News Neuer Kopierschutz für E-Books

Luxuspur schrieb:
.. wie üblich im Rechststreit um Urheberrechstverletzung musst du deine Unschuld beweisen! Nicht die deine Schuld.
Ähm… Nein. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Schuld muss immer nachgewiesen werden. Sonst könnte man dich ja auch wegen Mordes anklagen. Wie willst du denn beweisen jemanden nicht ermordet zu haben?

Das Konzept ist nonsens und wird sowieso von einem findigen Hacker ausgehebelt. Dann wird es Tools geben die sich Anonyminizer nennen - und gut. Mal abgesehen davon das es durchaus die Möglichkeit gibt auch E-Books Anonym zu kaufen. Nicht jeder unterhält ein Amazonkonto wo alle Daten hinterlegt sind und wo Bücher automatisch mit einem namen & Adresse verknüpft sind.

Es ist sowieso fraglich ob diese Praxis statthaft ist. Wer würde denn bei Aldi zustimmen seine Einkäufe auf die Anschrift registrieren zu lassen - und wenn der Kuchen aus den registrierten Eiern dann beim Nachbar landet stürmt die GSG9 rein...

Schöne neue Welt.
 
Als Autor würde ich sofort klagen.
Aber es geht doch auch ohne Textveränderungen.
z.B. den Text um einen Punkt etwas höher ansetzen lassen bei einzelnen Seite, oder tiefer. Ein Leerzeichen mehr oder weniger (fällt im Blocksatz auch nicht so auf, zumal eBooks ja eh skaliert werden und man nie weiß, ob eine seltsame Ansicht an der eigenen Vergrößerung liegt). Da hätte man deutlich mehr Möglichkeiten, verfälscht den Autorentext auch nicht.
 
Ich denke mal ich verstehe das falsch, denn wenn 10.000 Leute ein Buch kaufen, wieviele Kombinationen aus "Hintz, Kuntz und Fritz" wollen die denn einbauen? Soll sich das durch das gesamte Buch ziehen? Was für ein Wahnsinnsaufwand?!? Wer verprüft das denn später?

Und mal nebenbei: ein gedrucktes Buch kann ich nacheinander an 5 Freunde verleihen, das wird mir keiner nachweisen oder verbieten können. Die eBooks müssten das dann auch noch bieten!
 
Was für ein Schwachsinn.... und bei einer Auflage von, sagen wir mal, 10.000 Stück gibts dann 10.000 verschiedene Versionen vom Buch? Denn wenn nicht wirklich alle unterschiedlich sind, machts irgendwie keinen Sinn...
Ergänzung ()

...aber an sich eine Witzige Sache! Wenn ich also eine Kopie Online stellen will, geh ich einfach her, vertausche im Text 2 Namen und der Willi Huber aus der Grünzelburgerstrasse, der zufällig diese Version gekauft hat, geht für 2 Jahre ins Raubkopiererzuchthaus! :evillol:
 
Niyu schrieb:
Ähm… Nein. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Schuld muss immer nachgewiesen werden.

Erklär das mal einer Abmahn-Kanzlei! Wenn die die Schuld im jeweiligen Einzelfall immer erst nachweisen müßten, ehe sie abkassieren dürfen, gäbe es keine einzige Abmahnung mehr! Deren Geschäftsmodell funktioniert einzig nach dem "schuldig bei Verdacht"-Prinzip. Und der Abmahnung liegt dann eine Unterlassungserklärung bei, die juristisch gesehen ein Schuldeingeständnis bedeutet. Unterschreibt man nicht, kommen in der Regel noch ein paar wüste Androhungen, die nahe am Tatbestand der räuberischen Erpressung liegen, und dann verläuft das "Verfahren" im Sande. Zum Prozeß kommt es nicht mal im Promillebereich! Das sagt viel über die Beweislage aus!

Forum-Fraggle schrieb:
Als Autor würde ich sofort klagen.
Aber es geht doch auch ohne Textveränderungen.
z.B. den Text um einen Punkt etwas höher ansetzen lassen bei einzelnen Seite, oder tiefer. Ein Leerzeichen mehr oder weniger (fällt im Blocksatz auch nicht so auf, zumal eBooks ja eh skaliert werden und man nie weiß, ob eine seltsame Ansicht an der eigenen Vergrößerung liegt). Da hätte man deutlich mehr Möglichkeiten, verfälscht den Autorentext auch nicht.

Aber genau diese Veränderungen könnte man auch noch mit einem einfachen Skript zusätzlich erzeugen, womit die originalen Individualisierugen wieder überschrieben würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eine traurige Entwicklung. Stellt euch das mal bei einem Spiel oder Film vor. Ich will doch bei einem Buch den unverfälschten Originalwortlaut des Autors lesen und nicht einen automatisierten Müll, der den Schreibstil verfälscht oder im schlimmsten Fall keinen Sinn ergibt.
 
HeartFist schrieb:
Stichwort Buchpreisbindung ;)

Die Buchpreisbindung verbietet keine Preissenkungen. Sie müssen halt nur vom Verlag kommen, aber da es auch die sind die unbedingt DRM haben wollen ist das schon an die richtigen gerichtet ;-)


PS: bei dem Artikel frag ich mich irgendwie ob heut schon wieder der 1. April ist. Zumindest erwarte ich so was eher an diesem Tag bei Heise ;-) passt gut zum Audiokomprimierungs-Algorithmus anhand der Erkennung sich wiederholender Liedabschnitte...
 
Zuletzt bearbeitet:
freshprince2002 schrieb:
Nur würde ich als Rechteinhaber/Autor es nicht wollen, dass mir da irgendeiner im Inhalt pfuscht.
Den Rechteinhabern (sprich Verläge) ist das sowas von egal!

Einem Autor, der sich für diese Form des Kopierschutz einsetzt, kann ja nicht viel an seiner Kunst liegen, wenn er sich zu einem Kopierschutz bereit erklärt, der seine eigenen Werke verändert und möglicherweise zerstört. Für mich als potenziellen Käufer bedeutet dies im Gegenzug, dass mein Kaufanreiz sinkt - wenn dem Autor seine eigenen Werke schon nichts wert sind, wieso soll ich sie mir dann kaufen und diese Taktik auch noch unterstützen?
 
Klassikfan schrieb:
Erklär das mal einer Abmahn-Kanzlei! Wenn die die Schuld im jeweiligen Einzelfall immer erst nachweisen müßten, ehe sie abkassieren dürfen, gäbe es keine einzige Abmahnung mehr! Deren Geschäftsmodell funktioniert einzig nach dem "schuldig bei Verdacht"-Prinzip. Und der Abmahnung liegt dann eine Unterlassungserklärung bei, die juristisch gesehen ein Schuldeingeständnis bedeutet. Unterschreibt man nicht, kommen in der Regel noch ein paar wüste Androhungen, die nahe am Tatbestand der räuberischen Erpressung liegen, und dann verläuft das "Verfahren" im Sande. Zum Prozeß kommt es nicht mal im Promillebereich! Das sagt viel über die Beweislage aus!
Du entkräftest dich doch selber? Zum Prozess kommt es nur in den seltensten fällen und entweder es wird dann festgestellt, das man doch unschuldig ist - oder eben nicht.

Wer also bedenkenlos zahlt ist selber schuld - und das vermutlich im doppelten Sinne.
 
Zurück
Oben