Riddimno1
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2014
- Beiträge
- 1.873
Moing,
bei uns ist es im Juni soweit. Wir ziehen von unserer Wohnung in unser neues EFH. Momentan habe ich einen Kabelanschluss von Vodafone. Kabel ist an meiner neuen Adresse nicht verfügbar, weshalb mir Vodafone ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss.
Sobald ich mich an meiner neuen Gemeinde anmelde und eine Ummeldebescheinigung erhalte, kann ich bei Vodafone die Kündigung einreichen.
Vodafone sagt, ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
D.h. ich bezahle noch weitere drei Monate, die ich aber gar nicht in Anspruch nehmen kann.
Jetzt kann ich meine Kündigung noch nicht abschicken, da ich mich noch nicht ummelden kann.
Reicht es nicht Vodafone im Vorhinein darüber zu Informieren, dass ich zum 1.6. umziehe und sobald geschehen reiche ich die Ummeldebescheinigung nach? Ich kann das mit den drei Monaten schon verstehen und finde das auch ok. Was ich aber nicht in Ordnung finde, dass ich Ihnen meinen Umzugstermin bereits nennen kann, ich jedoch verpflichtet bin weitere drei Monate zu zahlen, nur weil ich mich nicht einfach drei Monate vor Auszug Ummelden kann.
Hier... könnt ihr unter Absatz 8 das rechtliche lesen. Leider hilft mir das nicht weiter, außer ich übersehe etwas?
bei uns ist es im Juni soweit. Wir ziehen von unserer Wohnung in unser neues EFH. Momentan habe ich einen Kabelanschluss von Vodafone. Kabel ist an meiner neuen Adresse nicht verfügbar, weshalb mir Vodafone ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss.
Sobald ich mich an meiner neuen Gemeinde anmelde und eine Ummeldebescheinigung erhalte, kann ich bei Vodafone die Kündigung einreichen.
Vodafone sagt, ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
D.h. ich bezahle noch weitere drei Monate, die ich aber gar nicht in Anspruch nehmen kann.
Jetzt kann ich meine Kündigung noch nicht abschicken, da ich mich noch nicht ummelden kann.
Reicht es nicht Vodafone im Vorhinein darüber zu Informieren, dass ich zum 1.6. umziehe und sobald geschehen reiche ich die Ummeldebescheinigung nach? Ich kann das mit den drei Monaten schon verstehen und finde das auch ok. Was ich aber nicht in Ordnung finde, dass ich Ihnen meinen Umzugstermin bereits nennen kann, ich jedoch verpflichtet bin weitere drei Monate zu zahlen, nur weil ich mich nicht einfach drei Monate vor Auszug Ummelden kann.
Hier... könnt ihr unter Absatz 8 das rechtliche lesen. Leider hilft mir das nicht weiter, außer ich übersehe etwas?