Sc0ut3r schrieb:
Garantie ist aber eine reine freiwilligen sache des Herstellers undicht des Händlers
Genau DAS ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Man muss zwischen "Garantie" und "Herstellergarantie" unterscheiden.
Die Garantie ist
erst mal Vertragsbestandteil eines Kaufvertrags und damit Sache des Händlers.
Kein Kunde ist vertraglich verpflichtet eine sog. "Herstellergarantie" nutzen zu müssen.
Entweder umfasst ein Kaufvertrag genau definierte Garantie-Bedingungen - oder es existieren keine.
In dem Fall greift das das Gewährleistungsrecht des BGB.
Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige (nicht vertragliche) Leistung des Hersteller, die am Produkt selbst hängt. Und selbstverständlich kann eine Herstellergarantie eine einfachere Alternative darstellen.
Nur das entbindet den Händler nicht von seinem eigenen Garantieversprechen - sofern vorhanden - und erst recht nicht dem BGB. Obschon das regelmäßig von windigen Händlern versucht wird.
Auch wird des knifflig, wenn der Hersteller seine Garantiebedingungen ändert und Du zusätzlich erst mal belegen müsstest, welche Herstellergarantie beim Kauf gegolten hat - ganz zu schweigen vom Aufwand dies international durchsetzen zu wollen.
Kein Gesetz oder Garantieversprechen taugt was, wenn es vom Kunden nicht durchsetzbar ist.
BFF schrieb:
Woher soll der Unbedarfte das erkennen oder wissen?
Für Unbedarfte ist es immer ein Problem - allein aufgrund der damit verbundenen Blauäugigkeit und dass der Teufel im Detail steckt.
Es gibt eine einfache Regel: Wenn in der Produktbeschreibung ein bestimmtes Feature nicht angegeben ist, dann muss das Produkt es auch nicht erfüllen. Man muss halt wissen, welche Features den benötigt werden.
Im Falle von Retail wird üblicherweise auch damit geworben.
Wenn es nicht dabei steht, darf man nicht davon ausgehen, dass es ein Retail-Produkt ist.
100%Laie schrieb:
5. heise-M. ist eine völlig neue Firma und hat nichts mit deinem Fall zu tun, deshalb auch nicht "Kulanz"!
Es zwar KEINE vollig neue Firma, die vom alten Mindfactory losgelöst zu sehen ist - sondern ein "übernommener und umfirmierter Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Asset-Deals".
Aber das bedeutet halt auch, dass es KEINE automatische Gesamtrechtsnachfolge ist.
Auch nach meiner Einschätzung sollte die Kulanz hier einfach akzeptiert werden, da z. B. unbekannt ist, ob alte Forderungen/Verpflichtungen im Deal übernommen wurden oder nicht.
Dem als Privatperson juristisch nachzugehen dürfte wohl ein Vielfaches einer HDD kosten. (Stand Mai 2026 jedenfalls - wer weis, wie hoch HDD-Preise noch schießen werden. 🤪)