Also generell würde ja die GEZ sogar schon deine Augen und Ohren als gebührenpflichtige Empfangsgeräte auslegen wollen.
Die Texte die das definieren sind teilweise ein bisschen schwammig und teilweise (wie ich finde) sogar fast ein bisschen widersprüchlich.
Glaubt man dem hier "Als Empfangsgeräte nach § 1 RGebStV gelten alle Hörfunk- und Fernsehgeräte, ab 01.01.2007 auch onlinefähige PCs." dann würde meiner Meinung nach die Schüssel nicht dazu gehören, denn sie ist ja kein fernsehgerät und man kann mit ihr auch kein TV schauen. Deswegen ist es natürlich auch nur logisch, dass man nicht bezahlen muss (aber nach Logik kann man bei GEZ & Co natürlich meistens lange suchen, wie du indirekt schon erkannt hast, da du diesen Thread erstellt hast)
Jetzt ist es so, dass ein "funktionstüchtiges Rundfunkgerät" schon für die Gebührenpflicht ausreichend ist. Und das geht (lächerlicherweise) so weit, dass man auch bezahlen muss wenn man einen Fernseher hat aber KEINEN DVB-T Reciever oder kein Antennenkabel usw., d.h. man muss auch bezahlen wenn man NICHT die Möglichkeit hat mit seinem Fernseher Staatssender zu schauen aber diese Möglichkeit ohne grösseren technischen Aufwand herstellen könnte.
Wäre deine Frage also: "Meine Eltern haben im Wohnwagen einen TV aber keine Möglichkeit damit Programme reinzukriegen weil sie keine DVB-T Box haben" dann wäre die irrsinnige Antwort: "Sie müssen trotzdem bezahlen".
Da es aber nun umgekehrt ist und sie zwar eine Schüssel aber keinen TV haben, müssten sie nach meiner Interpertation der gefundenen Informationen NICHT bezahlen (weil eben das TV-Gerät und nicht die Empfangsmöglichkeit entscheidend sind)
Angaben natürlich ohen Gewähr.. wie gesagt, die GEZ Juristen würden vermutlich sogar jeden Besitzer von einem Stück Aluminiumfolie als potentiellen Gebührenzahler einklagen, da er sich damit eine Antenne basteln könnte oO