Panoramafreiheit im Internet

Mirlo

Ensign
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Ich nehmen hier mal den Aspekt Recht, was im Weiteren nicht nur das Urheberrecht betrifft. Es ist ein stark umstrittenes Thema, was den Aspekt einer berechtigten Diskussion über das Thema betrifft.

Im Bezug zum Internet und dessen gesetzlicher Regelung ist in den letzten 20 Jahren viel passiert. Nicht alles zu jeder Persons Zufriedenheit. Lösungen und Verbesserungen lassen allerdings auf sich warten. Damit die Probleme überhaupt erst ersichtlich werden, die möglich lösbar oder unlösbar sind, müsste über eine Panoramafreiheit im Internet nachgedacht werden, also Überlegungen angestellt werden. Das bedeutet nicht - weil für viele "nachgedacht" mit "umgesetzt" assoziiert wird - , dass diese auch realisiert werden würde. Nur dadurch, dass über solch eine nachgedacht wird, wird die eigentliche Problematik ersichtlich.

Einerseits besteht der Begriff des Freien Internets, der allerdings vielfältig benutzt wird. Damit ist der freie (auch kostenlose) Zugang per LAN oder WLAN oder Freifunk oder sonstig gemeint, sowie das jede Person das Internet nutzen kann, sowie dass Websites frei zugänglich sind, aber auch Internetpiraterie bis Datenkrallen. Im Thema geht es im Bezug zum Urheberrecht um die Nutzung des im Internet veröffentlichten Contents.

Was Panoramafreiheit ist werden die meisten wissen. Diese wurde durch Kaiser Wilhelm II. erlassen und ist bis heute gültig. Allerdings ist sie auch rechtlich umstritten, was den betreffenden Passus im Urheberrechtsgesetz betrifft.

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Was die wenigsten wissen, dass die Panoramafreiheit nicht nur im Urheberrechtsgesetz geregelt wird, sondern ... es wird die Frage gestellt, was "öffentliche Wege, Straße oder Plätze" sind. Dabei überschlagen sich viele und meinen, dass sie dies selbst festlegen können oder dies sich aus einer Gewohnheit heraus ergebe, oder Allgemeinwissen wäre. Was "öffentliche Wege, Straße oder Plätze" sind wird hingegen explizit in den Straßenordungen geregelt, von denen es pro Bundesland eine gibt. "öffentliche Wege, Straße oder Plätze" sind nur solche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. Siehe Straßenwidmung. Neben der Widmung bestehen zusätzlich Ordnungen, die einzuhalten sind. Das betrifft nicht nur die Straßenverkehrsordnung, sondern auch Parkordnungen, die wiederum möglich sogar ein Fotografieren untersagen können. Bei der Straßenordnung kommt der Aspekt der Störung hinzu. Die Beanspruchung der Panoramafreiheit muss störungsfrei sein, ansonsten ist eine Genehmigung notwendig.

Mit den Straßenordungen sind wir auch schon beim Internet. In früheren Zeiten wurde bei Straßen noch von Kommunikation geredet, die nicht gestört werden darf. Kommunikation als Transport, nicht von Informationen, sondern Gütern und Menschen. Ein Transportweg als ein Kommunikationsweg. Das Internet ist ebenso ein Kommunikationsweg, auf dem Daten transportiert werden. Datenverkehr. Datenautobahn.

Die Straßenordnungen treffen ebenso wie das Archivgesetz mehr auf das Internet zu als das neuartige Digitale-Dienste-Gesetz, das im Grunde weiterhin ein Telemediengesetz ist. Zwar waren Websitebetreiber schon immer auch digitale Diensteanbieter, aber nie digitale Telemedienbetreiber. Das Dilemma kam Zustande, indem der ÖRR zuerst Mediatheken anbot (siehe Archiv) und dann auf Live-Streaming erweiterte. Live-Streaming ist die einzige Sparte im Internet, die tatsächlich mit Telemedien vergleichbar ist.

Was würde denn eine Panoramafreiheit im Internet bedeuten? Im Prinzip besteht diese schon anhand der Möglichkeit, dass jede Person von allem eine Kopie lokal archivieren, allerdings nur sehr stark eingeschränkt benutzen darf. Es würde also zudem bedeuten, dass Kopien, unter Beachtung weiterer Gesetze, uneingeschränkt benutzt werden dürften.

Dies träfe aber nicht auf das gesamte Internet zu, wie der letzte Satz im betreffenden Paragraphen mitteilt: "Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht." Die Panoramafreiheit im Internet würde also nicht auf Content zutreffen, der nur mittels Anmeldung zugänglich ist, wie auf einer Plattform oder einem nicht öffentlichen Internetforum.

Eine Panoramafreiheit im Internet würde erzwingen, dass das Urheberrecht nur damit durchgesetzt werden kann, indem der Content mit einer Urheberangabe versehen ist. Wie zum Beispiel einem Wasserzeichen.

Hierbei wird eine Schwachstelle in der Gesetzgebung ersichtlich. Die Veröffentlichung des Names eines Urhebers bei Veröffentlichung einer Kopie ist nicht eindeutig geregelt. Die einen legen es so aus, dass der Name nur nach Aufforderung durch den Urheber veröffentlicht werden muss, die anderen gehen davon aus, dass dieser immer veröffentlicht werden muss, außer der Urheber will das nicht.

Ein erstes möglich unlösbares Problem entsteht dadurch, dass große Firmen alles kopieren und auf ihren eigenen Websites veröffentlichen, womit sie mehr User anziehen und die von diesen Usern erzeugten Daten verwenden. Während die Websites der Urheber unbesucht bleiben. Schon heute werden Contentcreator jeglicher Art dazu verleitet, dass sie ihren Content auf Plattformen anstatt der eigenen Website veröffentlichen (Github, Flickr, YouTube, ...).

Was die Verwendung von Kopien betrifft, bedarf es der Regelung, das Kopien nur mit Genehmigung verändert werden dürfen, was unter anderem Wasserzeichen betrifft. So etwas ist bereits per Nutzungslizenzen regelbar.

Eine Panoramafreiheit im Internet wäre im Sinne eines Freien Internets und ist möglich, wirft jedoch neue Probleme auf. Darüber muss nachgedacht werden.
 
Content Creator nutzen Plattformen primär wegen der Reichweite und auch der damit verbundenen Monetarisierung.
Man kann jetzt natürlich argumentieren, dass die maximale Monetarisierung eine Nötigung hin zur Plattformnutzung ist.
Aber man kann's auch einfach nicht machen.

Mirlo schrieb:
Ein Transportweg als ein Kommunikationsweg. Das Internet ist ebenso ein Kommunikationsweg, auf dem Daten transportiert werden. Datenverkehr. Datenautobahn
Wäre Helmut Kohl nicht bereits gestorben, hatte ich dich gefragt ob du Helmut Kohl bist.
 
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Die meisten Plattformen zeigen den Content ihrer User öffentlich, also nicht hinter einer LoginWall. Die User können zudem selbst entscheiden ob öffentlich oder privat. Doch wenn privat, dann nicht in Suchergebnissen gelistet. Es gibt Internetforen, die Fotos in Beiträgen hinter eine LoginWall packen, aus verschiedenen Gründen. Dann sind zwar die Beiträge zu den Fotos auffindbar, aber die Fotos nicht in Bildersuchen auffindbar, sowie müssen sich User einloggen um diese zu sehen. Es ist allerdings schon so, dass umso größer eine Plattform ist, umso eher könnte diese alles hinter eine LoginWall packen, sowie mit den großen Suchmaschinen Sondervereinbarungen bezüglich der Indexierung vereinbaren.

Das ungelöste Problem sind eher die kleinen Websites, deren Content dann unter die Panoramafreiheit fallen würde, also sowohl kopiert als auch genutzt werden kann. Da würden wohl nur fette Wasserzeichen etwas nützen mit einem Verbot diese zu entfernen. Bei Code könnten dies auskommentierte Textblöcke sein, oder zusätzlicher sinnloser Code, der nicht entfernt werden darf. Doch wie schon gesagt, ist das problematisch im Bezug zu einer echten Panoramafreiheit. Da gibt es noch keine Lösung.

Eine Lösung wäre eventuell ein globales System für Logins, das von allen genutzt werden kann. Oder irgendeine virtuelle Lösung einer Haustür, die immer offen ist, wie bei einem Museum ohne Eintrittsgebühr. Dann könnten bei einer Fotowebsite nur die Thumbnails "von außen" sichtbar sein. Zu beachten ist allerdings immer auch, dass die Möglichkeit der Indexierung für Suchmaschinen aufrecht erhalten bleiben muss.

Das mit "Kommunikation" als "Verbindung" (zwischen zwei Orten) ist weit älter als Helmut Kohl. Die Begriffe aus dem Straßenverkehr wurden für das Internet benutzt, einfach weil sie passend sind und keine neuen erfunden werden mussten.

Was das Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz) betrifft, so hätte Internet nicht gesetzlich zu Telemedie gemacht werden müssen, um es dann Digitale-Dienste zu nennen, sondern Telemedie hätte zu Internet gemacht werden müssen. Da Telemedie jedoch vor Internet war ... wurden Altersansprüche geltend gemacht. Internet wurde gesetzlich zu digitalem Radio und Fernsehen, das Digitale-Dienste genannt wird. Stattdessen hätte digitalisiertes Radio und Fernsehen zu Internet werde müssen. Passend dazu in Anlehnung die Straßenordnungen und das Archivgesetz. Ausnahme Live-Streaming, wobei das genau genommen auch schon Archiv ist, eine Art Live-Archivierung.
 
Mirlo schrieb:
Das mit "Kommunikation" als "Verbindung" (zwischen zwei Orten)
Kommunikation ist ein Informationsaustausch, keine Verbindung zweier Orte.

Mirlo schrieb:
Die Begriffe aus dem Straßenverkehr wurden für das Internet benutzt, einfach weil sie passend sind und keine neuen erfunden werden mussten.
Wahrscheinlich hätte es die größere Hälfte der Benutzer nicht verstanden, was ein Datenbus ist.
Deswegen wurden da oft populärwissenschaftliche Begriffe verwandt.

Mirlo schrieb:
Was das Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz) betrifft, so hätte Internet nicht gesetzlich zu Telemedie gemacht werden müssen,
Heißt das nicht Telemedium in der Einzahl?

Mirlo schrieb:
Internet wurde gesetzlich zu digitalem Radio und Fernsehen, das Digitale-Dienste genannt wird. Stattdessen hätte digitalisiertes Radio und Fernsehen zu Internet werde müssen. Passend dazu in Anlehnung die Straßenordnungen und das Archivgesetz. Ausnahme Live-Streaming, wobei das genau genommen auch schon Archiv ist, eine Art Live-Archivierung.
Über Juristensprache kann man sich ewig aufregen.
 
Avatoma schrieb:
... es besteht seitens der Politik (egal welche Partei) gar kein Interesse und gar keine intellektuelle sowie personelle Kapazität um weitreichende Entbürokratisierung (das ist es ja letztlich) um- und durchzusetzen.
Die Situation ist mir bewusst. Die meisten machen nur noch Dienst nach Vorschrift. Da ist keine Bewegung drin. Keine Veränderung erwünscht. Alles steif.

Was würden für Vorteile und Nachteile entstehen bei der Verwendung einer bereits erwähnten virtuellen Haustür, um den Passus "Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht." aus § 59 Urheberrechtsgesetz zu erfüllen?

Ein Vorteil wäre, dass dieser Passus angewandt werden könnte und somit die Panoramafreiheit nicht hinter dieser virtuellen Haustür zutrifft. Ein Nachteil wäre, das damit die Werke nicht öffentlich einsehbar sind und auch nicht von Searchbots indexiert werden könnten. Es käme wohl auf die Gestaltung dieser virtuellen Haustür an.

Ein Login wäre optimal und wirkungsvoller als ein Consentbanner, aber dann das Problem mit den Searchbots, die über Bypass durchgeschleust werden müssten, was eventuell ausnutzbar wäre. Aber ein Login ist zugleich eine Hürde zwecks Anlegen eines Accounts. Eine globale Lösung, bei der Drittfirmen mitwirken, ist auch wieder so eine Sache von Datenschutz und Datenkrallen. Es ist allerdings keine geschlossene Tür notwendig. Es würde also ein Login oder etwas ähnliches genügen, bei dem nichts weiter als das berühmte user : password eingegeben werden muss. Letztendlich würde ein Button genügen. Das Problem mit den Searchbots würde weiterhin bestehen. Vielleicht zurecht, da somit der Bot-Flut etwas entgegengesetzt werden könnte, dass Webmaster entscheiden, welche Bots und welche nicht, bzw. diese nachfragen müssen. Wobei ... die JavaScript Bots diesen Button klicken können. ... Die Bots sind dann vielleicht gar nicht das Problem, sonder wieder sowas wie die Cookies, mit denen der "Eintritt" registriert wird. Dass die Werke von Searchbots nicht indexiert werden sowie Hotlinking verboten wird, kann per robos.txt und .htaccess gelöst werden. Es wäre dann sogar möglich, dass die Panoramafreiheit, die also hinter der virtuellen Haustür nicht gilt, auch für Bots gilt, diese also keine gesetzliche Ausnahme bekommen. Zur Realisierung dieser virtuellen Haustür würde es allerdings einiger technischer anstatt gesetzlicher Verbesserungen bedürfen. Möglich wäre, dass bei jedem ersten Besuch einer Domain/Subdomain als Entry Page diese Haustür erscheint, und nach dem über diese die Website "betreten" wird nicht mehr. Das wäre per Referrer möglich, aber da gibt es technische Schwachstellen. Optimaler wäre, wenn die Server das zum Beispiel per User-IP regeln könnten. Hat eine User-IP die virtuelle Haustür bereits betreten, dann die User-IP in eine Whitelist, sowie refreshed bei jedem weiteren Aufruf einer Webpage, sowie mit Deadline (30 Minuten?). Im Haus (Website) gilt dann die jeweilige Hausordnung. Diese muss noch nicht einmal bestätigt werden und somit nicht vor dem Betreten einsehbar sein.

Es geht dabei nicht darum, dass ein jeder Webmaster das bereits jetzt realisieren kann, sondern um die Durchsetzung einer Panoramafreiheit im Internet, sowie im Weiteren weg vom in Digitale-Dienste-Gesetz umbenannten Telemediengesetz, hin zu einem nur imaginär existierenden Gesetz für das Internet durch Anwendung von Regelungen aus den Straßenordnungen und dem Archivgesetz.
 
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