Lärmbelästigung durch Mieter über mir

In vielen Wohnhäusern die in einzelne Wohnung unterteilt sind, gibt es von Seiten der Hausverwaltung und/oder Hauseigentümer eine Hausordnung, in der i.d.R. von klaren Ruhezeiten die Rede ist. Außerdem schreibt das WEG (§14 speziell) vor, dass durch die Nutzung der Wohnung durch Mieter "keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst".

Vergleiche auch:
- http://dejure.org/gesetze/WEG/14.html
- http://www.rechtsportal.de/Mietrech...zeiten-und-unzumutbare-Laermbeeintraechtigung
 
das messgerät brauchst du erstmal nicht. wenn es nach 22h zu doll laut wird, ruf bei der polizei an, aber nicht die 110 sondern die normale nummer. es besteht eine gute chance, das er dann sein verhalten ändert.

weiterhin würde ich mit dem vermieter sprechen und ihm sagen, wenn ER das nicht mit seinem mieter in den griff bekommt, das du die miete kürzen wirst.

das sollte fürs erste reichen.
 
Vermieter / Hausverwaltung, die kümmern sich drum.

Wenn du Ruhe benötigst und auf beim 2-3. bitten nicht reagiert wird, dann melde es meinetwegen der Polizei. Vielleicht solltest du einfach am Wochenende auch einmal drüber wegsehen, oder hast du Kinder / musst am Wochenende arbeiten? (dann verstehe ich es das du ruhe haben willst).

Ich glaube du hast dich über die Jahre sehr in diese Sache reingesteigert (beurteile das nun einfach mal von außen, kenne die Lärmpegel nun nicht), so dass du dir vielleicht eine andere Wohnung suchen musst, weil du glaube ich dort nicht mehr deine, dir so wichtige, Ruhe finden wirst.
 
Wenn die Ruhezeiten gebrochen werden , dann würd ich die Polizei anrufen , weil das eine ganz klare Lärmbelästigung ist.
 
Sumpfmonster schrieb:
Beschwerden beim Vermieter werden, so denke ich, nur etwas bringen wenn sich mehrere Nachbarn gemeinsam beschweren.

Er weiß ja nicht, ob sich noch andere beschwert haben. Wenn sein Haus jedoch wirklich so hellhörig gebaut wurde, dann ist soetwas schon gut möglich. Da er es nicht beigeschrieben hat nehme ich jedoch an, daß er Kontakt zu Nachbarn nur sucht, wenn es sich nicht vermeiden läßt.

TwiggyR schrieb:
Ähnlicher Fall bei mir. Habe mich auch irgendwann an den Vermieter gewendet. Ich meine auch gehört zu haben, das es sowas wie "Unruhezeiten" gar nicht gibt. Kenne mich mit den Gesetzten in der Hinsicht nicht aus.

Dank des Internets (ja, genau, das Forum hier ist auch schon internet) und Diensten wie Google oder wikipedia ließen sich die Gesetze und ältere Gerichtsurteile zum Thema Lautstärke und Ruhezeiten einfach finden.

TwiggyR schrieb:
Also wenn ein Nachbar ein oder 2 mal im Monat Party machen darf, dann mit Genehmigung des Vermieters oder/und mit den Mietern.

Wo kommen wir denn da hin, wenn jemand in einem Mehrfamilienhaus 1-2 im Monat "Krach" machen darf. Dann hört der Krach ja nie auf bei einem Mehrfamilienhaus.

Wo kommen wir denn da hin, wenn man sich eine Erlaubnis vom Vermieter und/oder sämtlichen anderen Mietern holen muß wenn man mal mehr als ein Buch lesen will daheim?

Es gehört nunmal zum Alltag, daß man in seiner Wohnung mal staubsaugen muß. Daß man mal Löcher in die Wand bohren muß um etwas aufzuhängen. Daß man mal den Mixer in der Küche anmacht... und wenn das nun nicht mitten in der Nacht ist dann gehört das zum Alltagslärm dazu.

Wer in einem Haus wohnt, wo man seinen Nachbarn atmen hört, dann stellt sich eher die Frage, warum er da *immernoch* wohnt. Nachbarn anmeckern macht weder den Nachbarn noch sich selbst glücklich.
 
Schau mal in die Hausordnung. Dort sollten die Ruhezeiten erwähnt sein. Beschwere Dich beim Vermieter, schriftlich und mit Einlieferungschein. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Hausordnung (Ruhezeiten) forderst Du den Vermieter mit Fristsetzung (z. B. vier Wochen) auf, für die Einhaltung zu sorgen. Sollte das nicht fruchten dann drohe mit der Einbehaltung von einem Teil der Miete.

Davon unabhänig ist ein Anruf bei der Polizei immer gut. Eventuell nimmst Du nicht die 110 denn diese Nummer ist nur für Notfälle gedacht. Jede Polizeidienststelle hat auch eine Festnetznummer unter der sie zu erreichen ist.

Grundsätzlich solltest Du diese Anrufe bei der Polizei sowie das Vorgehen der Beamten schriftlich dokumentieren und ebenfalls mit in deine Schreiben an den Vermieter auf nehmen. Auch das Verhalten der Mieter sollte schriftlich festgehalten werden (Ort, Datum, Geschehen).
 
sowas wie eindeutige "Ruhezeiten" gibt es nicht; es gibt auch Leute die Nachtschicht haben, und auch mal abschalten wollen ( Musik hören, DVD schauen o.ä.) , auch die haben ein Recht dazu, so wie es aussieht, kannst Du nur an die vernunft deiner Nachbarn appellieren
 
Ich weiss nicht, wie alt du bist und was du beruflich machst. Aber offenbar bist du zu jeder Tages- und Nachtzeit zuhause.

Ich finde deinen Ansatz im Eröffnungspost falsch: du suchst eigentlich nach einem Instrument, um zu beweisen, dass deine Nachbarn zu viel Krach machen. So weit, so gut. Aus deinen weiteren Beschreibungen scheint aber hervorzugehen, dass deine Nachbarn nichts anderes gemacht haben, als zu LEBEN. Nun ja, es mag die eine oder andere Ausnahme gegeben haben. Aber insgesamt haben deine Nachbarn die Mietsache NICHT zweckentfremdet.

Dein Problem, also der übermässige Lärm, hat also klar damit zu tun, dass die Wohnung so hellhörig ist. Du richtest deshalb deinen Zorn gegen die falsche Partei. Du musst bei deinem Vermieter darauf drängen, dass er Isolierungsmassnahmen vornimmt. Es kann ja nicht im Ernst deinen Nachbarn zum Vorwurf gemacht werden, wenn du deren Gähnen durch Boden und Decke hindurch hören kannst.

Entweder arrangierst du dich damit (um den Preis der günstigen Miete beispielsweise), oder du gehst dem Vermieter auf die Nerven. Aber zu verlangen, dass deine Nachbarn aufhören zu atmen (ja, ein bisschen übertrieben ;)), geht zu weit, macht dich unbeliebt und bringt dir in der Sache nichts.
 
Das Problem ist, ich will hier wohnen bleiben. Meine Uni ist gleich um die Ecke und meine Frau arbeitet auch nur paar Meter weiter.

Oben im Dachgeschoss wurde auch schon am Schallschutz geschraubt aber scheinbar unzureichend. Die Mieter im 2. OG schlafen nachts nur noch mit Oropax.

Komisch finde ich nur, dass der Lärm so stark nach unten geht aber nach oben kommt nichts an.

Der Nachbar im 2.OG ist eher ein unangenehmer Nachbar. Als der Nachbar über mir außerhalb der Mittagsruhe mehrere Tage gebohrt hat kam der sofort runter. Dem Nachbar im Dachgeschoss hat der die Tür eingetreten - naja fast. Jedenfalls ist der nach paar Wochen ausgezogen.
 
ich dächte, da kam auch mal ein Bericht bei Galileo, wenn ich mich nicht irre
 
Ich halte Dich eigentlich auch eher für den Störer im Haus. Wenn Du selbst das Gähnen hörst mußt du ja
ständig konzentriert drauf sein was über dir abgeht. Mein Rat, schalt einfach mal ab !

Leben und Leben lassen. Mach Deine Nachbarn nicht dafür verantwortlich wenn Du keinen Spaß und keine Freunde im hast. Vielleicht änderst Du ja auch einfach mal Dein spießiges Verhalten, dann wirst Du vielleicht auch mal zu der einen oder anderen Party eingeladen. ;)
 
Ich halte hier das Zitieren von irgendwelchen Paragraphen für Augenwischerei. Einige Leute kümmert das einen Scheiß und diese argumenteiren auch noch mit der Begründung "Will mich ja nicht wie ein Mäuschen verhalten".

Wenn Häuser nicht gut gedämmt sind 50-60er Jahre, dann hilt alles nix. Der ruhige Mieter, zieht wahrscheinlich ziemlich schnell wieder aus, und der neue Nachbar benimmt sich wie der Elefant im ....

Mir scheint, du hast ein asoziales Haus erwischt. Wahrscheinlich mit günstiger Miete.
 
Der Nachbar im 2.OG ist eher ein unangenehmer Nachbar. Als der Nachbar über mir außerhalb der Mittagsruhe mehrere Tage gebohrt hat kam der sofort runter. Dem Nachbar im Dachgeschoss hat der die Tür eingetreten - naja fast. Jedenfalls ist der nach paar Wochen ausgezogen.

Sorry, dass ich lachen muss, ich weiß ist ein ernsthaftes Thema, aber das sind ja Zustände da würde ich schon aus Prinzip nicht mehr wohnen wollen, mal Abseits vom Thema Lärmbelästigung.
 
@Togri: nicht dein Ernst oder? Wenn das Haus so alt ist, dann wird es durch den Bass auseinander fallen... sehr kontraproduktiv... wobei... es herrscht dann endlich RUHE :-D
 
Dann würde ich eher mal eine neue Wohnung suchen , wenn das dann schon so abgeht , dass die Tür fast eingetreten wurde , dann ist es nicht mehr normal
 
@ zazie

Stimmt nicht! Die Nachbarn nehmen keine Rücksicht! Der ganze Tag steht ihnen frei zum Leben warum muss dies um 0 Uhr stattfinden?

Außerdem sieht das Gesetz folgendes vor: Zimmerlautstärke kann nicht objektiv anhand von Messwerten allgemein definiert werden, weil die baulichen Gegebenheiten (Lärmschutzfähigkeit der Wände, Decken und Böden) von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich ausfallen. Die Schwelle für Zimmerlautstärke ist in einem hellhörigen Haus niedriger als in einem hervorragend bedämpften Gebäude.
Der Begriff der Zimmerlautstärke wird in der Regel im Mietrecht behandelt, mit dem sich zumeist - wegen der geringen Streitwerte - unterinstanzliche Gerichte zu befassen haben. In zwei Grundsatzurteilen hat jedoch auch der Bundesgerichtshof zu dieser nachbarrechtlichen Frage Stellung genommen.
Zimmerlautstärke sind demnach Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet[2]. Es kommt also darauf an, ob die Nachbarn die Geräusche gerade noch wahrnehmen können. Wird diese Wahrnehmungsschwelle jedoch überschritten und sind Geräusche deutlich hörbar, ist die Grenze der Zimmerlautstärke überschritten. Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ("Nachtruhe") ruhestörenden Lärm, verursacht z. B. durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören oder Herumtrampeln, zu unterlassen[3]. Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstärke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten[4][5].
Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren; ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Es kommt aber auch auf die Art der Lärmquelle an. So ist der Lärm aus Kinderfreizeit hinzunehmen[6],

Quelle Wikipedia
 
die dinger kosten 12.000 €, das wird etwas heftig, nur für einen SPAß
 
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