Kündigungsprobleme bei Vodafone

S

se7Ro

Gast
hallo zusammen,

bullshit. :-)


lg


edit:
folgendes:
Wir haben im letzten Jahr vor den Sommerferien eine Kündigung geschrieben. Meine Mutter (eigener Vertrag) und mein Vater & ich (gemeinsamer Vertrag) bekamen jeweils (Mutter/Vater&Ich) eine Rechnung von 160€ - diesen Monat sollte damit Schluss sein, jedoch keine Reaktion seitens Vodafone. Nichtmal eine Kündigungsbestätigung nach all den Monaten.

Gibt es eine besondere Adresse an die wir die Kündigung zuschicken müssen? Sind momentan ziemlich angepisst



gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Vodafone Kundenbetreuung in Ratingen hatten wir schon vor über einem halben Jahr ein Kündigungsschreiben zugeschickt.
 
Ich schreibe immer bei einer Kündigung

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

und habe sie bisher immer bekommen.
 
Ich hoffe für dich, dass die Kündigung tatsächlich erfolgt ist, denn wenn du jetzt erst reagierst, ist es zu spät um den alten Vertrag noch zu kündigen.
Bei solchen Fällen: Immer Anrufen und Nachfragen oder die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken.
 
@alleskaputt
Haben wir gemacht

@Burner87
Wir haben dort mehrere Male in den letzten Monaten nachgefragt, und uns wurde alles bestätigt. Wir bekamen ebenfalls Anrufe von Vodafone. Außerdem haben wir die Kündigungs als Einschreiben mit Rückschein zugeschickt.
 
Vielleicht eine Bestätigungsmail unter Vodafone.de wenn Ihr dort angemeldet seit.
 
proudy3 schrieb:
Wir bekamen ebenfalls Anrufe von Vodafone. Außerdem haben wir die Kündigungs als Einschreiben mit Rückschein zugeschickt.

Wenn die Kündigung Fristgerecht war. Und Ihr bei Vorhanden sein einer Einzugsermächtigung auch diese im Schreiben gekündigt habt. Dann könnt Ihr ohne Kostengefahr alle Abhebungen vom Bankkonto einfach bei der Bank rückgängig machen. Ohne Gefahr zu laufen für Rücklastschriften zur Kasse gebeten zu werden.

proudy3 schrieb:
Wir haben dort mehrere Male in den letzten Monaten nachgefragt, und uns wurde alles bestätigt.

Hoffe das bei diesen Gesprächen nicht versehentlich die Kündigung zurück genommen wurde. Oder Telefonisch ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.

Auch gehe ich mal davon aus, das die Telefonkarten seit letzten Sommer nach dem Kündigungstermin aus dem Telefon genommen wurde. Und nicht mehr genutzt wurde. Denn eine Weiternutzung nach der Kündigung, kann die Kündigung wieder auf heben.
 
Einschreiben mit Rückschein macht 0 Sinn, nur mal so.
Einwurfeinschreiben oder Fax tut es vollkommen.

Wenn die Kündigung in MeinVodafone nicht vermerkt ist unter Mein Status, dann ist sie auch nicht aktiv!
 
Was genau willst du nun?

Wir haben dort mehrere Male in den letzten Monaten nachgefragt, und uns wurde alles bestätigt. Wir bekamen ebenfalls Anrufe von Vodafone. Außerdem haben wir die Kündigungs als Einschreiben mit Rückschein zugeschickt.

Dann solltet ihr doch wissen wann der Vertrag endet und ihr keine Pflichten mehr habt?

Auch gehe ich mal davon aus, das die Telefonkarten seit letzten Sommer nach dem Kündigungstermin aus dem Telefon genommen wurde. Und nicht mehr genutzt wurde. Denn eine Weiternutzung nach der Kündigung, kann die Kündigung wieder auf heben.

Gibts dafür irgendwelche Quellen? Das mit der Weiternutzung.
 
Auch gehe ich mal davon aus, das die Telefonkarten seit letzten Sommer nach dem Kündigungstermin aus dem Telefon genommen wurde. Und nicht mehr genutzt wurde. Denn eine Weiternutzung nach der Kündigung, kann die Kündigung wieder auf heben.
Wenn man letzten Sommer kündigt und der Vertrag noch regulär bis diesen Januar läuft, ist man ja wohl berechtigt den Vertrag auch in Ansrpuch zu nehmen.

So versteh ich den Sachverhalt zumindest
 
boarder-winterman schrieb:
Einschreiben mit Rückschein macht 0 Sinn, nur mal so.
Einwurfeinschreiben oder Fax tut es vollkommen.

Das Problem beim Einwurfeinschreiben ist, das nach 6 Monaten die Daten bei der Post gelöscht werden. Somit hat man nach 6 Monaten nichts in der Hand. Es sei denn, man beantragt rechtzeitig eine schriftliche Kopie bei der Post. Nur die kostet erheblich mehr als der Rückschein.


Xyn schrieb:
Gibts dafür irgendwelche Quellen? Das mit der Weiternutzung.

Das liegt daran, das man Verträge nicht nur Schriftlich, Telefonisch oder Mündlich abschließen kann, sondern auch durch Entsprechendes handeln.

Metalfreaky schrieb:
Wenn man letzten Sommer kündigt und der Vertrag noch regulär bis diesen Januar läuft, ist man ja wohl berechtigt den Vertrag auch in Ansrpuch zu nehmen.

Deshalb habe ich ja auch nicht nach der Kündigung geschrieben. Sondern nach dem Kündigungstermin. Also dem Folgetag am dem der Vertrag beendet ist.
 
6 Monate dürften aber eigentlich absolut ausreichen. Kenne keine Kündigungsfrist bei Handyverträgen, die länger als 3 Monate ist.
 
Indako schrieb:
Deshalb habe ich ja auch nicht nach der Kündigung geschrieben. Sondern nach dem Kündigungstermin. Also dem Folgetag am dem der Vertrag beendet ist.

Srry dann geht das auf meine Kappe :)
 
Das liegt daran, das man Verträge nicht nur Schriftlich, Telefonisch oder Mündlich abschließen kann, sondern auch durch Entsprechendes handeln.

das was du meinst wäre dann Konkludentes Handeln. Allerdings hab ich da meine Zweifel ob das tatsächlich in diesem Fall so stimmt.
 
Zurück
Oben