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- März 2012
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Ja, ihr mögt recht ahben, mag blöd sein für den Verkäufer ... aber nurmal von der rechtlichen Seite; cih zitiere hier jetzt Mindfactory selber:
[...] Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.[...]
Schwierig zu beurteilen, das ganze. Und es bliebt damit immernoch MF überlassen, das ganze zu beurteilen. Sie erstatten es also von sich aus, müssten es nicht machen, richtig?
Egal. Auf jedenfalls danke für euer Grafikkarten-Feedback!
[...] Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.[...]
Schwierig zu beurteilen, das ganze. Und es bliebt damit immernoch MF überlassen, das ganze zu beurteilen. Sie erstatten es also von sich aus, müssten es nicht machen, richtig?
Egal. Auf jedenfalls danke für euer Grafikkarten-Feedback!