Bingo!ThomasK_7 schrieb:Allgemeine Reparaturkosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten und zählen auch nicht umgangssprachlich zu den Nebenkosten. Es sind Instandhaltungskosten und die werden aus der Kaltmiete bestritten, sofern das Objekt rentierlich läuft.
Und dafür zahlt man als Mieter ja eben Miete... Ist man Eigentümer, sollte man sich einen gewissen Betrag pro Monat / m2 in die Finanzierung einrechnen...
Trotzdem sind gestiegene Instandhaltungskosten nur dann ein Grund die Kaltmiete zu erhöhen, wenn sie nicht vorher schon im Bereich der ortsüblichen Miete liegt. Wenn das nicht der Fall ist, heisst es ja, dass in der Vergangenheit mehr Miete eingenommen wurde "als nötig". Dann hätte man ja mehr Instandhaltungsrücklage bilden müssen/können.
Einem Mieter einfach so die Miete zu erhöhen, als würde er in eine renovierte/sanierte Wohnung einziehen ist einfach ein Unding...