Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

@ Kralle205
Kralle205 schrieb:
Vll mal bitte sich über Anwaltskosten informieren bevor man so einen Blödsinn schreibt. Die Kosten bleiben gleich, egal ob der Anwalt 1 oder 20 Schreiben schickt. Je nach Auftrag entstehen hier RA-Kosten zwischen von ca. 100-150€ außergerichtlich...
Grundgütiger. Nichts für Ungut. Leider mußte ich 2mal bis zum Landessozialgericht ziehen. Ich weiß also durchaus wovon ich rede. Mit so einem Schreiben geht immer auch ein Zeitaufwand mit einher.

Und im übrigen kommt es auch auf den Streitwert als auch auf dies an, was Honorarmäßig abgesprochen bzw. festgelegt wurde zwischen Anwalt und Mandant.
Kralle205 schrieb:
Die übrigen Ausführungen sind ebenso qualifiziert....
Oh ja, das ist wohl wahr.

So long...
 
Zuletzt bearbeitet:
Luxmanl525 schrieb:
Es ist nur so, daß der TE teils krasse Vorstellungen hat.

Welche Vorstellung des TEs genau ist denn so "krass"?
Dass er die 400€ nicht wiederhaben will, weil er mit dem damaligen Kaufpreis jetzt keine Karte mehr bekommt?
Oder dass er sein Eigentum zurückhaben will?

Nur so als Info:
Der TE hat nie gesagt, dass er 800€ von MM will. Das haben die Leute reininterpretiert.
Ergänzung ()

Der Kabelbinder schrieb:
Als Kulanz könnte man wenigstens einen Nachlass auf ein gleichwertiges Modell anbieten. So trifft man sich vielleicht irgendwo in der Mitte.

MM rückt das Eigentum des TEs nicht raus und sowas wäre in deinen Augen dann "Kulanz"? :freak:
 
@Luxmanl525

Soso Erfahrungen im Sozialrecht...
Im Sozialrecht wird allerdings nicht nach Streitwert abgerechnet (kannst gerne eine Ausnahme nennen, ich weiß keine) von daher sind die Erfahrungen schon nicht viel Wert. Aber das wird dir vermutlich bekannt sein.
Der Zeitaufwand beeinflusst maximal den Gebührensatz. Aufgrund des Schwierigkeitsgrades besteht hier aber kein Anlass für eine Gebühr über 1,3 es handelt sich hier um eine Standardangelegenheit. Ein Honorarvereinbarung ist in einem hier beschrieben Fall unüblich und auch reine glaskugelleserei. Bei Privatleuten wird ganz überwiegend nach RVG abgerechnet und daran sollte man sich auch orientieren da wird man immer einen Anwalt zu finden.
 
Hallo zusammen,

@ Bonanca
Bonanca schrieb:
Der TE hat nie gesagt, dass er 800€ von MM will. Das haben die Leute reininterpretiert.
Lies dir mal nachfolgenden Passus des TE durch:
Crazyprof schrieb:
Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
Und den hier:
Crazyprof schrieb:
Eine gebrauchte Karte kostet jetzt fast doppelt so viel.
Da bleibt kaum oder kein Interpretationsspielraum mehr. Er will seine Karte zurück - völlig zu Recht - oder dies. Wobei aus meiner Sicht noch die Möglichkeit bliebe, eine ähnliche Karte ähnlicher Performancegüte als Ersatz zu bekommen. Da müßte die Initiative aber wohl von Asus kommen. Und ich bezweifle sogar, daß Asus über diesen Fall überhaupt Bescheid weiß.

Das Ganze ist aus meiner Sicht halt etwas unglücklich angegangen worden. Der direkte Weg über Asus wäre in meinen Augen zielführend gewesen. Und ich denke auch, Asus selbst hätte da nicht lange gefackelt. Jetzt ist das Problem, daß die Karte wohl aus sonst welchen Gründen nicht mehr zurück gegeben werden kann.

@ Kralle205
Kralle205 schrieb:
Der Zeitaufwand beeinflusst maximal den Gebührensatz.
Ganz genauso ist es.
Kralle205 schrieb:
Aufgrund des Schwierigkeitsgrades besteht hier aber kein Anlass für eine Gebühr über 1,3 es handelt sich hier um eine Standardangelegenheit.
Das kannst du weder ich so aus dem Stand beurteilen. Persönlich denke ich sogar eher nicht, wegen der Marktsituation und auch des bisherigen Ablaufes. Der ist eben alles andere als Standard.
Kralle205 schrieb:
Im Sozialrecht wird allerdings nicht nach Streitwert abgerechnet (kannst gerne eine Ausnahme nennen, ich weiß keine)
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie in diesen Dingen eben mehr als üblich.

So long...
 
Luxmanl525 schrieb:
dir mal nachfolgenden Passus des TE durch:

Habe ich. Liest sich für mich nach einer Begründung, warum er nicht die 400€ will. Nicht, warum er 800€ haben will. (Spitzfindigkeit: der TE will bestimmt auch 800€. Ich will auch gerne eine Million € haben. Er würde sich insbesondere aber mit 800€ als Alternative zufrieden geben, wohlwissend (benefit of the doubt), dass er darauf keinen Anspruch hat.)


Luxmanl525 schrieb:
Der direkte Weg über Asus wäre in meinen Augen zielführend gewesen.
Meinst du damit für die Garantieabwicklung direkt mit Asus in Verbindung setzen, oder jetzt bezüglich dieses Vorfalls?
Garantieabwicklung direkt über Asus scheinen sie sogar anzubieten. Ist nicht bei jedem Hersteller üblich, wenn es aber die Möglichkeit gibt, wohl vorzuziehen.
 
Ja und nein luxmanl, der Te hat ja nun MM als Ansprechpartner. Und muss sich daher mit MM rumstreiten, egal ob die Karte noch bei Asus ist oder wo auch immer.

Leider kommt sowas recht oft vor bei MM und anderen. Gewährleistung wird abgelehnt, aber als Garantiefall zum Hersteller geschickt.
Und der Endkunde steht im Streitfall oft blöd da.

bzgl Anwalt und Kosten: gibt ja noch VZ und ÖRA. Evtl advocado, kenne die aber nur per Google Suche.
 
@Luxmanl525

Für jemanden der das schon ein paar Mal gemacht hat lässt sich das ziemlich gut beurteilen. Die Rechtslage ist nicht besonders kompliziert je nachdem was der TE will. Wenn er nur die Karte raus will gibt es keinen Grund für mehr als 1,3. Das dürfte die beste Lösung für den TE sein und da sehe ich auch keine Hindernisse. Die Marktsituation macht sie Rechtslage nicht besonders kompliziert. Der hier präsentierte Fall geht nicht über die Schwierigkeit einer 5 stündigen Klausur hinaus. Da dürfte eine 1,3 Gebühr angemessen sein. Aber selbst wenn kommen wir vll auf eine 1,5er Gebühr also maximal 180€(Streitwert von 800 Euro vorausgesetzt. Allerdings wäre die Herausgabe 400€, da wären wir bei 105 €)
Angesichts der Preisdifferenz von 400 Euro lohnt sich das. Wenn es darüber hinaus so kompliziert ist wie du behauptest umso besser, dann kann man die Kosten gleich dem Gegner in Rechnung stellen.

Bezüglich des Einzelfalls bin ich gespannt konstruier mal einen. Einfach pauschal solche Behauptungen/Phrasen raushauen ist etwas schwach aber bei der Qualität der Beiträge auch nicht anders zu erwarten. Im Sozialrecht gibt es ganz andere Gebührentatbestände als im Zivilrecht.
 
Crazyprof schrieb:
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
Den Satz habe ich geschrieben, nur zur Klärung warum ich diese Option ablehne.
Mit diesem Betrag kann mein Rechner nicht wie früher funktionieren.

Was ich eigentlich will, steht doch deutlich als Titel.
Ich hoffe das ist jetzt klar für alle.

Luxmanl525 schrieb:
Du hast die richtige Vorgehensweise gewählt. Richtig verfahren würde der TE, wenn er ein Schreiben an MM richtet und per Einschreiben eine Frist setzt und zum Ausdruck bringt, daß er sein Eigentum zurück will. Das gehört übrigens zu einem ordentlichen Rechtsweg dazu. Das ist etwas, was der Anwalt in jedem Fall auch tun wird. Und dafür Geld verlangen wird.
Vielen Dank. Ich glaube das ist schon versuchswert.

Hat keiner hier einen Anwalt / Anwältin als Bekannte? Der kann vielleicht über meinen Fall erzählen und dann schätzen,
ob es wirklich zu mühsam wird,
oder es ist doch total klar, dass wir hier beim Gericht oder außergerichtlich gewinnen werden?

Zumindest das Wochenende kommt. Ich wünsche euch was schönes.
Danke für alle eure Posts.
 
Dome87 schrieb:
Ein Händler muss solche Ereignisse einkalkulieren. Dann hätten sie die Karte eben damals nicht für 400€ verkaufen dürfen
Ein Händler MUSS das ganz bestimmt nicht. Er muss (in diesem Fall, was der Asus Screenshot auf der vorherigen Seite belegt) dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen wenn die Grafikkarte nicht repariert werden kann, nichts anderes.
 
Luxmanl525 schrieb:
Das Ganze ist aus meiner Sicht halt etwas unglücklich angegangen worden. Der direkte Weg über Asus wäre in meinen Augen zielführend gewesen.
So sieht es aus. Wenn es nicht Amazon ist dann immer über den Hersteller. Das geht in der Regel zügig und Problemlos. Bevor ich mich mit unwilligen Händlern rumplage. Und dem TE bleibt eh nur der Anwalt. Was will er sonst machen? Aber Ich persönlich würde das wegstecken denn die parr Kröten sind am Ende den Aufwand und die Kosten nicht wert. Es sein denn er hat eine Versicherung die das regelt.
 
cyberpirate schrieb:
Aber Ich persönlich würde das wegstecken
Ich hoffe er wird genau das nicht machen. Der TE möchte sein Eigentum zurück, und es gibt hier nicht einen einzigen Grund ihm dies zu verweigern.
Stimme aber zu, so einen Saftladen wie MM möglichst zu umgehen.
 
Pisaro schrieb:
diesem Fall, was der Asus Screenshot auf der vorherigen Seite belegt
?
Der einzige Screenshot von der Asus Seite ist im Eingangspost vom TE zu finden und dieser hat nichts mit dem zu tun, was du sagst.

Ansonsten ist das
Pisaro schrieb:
Er muss [...] dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen wenn die Grafikkarte nicht repariert werden kann, nichts anderes.
Aber auch generell einfach Quatsch.
 
Crazyprof schrieb:
Hat keiner hier einen Anwalt / Anwältin als Bekannte? Der kann vielleicht über meinen Fall erzählen und dann schätzen,
ob es wirklich zu mühsam wird,
oder es ist doch total klar, dass wir hier beim Gericht oder außergerichtlich gewinnen werden?
im Forum wirst du keine (qualifizierte) Rechtsberatung erhalten... und was die Oma von der Tante eines Bekannten meines Nachbarn schätzen kann, darauf solltest du dich auch nicht verlassen ;)

da werden Sie geholfen
 
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PCTüftler schrieb:
Also soweit ich lese wollte der TE nur eine nicht klackernde Karte und jetzt geht es im Prinzip darum das er gern seine Karte zurückhätte, aber eben nicht bekommt.
Sind hier nur Kinderchen unterwegs?
Darum darf man Verträge meist erst ab 18 Jahren schließen. Man muss Entscheidungen treffen können.
Er hat die Entscheidung getroffen, die defekte Karte dem Händler zurückzugeben!
 
kabralo schrieb:
Er hat die Entscheidung getroffen, die defekte Karte dem Händler zurückzugeben!
Das hilft einem Erwachsenen Menschen nicht weiter, der gerne wissen möchte, wie die Rechtslage in so einem Fall ist. Ein Händler wird diesen schließlich ganz Erwachsen ebenfalls ausschöpfen und nach Möglichkeit den Zeitwert ersetzen und nicht den Kaufpreis.
Das MM jetzt lieber den Kaufpreis statt den Zeitwert bezahlen möchte ist klar, aber als Erwachsener Mensch sollte man reif genug sein, auch mal Konflikte, ggf. mit einem Unternehmen, auszutragen.
 
Hallo,

vielleicht sollten wir mal in Betracht ziehen, dass die Grafikkarte bei der Reparatur bei Asus tatsächlich kaputt oder verloren gegangen ist, unabhängig davon, ob sie dem Praktikaten beim Auspacken runtergefallen ist, beim Testlauf der Chip durchgebrannt ist, der Karton hinter einen Schrank gefallen ist oder irgendwas anderes. Dazu die Annahme, dass die Filiale, die die Rückgabe bearbeitet, die Karte nicht mehr im Zugriff hat, da fast alle Läden unabhängig voneinander agieren und nicht einfach von Filiale XY die Karte übernehmen kann . Dann bleibt nur die Erstattung des Kaufpreises. Für alles andere müsste der Threadstarter nachweisen können, dass die Karte absichtlich zurückgehalten wird, was nahezu unmöglich sein wird.

Dass du einen höheren Wert als den Zeitwert erstattet bekommst, schließe ich aus. Denn wenn Hardware im Lauf der Zeit wertvoller werden würde, könnte das gesamte Abschreibungskonzept von Computerhardware ins Wanken geraten. Das Finanzamt würde sich freuen über dieses Urteil ... der Weg dahin wäre prinzipiell möglich, aber sicherlich nicht mit ein oder zwei Briefen eines Anwaltes.

Und hier noch ein paar Zitate diverser Anwälte, mit denen ich schon Spaß hatte: "Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche" oder "Vor Gericht oder auf dem Meer ist dein Schicksal in Gottes Hand". Und noch ein weiterer "Gag", ein Richter muss sich nicht komplett an Gesetze halten, er hat Interpretationsspielraum (je nach Fall). Dazu gehe ich davon aus, dass nach dem Brief des RA, die Antwort vom RA von MM lautet, Kaufpreis oder Gerichtsverhandlung, und dann ist das Thema mit 100 - 150 € Anwaltskosten auch durch.

Sorry, auch wenns für den Threadstarter doof ist, mehr wie den Kaufpreis wird er nicht erhalten. Die Grafikkarte würd ich abschreiben. Vielleicht taucht sie ja in 4 Monaten auf, aber in welchem Zustand? Ob er moralisch mehr erwarten kann spielt leider objektiv betrachtet keine Rolle.

Gruß
 
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Hallo zusammen,

@ Kralle205
Kralle205 schrieb:
Die Rechtslage ist nicht besonders kompliziert je nachdem was der TE will. Wenn er nur die Karte raus will gibt es keinen Grund für mehr als 1,3.
Ich verstehe nicht, wieso du jetzt so eine Rechnung aufmachst, wo sowieso schon Abzusehen ist, daß die Sache so nicht Ablaufen wird. MM hat dem TE angeboten, sein Geld zu Erstatten, Achtun jetzt kommt es, oder er kann einen Anwalt konsultieren! Hier:
Crazyprof schrieb:
Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.
Alleine dies ist schon mit der Grund weshalb ich der Ansicht war bzw. bin, daß das so nicht nach dem üblichen zu Erstatten ist bzw. getan ist.

@ Crazyprof
Crazyprof schrieb:
Hat keiner hier einen Anwalt / Anwältin als Bekannte? Der kann vielleicht über meinen Fall erzählen und dann schätzen,
ob es wirklich zu mühsam wird,
Hat dein Vater / Familienmitglied etc., oder Bekannter, vielleicht eine Autorechtsschutzversicherung? Ich habe z. b. eine, bei der wirst du kostenlos beraten, "Jurcall" nennt sich das. Und zwar egal was es ist, egal welches Sachgebiet. Ich habe eine Nummer wo ich jederzeit Anrufen kann. Egal ob es Mietrecht ist, oder sonstwas. Viele Rechtsschutzversicherungen haben sowas, bei mir ist so eine Option sogar bei meiner Haftpflicht dabei. Da könntest du mal Anrufen und deinen Fall schildern.
Crazyprof schrieb:
Vielen Dank. Ich glaube das ist schon versuchswert.
Ansonsten empfehle ich dir auf jeden Fall folgende Vorgehensweise: Setz ein Schreiben auf, in welchem du alles schilderst, auch vor allem genauestens mit zeitlichem Ablauf, Beleg-Nr. etc., alle Papiere. Und daß du dein Eigentum zurück haben willst. Also daß du das Geld nicht willst, sondern dein Eigentum zurück haben willst. Setz denen eine Frist von 14 Tagen.

Schick das per Einschreiben an MM, inklusive Rückschein, so daß du etwas auf der Hand hast, daß das auch 100 %ig angenommen wurde. Wenn die dir solche Sachen anbieten wie o. a. kann man gar nicht genug auf Nummer sicher gehen.

Wenn du dann innerhalb 3 Wochen - wir wollen ja nicht kleinlich sein - keine Reaktion von denen verzeichnen kannst, such einen Anwalt auf. Aber schau vorher mal, ob du vielleicht Rat einholen kannst über die Möglichkeit, wie ich sie im letzten Abschnitt aufgeführt habe.

@ cyberpirate
cyberpirate schrieb:
So sieht es aus. Wenn es nicht Amazon ist dann immer über den Hersteller. Das geht in der Regel zügig und Problemlos.
Also ehrlich gesagt hatte ich noch nie Probleme mit MM. Das ist aus meiner Sicht schon speziell, was da bei dem TE abläuft. Vor allem die 2 angebotenen Optionen, das ist ja schon beinahe dumm dreist zu Nennen, Unverschämt auf jeden Fall von denen.

Auch bei Amazon kann mal was sein. Es gibt halt nun einmal nichts, was es nicht gibt. Ich würde da keinen Ausnehmen.

@ Wu134
Wu134 schrieb:
Sorry, auch wenns für den Threadstarter doof ist, mehr wie den Kaufpreis wird er nicht erhalten. Die Grafikkarte würd ich abschreiben.
Abschreiben würde ich sie auf keinen Fall. Auf jeden Fall würde ich denen jetzt erst einmal kräftig einheizen. Wie o. a. schon beschrieben. Einfach mal Warten, welche Rückmeldung kommt. Und dann eben abwägen, ob nicht besser der Kaufpreis genommen werden sollte.

Aber erst würde ich mal Schauen, ob ich nicht über eine Versicherung vielleicht Rat suchen kann, wie z. b. durch eine entsprechende Autorechtsschutzversicherung, Viele haben da eine Hotline, wo man wegen allem möglichen anrufen kann, egal mit welchem rechtlichen Problem.

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal, wie der TE es dreht und wendet. Er hätte damit nicht zum MM laufen dürfen und die Karte aus den Händen geben.
Wie so oft im Leben: Man muss sich vorher informieren und die Risiken abwägen. Und das ist heutzutage bei GPU's nunmal: Gebe ich ein knappes, in der heutigen Zeit nicht beschaffbares, Gut aus der Hand, obwohl es eigentlich "nur" einen vernachlässigbaren Mangel hat?
Auch wenn jetzt viele sagen "Heiz denen ein", "Geh zum RA", ... es bringt nichts außer Zeitverschwendung.
Die Karte ist defekt, MM kann sie ihm nicht ersetzen, mehr als den damaligen vollen Kaufpreis wird er nicht bekommen.
TE hätte wohl VORHER das Forum konsultieren sollen... :\
 
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Sepp Depp schrieb:
Ich hoffe er wird genau das nicht machen. Der TE möchte sein Eigentum zurück, und es gibt hier nicht einen einzigen Grund ihm dies zu verweigern.
Wieso? Wenn es auf Garantie basiert gibt es ggf. ekinen Rückgabeanspruch? Stand ggf. in dem was unterschrieben wurde?

Hat sich den inzwischen geklärt auf welcher Basis man hier zu diskutieren hat? Garantie oder Gewährleistung?
 
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