E3110
Lt. Commander
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Snowman23 schrieb:@Hanne
Wie bereits oben erwähnt bin ich nie bis zum Bios gekommen und 2. habe ich Clear Cmos gemacht!
Den einzigen Jumper den ich temporär umgesteckt habe war der CLRTC zum löschen des CMOS.
Glaub mir, alles war fest drin und korrekt angeschlossen. Ich habe alles mehrfach überprüft. Ich arbeite als IT-Admin seit 14 Jahren hauptberuflich mit Hardware jeglicher Art und ich weiß worauf es ankommt.
ich würde diesen Fall mal im Forum Mindfactory Reklamationen mit etwas besseren (schärfer) Bildern erläutern, mit Hinweis auf die entsprechend publizierte Sockel-Problematik und auf feedback warten.
Grundsätzlich sollte es kein Problem geben, dir Ersatz zu liefern § 476 BGB Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
§ 439 BGB Nacherfüllung
Absatz 1
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Absatz 2
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
das realisiert Mindfactory mit dem freigemachten Retourenaufkleber für DHL Versand
Absatz 4
Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
mit diesen Inhalten hatte ich Mindfactory mal konfrontiert - es ging um einen Speicherkit, ein Modul nach zwei Monaten defekt, ich sollte abwarten bis der Hersteller entscheidet - zwei Tage später waren die Speicher zugestellt
Ergänzung ()
Snowman23 schrieb:@Kasmopaya
Meinst Du das Mindfactory sich darauf einläßt?
Mindfactory sagt doch bestimmt das es mein Fehler wäre. Wie soll ich das beweisen das es Herstellungsfehler ist?
du musst nix beweisen!
Mindfactory müsste beweisen (nicht du !!!!), dass bei Gefahrenübergang - also Zustellung bei dir - das board in Ordnung war u. du den Schaden verursacht hast; dies wird Ihnen auch mit einem Gutachten kaum gelingen
ich setzte hierbei deine Beschreibung voraus und gehe von einem Produktionsmangel aus
Snowman23 schrieb:@Kasmopaya
Den Link von PCGH mitschicken und hoffen das sie mir ein neues schicken?
die Problematik wird man bei MF kennen
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