Mieteröhung nach Modernisierung

h00bi

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

mein Vermieter hat vor einem halb Jahr an dem 2 Parteienhäuschen in dem ich wohne einige Dinge modernisiert. Neues Dach, neue Fenster, neue Fassade. An sich toll. Bis er jetzt mit einer Mieterhöhung an kam...

Er sagte die Kosten betrugen über 60.000€. Online finde ich überall dass er jährlich 11% umlegen darf. Das wären 6600€ jährlich bzw. 550€ im Monat. Das ist mehr als ich aktuell Kaltmiete bezahle! WTF?
EDIT: Wird natürlich durch die 2 Parteien geteilt, also nur 275€. Trotzdem wäre das eine Erhöhung um über 50%.

Er will deutlich weniger erhöhen, aber könnte er wirklich meine Miete verdoppeln?
Und kann er nach dieser kleinen Erhöhung unter Berufung auf die 11% später nochmal erhöhen? Also wenn er jetzt 100€ mehr will, kann er dann später nochmal um 175€ erhöhen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann natürlich nicht alles als Modernisierung ansetzen.
Du hattest vorher Fenster, Dach und Fassade. Wenn die Fenster einfach nur durch neue gleichwertige ersetzt wurden kann er diese Kosten gar nicht als Modernisierung ansetzen, sinngemäß Dach und Fassade.
Erfolgte eine energetische Sanierung können diese Kosten immer angesetzt werden. Wichtig ist also der Zustand vor und nach Sanierung/Modernisierung. Letztlich ist die Geschichte so komplex, dass du hier nur die grobe Richtung erfahren kannst, ich empfehle einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund.
 
Meine Originalantwort war "Oder Du ziehst um".

Die wurde ins Aquarium verschoben, vermutlich, weil sich jemand beschwert hat.

Die Antwort bezog sich im Zusammenhang mit dem letzten Satz des Vorposters.
Letztlich ist die Geschichte so komplex, dass du hier nur die grobe Richtung erfahren kannst, ich empfehle einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund.

Bevor Du hier in einen Rechtsstreit gehst, überlege also wirklich, ob du nicht einfach umziehst.

Da wir nicht wissen, um wieviel deine Miete angestiegen ist, muß du selber entscheiden, ob du diese tragen willst oder nicht. Tatsache ist nunmal, daß die Miete deutlich steigen darf.
 
h00bi schrieb:
Er will deutlich weniger erhöhen, aber könnte er wirklich meine Miete verdoppeln?
Generell mal nein, 50% sind nicht drin (es gibt Ausnahmen, aber bei Luxussanierungen werden die Mieter vorher üblicherweise rausgekegelt). Aber er kann eine Neu-Orientierung am Mietpreisspiegel durchführen, Thermoscheiben+Dämmung etc. kann daher schon ein paar Euro kosten. Da sich im Mietrecht aufgrund von Präzedenzurteilen immer mal wieder was ändert -> Mieterschutzbund/Verbraucherschutz und einmal richtig beraten lassen.
 
..
aber könnte er wirklich meine Miete verdoppeln?
Ja und zwar bis zur Ortsüblichkeit.

Du müsstest eigentlich eine Modernisierungsankündigung vor Beginn der Arbeiten erhalten haben, in dem bereits die spätere Miete dargestellt hätte werden müssen. Falls nicht, verschiebt sich der Zeitpunkt der Mieterhöhung um Monate.

Wenn Du hier alle Fakten auf den Tisch legen würdest (Scans), könnte man Dir auch fachgerecht helfen.
So bleibt es nur beim Fischen im Trüben.
 
Es war wirklich eine Modernisierung. Die Fenster sind definitv besser und haben auch Rolläden bekommen, das Dach isoliert viel besser und die Fassade ebenfalls.

Außer der Mieterhöhung ging da bisher nix schriftlich und selbst die Erhöhung ging mündlich mit zusammenfassendem Begleitbrief. Brauchten wir bisher nicht, die Maßnahmen wurden immer mündlich angekündigt und das war (und ist) für mich okay.

Die tatsächliche Mieterhöhung ist recht gering und mal abgesehen vom unschönen Beigeschmack gerade so noch zu vertreten.
Aber ich hab halt keine Lust dass da in naher Zukunft nochmal ne Erhöhung kommt mit Bezug auf die Umbaukosten.
Oder mein jetztiger Vermieter verkauft das Ding und der neue Besitzer zieht dann die Kosten an.
Aber gut, ich frag mal beim Mieterschutzbund nach wie ich mich vor zukünftigen Erhöhungen aufgrund der Sanierungen schützen kann.
 
Wenn das alles mündlich war, dann scheint das verhältnis zum Vermieter ja auch recht gut zu sein, frag ihn als einfach ob da noch mehr kommt oder es damit dann getan ist. Wenn Du nun auf Dein Recht pochen willst, zwingst Du ihn sich ebenfalls von enem Anwalt beraten zu lassen und am Ende wird er im Zweifel alles durchziehen was er rechlich machen kann, dann steht Du ggf. mit einigen Monaten Verzögerung am Ende doch noch vor eine viel saftigeren Erhöhung und da die jetzige ja nur noch gerade zu verdauen ist, bist Du dann wohl bald auf Wohnungssuche.
 
Dann bleibt es bei meiner Diagnose, dass der Mieter zukünftig (!) Deine Miete bis zur Ortsüblichkeit erhöhen darf, weil jetzt ein besserer Standard geboten wird.

Aber, jetzt kommt das Wichtige, er darf das nur über einen längeren Zeitrahmen, denn es gibt maximale Erhöhungsprozente. Im Zeitraum von 3 Jahren darf die Miete außerhalb von Modernisierungsmieterhöhungen nur um maximal 20% erhöht werden und zwischen jedem möglichen Teilerhöhungsschritt muss 1 Jahr liegen.

Wenn Du also jetzt eine nur sehr geringe Modernisierungsmiete zahlen musst, halten sich die zukünftigen Mietsteigerungen sehr in Grenzen.
 
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