Kulanz-RMA bei heise mindfactory / Seagate Exos X20 – Nutzungswertersatz fair?

@blacksektor

Ich würde bei der Nachverhandlung (mit wem auch immer) angeben, dass Du damals davon ausgegangen bist ein Retailprodukt mit entsprechender Garantie gekauft zu haben und nun erwartungsgemäß entsetzt bist, dass "Mindfactory" Dir offensichtlich OEM Waren untergejubelt hat.
Insofern würde ich freundlich darauf hinweisen, mich für den Kulanzvorschlag bedanken, diesen unter den o.g. Umständen ablehnen und auf ein gleichwertiges Austauschprodukt bestehen.
 
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konkretor schrieb:
Selbst schuld eine OEM Platte zu kaufen. Die oberste Regel für Privat ist nie OEM Platten zu kaufen. Macht bei einer RMA immer nur Probleme.
Woher soll der Unbedarfte das erkennen oder wissen?
 
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Es muss wie gesagt eigentlich angegeben werden. Ansonsten gerade bei Seagate kann man die SN prüfen. Aber im Grunde: Keine Retail-Verpackung, kein Retail-Produkt.
Die 36 Monate dürften ganz im Sinne der AfA-Tabellen sein. Wobei man Computerhardware ja seit glaube 5 Jahren sogar in voller Höhe direkt abschreiben kann.
 
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Richtig, wäre aber für den Nutzungsersatz ja noch wesentlich schlechter.
 
blacksektor schrieb:
Woran hätte ich dies denn erkennen müssen, daß dies hier OEM Ware ist? Gut Mindfactory ist insolvent. Aber wie kann ich mit dieser Gutschrift jetzt denn bei denen eine Platte erwerben, die eben nicht wieder OEM ist. Große Lust hier einen "Erwerb" durchzuführen habe ich übrigens sicher nicht, werde diesen jedoch gezwungenermaßen dort "durchführen" müssen.

Nein ich bin kein Noob. Und nein ich hatte schon einige Festplatten RMA, aber so einen Mist habe ich noch nicht erlebt.


Ich habe jetzt seit 1988 Computer in Betrieb. Mit dem Kauf dieser Festplatte wollte ich eigentlich "sicher" sein, im Fehlerfall. Nun so etwas. Sie geht, ist jetzt bei mir mal wieder unten durch. OEM Ware oder nicht. Mir als Endkunde ist dies eigentlich egal. Ich bin hier von einer zumindest recertified Platte ausgegangen die mir dann über den üblichen OEM Weg getauscht wird.
Mit allem nötigen Respekt, so richtig passt das hier nicht zusammen.

Nur weil du seit 1988 Computer in Betrieb hast, macht dich das nicht automatisch zum "nicht-Noob", wenn du ein paar, in der Branche bekannte, Dinge nicht kennst oder nicht ganz in den richtigen Zusammenhang bringst. Ein paar HDDs durch die RMA bringen macht einen ja auch nicht zum Experten und man muss nicht immer als selbst erleben, um davon zu wissen.

Dass OEM-Platten als Retail-Ware verkauft werden, ist seit Jahren und Jahrzehnten ein bekanntes Problem. Natürlich ist das vielen unbedarften Käufern bis heute nicht bekannt, aber so ist das eben mit "Noobs".

Ob eine HDD Endkundengarantie hat (wie bei Retail-Ware) oder nicht (wie bei OEM-Ware für Systemintegratoren etc.) erkennst du durch einen Warranty Check beim Hersteller. Wenn da rauskommt, dass du eine OEM-Platte in der Hand hast, obwohl du im Glauben warst eine Retail-HDD mit Garantie gekauft zu haben, dann musst du das dem Verkäufer mitteilen und die HDD zurückgeben.

Dass du hier "zumindest" von einer Recertified HDD ausgangen bist, klingt auch seltsam. Das würde nämlich bedeuten, dass du zwar ein Retail-Produkt kaufst, aber ebenfalls auf deine Garantie verzichtest. Und über einen "OEM-Weg" tauschst du sowieso nichts, weder eine Recertified HDD, noch irgendeine andere. Das ist das exakte Gegenteil von dem was du machen willst, denn den "OEM-Weg" können nur die Kunden beschreiten, die bei Seagate auch bewusst OEM-Ware gekauft haben. Endkunden sind da außen vor, auch dann wenn sie fälschlicherweise OEM-Ware erhalten haben.

Dass du mit der HDD "sicher" sein wolltest hört man häufig, aber das existiert ja sowieso nicht. Dass das überhaupt ein Ding ist, ist schon eine falsche Annahme.

Das ist also eine unglückliche Verkettung von Umständen, wie so oft bei solchen Stories.
 
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Khorneflakes schrieb:
Dass du hier "zumindest" von einer Recertified HDD ausgangen bist, klingt auch seltsam
Rma einer defekten Platte und zurück kommt halt eine recertified. Nicht er hat eine recertified gekauft.
 
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@blacksektor
Da ich selbst tagtäglich damit zu tun habe, ist die Antwort relativ einfach.

Der Nutzungswert bzw. Restwert richtet sich nach der AfA-Tabelle. Die Garantiezeit des Herstellers oder ob es eine Retail- oder OEM-Platte ist, spielt hierbei keine Rolle.
Gemäß der AfA zählen Festplatten zu 6.14.3.2 (Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte) und werden demnach über 3 Jahre abgeschrieben. Also alles - aus deiner Sicht leider - korrekt.

Nun ließe sich noch mit MF darüber streiten, ob du bewusst eine OEM-Platte gekauft hast oder ob sie dir untergejubelt wurde. Da allerdings nun heise drüber steht, wäre das wohl eher vergebene Mühe. Die angebotene Gutschrift scheint daher aus meiner Sicht noch die beste Lösung zu sein.
 
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@VDC Ist natürlich auch eine Lesart. Ich hatte das so verstanden, dass er nie erwartet hätte eine OEM-HDD zu bekommen, sondern eben Retail oder "zumindest" Recertified.
 
Er ging davon aus, dass seine (unwissend nicht) normale Platte in die rma geht und er zumindest eine recertified wieder bekommt. Das ist ja oft Gang und gäbe bei der Garantieabwicklung von retail Platten und das hat er in den knapp 30 Jahren ja scheinbar schon ein paar Mal erlebt.


Ich finde die Lösung auch sehr kulant von mf /heise, für ihn bei den aktuellen Preisen halt doof, da die paar Euro da wenig für ersatz reichen. Aber jetzt kaufen und in 2 Jahren die gleiche Leier könnte sich dann lohnen.
 
Das ist nicht nur "kulant", sondern ein absolutes GESCHENK von heise ...
Denn eigentlich geht diese Konkurs-Geschichte heise ... überhaupt nichts an!

Und er will "verhandeln", nicht zu fassen!
 
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Also, ich war bereits vor 30 Jahren als Admin tätig, habe über die Volkshochschulen so einiges an Schulungen im EDV Bereich getätigt, als Schulender, und hatte durchaus auch Firmenkunden in diesem Bereich.

Ich bin nun wirklich kein Noob. Gut, ich hätte wahrscheinlich besser prüfen müssen. Die bisher von mir beanstandeten Festplatten, ich erinnere mich in fast 40 Jahren, die ich mich jetzt mit der EDV beschäftige, an zumindest 4 Platten die zum "Tausch" anstanden hatte ich noch niemals so ein Gefrickel.

Ich habe bewust bei einem seriösen Händler, damals Mindfactory gekauft, um genau so etwas zu vermeiden. Und nein ich kaufe nicht beim billigsten Kistenschieber. Ich bin außerdem Alternate Kunde, und das auch schon seit Mitte der 90er.

Wenn ich bewusst "Retail" Ware bekommen will, muss ich die wirklich jetzt beim "Media Markt" erwerben. Bei den seriösen Online Shops kann ich ja nicht sicher sein. Wie kann ich denn jetzt bei dieser "Gutschrift" sicher sein, daß Mindfactory mir "wieder" keine Retail Ware liefert.

Für mich ist Mindfactory, und eigentlich auch Segate "raus". Ich bin jedoch anscheinend "gezwungen" hier wieder bei "Mindfactory" einzukaufen, weil eine Barauszahlung werden sie ja wohl eher nicht machen.

Ja, es hat ein gschmäckle für mich, ein ganz großes.
 
blacksektor schrieb:
Also, ich war bereits vor 30 Jahren als Admin tätig
Und trotzdem kann es jeden mal treffen.
Mensch, bei uns hatte BMW mal Kulanz verweigert, weil die "Kiste" angeblich zu alt war – er war gerade mal 7 Tage aus der zweijährigen Werksgarantie raus. Letzten Endes hatte es uns nicht weiter interessiert, da die erweiterte Garantie eingesprungen ist.

Und ob du da jetzt noch was über heise/mindfactory an extra rausholst, dafür aber wieder mehr Stress hast?
 
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Kein Gschmäckle - einfach mal die simple Realität begreifen und akzeptieren, das wär´s!

1. Gekauft bei der M.-Konkursklitsche, die es nicht mehr gibt!
2. Dein "Anspruch" wäre an den Konkursverwalter zu richten (wenn das Verfahren noch laufen sollte)
3. Diesen Verweis hätte heise-M. dir als Antwort zugehen lassen können!
4. Ergebnis: 0,00% Konkursquote für dich!

5. heise-M. ist eine völlig neue Firma und hat nichts mit deinem Fall zu tun, deshalb auch nicht "Kulanz"!
6. Völlig grundlos bietet heise-M. dir ein GESCHENK = Gutschein an ("Kundenwerbung ...")
7. Für dich heißt das einfach: Glück gehabt! Danke sagen!

Niemand "zwingt" dich zu Kauf bei heise-M., verzichte auf das Geschenk - aus!
Wenn dir Punkt 4 mehr zusagt!

heise-M. sollte "auszahlen" - eine aberwitzige Idee! Wieso? Siehe #1-7!
 
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Mr.Zweig schrieb:
Falls Du damals bewusst OEM gekauft hast um ein paar Euro zu sparen, dann bist Du halt selber schuld.
Falls Du Retail gekauft und eine OEM bekommen hast, dann wäre Mindfactory sicherlich in der Verantwortung.
Was ja tagtägliche Praxis ist beim HDD Kauf. Nur wer genau schaut und prüft weiß ob er wirklich Retail bekommen hat! Seröse Händler weisen im Shop auch darauf hin. Bei MF und Konsorten wird eben einfach OEM verkauft ohne Hinweise. daher meide ich solche Shops auch grundsätzlich!

Also kannst du doch zufrieden sein überhaupt Geld zu bekommen!
 
Sc0ut3r schrieb:
Garantie ist aber eine reine freiwilligen sache des Herstellers undicht des Händlers
Genau DAS ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Man muss zwischen "Garantie" und "Herstellergarantie" unterscheiden.

Die Garantie ist erst mal Vertragsbestandteil eines Kaufvertrags und damit Sache des Händlers.
Kein Kunde ist vertraglich verpflichtet eine sog. "Herstellergarantie" nutzen zu müssen.

Entweder umfasst ein Kaufvertrag genau definierte Garantie-Bedingungen - oder es existieren keine.
In dem Fall greift das das Gewährleistungsrecht des BGB.

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige (nicht vertragliche) Leistung des Hersteller, die am Produkt selbst hängt. Und selbstverständlich kann eine Herstellergarantie eine einfachere Alternative darstellen.
Nur das entbindet den Händler nicht von seinem eigenen Garantieversprechen - sofern vorhanden - und erst recht nicht dem BGB. Obschon das regelmäßig von windigen Händlern versucht wird.

Auch wird des knifflig, wenn der Hersteller seine Garantiebedingungen ändert und Du zusätzlich erst mal belegen müsstest, welche Herstellergarantie beim Kauf gegolten hat - ganz zu schweigen vom Aufwand dies international durchsetzen zu wollen.
Kein Gesetz oder Garantieversprechen taugt was, wenn es vom Kunden nicht durchsetzbar ist.
BFF schrieb:
Woher soll der Unbedarfte das erkennen oder wissen?
Für Unbedarfte ist es immer ein Problem - allein aufgrund der damit verbundenen Blauäugigkeit und dass der Teufel im Detail steckt.

Es gibt eine einfache Regel: Wenn in der Produktbeschreibung ein bestimmtes Feature nicht angegeben ist, dann muss das Produkt es auch nicht erfüllen. Man muss halt wissen, welche Features den benötigt werden.

Im Falle von Retail wird üblicherweise auch damit geworben.
Wenn es nicht dabei steht, darf man nicht davon ausgehen, dass es ein Retail-Produkt ist.
100%Laie schrieb:
5. heise-M. ist eine völlig neue Firma und hat nichts mit deinem Fall zu tun, deshalb auch nicht "Kulanz"!
Es zwar KEINE vollig neue Firma, die vom alten Mindfactory losgelöst zu sehen ist - sondern ein "übernommener und umfirmierter Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Asset-Deals".
Aber das bedeutet halt auch, dass es KEINE automatische Gesamtrechtsnachfolge ist.

Auch nach meiner Einschätzung sollte die Kulanz hier einfach akzeptiert werden, da z. B. unbekannt ist, ob alte Forderungen/Verpflichtungen im Deal übernommen wurden oder nicht.
Dem als Privatperson juristisch nachzugehen dürfte wohl ein Vielfaches einer HDD kosten. (Stand Mai 2026 jedenfalls - wer weis, wie hoch HDD-Preise noch schießen werden. 🤪)
 
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@mchawk777 zeig mir mal eine rechnung im gewöhnlichen endkunden segment, indem die garantieleistung des hersteller mit im kaufvertrag steht?
in 99% der onlineshops wird die garantie garnicht erst in der artikel beschreibung auftauchen

wir sind hier nicht im autokauf, und jeder hier sollte wissen, wie meine aussage zur garantie gemeint ist
 
Sc0ut3r schrieb:
zeig mir mal eine rechnung im gewöhnlichen endkunden segment, indem die garantieleistung des hersteller mit im kaufvertrag steht?
Denkfehler: Eine Rechnung ist kein Vertrag.
In sofern irrelevant.
Sc0ut3r schrieb:
in 99% der onlineshops wird die garantie garnicht erst in der artikel beschreibung auftauchen
Aber in den AGBn, die Du Dir sichern könntest.
Sc0ut3r schrieb:
wir sind hier nicht im autokauf, und jeder hier sollte wissen, wie meine aussage zur garantie gemeint ist
"Du weist doch, wie ich es gemeint habe!" ist immer eine saublöde Erklärung - so auch hier. 🤷‍♂️
 
Hano, ich hets dem Schwaben halt oifach so oifach erkläret, dass er´s au verstanda kennet!
Haarspaltereia nutzet ehm oifach ned, do woiss a am End ned mehret als z´ Anfang!
 
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