalb mir Vodafone ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss.

Sobald ich mich an meiner neuen Gemeinde anmelde und eine Ummeldebescheinigung erhalte, kann ich bei Vodafone die Kündigung einreichen.
Vodafone sagt, ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

D.h. ich bezahle noch weitere drei Monate, die ich aber gar nicht in Anspruch nehmen kann.
Jetzt kann ich meine Kündigung noch nicht abschicken, da ich mich noch nicht ummelden kann.

Reicht es nicht Vodafone im Vorhinein darüber zu Informieren, dass ich zum 1.6. umziehe und sobald geschehen reiche ich die Ummeldebescheinigung nach? Ich kann das mit den drei Monaten schon verstehen und finde das auch ok. Was ich aber nicht in Ordnung finde, dass ich Ihnen meinen Umzugstermin bereits nennen kann, ich jedoch verpflichtet bin weitere drei Monate zu zahlen, nur weil ich mich nicht einfach drei Monate vor Auszug Ummelden kann.

Hier... könnt ihr unter Absatz 8 das rechtliche lesen. Leider hilft mir das nicht weiter, außer ich übersehe etwas?
 
Das nennt sich Sonderkündigungsrecht, weil man nicht an ne Kündigungsfrist gebunden ist.. ;) keine Ahnung wer den Quark mit den 3 Monaten erzählt hat, ist aber definitiv falsch.
Du zahlst bis du umgemeldet bist, danach muss der Vertrag enden, fertig
 
Hallo,

ich denke mal, dass man sich hier mit einem Nachweis absichern möchte.

Sonst könnte ja jeder kommen und wegen eines angeblichen Umzugs den Vertrag mit der dreimonatigen Frist beenden.

@Rokitt: Das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und an die Bedingungen geknüpft, die der TE schon genannt hat - nämlich der Dreimonatsfrist. Der Anbieter kann nämlich nichts dafür, dass ihr umzieht und einen laufzeitgebundenen Vertrag nicht einhaltet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rokitt schrieb:
Das nennt sich Sonderkündigungsrecht, weil man nicht an ne Kündigungsfrist gebunden ist.. ;) keine Ahnung wer den Quark mit den 3 Monaten erzählt hat, ist aber definitiv falsch.
Du zahlst bis du umgemeldet bist, danach muss der Vertrag enden, fertig

Ernsthaft?

https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-man-bei-Umzug-kuendigen-article7310561.html
https://forum.vodafone.de/t5/Intern...d-trotzdem-3-Monate-Zahlung/m-p/893707#M10681

Das Sonderkündigungsrecht hat definitiv eine Frist von 3 Monaten.

Kündige mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzuges.
I.d.R. reicht es, wenn du eine Kopie des neuen Mietvertrags beilegst.

Falls dich der Provider nicht mehr beliefern kann, endet der Vertrag 3 Monate später.
Falls dich der Provider weiter beliefern kann mit mind. der gleichen Geschwindigkeit, hast du kein Sonderkündigungsrecht.
 
Riddimno1 schrieb:
Sobald ich mich an meiner neuen Gemeinde anmelde und eine Ummeldebescheinigung erhalte, kann ich bei Vodafone die Kündigung einreichen.

Nein, du MUSST zuerst den Umzug bei Vodafone anmelden.
Dann prüft VF und sagt dir ob am neuen Wohnort Kabel-Internet von VF geht. Diese Prüfung ist nämlich genauer als der unverbindliche QuickCheck auf der Website.
ERST DANN wenn VF sagt "können wir am neuen Wohnort nicht" hast du ein Sonderkündigungsrecht wegen der Ortsveränderung. Hier dann die Ummeldebescheinigung als Nachweis beilegen.


@Sephe
Deine Links sind aus 2012 und 2013. Wenn es um rechtliche Dinge geht sollte man nicht auf uralte Posts aus dem Netz vertrauen.
In dem Fall ist der dort erwähnte § aber wohl immer noch gültig und sagt 3 Monate.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sephe schrieb:
I.d.R. reicht es, wenn du eine Kopie des neuen Mietvertrags beilegst.

Rein rechtlich gesehen, ist das nicht richtig. Auf dem Mietvertrag ist nämlich nicht ersichtlich, ob es sich um den Hauptwohnsitz oder ggf. einen Zweitwohnsitz handelt. Insofern könnte VF einen Mietvertrag als Nachweis ablehnen.
 
@Rotkit -> das ist gesetzlich geregelt... siehe meinen Link oben.

@Frequency -> Ja das mit dem Nachweis verstehe ich ja. Aber wie gesagt, ich kann die Ummeldung ja im Mai einreichen. Eher geht das aber nicht.

@Sephe -> Vodafone hat mir bereits bestätigt, dass kein Kabel vorhanden ist.

Mitvertrag hab ich keinen. Ist ein Eigenheim.

Aber wahrscheinlich werde ich da nicht rauskommen.

Dann mach ich einfach nen Briefkasten an das noch nicht ganz fertige Haus und melde mich schon im März um.

Ein Tipp an alle, die vll das gleiche machen wollen. Die von der Gemeinde hat mir gesagt es ist wichtig, dass auch die Frau mit umzieht. Hat die Frau eine andere Anschrift als der Mann, wird an das Finanzamt "getrennt lebend" übermittelt, was Probleme mit der Steuererklärung nach sich ziehen kann.
 
Ich würde das mit Vodafone direkt klären (Vodafone Store) anstatt hier rum zu spekulieren....
 
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich berichten, dass Vodafone sehr kullant ist. Ich bin an eine neue Adresse gezogen, und habe darüber VF informiert. Vodafone teilte mir mit, dass an meinem neuen Wohnort kein Kabel-Internet verfügbar ist. Daraufhin habe ich VF gebeten ihren Vertrag zu erfüllen (der Vertrag ist keine einseitige Geschichte zu lasten des Endverbraucher) und kurz darauf hin, hatte ich die Sonderkündigung ohne 3 Monatsregelung.

Dann mach ich einfach nen Briefkasten an das noch nicht ganz fertige Haus und melde mich schon im März um.

Dann wirst du aber ggf. bereits ab März keinen Internetanschluss in deiner jetztigen Mietwohnung mehr haben.
 
und melde mich schon im März um.
Du verstehst es nicht.
Natürlich kannst du ZUM 01.06. kündigen.
Deine Kündigung musst nur fristgerecht VOR dem 01.03.2018 bei Vodafone eingehen. März, April, Mai sind deine 3 Monate Kündigungsfrist.
Vodafone hat mir bereits bestätigt, dass kein Kabel vorhanden ist.
Schriftlich?
 
Ich hatte letztes Jahr den gleichen Fall, allerdings mit Unitymedia. Der Umzug war im Juni geplant, daher benötigte ich den Kabelanschluß ab 1. Juli nicht mehr. Anfang März habe ich bei Unitymedia angerufen und ihnen den Umzug angekündigt. Am Telefon hatten sie mir dann mitgeteilt, dass sie mir an der neuen Adresse keinen Kabelanschluß zur Verfügung stellen können und ich deswegen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten hätte. Daraufhin habe ich noch im März zum 30. Juni gekündigt, was von Unitymedia mit dem Hinweis akzeptiert wurde, dass sie die Meldebestätigung mit der neuen Adresse bräuchten. Die Ummeldung der Adresse hatte ich Ende Juni bei der Stadt erledigt und im Anschluß an Unitymedia die Kopie der Meldebestätigung geschickt. Damit war alles erledigt und der Vertrag beendet. Ich habe also keinen Monat doppelt bezahlt.
 
Spricht etwas dagegen, dich jetzt schon umzumelden?
 
@hoobi: Nein eben nicht. Die Kündigung wird erst akzeptiert, wenn ich die Ummeldebescheinigung mit einreiche. Diese bekomme ich aber erst bei der Ummeldung im Mai! -> laut Vodafonehotline!
Ergänzung ()

@freakshow: Das wollte ich ja. Leider höre ich von den Mitarbeitern immer nur "da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher" usw.

Deshalb wollte ich eure Erfahrungen hören -> für sowas sind Foren da...
Ergänzung ()

@kugelfisch: Die Mitarbeiterin am Telefon bestand darauf, dass die drei Monaten ab dem Einreichen der Ummeldebescheinigung gelten.
Ergänzung ()

@chithanh: ja, ich wohne noch nicht dort, habe noch keine Einfahrt und keinen Briefkasten :-P
 
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Du schickst du Kündigung jetzt, bzw bis spätestens März da hin und kündigst zum 1.6.
Die Meldebescheinigung kannst du dann im Juni nachsenden.

Die Bescheinigung ist für die Frist nicht relevant. Was die am Telefon erzählen ist auch nicht bindend.
 
@Riddimno1

Das mit dem Briefkasten sollte sich doch einfach lösen lassen, oder? Notfalls erteilst du einen Nachsendeauftrag, das dürfte immer noch billger sein als drei Monate Grundgebühr.
 
Also der vierte Mitarbeiter bei Vodafone hat mir jetzt -schriftlich- eingeräumt, dass ich jetzt kündigen soll und ich dann ab dem 01.06 keine Grundgebühr mehr zahlen muss, sofern ich bis Juli die Meldebescheinigung schicke.
 
Erfahrungsgemäß beendet Vodafone in solch einem Fall den Vertrag sogar fristlos.
 
Wenn ich das richtige Verstehe ist somit nun eine Kündigung erst mit dem Umzug (bei dir dann 01.06.) möglich und wirst danach noch 3 Monate weiter zahlen. Also für den Juni, Juli und August und danach darfst du aus dem Vertrag raus. Nicht schön, aber es könnte durchaus auch schlimmer kommen :-).
 
Ich hab die schriftliche Bestätigung bekommen, dass mein Vertrag zum 31.05.2018 endet. Nix mit weiterzahlen :-)
 
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