Neues Notebook reklamieren ?

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Hans_Paul

Gast
Hallo.

Habe mir ein neues Notebook gekauft und leider knistert es immer wieder vor allem wenn man es bewegt. Ausgelöst wird das ganze durch die Heatsink. Ich bin vielleicht zimperlich aber ich hätte gerne eines was normal läuft ..

Kann ich es im Laden zurück geben ? Habe es erst vor wenigen Stunden gekauft.
 
Ok danke. Dann mach ich mich mal auf den Weg. Hoffentlich schicken die es nicht ein ...
 
Ein Händler muss das Gerät nicht zurücknehmen, sondern kann es auch umtauschen oder einschicken (was er aber natürlich nach so kurzer Zeit nicht tun sollte). Ein Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht im Laden, sondern nur per Fernabsatzgesetz. Der Händler hat das Recht nachzubessern, und das sogar 2x. Aber, freundlich fragen, und ein anderes Gerät dafür mitnehmen oder das gleiche nochmal, sollte es ein Einzelfall sein, also nur bei dem gekauften Exemplar so sein.
 
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madmax2010 schrieb:
Nagut, 13.5 Tage hat er schon noch Zeit. Schneller ist aber netter

Das ist leider falsch. Es gibt kein Rückgaberecht im Laden, auch nicht innerhalb von 14 Tagen. Das gab es noch nie, und wird hoffentlich auch nie so eingeführt.
Ergänzung ()

madmax2010 schrieb:

Da steht auch ganz klar drin, das es nicht im Laden gilt, sondern nur per Fernabsatzgesetz!
Ergänzung ()

Desweiteren werben viele Händler mit einer Umtauschkulanz, und keinem Rückgaberecht. Umtausch bedeutet "Ware gegen Ware" und nicht Geld zurück oder Gutscheine etc. Ich hoffe so langsam versteht das endlich mal jeder in Deutschland das dass so ist!
 
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Woher weißt du, daß das Problem durch die Heatsink kommt? Etwa geöffnet? Dann haste in Sachen Umtausch ein Problem...
 
Die meisten Geräte haben keine Wartungsklappen, heißt man muss die Bodenplatte entfernen oder die Tastatur hochhebeln, was auch nicht immer so einfach ist und man leicht auch mal abrutschen kann. Zudem hinterlässt man oft Spuren beim Öffnen. In einem solchen Fall wird der Händler das Ding eher einschicken, als umtauschen.

Ich selbst würde bei einem neuen Gerät den Teufel tun und bei einem Problem das Ding öffnen. Sondern einpacken, zum Ladenlokal zurück, Fall lieb und nett schildern. 99% der Ladenlokale werden dann eine vernünftige Lösung anbieten, nämlich Umtausch in das gleiche Gerät, wenn vorhanden. Ansonsten Alternativgerät oder im schlechtesten Fall (für den Händler) Rückabwicklung des Kaufs.
 
cartridge_case schrieb:
Wieso das denn nun wieder?

Ich würde niemals im Leben ein komplett neues Gerät, dass Probleme zeigt, selbst reparieren. Selbst nach der Ursache würde ich nicht suchen. Einpacken und zurück zum Laden und das Problem schildern. Wie bereits erwähnt, sind die Läden dann ja doch recht kulant und tauschen anstandslos gegen ein gleichwertiges Gerät um. Aber sicher nicht, nachdem der Kunde selbst das Gerät schon aufgehebelt hat.
 
Umtausch und Reklamation sind zwei verschiedene Dinge. ;)
 
Der Umtausch schon. Bei einem Umtausch bittest du den Händler um eine Art Kulanz. Hat das Gerät dann Kratzer, kann der Händler es nach einer Reparatur nur noch mit noch mehr Verlust als Reparaturgerät anbieten, als sonst schon. Denn das Gehäuse tauscht der Hersteller nicht aus.

Ergo wird der Händler aus dem Umtausch eine Reklamation machen, das Gerät wird zur Garantiereparatur eingeschickt. Dauert in der Regel drei bis vier Wochen.

Klar wird es dann heißen, die doofen Ladenlokale...aber wäre dann selbst verschuldet.

Warten wir mal ab, was der TE @Hans_Paul uns schreiben wird. Ich schätze mal, er wird auf dem Weg zum Laden sein.
 
Je nachdem, wie man sich anstellt, schon. Wenn man dann beim Öffnen auch noch Siegel bricht. Da rettet den Kunden eigentlich nur noch, dass die Händler das erste halbe Jahr nachweisen müssten, dass der Defekt durch den Kunden selbst verursacht wurde.
Grundsätzlich: Mach ich was kaputt beim Öffnen, und sind es nur Mikrokratzer, habe ich ein Problem. Und wenn es nur ein Wertersatz ist, den ich an den Händler leisten muss.
 
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