Ordnungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Schule. Für diese Ordnungsmaßnahmen gilt jedoch das Übermaßverbot, was bedeutet, dass die Maßnahme angemessen sein muß.
Eine Schule darf anordnen, dass die Nutzung von Handys in Unterricht und auch in Pausen verboten ist.
Die Schule darf nicht verbieten, dass die Handys mitgebracht werden, denn die Eltern haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Kinder vor und nach der Schule erreichen zu können.
Lehrer dürfen Handys einziehen, müssen Sie jedoch später wieder zurückgeben.
Der Begriff "später" wird wohl von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt(Ende der Unterrichtsstunde/ des Unterrichtstages). Jedoch muß m. E. das Handy spätestens mit Unterrichtsschluß des Wochentages, an dem die Einziehung erfolgte, wieder herausgegeben werden.
Eine Einziehung über mehrere Tage ist rechtlich wohl nicht haltbar.