Lehrer behält Handy übers Wochenende

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DisConnect schrieb:
Fazit: Nächste mal besser aufpassen
jab. vor allem im deutschunterricht.

oder man könnte sich auch einfach mal an die regeln halten. aber das ist wahrscheinlich nicht 1337 genug. wenn ich dran denke, dass leute wie du mal dieses land am laufen halten sollen, wird mir schlecht 8[
 
Guten Morgen allerseits.

Eigentlich wollte ich in diesem Thread gar nicht antworten, doch angesichts eines noch nicht zur Sprache gekommenen Aspektes sowie der haufenweise hier verbreiteten juristischen Unwahrheiten habe ich es mir anders überlegt.

Als erstes:
Unterstellt, dass DisConnect die Situation hier richtig wiedergegeben hat, hat sich der Lehrer in der Tat strafbar gemacht.

Und zwar genau zu diesem Zeitpunkt:
DisConnect: schrieb:
All das habe ich ihm nach dem Untericht auch gesagt und er antwortete:'Ich bin geneigt NEIN zu sagen'. Dann schlug er mir die Tür vor der Nase zu.

Fakt ist, dass in keinem Falle, ganz gleich welche Störung im Unterricht vorgelegen hat, die Herausgabe des Telefons erzwungen werden darf. Nicht aufgrund einer Schulordnung, nicht aufgrund einer anderweitigen Bestimmung.

Fakt ist aber auch, dass im Falle einer Weigerung der Herausgabe andere Maßnahmen ergriffen werden dürfen (so zB Strafarbeit, Entfernung aus dem Klassenraum, etc.). [Und bevor hier wilde Spekulationen entstehen: Nein, die Drohung mit anderen Konsequenzen stellt keine strafbare Nötigungshandlung dar.]

Daraus ergibt sich nun, dass die Abgabe des Telefons freiwillig erfolgt sein wird, um anderweitige Konsequenzen zu vermeiden.

Ab dem oben zitierten Zeitpunkt, nämlich der Nachfrage nach dem Unterricht, ob der TO sein Telefon zurückerhalte, ist diese Freiwilligkeit entfallen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er nun nett gefragt hat oder es herausverlangt hat. Es reicht die Bekundung des Willens, dass er nun sein Telefon zurückhaben möchte. Hier tätigt § 985 BGB eine klare und eindeutige Aussage.

Nachdem nun die Freiwilligkeit hinsichtlich der Überlassung des Gerätes entfallen war, hätte es herausgegeben werden müssen.

Ist der Lehrer nun der Auffassung, dass die erzieherische Wirkung seiner bisherigen Maßnahme nicht ausreicht, hätte er wiederum anderweitige Konsequenzen ankündigen müssen. Dies ist vorliegend nicht erfolgt, sondern dem Berechtigten wurde sein Eigentum nun gegen seinen Willen vorenthalten.

Und genau dafür kennt das Strafrecht einen Straftatbestand: Unterschlagung § 246 StGB. Vorliegend sogar unter der strafschärfenden Regelung des Absatzes 2.

Und genau dies führt zu einem herrlichen Paradoxon:
Der Lehrer hat ein inadäquates Verhalten mittels eines ebenfalls inadäquaten Verhaltens sanktioniert. Wunderschön, nicht wahr? :evillol:


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Soviel dazu. Es ist davon auszugehen, dass sich der Lehrer über die Tragweite seiner Entscheidung gar nicht im Klaren war. Dass sowas ganz böse ins Auge gehen kann, zeigt das folgende Bsp:

Was wäre denn gewesen, wenn über das Telefon bereits ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen worden wäre, dessen Erfüllungstermin am Wochenende gewesen wäre?
Zum einen hätte der Käufer, wäre er zurückgetreten, unter gewissen Umständen (das würde zu weit führen) Schadenersatz vom TO verlangen können, den der TO von seinem Lehrer herausverlangen könnte. Zum anderen hätte der TO seinen entgangenen Gewinn geltend machen können (auch hier wären weitere Ausführungen nötig, auf die ich hier verzichte).

Das Bsp. sollte nur zeigen, dass widerrechtlicher Eigentumsentzug durchaus weitreichendere Folgen haben kann.


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@ TO:

Vielleicht solltest Du Deinen Lehrer in einer freundlichen Art und Weise mal über die Umstände aufklären. Von jedwedem (juristischen) Handeln würde ich natürlich strikt abraten, da Du Dir damit nur selbst ein Bein stellst.

Unterlässt der Lehrer jedoch in Zukunft derartige Aktionen nicht, wäre eine Kontaktaufnahme mit den Schulbehörden möglich. Dies kann man nämlich auch anonym tun, die Behörden werden trotzdem ermitteln.

MfG,
Dominion.


EDIT: Für diesen Roman gibt es einen triftigen Grund: Kaffeerausch... . :D
 
Man muss auch mal die andere Seite der Medaille betrachten.
Wenn der Lehrer so strikt handelt ist davon auszugehen, dass das nicht das erste mal war, dass du durch Störung seines Unterrichts auf dich aufmerksam gemacht hast ;)

Leider gibt es nicht wenige Schüler die sich einfach nicht benehmen können, keinen Respekt haben und schier unbelehrbar sind.
Ich kann die Reaktion des Lehrers da absolut nachvollziehen, wenn irgend ein pupertäres Kind permanent den Unterricht stört, dann muss es halt mit den Konsequenzen leben, so einfach ist das.

Und dass manche (der TE eingeschlossen) hier so tun als sei ein Handy überlebensnotwendig und mit irgendwelchen sinnlosen Paragraphen um sich werfen ist äußerst grenzdebil .....

ganz ehrlich, wenn meinem Sohn das passiert wäre, hätte ich gesagt ,,hat der Lehrer genau richtig gemacht, dann kommst du wenigstens mal ein Wochenende von diesem Gerät weg, vlt. schnallst du es das nächste mal ....."
 
Mir ist neu, dass der Lehrer das mit nach Hause nehmen kann. Wenn mir mein Mobiltelefon abgenommen wird darf ich mir den Satz anhöhren: "Ausmachen, kannste dir bei der Abteilungsleitung abholen." - Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich schon in der Oberstufe bin, aber das der Lehrer das mit nach Hause nehmen kann? Hätte ich das gewusst, hätte ich mir das zurück geholt und selbst zum Schulleiter gebracht, nachher macht der damit noch was. :rolleyes:
 
@dominion1
Schön passend zusammen gefasst.
Wenn man sieht was hier skurriler Quatsch geschrieben wird von Waffe holen und weis der Kukuk was ...

@TE
Lass dein Handy Orten und Notfalls sperren, fals du den verdacht hast, dass dein Lehrer damit etwas anstellen könnte.
Ansonsten je nach dem wie gut du mit deinen Eltern auskommst ... ^^
Lass sie einen Brief an deinen Lehrer verfassen, sollte das mit der SMS an dein Mom so gewesen sein, kann man das auch gerne mit rein nehmen.

Juristisch würde ich nur gegen den Lehrer vorgehen, wenn du kein Problem hast, zum Schuljahresende die Schule zu wechseln. Je nach dem wie der Lehrer steht, macht er die sonst das Leben zu Hölle. Das ist nen ernst gemeinter Rat, wobei ich dir es so oder so weniger zu Traue eine Anzeige zu machen. Sonst hättest nämlich nciht Gefragt. Der erste Weg nach dem der Lehrer es dir nicht Herausgegeben hat, hätte der zum Rektor sein müssen.
-> Im Normalfall hätte das Handy auch dort landen müssen (meine Meinung) und du hättest es dann dort nach Schultagesende abholen dürfen.

@Rheinhesse
Erlaubt das dann einem Lehrer selbst etwas zu tun das Gesetzes widrig ist?
Extremes Gegenbeispiel, ein Räuber tötet jemand bei einem Überfall. Erlaubt das der Polizei automatisch, dass sie ihn erschießen darf? (Extremes Beispiel wie schon gesagt)
-Sein Verhalten war klar Falsch, sowohl das des Schülers SMS schreiben während des Unterrichts aber auch des des Lehrers.

Was meiner Meinung gar nciht sein kann, dass du es nicht Ausschalten durftest. So kann er ohne Probleme deine ganzen Privaten Inhalte durchstöbern, ob Rechnungen oder was weiß ich.
Nen Handy/Smarthphone ist ja heute nicht weniger als ein Computer, daher wenn man was wichtiges drauf hat am Besten Vorsogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wette, der Lehrer hat das Handy auch vorschriftsgemäß (!) beim Direktorat der Schule abgegeben.
Warum sollte er das Handy vorschriftswidrig mit nach Hause nehmen?

Viel Spass beim Handy abholen beim Direktor am Montag!
 
@Darkwonder:
Wo steht denn, dass der Lehrer rechtswidrig gehandelt hat, diese popeligen Paragraphen die in einem der vorangegangenen Beiträge gepostet wurden überzeugen dich doch nicht wirklich ?! ..... Man muss dem Lehrer ersteinmal nachweisen, dass er das Handy mit nach Hause genommen hat, es ist wohl wahrscheinlicher, dass er es im Lehrerzimmer irgendwo eingeschlossen hat .....

Ich verstehe nicht warum wegen solch einer Lappalie immer solche Fässer aufgemacht werden (Handy orten, Anwalt einschalten etc. LOL), es ist gerade zu sinnbildlich wie jetzt wieder die biederen Hobbyjuristen aus ihrem Bau kommen und den Vorfall mit irgendwelchen Auszügen aus dem BGB beurteilen wollen, so einfach ist es aber mit Sicherheit nicht, es gibt auch soetwas wie das Schulgesetz, der Erziehungsauftrag eines Lehrers und noch viele weitere Faktoren die man zur Beurteileung eines solchen ,,Falls'' heranziehen muss ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist der Unterschied? Ob er das Handy nach Hause nimmt oder es in der Schule einschließt.. der Sachverhalt, das Eigentum wurde dem Zugriff des eigentlichen Besitzers entzogen ist doch absolut identisch.

Und wenn du das Schulgesetz zitierst. Es gibt auch bei Gesetzen eine Rangordnung. Das hessische Landesgericht lässt ja schließlich auch Hinrichtungen zu, aber da beugt Bundesgesetz Landesgesetz.
 
Armes, ARMES Deutschland! Ein weiteres Beispiel, wie Realitätsnähe und vor allem -bezug in der heutigen Zeit verblassen.

Wo sind die Zeiten hin, in denen Eltern ihre Kinder noch geschimpft und bestraft (ich meine nicht physisch) haben, wenn sie repsektlos gegenüber Älteren, Lehrern etc. geworden sind? Nein, da wird der Lehrer angezeigt oder der Opa einfach halb tot getreten ... Konsequenzen sind so oder so nicht zu erwarten.

Vmtl. hatte/hat der TE auch eine schwere Kindheit, hat im Elternhaus Respekt nie gelernt und wenn er im Unterricht nicht SMS schreiben kann, dann ist er bestimmt ein zukünftiger Amokkandidat! Und der Lehrer ist garantiert auch ein Perverser, der sich daheim auf die SMSn aufgeilt :freak:

@TE: Steh zu Deinen Taten und bezahl die Rechnung!
@ll: viel erschreckender als den TE, der es viel. wirklich aus rein informativen Zwecken erfragt hat, finde ich die vielen extremen Reaktionen hier im Thread, mit welcher Wehemens hier auf vermeintliches Recht geradezu gedrängt wird, jeglichen vernünftigen Menschenverstand ausser Acht lassend - gehts noch?!
@Fairy Ultra: ja, mindestens! Ich finde bei einem dermaßen massiven erzieherischen Akt sollte ein Weltgerichtshof für respektlose Schüler gegen die böse Lehrerschaar gegründet werden :)
 
Man kann jetzt darüber streiten, was der Lehrer darf und was nicht.
Ich glaube auch nicht, dass er das Handy mit nach Hause nehmen darf, aber durchaus im Sekretariat abgeben beim Rektor.
Aber mal ganz ehrlich. Was mich schon zu Schulzeiten aufgeregt hat war -und das ist erst ein Jahr her- dass meist die Störenfriede mit ihren Handys rumgefuchtelt haben und nonstop den Unterricht auch anderweitig gestört haben.
Hat der Lehrer da durchgegriffen (mit "legalen" Mitteln) war es auch die, die als erstes zum Mami und Papi gerannt sind und rumgeheult haben, wie "böse und blöde" doch der Lehrer sei.

In der 12. oder 13. Klasse war das Beste, dass einer im Unterricht mit Pornos rumgetrollt hat und unsere Deutschlehrer war und ist wahrscheinlich immer noch hart (mit dem kam man zurecht, wenn man Leistung gezeigt hat, oder es versucht hat, irgendwelche Störenfriede und andere Leute, denen ich jetzt keinen obszönen Namen geben möchte, sind bei ihm richtig schon auf die Fresse gefallen, wie es auch sein sollte, meiner Meinung nach) und hat ihm das Ding weggenommen (ich glaube auch übers Wochenende oder hat es zumindest weggesperrt in der Schule).
Er meinte dann zu ihm, entweder er schafft es das WE ohne das Ding zu überstehen, oder er wird seinen Eltern mal davon berichten, was er so auf dem Handy hat (Softcore war das wohl nicht).
Da hat der "gute liebe" Schüler dann lieber die Wartezeit in Kauf genommen.

Die Schulordnung wurde trotzdem noch einmal zum Thema Handys strikter gemacht und das Dank diesen Schülers und der Lehrer hat sich dafür bei ihm immer bedankt (ohne Scheiß).

Was ich damit sagen möchte ist, dass man sich vielleicht an die eigene Nase fassen sollte, bevor man fragt "darf der das". Meist sind die Lehrer schon sehr inkonsequent und ermahnen nur.
Bevor man aber den Anwalt einschalten will, sollte man sich selber fragen "dürfte ich das".
 
Man, man, man. Ihr wißt doch gar nicht wie gut ihr es heute habt.
Damals, als ich zur Schule ging, mußte ich jeden morgen 45km zu Fuß, auch noch bergauf, zur Schule gehen. Auf dem Heimweg, ebenfalls wieder bergauf, mußte ich noch Brennholz für die nacht einsammeln...:lol:

Naja, so ungefähr. Aber damals gab es noch keine Handy. Doch wenn wir mal unseren Rektor als Lehrer hatten, dann verbot er uns das Piepsen unserer Digital-Uhren zur vollen Stunde. Wessen Uhr piept, durfte seine Uhr abgeben. So war das. Nix mit Diebstahl oder Unterschlagung. Der Lehrer spricht Recht und Gesetz.
Das Piepen der Uhren stört schließlich den Unterricht.


Ich will gar nicht wissen, wie dieser Rektor, mittlerweile im wohlverdienten Ruhestand, auf Handy und SMS reagiert hätte....
Wahrscheinlich hätte man das Handy zusammen mit seinem Abschlußzeugniss überreicht bekommen.
 
ich behalte diesen Fred mit all seinen Halbwahrheiten und teilweise schlichtem Unfug dauerhaft ein.
Und ja, ich darf das!
 
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