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Ähm… Nein. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Schuld muss immer nachgewiesen werden. Sonst könnte man dich ja auch wegen Mordes anklagen. Wie willst du denn beweisen jemanden nicht ermordet zu haben?Luxuspur schrieb:.. wie üblich im Rechststreit um Urheberrechstverletzung musst du deine Unschuld beweisen! Nicht die deine Schuld.
Das Konzept ist nonsens und wird sowieso von einem findigen Hacker ausgehebelt. Dann wird es Tools geben die sich Anonyminizer nennen - und gut. Mal abgesehen davon das es durchaus die Möglichkeit gibt auch E-Books Anonym zu kaufen. Nicht jeder unterhält ein Amazonkonto wo alle Daten hinterlegt sind und wo Bücher automatisch mit einem namen & Adresse verknüpft sind.
Es ist sowieso fraglich ob diese Praxis statthaft ist. Wer würde denn bei Aldi zustimmen seine Einkäufe auf die Anschrift registrieren zu lassen - und wenn der Kuchen aus den registrierten Eiern dann beim Nachbar landet stürmt die GSG9 rein...
Schöne neue Welt.