ghettokn00b
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 259
Fakt ist:
Bei Privatverkäufen geschieht der Gefahrenübergang bei Abgabe des Paketes bei der Post. Was danach passiert liegt nicht in deiner Verantwortung.
Ansprüche kannst aber weiterhin nur du an die Post stellen, denn der Vertrag liegt zwischen Post und dir vor. Du kannst deine Ansprüche aber an den Empfänger abtreten.
Ich hoffe das hilft dir.
Bei Privatverkäufen geschieht der Gefahrenübergang bei Abgabe des Paketes bei der Post. Was danach passiert liegt nicht in deiner Verantwortung.
Ansprüche kannst aber weiterhin nur du an die Post stellen, denn der Vertrag liegt zwischen Post und dir vor. Du kannst deine Ansprüche aber an den Empfänger abtreten.
Ich hoffe das hilft dir.