News Millionenschaden: Dell verkaufte Monitore für 10 Euro

x-sector
dell ist meines erachtens eigentlich keine schlechte marke.
...
Stimmt, gerademal so mittelmäßig, bei den überteuerten Preisen u. der Werbung für Produkte, wo ganz andere (abgespeckte) Harwareausstattung im Kleingedrucktem gemeint ist, aber auf den 1. Blick dies nicht ersichtlich ist.

Schadet denen garnix.

kaepten
Die Gier ist eine der Todsünde. Das Schamgefühl der Menschen scheint langsam gegen 0 zu gehen. Anders kann ich mir das Verhalten nicht erklären...
Jo, ist für Dell wohl leider zutreffend, wenn ich jedesmal deren Werbung sehe.

Zwirbelkatz
Zitat von MrEisbaer
z.B. Banken haben trotz MILLIARDEN Gewinne Leute entlassen, IBM hatte trotz Millionen gewinne Leute entlassen usw.

Merkst was? es ist egal wie viel ein Unternehmen verdient, es wird trotzdem fleißig entlassen, da ist auch DELL keine Ausnahme.

Warum machen die Unternehmen das? Weil die Kunden "billig - billiger - geschenkt" wollen.[/QUOTE]

Nee Zwirbelkatz, genau der entgegensetzte Umkehrschluß, nämlich Geldgeilheit der meisten Unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
vandaik schrieb:
Kostet der Monitor bei uns 155 Euro und dort nur 106 Euro? ...

Das wäre schon ein happiger Aufschlag, weil so teuer ist eine Schiffahrt doch auch nicht, oder?

Das hat mit dem Transport nicht viel zu tun. Die Europäer werden im internationalen Vergleich (mit) am meisten belangt. Man kann ja oft genug die Preise vom wertschwachen US-Dollar in den teuren Euro umrechnen.
 
Ist zwar schade, doch Dell ist selber Schuld. Und die Sache mit dem Schamgefühl ... Wenn mal jemand sich vertut und bei einer Rechnung für etwas was normalerweise 1000€ kosten würde, gerade mal 100€ verlangt, würde glaube ich jeder zuschlagen ... -.- Das hat mit Scham nichts zu tun, sondern damit, dass man die Dummheit anderer ausnutzt, die sind ja immerhin selber zu blöd dafür ...

mfg Chuck
 
Zwirbelkatz schrieb:
Nach unserem Recht wäre sowas nicht möglich. Merkwürdig.
Wo steht das eigentlich?

Es gab schon öfter Fälle, wo bspw. bei eBay ein Angebot aus Versehen für 1 € mit Sofort-Kauf gestartet wurde, statt als 7-tägige Auktion. Und da heißt es immer, dass der Verkäufer Pech hat und den Artikel für 1 € abgeben muss. Kann ja nicht sein, dass hier eBay-AGB über dem Gesetz stehen.

Oder müsste man dann immer dazuschreiben "Irrtümer vorbehalten"?
 
ich hätte mir auch gleich 10 bestellt für 10€ ist doch ein schnäpchen:D
hmmm... 10 Monitore zum Preis von einem das lohnt sich doch:evillol:
 
Eine schöne News mit einigen sehr aufschlussreichen Antworten.
Zeigt es einem doch deutlich, wo eines der größten Probleme westlicher Gesellschaften liegt.

Nach mir die Sintflut

Gruß
Raubwanze
 
Zuletzt bearbeitet:
Sowas in der Art kenn ich schon: Da hat mal eine Tankstelle Diesel für 10 Cent angeboten. Allemöglichen Leute sind dann gekommen und haben alle Behälter vollgemacht, die sie hatten.

Naja, Pech für Dell, Glück für die Käufer.
 
naja fehler passieren und bei solch offensichtlichen fehlern muss man einfach gnade vor recht walten lassen. die menschen sollen aufhören sich wie piraten zu benehmen, ist ja schrecklich. moral = null


Ist zwar schade, doch Dell ist selber Schuld. Und die Sache mit dem Schamgefühl ... Wenn mal jemand sich vertut und bei einer Rechnung für etwas was normalerweise 1000€ kosten würde, gerade mal 100€ verlangt, würde glaube ich jeder zuschlagen ... -.- Das hat mit Scham nichts zu tun, sondern damit, dass man die Dummheit anderer ausnutzt, die sind ja immerhin selber zu blöd dafür ...

als ich meinen anzug für den abiball in Basel (schweiz) gekauft habe und dem Händler meine Kreditkarte übergeben habe, hat er anstatt 280 SFR 180SFR eingetippt, obwohl ich den Anzug für etwas zu teurer ansah (190€) habe ich ihm gesagt, dass er sich vertippt hat und anstatt 280, 180 eingegeben hat. Ich begnüge mich nicht an missgeschicken anderer Menschen und nutze diese schamlos aus.
Menschen mit Anstand und guten Moralvorstellungen wissen wie sie hier handeln müssen. Also denke ich nicht das jeder so denkt wie du;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Zwirbelkatz
@ goldjunge
@ harlekeen
@ Diverse andere


Nach unserem Recht wäre sowas nicht möglich. Merkwürdig.
Andere Länder, andere Sitten
Hoffentlich passiert sowas auch mal in Deutschland
Schade dass man bei uns bei falschen Preisen immer leer ausgeht

Ohne den Betroffenen Boardies zu nahe treten zu wollen, aber ihr seid schlecht informiert. Natürlich ist sowas auch in Deutschland möglich, denn es ist bereits passiert ! :D
Im Jahr 2008 bot das Versandhaus QUELLE einen LCD-Fernsehr zu einem Preis von 199,- Euro an. Hierbei handelte es sich, wie im Fall DELL, um einen Tippfehler, denn der Preis sollte eigentlich 1.999,99 Euro lauten. Das Versandhaus QUELLE musste die Fernseher zum Preis von 199,- Euro an die Kunden ausliefern.

Auszug:
Das Versandhaus Quelle muss zwei 1.999,99 € teure Fernseher für jeweils 199 € liefern. Das entschied das AG Fürth (Az.: 340 C 1198/08). Grund: die Artikel waren im Onlineshop versehentlich falsch ausgezeichnet.

Quelle:
http://www.shopbetreiber-blog.de/20...entlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/

Allerdings hielt sich der Schaden bei Quelle in Grenzen, da der Fehler frühzeitig entdeckt wurde.

@ F_GXdx
Japan ist eben ein erbärmliches Land! In einem vernünftigen Land würde sowas niemals durchgehen.
Erbärmlich ist Dein Leseverständnis. :freak:
Welches Land ist denn Deiner Meinung nach "Vernünftig" ?
Ach ne, antworte lieber nicht auf die Frage. ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur)
na, der mitarbeiter der das fabriziert hat darf wohl gehen :D
 
@和美: Dann muss Quelle aber ganz schön dämlich gewesen sein. Bei den meisten Onlineshops ist die Bestellung nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Ware zustande. ;)
 
@ x.treme

@和美: Dann muss Quelle aber ganz schön dämlich gewesen sein.

Auch bei Dir lässt das Lesen/Leseverständnis sehr zu wünschen übrig. Mit dämlich hat dass nicht die Bohne zu tun, sondern so hat das Gericht entschieden. Deinen Post hättest Du dir sparen können, wenn du den verlinkten Artikel bzw. den Auszug gelesen hättest. :rolleyes:

@ all

Leute,Leute...:rolleyes:

Ein Online-Shop kann alle erdenklichen Bedingungen in die AGB´s schreiben, dass heisst aber noch lange nicht, dass diese nicht angefochten werden können !

Es gab schon diverse Fälle, in denen Gerichte die AGB´s von Online-Shops für nichtig bzw. unwirksam erklärt haben.

Wissen und Vermutung sind nicht dasselbe ! :D
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
和美 schrieb:
@ x.treme



Auch bei Dir lässt das Lesen/Leseverständnis sehr zu wünschen übrig. Mit dämlich hat dass nicht die Bohne zu tun, sondern so hat das Gericht entschieden. Deinen Post hättest Du dir sparen können, wenn du den verlinkten Artikel bzw. den Auszug gelesen hättest. :rolleyes:

Dein auf Beleidigung beruhendes Diskussionsvermögen lässt aber nicht minder zu wünschen übrig. :rolleyes:

Aber ich bin mal so gnädig und kläre dich auf, warum Quelle dämlich war, und der Fall nicht mit Dell zu vergleichen ist:

- es handelt sich nur um 2 Käufe. Auf eine nächst höhere Instanz zu gehen und das Urteil anzufechten hätte sich anders als bei einem Fall wie Dell nicht gelohnt
- es gab schon mehrere Gerichtsurteile die sich mit solchen Fällen befassten, aber kein einheitliches Urteil. Das Gericht in diesem Fall muss nicht im Recht gewesen sein
- Quelle hat Zahlung per Vorkasse angeboten (Was sie heute nicht mehr machen -> haben aus ihren Fehlern gelernt) und mit der sofortigen Aufforderung zur Überweisung den Kaufvertrag angenommen ohne ihn vorher zu prüfen -> dämlich
Andere Onlineshops wie Amazon oder heute auch Quelle bieten nur noch Bankeinzug/Rechnung an. Beide Zahlungsarten kommen erst zur Anwendung, wenn die Ware bereits versendet wurde. Mit dem Versand ist der Kaufvertrag (wie es auch in den AGBs steht) sowieso bereits angenommen.


Dass das Gesetzbuch über den AGBs steht ist mir schon klar ;)
 
和美 schrieb:
Im Jahr 2008 bot das Versandhaus QUELLE einen LCD-Fernsehr zu einem Preis von 199,- Euro an. Hierbei handelte es sich, wie im Fall DELL, um einen Tippfehler, denn der Preis sollte eigentlich 1.999,99 Euro lauten. Das Versandhaus QUELLE musste die Fernseher zum Preis von 199,- Euro an die Kunden ausliefern.
Hm, überrascht mich jetzt. Ich hab auch schon bei der einen oder anderen fälschlichen Preisauszeichnung in Onlineshops bestellt, ging aber immer leer aus. Und nachdem, was ich im Netz gelesen habe, wäre ein Einklagen auch vollkommen nutzlos, da bei der Bestellung eben kein bindender Vertrag zu Stande kommt, sondern erst bei der Auslieferung.
 
haben die trottel bei dell kein warnsystem wenn eine übermässige anzahl vom selben produkt in einer bestimmten Zeit verkauft wird? mein da gibts ja sicher nen 24h pikett, der im notfall das produkt vom netz nehmen kann.sowas kann ich mir echt nicht vorstellen bei soner grossen Firma.
 
"Im Schnitt erwarb dabei jeder Käufer etwa fünf Monitore, in Einzelfällen wurden aber auch hunderte Bildschirme auf einen Schlag bestellt."
:lol: :D
 
Selber Schuld. Da hat die Kontrolle versagt...

Kann natürlich passieren wenn man bei den entsprechenden Abteilungen Kündigungen ausspricht.

Ich gönne es jedem der einen gekauft/geschenkt bekommen hat von Herzen ;)
 
Also ich bin der Meinung, dass Dell die Bildschirme nicht ausliefern müsste und die Kaufverträge platzen.

Die Verbraucherschützer wollen immer verhindern, dass der Verbraucher aufgrund von teilweise eigenen Fehlern ausgenutzt wird, aber selbst setzen sie sich dafür ein, die (technischen) Fehler von Nicht-Verbrauchern, also Firmen, scharmlos auszunutzen. Eine kleine technische Panne kann somit schon existenzbedrohlich werden...

Ich wäre daher für das Fallenlassen der Kaufverträge aufgrund einer zweifellos zu erkennenden (und wissentlich voll ausgenutzten) technischen Panne und stattdessen für eine angemessene Entschädigung in Form von Gutscheinen.

Für jeden Käufer war es definitiv zu erkennen, dass es sich um eine Panne handelt, und diese Panne haben sie wissentlich voll ausgenutzt. Somit entsteht für sie durch das Fallenlassen des Kaufvertrages überhaupt kein Nachteil, sondern lediglich kein durch die Panne bedingter Vorteil. Die Verbraucherschützer sollen in solchen Fällen also den Mund nicht zu voll nehmen...
 
@ x.treme

Dein auf Beleidigung beruhendes Diskussionsvermögen lässt aber nicht minder zu wünschen übrig.

Was kann ich für Deine Wissensdefezite ? Wer Unfug schreibt, der muss mit einer entsprechenden Antwort leben. Selbstreflexion gehört auch nicht zu Deinen Stärken.

Darüber hinaus ist Deine Begründung, warum Quelle "dämlich" war, völlig unsinnig.

- es handelt sich nur um 2 Käufe. Auf eine nächst höhere Instanz zu gehen und das Urteil anzufechten hätte sich anders als bei einem Fall wie Dell nicht gelohnt

Was ist jetzt daran dämlich ? In meinen Augen ist ein solches Verhalten klug ! :rolleyes:

- es gab schon mehrere Gerichtsurteile die sich mit solchen Fällen befassten, aber kein einheitliches Urteil.

Ist doch vollkommen irrelevant. Fakt ist, auch in Deutschland, dass AGB´s anfechtbar sind.

Das Gericht in diesem Fall muss nicht im Recht gewesen sein

Häh ? Seit wann ist das Gericht im Recht ? Entweder ist der "Kläger" oder die "Beklagte" Partei im Recht ! Das Gericht fällt das Urteil ! :freak:

- Quelle hat Zahlung per Vorkasse angeboten (Was sie heute nicht mehr machen -> haben aus ihren Fehlern gelernt) und mit der sofortigen Aufforderung zur Überweisung den Kaufvertrag angenommen ohne ihn vorher zu prüfen -> dämlich

Deine Argumentation ist Polemisch, denn es handelt sich hier offenbar um einen Einzelfall seitens Quelle. Wenn ein bestimmtes Bezahlsystem 100000000-Mal funktioniert hat bzw. ein einziges Mal nicht, dann ist es Quatsch von dämlich zu sprechen. :rolleyes:

Zu Deiner Kenntnisnahme: Einige Boardies haben behauptet, dass sowas in Deutschland nicht möglich wäre und dies habe ich widerlegt. Dabei ist Quelle das Prominenteste Beispiel. ;)

Aber ich bin mal so gnädig und kläre dich auf...

Sei lieber gnädig mit Dir selber !:streicheln:

Ich werde auch nicht weiter auf Deine "Posts" eingehen. Wenn Du dem Thema kognitiv nicht gewachsen bist, dann ist dass nicht mein Problem. :)
 
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