An den OP. Dein Jahresausgleich wird hauptsächlich bestimmt durch deine Vorrauszahlungen und deinen individuellen Verbrauch, weniger durch Kostensteigerungen. Also die Schwankungen im Jahresverbrauch wiegen viel schwerer, bspw weil der Winter mal mild und mal hart ist.
Falls du nicht weisst was du da eigentlich bezahlst, dafür kannst du dir die Nebenkosten aufschlüsseln lassen. Das bedeutet ,du fragst was du für Versicherung bezahlst, für welche. Und da bspw "Gebäudeversicherung" oder "Hausreinigung" wenig aussagekräftig über die konkrete Leistung ist, hast du ein Recht zu erfahren was konkret versichert ist. Das bedeutet du darfst dir den Versicherungsvertrag anschauen, da du ein Anrecht auf Originalunterlagen hast. Du darfst dir ganze Passagen abschreiben, und nach Urteilen die ich mal gelesen hab darfst du auch moderne Hilfsmittel wie einen Fotoapparat benutzen.
Damit kannst du schauen ob der Vermieter diese Dinge umlegen darf. Diese von dir genannten Versicherungsarten grob sind umlagefähig. Aber ich bin der Meinung auch nur wenn einzelne Versicherungsgegenstände nicht doppelt versichert sind, oder nicht über/unterversichert (Wirtschaftlichkeit) sind. Wenn du also Zweifel an Versicherungssummen hast, dann prüfe das, und frag nicht ob es nächstes Jahr auch so kommt. lol?