LGBTQI und das heteronormative Weltbild

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Endlich zurück zum Thema.

Herzliche Glückwünsche an alle Betroffenen. Grade die Änderung des Vornamens mach es auch einigen Menschen leichter die gar keine LGBTQAI* Bezüge haben.

Ein Gesetz, das es also besonders für diese Gruppe, im Grunde aber für uns alle besser macht.
Ergänzung ()

Vielleicht lohnt sich sogar für mich die Änderung des zweiten Vornamens. Da war zwar kein großer Leidensdruck, aber ich mochte ihn nie und bürokratisch ist er ein nerviges Anhängsel.
 
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Keylan schrieb:
Herzliche Glückwünsche an alle Betroffenen. Grade die Änderung des Vornamens mach es auch einigen Menschen leichter die gar keine LGBTQAI* Bezüge haben.
Ich würde allerdings vermuten, eine Vornamensänderung kann hier nun nur im Rahmen einer Änderung des Geschlechtes passieren. Ich weiß nicht genau an wen du denkst, aber es klingt so als wenn die meisten an die du denkst nicht ihr Geschlecht ändern wollen.
Da der Perso auch (vor allem?) der Identifizierung dient bin ich kein besonders großer Fan davon, wenn Bürger nach eigenem Gutdünken Daten darin ändern dürfen. Ein Mittelweg zwischen dem aktuellen Zustand und dem was ich laut dem Artikel da raus lese wäre mir daher lieber.
 
BeBur schrieb:
Ich würde allerdings vermuten, eine Vornamensänderung kann hier nun nur im Rahmen einer Änderung des Geschlechtes passieren. Ich weiß nicht genau an wen du denkst, aber es klingt so als wenn die meisten an die du denkst nicht ihr Geschlecht ändern wollen.
Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber de Formulierungen die ich gesehen habe geben das her.

Ich denke schon das die Gruppe der Menschen mit Differenzen zur Geschlechtsidentität die überwiegenden Nutznießer sein werden.
Aber es gibt ja vielleicht den ein oder anderen Kuhnibert oder eine Magdalena die von ihren Eltern mit der ausschweifenden Namen bedacht wurde, sich aber eigentlich seit dem Kindergarten nur mit dem Rufnamen (Bert, Magda, Lena) identifizieren.
Oder eben wie bei mir der zweite Vorname, der eben wenn überhaupt nur als störend wahrgenommen wurde, und bei Auslandsreisen mit Visa und Co. auch schon mal Kopfschmerzen bereiten kann.

Zum Perso, wurde hier schon ausgeführt, dass das Geschlecht eh nicht drin steht und Namensänderungen gab es auch bisher mit entsprechendem Grund ohne Probleme. Da wurde sogar ein mehrfacher Namenswechsel aufgrund z.B. von erneuter (2. 3. oder auch 4.) Eheschließungen bisher als handhabbar akzeptiert.
 
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Keylan schrieb:
Zum Perso, wurde hier schon ausgeführt, dass das Geschlecht eh nicht drin steht und Namensänderungen gab es auch bisher mit entsprechendem Grund ohne Probleme. Da wurde sogar ein mehrfacher Namenswechsel aufgrund z.B. von erneuter (2. 3. oder auch 4.) Eheschließungen bisher als handhabbar akzeptiert.
Das sind halt nachweisbare Gründe. Ich persönlich kann mir allerdings gerade nicht vorstellen, inwiefern eine Änderung des Vornamens ein Problem darstellt, das über Verwaltungsangelegenheiten hinaus geht (ka wie groß diese sind).

Zum Thema Geschlecht würde mich die konkrete Perspektive der Polizeibehörden interessieren, diese sind ja die üblichen Entitäten, welche mit dem Pass in Kontakt kommen.
 
BeBur schrieb:
Zum Thema Geschlecht würde mich die konkrete Perspektive der Polizeibehörden interessieren, diese sind ja die üblichen Entitäten, welche mit dem Pass in Kontakt kommen.

Welche Problemfelder stellst du dir denn darunter vor?
Das Foto im Ausweis sollte zur Identifikation ausreichen.
 
knoxxi schrieb:
Nur als kleine "Randnotiz" zu der Diskussion hier

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/neues-selbstbestimmungsgesetz-101.html

Für den einen oder anderen aber vllt bedeutsam.

Ja das hat uns und die ganze Trans Community sehr gefreut.

Allerdings befürchten wir schon die nächsten Fallstricke welche daraus resultieren könnten (Betonung liegt auf könnten).

Dadurch, dass das ganze Thema weg von „Krankheit“ geht, besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse in Zukunft die GA-OP nicht mehr zahlen wird.

Das sind pro OP mal eben schlappe 10.000 bis 15.000€.
Nach dem man die 15.000 bis 20.000€ für die Face feministion surgey schon selber zahlen muss - und man auch meistens den Brustaufbau zahlen muss, ist das schon echt knackig. Trans sein wird so zu etwas, was sich nur die Oberschicht leisten kann.

Klar, verzichte ich halt bis zur Rente auf ein neues Auto, dann passt das. Aber gibt ja vielleicht auch Menschen in Deutschland welche weniger verdienen und trotzdem die Hilfe brauchen.
 
Karan S'jet schrieb:
Dadurch, dass das ganze Thema weg von „Krankheit“ geht, besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse in Zukunft die GA-OP nicht mehr zahlen wird.
Also zum einen sind die gefeierten Maßnahmen ja auch gerade dazu da den Leidendruck zu reduzieren, das die Notwendigkeit für diese Eingriffe ggf. wirklich sinken könnte.
Zum anderen dachte ich, das es doch weiterhin die Geschlechtsidentitätsstörung als Krankheit gibt, die eben explizit auf den Leidensdruck und nicht die Transidentität selbst geht und somit ein probates Mittel wäre hier zu unterscheiden ob Kassen zur Übernahme von Leistungen verpflichtet sein sollten.

Vielleicht bringe ich da auch was durcheinander, aber für mich klingt das gerade etwas Konfus.

Karan S'jet schrieb:
Trans sein wird so zu etwas, was sich nur die Oberschicht leisten kann.
Ich dachte man kann auch Trans sein ohne eine Hormonbehandlung oder GAOP für Notwendig zu erachten? Vielleicht willst du noch mal an deiner Formulierung feilen?

Sonst kann ich zu den Bedenken nur sagen, dass ich als nicht betroffener mich bisher an der Entscheidung von den Expertengremien, die die Übernahme der Kosten bewilligt haben nicht Aufgerieben habe.
Und eben so wenig würde ich selbst jetzt protestieren, wenn diese Leistungen von diesen nicht mehr als Notwendig und damit von der Allgemeinheit zu tragen klassifiziert werden.
Da musste ich mir vorher bewusst machen, das ich einfach nicht den Einblick habe das ich das beurteilen kann und dies gilt auch im umgekehrten Fall.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Regelung dann für viele Betroffenen unfair erscheint. Die Übernahme aktuell stößt aber auch einige Leute vor den Kopf, welche diese entgegen der aktuellen Einstufung für nicht gerechtfertigt sehen.
Ich denke also wenn die Community dagegen vor gehen will ist es wichtiger an Argumenten für die Experten zu feilen, als auf die öffentliche Meinung zu appellieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Möglichkeit, den Vornamen in offiziellen Dokumenten ainfacher ändern zu können, betrifft auch lang nicht nur Transidente.

Meine erste Freundin wurde von allen "Margo" genannt. Der Ursprüngliche Namenswunsch ihrer Mutter ging in richtung der frz. Schreibweise (Margeaux) ... und die deutsche Bürokratie hat dann dafür gesorgt, dass in allen offiziellen Dokumenten "Margot" eingetragen wurde.
Nun kann die gute Frau einfach zum Standesamt gehen, und sagen "streicht bitte das t". Denn zwischen "Margot" und "Margeaux" oder einfach "Margo" liegen sprachlich Welten.
Da diese beiden Letzteren Schreibweisen im damaligen Namensregister des entsoprechenden Standesamtes aber nicht auftauchten, wurde das Kind mit dem Namen Margot bedacht ... näher kam man damals halt nicht dran.
Ich kenne die deutsche Bürokratie und bin mir daher sehr sehr sicher, dass sowas kein Einzelfall ist.

Die erleichterte Vornamenssänderung betrifft eben nicht nur Transidente, sondern einfach alle, deren eingetragener Name eben nicht zur Realität passt ... niemand nennt "Margo" wirklich "Margot" (das macht man höchstens, um sie aufzuziehen, denn sie hasst diesen Namen) und dass ist schon ihr ganzes Leben lang so ... dieser Name steht NUR auf den Dokumenten hat ansonsten aber keine Bedeutung für das Individuum ... jeder weiß, dass sie nie so heißen sollte, und dieser Name auf nicht anderes als bürokratische Unmglichkeiten zurückgeht.

Ich hoffe, dass nun auch die Gebühren für die Namensänderungen gesenkt werden ... aber das wird etwas schwieriger. Bisher war pro geändertem Buchstaben und pro geändertem Dokument eine festgelegte Gebühr fällig (natürlich wegen des Verwaltungsaufwandes der Änderung an sich).
Margot ließ ihren Namen bisher nicht ändern, weil das insgesamt auch bei einem Buchstaben schon recht teuer wird (Pass, Perso, Geburtsurkunde, SV-Ausweis, eventuell vorhandene Grundbucheinträge ... jeder einzelne zu ändernde Buchstabe kostet Geld).
Und das bedeutet, dass man sich eine Namensänderung schon heute leisten können muss. UNd da die Ausweisdukumente für die meisten von uns eigentlich nicht wirklich wichtig sind (jedenfalls nicht in allen Details), sind die Kosten bei einigen das Haupthindernis, wegen dem sie ihren Namen nicht ändern.

Bei Trasidenten Personen ist das natürlich etwas anderes. Aber auch wenn Gerd lieber Gerda heißen möchte, wird das teuer.
Aber wenigstens fällt nun der Stress weg, der schon mit der Änderungsberechtigung einhergeht ... und das ist absolut positiv.

Aber ...

Wenn ich das bisher richtig verstanden hatte, sind die psychologischen Gutachten nicht für die Namensänderung verlangt, sondern für die Änderung der Geschlechtseintragung.
Ich will die Freude nicht schmälern, aber eigentlich ist damit auf dieser operativ bürokratischen Ebene wenig gewonnen. Eine Änderung des Vornamens verlangte schon vorher keine psychologischen Gutachten sondern einfach das nötige Kleingeld und die Änderung der Geschlechtseintragung benötigt noch immer diese Gutachten.

Der Vorteil dieser Änderung liegt in der Ersetzung eines speziellen "Transsexuellengesetzes" durch ein allgemeines "Selbstbestimmungsgesetz". Wieder ein diskriminierendes Spezialgesetz weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal die Namensänderung gilt nur vereinfacht in Verbindung mit der Änderung des Geschlechtes im Personenstand.
 
Dann waren Transidente entweder vorher der einzige Spezialfall, bei dem für eine Namensänderung mehr als Gebühren nötig waren (ganz üble Diskriminierung), oder es ist einfach im Bezug auf die reine Namensänderung keine Erleichterung.
Normalerweise zahlst du die verlangten Gebühren, und dann wird dein Name geändert ... denn eigentlich kann dem Staat dein Name egal sein (Verwaltung funktioniert mit verschiedenen Nummern eh einfacher), es kommt nur darauf an, dass der Name in allen Dokumenten gleich ist, und für den damit verbundenen Aufwand zahlst du die Gebühren.
Das ist schon heute recht unkompliziert möglich ... Geld mal vorrausgesetzt.
 
DerOlf schrieb:
Dann waren Transidente entweder vorher der einzige Spezialfall, bei dem für eine Namensänderung mehr als Gebühren nötig waren (ganz üble Diskriminierung)
Ja, es war sogar damals noch schlimmer und neben dem psychiatrischen Gutachten wurden körperliche Eingriffe gefordert (Sterilisation und geschlechtsangleichende Operation), was zum glück vom Verfassungsgericht 2011 verboten wurde.
DerOlf schrieb:
Normalerweise zahlst du die verlangten Gebühren, und dann wird dein Name geändert ... denn eigentlich kann dem Staat dein Name egal sein

ist das wirklich so? Ich habe mich damit nicht beschäftigt, aber in NRW scheint es erst durch ein Vormundschaftsgericht zu gehen und es müssen trifftige Gründe vorliegen, abseits vom nichtgefallen.
das liest sich alles ziemlich restriktiv, vielleicht ist die tatsächliche Rechtsprechung da lockerer und winkt die Anträge großzügig durch.
 
Karan S'jet schrieb:
Dadurch, dass das ganze Thema weg von „Krankheit“ geht, besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse in Zukunft die GA-OP nicht mehr zahlen wird.
Ja die Krankenkassen würden sich gewiss freuen, aber ich gehe schwer davon aus, dass Trans u.ä. auch weiterhin im ICD und auch DSM auftauchen wird, schließlich existiert hier Leidensdruck der durch eine Behandlung erwiesenermaßen regelmäßig reduziert bzw. entfernt werden kann. Sprich, es wird auch weiterhin (korrekt) als Krankheit bzw. Gesundheitsproblem klassifiziert, auch wenn vielen das Framing nicht gefällt.

Keylan schrieb:
Ich dachte man kann auch Trans sein ohne eine Hormonbehandlung oder GAOP für Notwendig zu erachten? Vielleicht willst du noch mal an deiner Formulierung feilen?
Das sind verschiedene Menschen, die einen benötigen eine GA, andere nicht.

Keylan schrieb:
Und eben so wenig würde ich selbst jetzt protestieren, wenn diese Leistungen von diesen nicht mehr als Notwendig und damit von der Allgemeinheit zu tragen klassifiziert werden.
Ich schon, die GA ist schließlich kein 'nice to have' sondern die Behandlung von starkem Leidensdruck bzw. einer Krankheit und das hat in Deutschland die Gemeinschaft zu tragen.

Keylan schrieb:
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Regelung dann für viele Betroffenen unfair erscheint. Die Übernahme aktuell stößt aber auch einige Leute vor den Kopf, welche diese entgegen der aktuellen Einstufung für nicht gerechtfertigt sehen.
Das ist kein relevantes Kriterium, ausschlaggebend ist, dass hier ein Gesundheitsproblem existiert das behandelbar ist und diese Kosten zu tragen ist Aufgabe der Krankenkassen.
 
Zeitlupe_1982 schrieb:
ist das wirklich so?
Ich denke, das ist wirklich so.

Wenn wir auf die Welt kommen, bekommen wir als allererstes unsere Sozialversicherungsnummer.

Wann immer wir mit dem Staat in Kontakt treten, bekommen wir eine weitere Laufnummer (ein Aktenzeichen).

Die Namen sind von der reinen Verwaltung her nur notwendig, wel Menschen nunmal nicht dran gewöhnt sind, mit ihrer Steuer-ID angesprochen zu werden. Aber natürlich ist die das maßgebliche Erfassungkriterium beim Finanzamt. Der Name alleine macht es nämlich nicht möglich, zwischen dem selbstständigen Handwerker und der Privatperson "Max Mustermann" zu unterscheiden.
Das geschieht durch unterschiedliche Steuernummern ... eine für die Privatperson und eine für den Unternehmer.
Das Geschlecht ist dabei weitestgehend irrelevant, denn auch das ist nur eine mit der Laufnummer verknüpfte Information (genau wie Anschrift, Beruf u.s.w.).
Ein drittes Geschlecht bietet da schon Probleme, denn eine Binärvariable ist sehr viel einfacher zu handhaben, als eine mit 3 oder mehr zu erfassenden Ausprägungen.

Die Digitalisierung wird das noch weiter ausbauen ... denn da muss jedes Individuum letztlich auf eine Folge von Einsen und Nullen zusammendampfbar sein, damit das System damit überhaupt arbeiten kann.
Aber weiterhin wird der Name eben die persönliche Ansprache sein ... weil die Menschen sich mit ihren Nummern nunmal nicht identifizieren können.

Das klingt unmenschlich, ist aber einfach eine möglichkeit, die Arbeit in Amtsstuben effizienter zu gestalten ... mit den Nummmern passieren weniger Fehler, weil es dabei auch weniger Überschneidungen gibt (Meinen Namen gibt es in exakt der gleichen Schreibweise schon im normalen Telefonbuch 5 mal. Meine Sozialversicherungsnummer ist einmalig, und daher bin ich anhand der auch viel einfacher sicher zu identifizieren).
Effizienz ist eben manchmal ziemlich unmenschlich.
 
DerOlf schrieb:
Das Geschlecht ist dabei weitestgehend irrelevant, denn auch das ist nur eine mit der Laufnummer verknüpfte Information (genau wie Anschrift, Beruf u.s.w.).
Erstmal ja, aber das Geschlecht hat ja durchaus Auswirkungen, z.B. sind durch Gleichstellungsgesetze Frauen und Männer nicht mehr überall - ahem - gleichgestellt(*) gleich behandelt. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden sie ja bei gleicher Eignungs bevorzugt behandelt. Auch informell gibt es Druck, Frauenquoten zu erfüllen. etc.
Ich kann mir vorstellen, dass es noch mehr Kontexte gibt, wo das eingetragene Geschlecht eine Rolle spielen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet: ('gleichgestellt' durch gleich behandelt ersetzt)
BeBur schrieb:
Das ist kein relevantes Kriterium, ausschlaggebend ist, dass hier ein Gesundheitsproblem existiert das behandelbar ist und diese Kosten zu tragen ist Aufgabe der Krankenkassen.
Ich trage ganz selbstverständlich die Rehamaßnahmen nach Herzinfakt mit, auch bei Menschen, die das zum 2 oder 3. mal brauchen, weil sie ihren ungesunden Lebenswandel einfach nicht verändert kriegen.
Da kann ich auch Geschlechtsumwandlungen mitbezahlen ... die begegnen wenigstens einem Leiden, das der Mensch selbst nicht abstellen kann, selbst wenn er das gerne abstellen können möchte.

Ich habe viel weniger Probleme damit, die Kostenübernahme durch die Allgemeinheit bei einer GA zu legitimieren, als bei so mancher Widerstandslos übernommenen anderen Behandlung.
 
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@DerOlf

ich glaub wir reden aneinander vorbei. ich meinte eher, dass man eben gegenwärtig nicht einfach so den Namen gegen eine gebühr wechseln kann. Der staat macht da schon einen großen Wirbel drum. Zumindest erweckt das Antragsformular aus NRW, welches ich kurz überflogen habe, diesen anschein.

das es is einer modernen IT-Infrastruktur möglich wäre den namen als variable in einer relationalen Datenbank zu hinterlegen , ist ja ein anderes thema
 
@BeBur
Gleichstellung und Gleichberechtigung sind eben nicht identisch mit Gleichbehandlung ... und mit Gerechtigkeit haben alle drei eigentlich nicht viel zu tun.

Quoten und die Bevorzugung bei gleicher Qualifiikation dienen ja einem bestimmten Zweck ... nämlich die Dominanz eines bestimten Geschlechts in einzelnen Berufsgruppen abzuschwächen.

Dahinter steckt der Gedanke, die Proportionen in der Grundgesamtheit müssten sich auch in jeder Teilmenge (Stichprobe) dieser Grundgesamtheit wiederfinden lassen.
Das setzt allerdings bei der Stichprobenziehung Zufallsmethoden vorraus ... und das bringe zumindest ich nicht mit einem privatwirtschaftlichen Ausschreibungsverfahren zusammen. Das ist nicht Zufällig und daher wäre es falsch, hohe wissenschaftliche Gütekriterien an eine so getroffene Auswahl anzulegen.
Das ist grundsätzlich eine Klümpchenstichprobe, die sehr wahrscheinlich die Verteilungen in der Grundgesamtheit nicht wiedergibt.
Ausschreibungen für Unternehmensberatung interessieren nunmal nur Unternehmensberater:innen ... und wenn es davon weit mehr männliche als weibliche gibt, dann stellt eine hohe Frauenquote Unternehmensberatungen eben vor ein Problem.
Dieses Problem lässt sich mit einer Quote aber leider nicht lösen, solange Frauen und Männer in unserer Gesellschaft unterschiedliche Berufspräferenzen entwickeln.
 
DerOlf schrieb:
Dahinter steckt der Gedanke
Danke für deinen Hinweis, ich habe meinen Beitrag oben entsprechend angepasst. Gleichstellung und Co. ist hier ja nicht das Thema. Du hast recht, "gleiche behandlung" ist der korrekte Begriff.
 
DerOlf schrieb:
Wenn wir auf die Welt kommen, bekommen wir als allererstes unsere Sozialversicherungsnummer.
Das ist nicht richtig.
Die bekommen wir erst, wenn wir ins Berufsleben einsteigen.

Eine Steuer-ID wird auch erst dann vergeben, wenn wir steuerpflichtig geworden sind.

DerOlf schrieb:
Wann immer wir mit dem Staat in Kontakt treten, bekommen wir eine weitere Laufnummer (ein Aktenzeichen).
Ein Aktenzeichen bezieht sich auf den Vorgang, nicht auf die Person. Von Behörden werden keine personenbezogenen Aktenzeichen vergeben, das würde gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.

DerOlf schrieb:
Ein drittes Geschlecht bietet da schon Probleme, denn eine Binärvariable ist sehr viel einfacher zu handhaben, als eine mit 3 oder mehr zu erfassenden Ausprägungen.
Wo soll da das Problem sein? Technisch ganz sicher nicht.

DerOlf schrieb:
Die Namen sind von der reinen Verwaltung her nur notwendig, wel Menschen nunmal nicht dran gewöhnt sind, mit ihrer Steuer-ID angesprochen zu werden.
Das ist nicht der Grund.
Die Bürger werden von dem überwiegenden Teil der Institutionen anhand ihres Vor- und Nachnamens, sowie ihres Geburtsdatums identifiziert.
Deshalb ist die Vergabe von Namen nach wie vor das wichtigste Kriterium.

Denn einen Zugriff auf die Sozialversicherungsnummer, oder auf die Steuer-ID haben im Bedarfsfall nur noch die Strafverfolgungsbehörden.
 
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Keylan schrieb:
Irgendwie hab ich den Eindruck, das die aktiven Schreiber hier mehr Interesse an Besserwisserei haben als am eigentlichen Thema.
Und da kann ich mich mit dem was hier so im Aquarium gelandet ist auch selbst nicht raus nehmen.

Ich verstehe deine Kritik. Es ist aber ziemlich schwierig dagegen ohne Ausschweifungen zu argumentieren. Ich finde es auch etwas schade, dass soviel von der gestrigen Diskussion im Aquarium gelandet ist. Wenn der biologische Determinismus als Argument für die Heteronormativität eingebracht wird, kann man diesen ja eigentlich nur an der Wurzel anknüpfen, da er ja im Prinzip einen Absolutheitsanspruch in sich hat.

Aber ich möchte dieses Fass jetzt nicht wieder aufmachen. Deshalb zu dem Geschlechtseintrag:

Das Thema hat eine sehr große Relevanz für LGBTQI, weil es in gewisser weiße eine starke Abkehr von der normativen Deutungshoheit des Staates über das Individuum hat. Früher,- bzw. Heute noch- musst du einen Antrag stellen, dass du dich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlst und das dann psychologisch mit Gutachten beweisen. Über diese Beweise entscheidet dann ein Richter in einem richtigen Prozess. Durch das neue Gesetz ist es eine komplette Umkehr, ein Beweis ist unnötig. Der Staat akzeptiert es und nimmt es hin, weil es ihn im Prinzip sowieso nichts anzugehen hat (wie @DerOlf schon richtig ausgeführt hat).

Die Argumente gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz kommen immer aus der selben Ecke, man würde sich Vorteile erschleichen wollen oder Leute würden ihren Namen andauernd, wie in einem Online Game, ändern. Der LSVD hatte das hier schon früher zusammengefasst

https://www.lsvd.de/de/ct/6417-Selbstbestimmungsgesetz#mehrmalige-aenderung (Punkt 8 und 9)
 
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