"Kurz Packet geöffnet"

SunOfSolaire

Cadet 3rd Year
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Juli 2018
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Hallo verehrer der Sonne \o/
Das wird wieder viel Text, aber es würde auch vlt. reichen die Bilder durchzusehen.

ich habe vor einer halben Ewigkeit ein Schnäppchen auf Ebay gefunden gehabt. Eine angeblich neue Gigabyte GTX 1070 G1 (8gb) für nur 250€. Da ich seit einem Monat nach einer neuen Grafikkarte suchte, habe ich sofort zugeschlagen! In der Beschreibung und in der Antwort des Verkäufers stand (Anhang 1), dass die meisten Karten neu&OVP sind.
Anhang_1.jpg

Klingt doch super. Eine Rechnung ist angeblich auch dabei... da kann doch nichts schiefgehen. Nur gefiel mir es nicht, als er sagte, dass nur ein Jahr Gewährleistung dabei ist. Normalerweise hat man doch 2 oder 3 Jahre Garantie oder etwa nicht? Wenn ich Rechnung höre denke ich sofort an
Rechnung => RMA falls was kaputt geht. Aber er meint, man kann das Produkt für 3 Jahre Garantie registrieren...

Habs trotzdem durchgezogen und plötzlich höre ich, dass (Anhang 2) die Verpackung aufgemacht wurde um die Seriennummer zu entnehmen.
Anhang_2.jpg
Also ist die Karte wohl wirklich ungeöffnet gewesen. Aber wurde Sie denn auch benutzt? Es wurde laut seiner Aussage nicht für Mining benutzt. Das einzige was ich kontrollieren könnte wären vlt. Spuren an dem Anschluss, also an diesen Metall Streifen, um sicher zu gehen.

Was haltet ihr von der ganzen Sache. Macht es Sinn, dass man die Seriennummer der Grafikkarte entnimmt bevor man Sie verkauft? Vlt schickt man ja ne andere kaputte zurück? Könnte es B-Ware sein, weil Restposten24 eine Seite für sowas sein könnte. Ich habe über PayPal auf Ebay bezahlt. Hätte auch ne 1080ti für 400€ (neu) erwerben können, aber da gab es nur Überweisung (unsicher obwohl der Verkäufer 12k sterne Hatte und 100%positives Feedback).
 
Die Seriennr. steht normalerweise draussen am Karton.....
 
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Bei gebrauchter Ware sind 12 Monate Gewährleistung üblich, unabhängig davon greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Garantie gibt es vom Hersteller, da hat der Verkäufer nichts mit zu tun.

Wenn du Neuware möchtest musst du auch bereit sein Neuware zu bezahlen...
 
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iamunknown schrieb:
Bei gebrauchter Ware sind 12 Monate Gewährleistung üblich, unabhängig davon greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Garantie gibt es vom Hersteller, da hat der Verkäufer nichts mit zu tun.

Wenn du Neuware möchtest musst du auch bereit sein Neuware zu bezahlen...
Hatte ich vor, aber das Angebot war verlockend. Ich habe garnicht daran gedacht das es etwas komplizierter werden würde, zumal ich mich da auch nicht so gut auskenne. Fängt die Gewährtleistung nicht schon bei ihm an? Er hat doch die Karte zuerst gekauft gehabt. Müsste ich dann nicht eine geminderte Gewährleistung haben? Und kann ich wirklich meine Karte bei Gigabyte anmelden?
 
Da der Shop als gewerblicher Händler auftritt und du Endverbraucher bist, muss dir der Shop 1 Jahr Gewährleistung auf die gebrauchte Ware geben. Irgendwie seltsam ist das Ganze aber schon. Zu 90% unbenutzte Grafikkarten, die als Ersatz für ein Rechenzentrum (wofür braucht man da soviele Grafikkarten???) gedacht waren? M.E. unglaubwürdig.
 
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SunOfSolaire schrieb:
Hatte ich vor, aber das Angebot war verlockend. Ich habe garnicht daran gedacht das es etwas komplizierter werden würde

Kennst du den Spruch "Gier frisst Hirn?"

Ich will dir damit nicht zu nahe treten... Aber "zu verlockende Angebote" auf eBay haben oft Haken.
Ich hoffe, dass das ganze zufriedenstellend für dich ausgeht.
 
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Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du ja 14 Tage Widerrufsrecht - und hoffentlich mit PayPal bezahlt. Wie bereits geschrieben, ist bei Gebrauchtware die Reduzierung der Gewährleistung auf 12 Monate erlaubt und wird meist auch so praktiziert. Ich würde die Karte sicherheitshalber mit GPU-Z testen.

Ob die Aussage stimmt, dass nur ein Teil er Karten gebraucht wurde, wird sich wohl nicht feststellen lassen. Natürlich musst du damit rechnen, dass die Karte gebraucht wurde, aber dafür stimmt halt auch der Preis. Warum das mit dem Öffnen und notieren der Seriennummer noch einmal erwähnt wurde... das kann ich nicht beantworten.
 
SilenceIsGolden schrieb:
Da der Shop als gewerblicher Händler auftritt und du Endverbraucher bist, muss dir der Shop 1 Jahr Gewährleistung auf die gebrauchte Ware geben. Irgendwie seltsam ist das Ganze aber schon. Zu 90% unbenutzte Grafikkarten, die als Ersatz für ein Rechenzentrum (wofür braucht man da soviele Grafikkarten???) gedacht waren? M.E. unglaubwürdig.
Ich glaube, da "Orelando" eigentlich Klamotten etc. Verkauft, dass die in Kooperation oder so mit "Restposten24" Grafikkarten loswerden wollten, die ein anderer Händler nicht verkaufen konnte. Hab mir das gerade kurz angeguckt und ich glaube die Website ist für solche Superschnäppchen gedacht. "Konkurswaren, Insolvenzwaren, nicht verkaufte Produkte, etc."
 
Erdnussmus schrieb:
Ob die Aussage stimmt, dass nur ein Teil er Karten gebraucht wurde, wird sich wohl nicht feststellen lassen.
Wahrscheinlich erhalten alle Käufer eine der 10% Karten, die benutzt wurden. Die 90% die nie genutzt wurden verschwinden im Nirvana. Der Verkäufer versucht sich mit der Formulierung einfach nur abzusichern. Der Käufer denkt dann: "Pech gehabt, war wohl eine der 10%".

Erdnussmus schrieb:
Warum das mit dem Öffnen und notieren der Seriennummer noch einmal erwähnt wurde... das kann ich nicht beantworten.

Ist doch ganz einfach....
...um oben genanntes Vorgehen zu verschleiern.
Niemand kann dann noch nachweisen, ob die Karte tatsächlich erst kurz vor Versand geöffnet wurde. Was, wie schon erwähnt völlig unnötig wäre, da sie Seriennummer auch im ungeöffneten Zustand ablesbar ist.


Hier wird mit folgendem Effekt immer und immer wieder Geld gemacht:
SunOfSolaire schrieb:
Hatte ich vor, aber das Angebot war verlockend
Cronos83 schrieb:
Kennst du den Spruch "Gier frisst Hirn?"
 
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Erdnussmus schrieb:
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du ja 14 Tage Widerrufsrecht - und hoffentlich mit PayPal bezahlt. Wie bereits geschrieben, ist bei Gebrauchtware die Reduzierung der Gewährleistung auf 12 Monate erlaubt und wird meist auch so praktiziert. Ich würde die Karte sicherheitshalber mit GPU-Z testen.

Ob die Aussage stimmt, dass nur ein Teil er Karten gebraucht wurde, wird sich wohl nicht feststellen lassen. Natürlich musst du damit rechnen, dass die Karte gebraucht wurde, aber dafür stimmt halt auch der Preis. Warum das mit dem Öffnen und notieren der Seriennummer noch einmal erwähnt wurde... das kann ich nicht beantworten.
Er hat es als Neu eingeschrieben. Nicht als gebraucht. Nichtmal als Neu (siehe artikelbeschr.). In der Bescheibung stand aber, dass es ggf. Generalüberholt sein könnte.

Außerdem habe ich schon darauf geachtet, dass es über PayPal abläuft. Sonst hätte ich ja zur GTX1080ti für 400€ greifen können. Die hatte aber nur Überweisung als Möglichkeit.

Also man sollte in erster Linie auf die Sicherheit achten. Er akzeptiert auch eine Rücknahme innerhalb 1 Monats. Trotzdem will ich an dem Glauben festhalten, dass ich ein super Schnäppchen erwischt habe. Ich habe darauf geachtet, dass alles sicher ist. Ich will aber wissen wie das mit der Garantie etc. abläuft und ob es ein Verarsche-Klischee gibt, über das ich nicht bescheid weiß. Daher schreibe ich hier und nicht mit Gigabyte. Warum kontrolliert jmd die Seriennummer auf der Karte???
 
Tut mir leid, dass ich bei dem Thema so deutlich bin, aber so ist es nunmal in 95% aller Fälle.
Ich wünsche dir, dass du zu den 5% gehörst, bei denen es tatsächlich so ist, wie beim Artikel beschrieben.
 
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Zumindest auf dieser Seite steht nichts davon, dass ein Endkunde eine Garantie seitens Gigabyte erhält.
Auch ein anders lautendes Vorgehen im Falle einer Produktregistrierung wird nicht erwähnt.

https://www.gigabyte.com/de/Support/Warranty/Graphics-Card

Da müsstest du dich zur Nachfrage ggf. an Gigabyte wenden. Aber augenscheinlich wird die Endkunden-Garantie nur im Verhältnis Händler->Endkunde vergeben. Und hier gibt dir der Händler keine Garantie, sondern nur Gewährleistung.

Falls es als Gebrauchtkauf gilt, kann er sie auf 12 Monate begrenzen. Ansonsten 24 Monate.
 
SunOfSolaire schrieb:
Er hat es als Neu eingeschrieben. Nicht als gebraucht. Nichtmal als Neu (siehe artikelbeschr.). In der Bescheibung stand aber, dass es ggf. Generalüberholt sein könnte.

Dann hat der Verkäufer ja alle Möglichkeiten....



-ggf generalüberholt
-90% unbenutzt (was ist mit den anderen 10%? - Ich wette du bekommst eine der 10%)

SunOfSolaire schrieb:
Trotzdem will ich an dem Glauben festhalten, dass ich ein super Schnäppchen erwischt habe.

Natürlich willst du das!
Wer gesteht sich schon gerne ein einem Betrüger zum Opfer gefallen zu sein?

Nochmal:
Es gibt KEINEN.... WIRKLICH KEINEN plausiblen Grund, eine ungenutzte Karte zu öffnen um die Seriennummer "aus der Verpackung" zu entnehmen - die steht aussen drauf!
 
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Eigene Daten geschwärzt und die des Händlers offengelegt.

Hier haben sich die richtigen "Schurken" gefunden.

Die Geschichte mit "Consumerkarten" in einem Rechenzentrum ist schon Quatsch. Mining wäre übrigens eine sehr schonende Nutzung der Karten, da dort aus Effzizenzgründen undervoltet wird.

Ich würde die Ware zurückgeben, da das Angebot unseriös erscheint.
 
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Habe damit gerechnet, dass die Antworten so deutlich sind. Habe aber auch schon ein Plan B gehabt. Das heißt im Endeffekt also:
Ich habe nur 1 Jahr Gewährleistung, weil er es ja als Neu/Generalüberholt angibt. Oder... habe ich überhaupt 1 Jahr Gewährleistung bei einem generalüberholten Gegenstand??

Ich werde die Karte einmal komplett durchtesten. Wenn ich Gebrauchsspuren entdecke, geht Sie direkt wieder zurück. Außerdem wurden über 250 Stck. verkauft. Könnten ne Menge wieder an ihn zurück gehen, wenn das Verarsche ist.

Trotzdem, es besteht immer eine kleine Chance auf Wahrheit und Gerechtigkeit auf diesem Ponyhof. Was wären wir für Pessimisten, wenn wir einfach dieses Fünkchen Hoffnung wegwerfen würden.
Lasst mir meinen Traum *~*
 
SunOfSolaire schrieb:
Lasst mir meinen Traum *~*

Natürlich lassen wir dir den Traum.
Ich hoffe, das Erwachen ist nicht so schlimm.

Wer Ebayartikel mit Beschreibungen wie "zu 90%" kauft hat sowieso nen Hang zur Träumerei oder ist latent masochistisch....

Ich wünsche dir (ernsthaft) viel Glück.
 
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Generalüberholt ist auch gebraucht, also 1 Jahr Gewährleistung hast du bei einem gewerblichen Händler immer. Wobei sich da schon wieder die Frage stellt, was hier unter generalüberholt zu vestehen ist und warum das nötig war, wenn doch 90% unbenutzt sind. Wenn die Karte soweit funktioniert, dann überlege dir einfach ob der niedrige Kaufpreis das Risiko eine Mininghure oder was auch immer erwischt zu haben, wert ist. Wenn ja behalten, wenn nein, zurück damit. Mir persönlich wäre die Karte nichts, aber ich hätte sie mit diesen zweifelhaften Angaben auch gar nicht erst gekauft.
 
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